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Dienstag, 9. September 2014

Kurzum: es war schon ein ziemlich mieses Leben, das Olaf Tank, geboren am 18.04.1970, führte.

"1,73 m groß, Gewicht manchmal 50 Kilo, Probleme mit der Haut, FDP-Engagement, Rechtsanwalt seit dem 26.01.2000, eine 9 m² Kanzlei in der Wohnung der Eltern, in Lastrup – ein Ort, den man mit einem Navi findet. Mutti hatte den Teppichboden für das ehemalige Schlafzimmer der verstorbenen Großmutter ausgewählt – einen weißen. Mandanten durften deshalb die Kanzleiräume nicht betreten. Man setzte sich ins Wohnzimmer, die Eltern gingen so lange nach nebenan. Eine Freundin? So etwas wollte Mutti ganz und gar nicht..."

Quelle: "Die toten Ratten eines Abzockeranwalts"

Donnerstag, 6. September 2012

Euroweb-Vertragsverlängerung: Euroweb muss klein beigeben

In den letzten Monaten kam mir verstärkt zu Gehör, dass Euroweb-Kunden, deren Vertrag auslief, weil jene diesen zum Vertragsende (um einer automatischen Verlängerung vorzubeugen) gekündigt hatten, um ein Update angegangen wurden. Das "Ja" hierzu wird aufgezeichnet.

Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.

Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!

Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.

Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene,  die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.

Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".

Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht)  berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .

Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.

Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C."  Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert.

Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.

Samstag, 1. September 2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

Freitag, 31. August 2012

Kanzlei Berger Law LLP - weitere IP-Adressen, Ausgelagerte Rechtsabteilung, Kostenfolgen, Betrug?

Neben demZugang via T-Online / Telekom, der an der wohl reinen "Repräsentationsadresse" in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf benutzt wird, verfügt die Berger LAW LLP auch über einen weiteren Internetzugang. Dessen Daten halte ich auch für höchst aufschlussreich:

217.5.171.120 - 217.5.171.127 (217.5.171.120/28) = Berger Law LLP Düsseldorf = Euroweb

Das sieht so aus, als säßen große Teile der Kanzlei Berger Law LLP direkt in der Hansaallee 299, also am Firmensitz der Euroweb. 

Das die einst vom Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi (laut Anwaltssuche der Kammer: Am Ökotop 16, 40549 Düsseldorf) zeitgleich(sic!) mit gegründete Kanzlei Berger in bedenklicher Nähe zur Mandantin Euroweb steht war bisher schon klar. Ebenso war und ist bekannt, dass die Euroweb die Webseiten der Kanzlei Berger hostet, also betreibt. Das sich nun auch noch gerade im Zusammenhang mit der von der Berger Law LLP angegebenen Postfachadresse aufgekommene Verdacht einer auch räumlichen Zusammenarbeit erhärtet zeigt auf wie sehr die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP in die Aktivitäten der Euroweb eingebunden ist.

Man könnte die "Berger Law LLP" als nur formell selbständig, genauer als direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH ansehen. Damit ist eine Vertretung der Euroweb durch die Berger Law LLP auch juristisch (§ 46 BRAO) höchst zweifelhaft, scheint diese doch nichts anderes zu sein als eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Zugleich wird klar warum die Euroweb und deren Töchter wie die Webstyle an einer Vertretung durch die Berger Law LLP trotz der sich häufenden Misserfolge festhalten. Das die Kanzlei Berger tatsächlich (also nicht nur formell) selbständig handelt erscheint immer unwahrscheinlicher.

Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP" für Abmahnungen namens der "Mandantin" Euroweb Internet GmbH allen Ernstes einen Kostenersatz fordert. Dieses wäre, wenn sich durch weitere Nachforschungen herausstellt, das die Kanzlei wie auch deren Vorgängerinnen tatsächlich nur eine ausgelagerte Rechtsabteilung der Euroweb ist, in jedem Fall ein weiterer Betrugsversuch, denn wenn die Abmahnung von einer nur ausgelagerten Rechtsabteilung erfolgt und dieses verschleiert wird um die Kosten verlangen zu können, dann liegt auch hier eine (arglistige) Täuschung in Gewinnerzielungsabsicht vor.

Nebensächlich:

1)
Im Zusammenhang mit Amin El Gendi taucht nun auch der Name einer Düsseldorfer DUS Beteiligungs GmbH (HRB 60572) auf. Auch die weiteren Mitgründer Fratzscher und Preuß sind Inhaber und Geschäftsführer von Beteiligungsgesellschaften.

Spätestens im Falle einer Verurteilung des in Leipzig wegen Betruges angeklagten Christoph Preuß sollten sich die Staatsanwaltschaften Gedanken darüber machen, ob man es hier nicht doch mit einer kriminellen Organisation zu tun hat. Immerhin verfolgt der Mitgründer Daniel Fratzscher von der Webstyle GmbH 1:1 das gleiche Geschäftsmodell wie es in den 14 angeklagten Fällen des Betruges sichtbar wird (Referenzkundenmasche) und immerhin ist die Kanzlei Berger jedenfalls für mich offensichtlich damit beauftragt mit legalen aber auch illegalen Mitteln gegen Kritiker vorzugehen, wie sich aus dem Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus der Kanzlei heraus für mich ohne jeden Zweifel ergibt.

Administrative Maßnahmen:

2)
Zugriffe aus dem Netzbereich 217.5.171.120/27 (217.5.171.120 bis 217.5.171.127) sollten, wenn man sich in Konflikt mit der Euroweb befindet, besonders beobachtet werden.

Ob der (weitere) alte Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger (213.23.27.56/27; 213.23.27.33 bis 213.23.27.62) noch aktiv ist werde ich herausfinden.

Update:

Die IP-Adressen aus dem alten Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger  wurden an andere Kunden vergeben. Einer stellt Treppenlifte her oder verkauft diese. Ich hoffe ja nach Alarmanlagen und Websites haben die Herren Preuß und Fratzscher jetzt nicht auch noch vor, "kostenlose" Treppenlifte mit der Referenzkundenmasche am alte, hilflose Leute zu verkaufen.


Freitag, 17. August 2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

Donnerstag, 16. August 2012

Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

Sonntag, 12. August 2012

Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

Dienstag, 7. August 2012

Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

"Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
"Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

"Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

Freitag, 3. August 2012

Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
Text: Martin Müller

Die Firma ist «erstaunt»

Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

Das war eine Lüge!

Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

Samstag, 28. Juli 2012

Warum die Euroweb so lange täuschen konnte

Die Frage, wie es sein kann, dass eine Firma wie die Euroweb jahrelang mit der Referenzkundenmasche abzocken kann, die hat Rolf Jaeger, jetzt "Chef a.D." der Duisburger Kriminalpolizei, beantwortet:

Gerade die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und der Korruptions­kriminalität werden nach seiner Feststellung grob vernachlässigt. Stattdessen konzentrieren sich, so behauptet Jaeger, die Sicherheitsprogramme des NRW-Innenministeriums auf den Diebstahl aus Autos, den Wohnungseinbruch und den Raub. Das alles sei „eine Innenpolitik für die Galerie“, die wahren Bedrohun­gen der Menschen und der Gesellschaft interessierten wohl nicht – sondern nur die Straftaten, die häufig auf Straßen, Wegen und Plätzen passieren.

Kripo und Staatsanwaltschaften stünden laut Jaeger  „am Rand ihrer Handlungsfähigkeit“. Viele Fest­nahmen, Durchsuchungen, Sicherstellun­gen, das Abhören von Telefonaten kriminellen Inhalts, viele Finanzermittlungen, so sagt er, würden „aus Personalmangel unterlassen“.

"Rechtsanwalt Düsseldorf" - Medienrecht - Philipp Berger - Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf - öffentlicher Wutanfall

Dem aktuellen öffentlichen Wutanfall des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf) nach schmeckt ihm die Nachricht über meine guten Erfolgsaussichten vor dem LG Kassel gar nicht.

Da geht es "nur" darum, ob ich der Euroweb Internet GmbH "systematische arglistige Täuschung" nachsagen darf und ob ich im Zusammenhang mit dieser gaaanz tollen Firma da auch so zutreffende (wie natürlich von den so angepriesenen stets als "unpassend" empfundene) Wörter wie "kriminell" verwenden darf.

Vielleicht sollte ich bei den einschlägigen Gerichten mal nachfragen, wie viele gescheiterte Anträge auf einstweilige Verfügungen des gar empfindlichen Herrn Berger und der Euroweb sich sich da schon stapeln.

Ich nehme Wetten an.

Zahlenangaben bitte im Dezimalsystem, also nicht so was wie "Dutzend" oder "2 hoch 8".


Freitag, 27. Juli 2012

Über die Euroweb und Gaunerzinken

Gaunerzinken  finden sich an Hauswänden. Es gibt diese seit Jahrhunderten ...

Quelle: Wikipedia Commons, Manfred Brückels, Lizenz: CC BY-SA 3.0
und bis heute ...

Quelle: Wikipedia Commons, Manfred Brückels, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Doch das Leben ist noch moderner geworden:

Heute, so könnte man denken, sehen vergleichbare Zinken so aus:

Mutmaßliche Bedeutung: "Der Inhaber lässt sich leicht bescheißen"

Solche Zeichen befinden sich auf Webseiten, nicht mehr in Hauswände geritzt. Vorteil: Man kann sich bequem von zu Hause aussuchen, wen man abzocken will.

20.000 sind es übrigens nicht.

Donnerstag, 26. Juli 2012

Euroweb-Anwalt Berger warnt versehentlich vor neuer Euroweb-Masche

Bei vielen Euroweb-"Referenzkunden", gerade auch bei solchen, die zähneknirschend den durch vorsätzlich unwahres Vormachen kostenloser oder verbilligter Leistungen geschlossenen Vertrag erfüllt und der Euroweb die Kündigung zum Vertragsende schon mitgeteilt haben, klingelt(e) etwa seit dem 2011 verstärkt das Telefon. So etwa 1 bis 2 Monate bevor der bereits gekündigte(!) Vertrag ausläuft.



Eine abgezockte Vertickerin mit ausgesuchter Telefonstimme ("sex sells!") zwitschert aufgeregt ins Telefon, dass für den Kunde ein Upgrade der Webseite bereit stehe und man würde ebenso "kostenlos" auch ein paar Designänderungen machen. Einwände der Kunden, dass diese bereits gekündigt hätten und den Vertrag unter keinen Umständen verlängern wollen,  nimmt das kleine Stimmwunder gar nicht erst wahr - die hat  nämlich einen festen Plan:

Diese Dame will ein partout ein "Ja" aufzeichnen!


Sagt man darauf hin "Ja, aber ...." oder "Ja, senden Sie mir das schriftlich", dann wird - "schnipp" - daraus folgendes gemacht:

Ein Komma ist ja ein Text-Trenner. Es bleibt im Mitschnitt nur das "Ja". Und zwar ein "Ja" zu einer wenig erfreulichen und ungewollten Vertragsverlängerung.


"wirtschaftlich nicht sonderlich günstiges Ergebnis"  ist nämlich ein Euphemismus für "wurde beschissen"! Denn das "kostenlose Upgrade" - übrigens seine Leistung ("Redaktionssystem"), welche schon im ersten Vertrag versprochen aber nie geliefert wurde (das "CMS") bezahlt der oder die so erneut Beschissene natürlich mit den Jahresraten.

Wie das Gericht hier auf "unstreitig" kommt steht in den Sternen am deutschen Justizhimmel und lesen kann man es dort nur aus der Perspektive ein paar ganz weniger Düsseldorfer Richter. Eben jenen, die seit Monaten - ganz anders als viele Ihrer Kollegen bundesweit - die arglistige Täuschung partout nicht erkennen wollen.

Denn schon aus den Tatbestandsfeststellungen des Gerichtes folgt ganz einwandfrei, dass diese Zustimmung höchst fragwürdig ist:


Eine CD "in Augenschein" zu nehmen, ist, man verzeihe mir die angebrachte Kritik an der Urteilswilligkeit der Richter, höchst fragwürdig, denn

Und hier kommen wir zum dem Problem der Verhandlung:


Die Klägerin (das ist die GmbH, die das eilig abgebuchte Geld zurück haben wollte) hat es also versäumt, vor Gericht anzutreten und in Person des Geschäftsführers zu erklären, dass zwar ein "Ja" aufgezeichnet wurde (was ja stimmt und unstreitig blieb), dass aber vor und nach diesem "Ja" verdammt viele "aber" waren. Das genau bemängelt das Gericht. Nur schriftlicher Vortrag - offenbar nicht einmal eine Versicherung an Eides statt - reicht nicht, denn das ist nur Vortrag. Das Gericht bemängelt hier nicht ganz zu Unrecht, dass es nichts handfestes (Zeugenaussage, Versicherung an Eides statt) bekommen hat - es hätte der Klage wohl gerne statt und der abgezockten "Partnerin"  Recht gegeben.

Anders als der Herr Philipp Berger also darstellt ist das nun nicht der zwingende Ablauf in solchen Verfahren. Das kann nämlich bei richtigem Vortrag, konkret bei passenden Zeugenaussagen - auch dann wenn der angebliche Vertragsschließende selbst zum Inhalt des Gespräches aussagt - ganz anders ausgehen. Das ist was wirklich in dem Urteil steht und die Richter haben sich im Urteil zur Sache 58 C 9985/11 des AG Düsseldorf wirklich viel Mühe gegeben, das nicht zu sehr zwischen den Zeilen zu verstecken.

Was vom Bergerschen Bericht bleibt ist ein übler Geschmack

Weil der Euroweb-Anwalt Berger versehentlich vor der Praxis der Euroweb warnt, ein "Ja" aufzuzeichnen und solche Verträge gerade auch dann als geschlossen anzusehen wenn die "Partner" ganz genau erklären, dass die den Vertrag gar nicht wollen. Und wo bitte ist denn die gute alte Kulanz des deutschen Kaufmanns? Der Philipp Berger berichtet letztendlich, dass die Euroweb eine "elendige Abzockerbude" ist, der durch solche Handlungsweisen notwendig beschädigte Ruf kümmert die einen Dreck. Das ist es was man aus dem Bericht ohne jedes Geschwurbel entnehmen kann.

Ich glaube, die Euroweb kennt das gar nicht. Dafür ist diese nach meinem bisherigen Wissen wohl die Firma in Deutschland, die mit Abstand die meisten Rechtsstreite im Verhältnis zur Anzahl der Kunden hat.

Und das klingt nicht nach einem guten Geschäftsmodell.

Wie man denn nun am besten reagiert, wenn die Euroweb anruft?
  • Euroweb? Niemals “Ja” sagen
  • "Schicken Sir das alles schriftlich. Ich will unbeeinflusst, in Ruhe und nach Würdigung aller relevanten Sachverhalte und nach einem Marktvergleich entscheiden."
    • Dann lässt die Euroweb Sie nämlich in Ruhe: "Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner" steht in deren Verkäuferbibel. Und sagen Sie davor nicht "Ja". Bestenfalls "Ehem".

Mittwoch, 25. Juli 2012

Euroweb - Kaufen Sie Preise! Lügen Sie!

Damit hatte der Euroweb Kunde Dieter Schumann nicht gerechnet: [...] Seine neue Website www.künstleragentur-thüringen.de, die in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit den Euroweb Webdesignern entstanden ist, wurde jetzt von den international renommierten CSS Design Awards in die „CSS Design Awards Winners Gallery“ aufgenommen.
Tönt die Euroweb Internet GmbH lauthals in den Presseboxen und der gekaufte WAZ-Konzern der Petra Grothkamp wird es, wie den anderen positivistischen Unsinn des Euroweb-Pressesprechers auch schon, und zwar ohne jeden Hinweis auf die berechtigte Kritik am betrügerischen Geschäftsgebaren des Unternehmens Euroweb und seiner zahlreichen, sich gewiss nicht grundlos auffallend häufig umbenennenden Töchter verbreiten.

Wenn man jetzt einen Blick auf den Preis wirft, dann wird schnell klar:

Seriös geht anders!

Die „CSS Design Awards" haben zwar eine Webseite - aber wer da die Preise vergibt ist und bleibt auch bei einer intensiven Nachsuche völlig unklar. Hier die Kontaktseite:


Keine Adresse, keine Telefonnummer ... nichts, was die "Privatsphäre" der tollen "Organisation" gefährden könnte, die an 365,2425 Tagen im Jahr einen "wertvollen Designpreis" an ihre Werbekunden vergibt.


In den whois-Daten erfährt man immerhin, dass der Anmelder der Webseite, ein gewisser "CSSDA Admin",






(angeblich) im australischen Brisbane (Queensland) sitzt und tatsächlich die Mailadresse "hello@cssdesignawards.com" angab. Auf der Webseite findet sich dafür ein gaaanz wichtiger Punkt: man solle dort Werbung schalten. Auf dem gleichem virtuellem Server mit der IP-Adresse  173.247.243.108 wird von dem gleichen Betreiber auch "webmarketing4business.com" gehostet - die machen "Suchmaschinenoptimierung", der Registrant der Domain heißt jetzt plötzlich "Ini Nam" , sein Sitz ist angeblich "Level 15 Corporate Centre One" (die vermieten Büros und/oder pure Geschäftsadressen) in Gold Coast, Queensland, Australien.

Da muss man nicht lange raten, was das für ein "Preis" ist.

Das es die jährlich 365,2425  "Design-Preise" dieser "Organisation" nicht formell, aber praktisch sehr wohl als Gegenleistung für eine andere, "geldwerte" Leistung gibt, das kann man sich nun sehr gut denken. Denn die Betreiber sogar verkünden über sich selbst:
Our audience
CSS DesignAwards services professional web designers, developers, students and CSS enthusiasts. Based in the USA, our website is reachable by a worldwide audience.
Nun,  Brisbane liegt in Queensland und das ist nicht etwa ein Bundesstaat der USA sondern Australiens. Das ist ziemlich weit weg von den USA.

Gehostet wird von einer amerikanischen Firma. Wich schon ausführte auf einem virtuellen Server. Am "Preis" scheint viel "virtuell" zu sein.


Die "Profis, Studenten und Enthusiasten" von den "CSS DesignAwards" betteln übrigens um Werbeverträge: "Holzauge, ick hör Dir trapsen!" könnte man da sagen.

Was jetzt die von der Euroweb beworbene Webseite selbst betrifft, folgt hier meine  ehrliche und deshalb qualifizierte Einschätzung: 
Nicht schlecht, brauchbarer, etwas graphiklastiger Baukasten-Mainstream mit entsprechenden Ladezeiten. Jedoch nicht preisverdächtig.Was die Warnung soll, wenn Javascript abgeschaltet und damit die vorgefertigten JS-Effekte ("ganz tolles Ein- und Ausfliegen" der Seiten - auf nicht ganz taufrischen Rechnern mit erheblichem, zum Kotzen verführenden "Ruckeleffekt") weg sind, das geht mir  nicht ein. Zu dem ist die Webseite auf kleineren Bildschirmen (gerade auch auf tragbaren Geräten) nicht zu gebrauchen. Von "responsiven CSS" hat man da wohl noch nie gehört.

Ein Aufruf der Startseite verursacht einen Traffic von 907,2 Kilobytes. Dass ist nicht preis- sondern im negativen Sinn "rekordverdächtig". Schlecht angebundene Personen, welche diese Webseite abrufen wollen werden teilweise sogar  weit mehr als 1 Minute warten müssen, bis die Seite geladen ist und sehen in der Zeit ein "Wackelgif" mit dem Hinweis a la "Bitte warten Sie". Da werden viele abbrechen. Zu dem versursacht ein (EIN) solcher Abruf mit mobilen Geräten schon im Inland locker Kosten von 23 Cent oder sogar mehr.

Mein Fazit? "Geht gar nicht."


Was kann so etwas beim örtlichen Webdesigner kosten:
Wert der Webseite:  Einmalig ungefähr 1500 Euro. Oder billiger. Der Webdesigner ist ja ausweislich des von ihm verursachten Traffics kein wirklicher Profi, der sollte künftig Drucksachen machen oder sich überlegen, was "Webdesign" ist. Zu dem Preis bekommt man anderswo (anders als die "Euroweb-Referenzkunden") auch die Rechte am Design.
Monatliche Kosten: 5-6 Euro monatlich fürs Hosting (inklusive Traffic, Backups, Mailverkehr). Mehr kostet das nur das bei ganz wenigen, ausgewählten Anbietern, die dann ganz gewiss nicht billig in Bulgarien hosten - wie die Euroweb.
Updates: je 20-50 Euro. Bei Sammelrechnung. Sonst einen "Extra-Zehner" für die Rechnungserstellung.
Was zahlt eigentlich der "Euroweb Kunde Dieter Schumann"?
Wahrscheinlich etwa 180 Euro monatlich, für 4 Jahre und einmalig 199 Euro. Der wird ja, wie viele Kunden auch glauben, die Erstellung der Webseite habe ihn keinen Cent gekostet. Tatsächlich zahlt er mit den "180 Ocken monatlich" die Erstellung der Webseite, einen horrenden (weil alles andere in den Schatten stellenden) Betrag für "Vertriebskosten" und einen netten, so am Markt kaum zu realisierenden Extraprofit für die Gesellschafter.

Ich meine also: "Spätestens ab der zehnten Monatsrate zahlt der Dieter Schumann aus Erfürt letztendlich dafür, dass er sich bescheißen ließ. Er hätte besser verglichen."

"Euroweb-Suchmaschinenoptimierung"

Die Euroweb bewirbt ja auch, dass die von dieser Firma erstellten Seiten "suchmaschinenoptimiert" wären...

Gerade eben stellte ich fest, dass eine Suche nach "Künstleragentur Thüringen" die beworbene Webseite, die ja immerhin auf den Domainamen "künstleragentur-thüringen.de" getauft wurde, dazu führt, dass diese Webseite als letzte - aber immerhin gerade noch auf der Suchergebnisse angezeigt wird. Das spricht gegen eine "Suchmaschinenoptimierung.

Juristisch Relevantes

Ja,  der "Euroweb Kunde Dieter Schumann" ist ein "Referenzkunde":





Altbekannte Euroweb-Lüge nochmals entlarft:


Erstellt hat die Websweite offensichtlich ein Rene Kohnen für die Euroweb. Der ist laut seinem Xing-Profil ein Freiberufler.



Damit wird die notorisch duch die Kanzlei Berger vorgetragene Behauptung der Euroweb, diese würde die Webseiten für Ihre "Referenzkunden" ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellen lassen, mal wieder widerlegt. Diese vorsätzlich unwahre Behauptung kristallisiert sich immer mehr als als bloße, notorische und vielfach widerlegte Lüge zum Zweck des Prozessbetruges heraus.

Sonntag, 22. Juli 2012

Euroweb, Betrug, arglistige Täuschung - nochmals in gerichtlicher Klärung

Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
1.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte
[Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung  nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

2.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger
[Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde,  wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

3.)
Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der  Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".


Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist.

Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP"  irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:




So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.

Seine Äußerung
"Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."
kann sich der selbsternannte  "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.

Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.

Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!

Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...

.... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.

Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens:
Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung.


Freitag, 13. Juli 2012

Die Euroweb lässt anklagen ...

Dieser Artikel sollte auch das Interesse der GStA Düsseldorf, der StA Leipzig und der StA Memmingen finden.

Einleitend Rechtsgrundlagen:
§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 239 StGB- Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger und der Geschäftsführer Christoph Preuß haben ein weiteres Problem. Der erstere hat Ende 2011 im eigenen Auftrag und für den Chef der Euroweb Internet GmbH einen Strafantrag gegen mich gestellt. In diesem geht es im Wesentlichen darum, dass ich beide in einem Schriftsatz an ein Gericht als Kriminelle darstellte und von einer mafiösen Zusammenarbeit sprach. Dieses im Zusammenhang mit dem berechtigten Vorwurf des Prozessbetruges gegenüber Philipp Berger in eben jenem Prozess.

Zunächst einmal ist die StA Kassel, OStA Müller-Brandt, zu kritisieren, denn dieser hat ohne weitere wirkliche Nachforschungen aus dem Strafantrag eine Anklageschrift wegen übler Nachrede gemacht. Denn der OStA Müller-Brandt hätte mit einem Blick in den Computer mindestens feststellen können, dass Christoph Preuß in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagt ist. Da hätte er dort mal einem Blick in die Akte werfen sollen... und ganz schnell herausgefunden, dass es sich um Betrug im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" handelt. Das die Euroweb - wie der WDR neulich darstellte - vorsätzlich unwahr vor Gericht und durch eine angebliche Gerichtsreporterin und sehr wahrscheinlich gerade auch in und wegen diesem Strafverfahren darstellt, diese "Referenzkundenmasche" würde nicht mehr angewendet, hat wohl mit dem Begriff des "Nachtatverhalten" zu tun.

Das aber sei aber wie es sei, denn die Masche wurde von einer großen Firma angewendet. Es ist also ein Betrug, der durch eine große Organisation, mit vielen Firmen und Töchtern begangen wurde. Das genau ist schon "organisierte Kriminalität".  Und mit ein wenig verstehendem Lesen und dem Herstellen der richtigen Zusammenhänge hätte der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel auf der Webseite der Kanzlei Berger selbst (berger-law.de) herausfinden können, dass der Vorwurf einer mafiösen Zusammenarbeit ebenfalls wahr ist. Dazu reicht sogar der IQ eines Schlossers. Nun, nachdem der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel das nicht gleich gemacht hat, braucht er meine Nachhilfe.

Hätte der OStA Müller-Brandt dann so ein einfaches Mittel wie Google verwendet, so hätte er gewusst, dass es sich bei der Strafanzeige und dem Strafantrag des Philipp Berger für sich und für Christoph Preuß um einen Akt handelt, der es wert ist, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher, versuchter, schwerer Freiheitsberaubung  (Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung einzuleiten.

Denn ohne jeden vernünftigen Zweifel sind sich Christoph Preuß und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger der eigenen Straftaten, respektive der Teilnahme und des natürlich des hohen Organisationsgrades auch bewusst und erstatteten dennoch die Strafanzeige aus einem unzweifelhaft kriminellen Schädigungsinteresse heraus.

Dabei kommt es in dem nur noch formell gegen mich gerichteten Verfahren auf dieses Bewusstsein der beiden Herren aber noch nicht einmal an: Es kommt nur darauf an, ob mein Vortrag wahr ist. Das ist er. Die Anklage geht den Bach runter und ich werde, wenn es zu einem öffentlichen Verfahren kommt, diese beiden "Opfer" vor Gericht demaskieren und dazu unter anderem auch den WDR - genauer die Firma Genau.TV einladen. Wenn der Herr Berger und der Herr Preuß also als "richtig garstige Ganoven" (die versuchte schwere Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen, der Versuch, dieses mittelbar durch Missbrauch der Staatsgewalt zu begehen ist zweifelsfrei "garstig") in der Hauptsendezeit auf den TV-Schirmen von Millionen Bürgern dieses Landes erscheinen wollen, dann  bitte ich einfach um pünktliches Erscheinen der von mir als Zeugen benannten, angeblichen "Opfer" zum Gerichtstermin.

Davon, dass ich verurteilt werden könnte, gehe ich übrigens nicht aus: § 193 StGB (berechtigtes interesse), § 138 ZPO (Pflicht zu vollständigem und wahren Vortrag), Art. 5 (Meinungsfreiheit) und Art. 103 GG (Recht auf Gehör vor Gericht) schützen mich schon formell.

Die Anklage erscheint mir, mit allem Verlaub, schon deshalb ziemlich schwachsinnig.

Der Anwalt Berger sowie Christoph Preuß hätten sich vor dem Strafantrag vielleicht auch mit der Adrijana Blazevska unterhalten sollen und zwar dahingehend, was der äußerst ambivalente Strafantrag denn für Reaktionen auslösen könnte und was für Auswirkungen diese haben werden. In diesem Sinne habe ich auch tiefe Zweifel daran, dass der Anwalt Berger auch in juristischer Hinsicht immer weiß, was er wirklich tut. Vorliegend hat er nach meiner Auffassung dazu beigetragen, seinem Mandant Preuß einen erheblichen juristischen und moralischen Schaden zuzufügen, der wohl nicht wieder gut zu machen ist.

Ich halte es für einen Akt einer schon grausigen  Dummheit mir eine so treffliche Gelegenheit einzuräumen, den Herren vor Gericht gemeinschaftlich begangene Straftaten nachzuweisen und diese in ein Urteil aufnehmen zu lassen - und ich werde das auch tun!

Sollte der Anwalt Philipp Berger noch mal was von wegen "kruse Theorien" auf seiner Webseite "lallen", dann werde ich ihn mit besonderer Freude in der Öffentlichkeit des Verfahrens und in diesem Blog "vorführen". Mein Kopf dient mir zumindest zu mehr als dazu, das Gleichgewicht zu halten. Vielleicht sollte, gerade mit dem Blick auf das Schicksal des Günter Freiherr von Gravenreuth (und von ca. einem halben Dutzend weiterer zu Haftstrafen verurteilten Personen aus dessen sozialer Umgebung, die übrigens auch die StA Kassel mit mehr als 100 Strafanzeigen gegen mich überschütteten) noch jemand mit dem Nachdenken beginnen.

Eine  Antragsrücknahme würde jetzt nicht mehr viel ändern, könnte aber als positives Nachtatverhalten oder als Tatrücktritt gewertet werden. Der OStA Müller-Brandt wird schon wissen, was er daraus zu machen hat.


Euroweb - Prozessbetrug: Die Mär von den fest angestellten Mitarbeitern

Immer wieder hat die Euroweb durch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und oder Andreas Buchholz in Prozessen vortragen lassen, dass die Webseiten "ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter" erstellt würden - und mit diesem Vortrag begründet, dass diese auch bei Nichterbringung der Leistung praktisch den gesamten, im Vertrag vereinbarten Betrag fordert.

Die Gerichte haben das mehrfach zurückgewiesen, da der Vortrag nicht in Übereinstimmung mit den Geschäftsberichten (Bilanzen) der Euroweb zu bringen ist. Aber das ist längst nicht der einzige Widerspruch:




Und tatsächlich belegen diese Bildschirmfotos von der Webseite der Euroweb, dass diese,

 "um der steigenden Nachfrage genügen zu können"  

nach Freiberuflern /Freelancern suchte. Die Bildschirmfotos stammen aus einer Zeit, in der zumindest die Umsätze der Euroweb im Neukundengeschäft längst nicht so stark stiegen wie vor dem Jahr 2010, eher sogar stagnierten.

Und mir kann jedenfalls niemand erzählen, dass die Anwaltskanzlei Berger - damit die "CEO" oder Partner Philipp Berger und oder Andreas Buchholz nicht die Verträge ausarbeiteten und nicht wussten, dass die Euroweb zur Bedienung der durch das unwahre Angebot kostenloser Webseiten erzeugten Nachfrage tatsächlich auch Freiberufler einsetzte, dass der Vortrag also unwahr war und dass durch den Vortrag die Gerichte im Interesse der Erzielung eines Vermögensgewinns in einem großen Umfang getäuscht werden sollten und teils auch getäuscht wurden.

Jetzt könnte die Euroweb natürlich hingehen und durch die beiden "längst nicht immer ehrlichen" (das ist ein Euphemismus) Anwälte behaupten lassen, dass diese die Freelancer "nur für besonders schwierige Projekte" einsetzte. Dann muss diese sich aber fragen lassen, wann denn nun gelogen wurde: Auf der Webseite oder vor Gericht. Und wie gesagt, ist da doch noch die Sache mit dem Geschäftsbericht.... und was, bitte, bedeutet das Wort "ausschließlich"?

Nun, der Herr Berger (Berger LAW LLP), auf dessen Webseite noch immer vorsätzlich unwahr verbreitet wird, dass die Verträge mit der Euroweb nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar seien, und der Herr Preuß (Euroweb Internet GmbH)  werden sich früher oder später in Kassel sehr unangenehme Fragen stellen lassen müssen.

Erst  von mir und dann von der Staatsanwaltschaft. Grund ist ein ambivalenter Strafantrag gegen mich, diese möchten nicht als "Lügner und Betrüger" dargestellt werden. Das wird wohl ganz anders ausgehen als der Herr Berger es jetzt noch denkt. Ich indes denke, der Philipp Berger ist auch uneinsichtig genug um dieser Warnung nicht die angemessene Bedeutung zuzumessen und wird seinen Mandant Christoph Preuß auch entsprechend falsch beraten.

Das Aktenzeichen der Kanzlei Berger ist STR 11685/11.

Mittwoch, 11. Juli 2012

Die Euroweb kommt gleich nach den Taschendieben (WDR-Servicezeit)

Der WDR sendete in der Servicezeit den Bericht über die Euroweb, den Philipp Berger und eine offensichtliche bezahlte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" gleich nach dem über Taschendiebe.

Ich ahne schon was der Philipp Berger gerade macht. Dann wird man beim WDR und der Produktionsfirma "Genau.TV" nochmals und dann eben sehr genau hinschauen müssen...
Offensichtlich rechtswidrig ist an dem Bericht nichts. Deshalb habe ich mich nach eingehender Sachprüfung zur Verlinkung entschlossen.

Wiederholung der Sendung morgen, am Donnerstag dem 12. Juli 2012 um 13:00 Uhr.

Das Video ist vorläufig wegen einer "rechtlichen" Auseinandersetzung gesperrt - aber es gibt es mindestens hier und dort. (nach 15 Sekunden Wartezeit dann auf downloaden klicken)

Ich soll Herrn Berger hinsichtlich der Links freundliche Grüße vom Kim.Com ausrichten. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich der Herr Berger in einem Auftrag der Euroweb auch noch mit mir darüber streiten möchte, ob die Leistungen der Euroweb als "unterdurchschnittlich" bezeichnet werden dürfen.

Das ist nämlich ganz eindeutig eine zulässige Meinungsäußerung mit einem objektiv wahren Tatsachenhintergrund - für dessen Beweis ich die Webseite(n) der Kanzlei Berger heranziehen werde ... was nach dem Schaden auch für "ein wenig" Spott sorgen dürfte, den der Herr Berger dann auch zu ertragen hätte.

Montag, 2. Juli 2012

Schleichwerbung: "Anonyme" Blogger hetzen für die Euroweb-Internet GmbH

In den vergangenen Tagen wurde ich von Google auf mehrere Blogs aufmerksam gemacht, welche über die Euroweb Interet GmbH schrieben. Die Blogs, welche mir genannt wurden, haben mit jenem der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" eines gemeinsam: kein Impressum.Darin kann man das Interesse erkennen, anonym zu bleiben. Mich wundert das nicht, warum zeige ich auf.

Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist nämlich: Diese Blogbeiträge wurden gekauft. Das werde ich an den Beispielen und an der "Person" des Betreibers aufzeigen. Und: die gekaufte Werbung ist nicht gekennzeichnet. Diese Blogger machen also Schleichwerbung für die Euroweb. Wettbewerbsrechtlich ist das "höchst bedenklich".

Die Blogs haben erkennbar die Aufgabe, die Euroweb Internet GmbH zu bewerben.

Werbung zu machen mag ja vielleicht noch angehen, mich wundert aber nicht, dass die Betreiber im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Euroweb offensichtlich ihre eigene Identität verschleiern. Ich würde mich ja auch in Grund und Boden schämen, wenn ich die Euroweb oder eine andere, durch arglistige Täuschung abzockende Firma bewerben würde. Nur habe ich keinen Grund mich zu schämen, ich baue keinen solchen Bockmist, ich mache mich nicht mit einer Firma gemein, die - da bin ich mir ganz sicher - nicht umsonst den Ruf hat zu betrügen.

Doch diese Blogs haben auch die Aufgabe,  die getäuschten Referenzkunden durch klare Lügen und sogar DROHUNGEN mit erheblichen finanziellen Nachteilen von einer Kündigung abzuhalten.

Ein Beispiel:

Unter der Kategorie "Euroweb-Abzocke"  berichtet auf "media-law.de" die
Advertiso GmbH
GF: Marco Remmert
Kiebitzhof 1a
22089 Hamburg

unter dem Titel

"Unternehmeraufruhr wegen Euroweb Abzocke"

wie folgt: 
"Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen um die Euroweb Abzocke von Unternehmern – allerdings aus der Warte eines (weitgehend) Unbeteiligten." 
Wie schon geschrieben: keinerlei Impressum, keinerlei Hinweis auf den gewerblichen Betreiber, kein Hinweis darauf, dass es Werbung ist - und dann dieser Satz. Hier wird also offensiv verschleiert, dass für den Beitrag Geld geflossen ist. Das keines geflossen ist, das kann ich ausschließen - und ich kündige schon mal eine große und ganz üble Blamage für den Fall an, dass die Euroweb, deren für diese vor den Gerichten lügende Anwalt Berger  oder ein lügender Inhaber einer Werbeagentur (Was wird wohl eine "Advertiso GmbH" sein?) behaupten, dass kein Geld geflossen sei... Unverkennbar auch die "SEO"-Bemühungen, diejenigen, welche nach negativen Begriffen wie "Euroweb" und "Abzocke" suchen, auf diese Seite zu locken. Wer das macht, der weiß genau, wofür er 30 Silberlinge bekommt.

Ich nehme  diesen Blogbeitrag auseinander und finde:
"Ich frage mich zum Beispiel immer, warum ich so oft lese, dass Unternehmer im Euroweb Abzocke Fall den Paragraphen § 649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) bemühen, um ihr „Martyrium“ zu beenden."
Dabei ist diese Frage in der Realität - also jenseits des gewollt begrenzten Erfassungsvermögens des "30-Silberlinge-PR-Bloggers"  Marco Remmert - ganz einfach zu beantworten: Hilfsweise muss man, um die Abzocke zu beenden, kündigen - falls das Gericht der Nichtigkeit des Vertrages wegen arglistiger Täuschung nicht zustimmen mag - oder falls die für die Anfechtung notwendig einzuhaltende Frist von einem Jahr nicht eingehalten wurde. Dann bleibt nämlich nur die Kündigung nach § 649 BGB und diese, für die Opfer der betrügerischen Praxis günstige Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, musste 10-fach bis zum BGH durchgestritten werden. Seit dem geht dies vor den Gerichten glatt durch. Die Möglichkeit, sich mit der Euroweb kulant zu einigen, kann man zwar suchen - aber 3000 Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten sagen ganz klar, dass "Kulanz" von diesen Abzockern nicht zu erwarten ist.

Doch jetzt streicht der ganz gewiss mit "30 Silberlingen" bezahlte Blogger ganz dick auf und verbreitet, wenn auch nicht wörtlich, die selbe verlogene Drohung, die sich in den Annalen des oft verdammt oft lügenden "Propagandaministers des Euroweb-Reiches", Philipp Berger, wieder findet:
"Meiner Lesart nach steht ihnen danach eine dicke Rechnung ins Haus"
Zu erst einmal mag es sein, dass die Euroweb Internet GmbH nach einer Kündigung eine "dicke Rechnung" verschickt. Nur zahlen muss man diese regelmäßig nicht! Man muss auch nicht auf den lächerlichen, sehr einseitig für die Euroweb günstigen Vergleichsvorschlag der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz eingehen. Und wieso (Zum Teufel!) sollte man das auch tun?

Denn es breitet sich gerade bei den Gerichten die Rechtsmeinung aus, dass die angeblichen "Vertragspartner" der Euroweb durch arglistige Täuschung zum Abschluss bewegt wurden. Für diesen Betrug haben wir eine anschwellende Zahl von Urteilen, praktisch nur das LG Düsseldorf sperrt sich noch ein wenig. "Nur ein wenig" bedeutet nicht, dass der Umstand auch dort zur immer mehr zur Diskussion steht - gerade auch in der sehr stark zunehmenden Zahl Verfahren, in denen die Euroweb "nur fast freiwillig" auf die Forderungen verzichtet und die Klagen zurück nimmt. Vor den Düsseldorfer Gerichten hat die Euroweb nebst der anno 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger jetzt nämlich den ihr gebührenden Ruf weg.

Wer sich gegen den Beschiss  der Euriweb und des Anwaltes Berger wehrt, der spart nämlich, wenn er durch den Anwalt brauchbar vertreten wird, regelmäßig ganz erhebliche Beträge. Die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlt, wenn alles richtig gemacht wird, letztendlich die Euroweb.

Doch der Marco Remmert setzt noch einen drauf. Er lügt den Informationssuchenden vor:
"Hier scheinen mir die einzigen wahren Gewinner ein paar gewitzte Anwälte zu sein, die das Missverständnis der Unternehmer über die Kündigung nach § 649 BGB nutzen. Sie gewinnen diese Fälle immer, ist ja eine Kündigung! Gilt dieser Sieg den Unternehmern? Nach meiner Rechnung nicht. Die Causa Euroweb Abzocke könnte in meinen Augen genau so gut so beurteilt werden, dass Anwälte verunsicherte Euroweb Kunden abzocken."
Also nicht etwa die Euroweb täuscht, zockt ab und bereichert sich - nein, Marco Remmert macht bewusst für 30 Silberlinge unwahr vor, die Anwälte seien es! Also die, welche die Euroweb-Kunden tatsächlich aus den überteuerten Verträgen "rausboxen"!

Das wäre witzig, wenn diese Lügentirade denn ein Komödie wäre, es ist aber ein Trauerspiel
Marco Remmert setzt hier einen drauf und verbreitet die Drohung, dass diejenigen, welche sich mit der Hilfe von Anwälten gegen die Lügen der Euroweb vor, beim und nach Vertragsabschluss, dann sogar vor Gericht wehren, nicht etwa von der Euroweb sondern von den eigenen Anwälten abzockt werden. Wie erbärmlich verlogen ist das denn? Zugleich wird ein einfacher aber perfider psychologischer Trick angewendet. Mit der Kritik an der oft - und wegen des langen Zuwartens durch die Betrogenen selbst - einzig noch möglichen Handlung, also der Kündigung nach § 649 BGB, soll Zwiespalt zwischen dem Anwalt und dem von der Euroweb abgezockten Kunden geschaffen werden, das Vertrauen der Betrugsopfer zu deren Anwälten soll untergraben werden.

Das sind aber garstige, arglistige, ja perfide Lügen, die der Marco Remmert da im Auftrag der Euroweb verbreitet!

30 Silberlinge

Marco Remmert von der "Advertiso GmbH" schreibt im Blog unter "media-law.de" unter folgenden Überschriften
  • "Abschlussfeier der juristischen Fakultät"
    - Werbung für Einladungskarten auf "familieneinladung.de"
  •  "Praktikumsrecht"
    - Werbung für "bewerbung.net"
  • "Scheidungsrecht"
    - Werbung für eine Rechtsanwältin Marlies Belser
Es ist nicht so, das mir über diese Firmen  etwas negatives bekannt wäre, aber schon die Schleichwerbung an sich halte ich für befremdlich, und im Angesicht der weiteren Umstände sogar für fragwürdig. Spätestens die Rechtsanwältin Marlies Belser sollte sehr genau wissen warum - die hat schließlich Jura studiert. Die eigene Werbung neben der für die Euroweb wiederzufinden wäre jedenfalls für mich ein Grund, mein Geld wiederhaben zu wollen.

Doch Marco Remmert schreibt unter "Medienrecht"
"Ebenfalls in der Medienpolitik verankert ist auch die wahrheitsgetreue Übermittlung von Informationen an den Konsumenten wie dies zum Beispiel bei Zeitungen der Fall ist. Diese sollen Sachverhalte ungeachtet von staatlichen Zensuren möglichst korrekt wiedergeben, weshalb ein weiterer wichtiger Punkt im Medienrecht auch die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit ist."
Nun, wenn der Marco Remmert sich hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes und angesichts von 30 Silberlingen so "vertut", dann  muss er sich also meine Kritik gefallen lassen. Und weil er unter "Presserecht" noch folgendes schreibt
"Bei Unklarheiten in der journalistischen Sorgfaltspflicht sorgen der Pressekodex und der Deutsche Presserat für Aufklärung. "

empfehle ich ihm dringend, sich gemäß §6 TMG ein Impressum zuzulegen und, falls er seinen Namen neben der laut dem Pressekodex unzulässigen Schleichwerbung für die Euroweb (also der perfiden Unterstützung für arglistig täuschende Betrüger) nicht sehen will, das einfach zu lassen, statt dem amoralischen Handeln auch noch einen klaren Rechtsbruch hinzuzufügen.

Ziffer 7 Pressekodex:
"Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken."

Marco Remmert wirbt und lügt auch auf "lobby-fuer-menschenrechte.de" für die Euroweb und ich möchte ihm ganz persönlich übermitteln, dass ich die Tatsache, dass er ausgerechnet für seine "Drecksleistung"  das selbe Layout gebraucht wie der ehrlich und korrekt über die Euroweb-Abzocke berichtende Torsten Romaker auf referenzkunden.net als besonders widerwärtig und missbräuchlich empfinde. Auch die Benutzung von auf Rechtsfragen verweisenden Domainnamen für diese Werbung halte ich für "abartig". Ich bin empört!

Seine Unterstützung für Gauner ist widerwärtig und empfinde diese als assozial.

Und bevor Marco Remmert und Gotthard Wahr / Julian Barkow  meinen, ich hätte das nicht entdeckt ....

Einen in den Aussagen fast identischen Artikel, also ein genau so perfides und verlogenes Machwerk veröffentlicht ein Gotthard Wahr oder ein Julian Barkow aus Hamburg auf einer Domain "das-bund.de" die DENIC von einer "SEOSEO GmbH i.G." (also "in Gründung"),  Kiebitzhof 1a, 22089 Hamburg betrieben wird.

Das ist ganz gewiss nicht zufällig die selbe Adresse wie die des Marco Remmert und der "Advertiso GmbH" . Und ganz gewiss nicht zufällig fehlt auch dort das Impressum und jeder Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um Werbung handelt - die sich sogar als Unterstützung von Betrügern erweist. Geschockt bin ich nicht, ich habe derlei erwartet, aber die Verhaltensweise der Herren ekelt mich an.

Wer den Herren Marco Remmert und Gotthard Wahr von meiner Entdeckung derer Tätigkeit, der Lügen und der Drohungen - die letztendlich der Vollendung eines vorher schon weit fortgeschrittenen Betruges dienen - berichten möchte: Deren Telefonnummer ist die 040-878790623.

Nun,  Marco Remmert und Gotthard Wahr können sich gerne von Philipp Karl Berger vertreten lassen. Sollte ein Richter einen Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorgelegt bekommen, so empfehle ich vor dem Durchwinken einen Realitätscheck.

Den habe ich auch den Herren  Marco Remmert und Gotthard Wahr empfohlen:


Ich vermute aber, die Herren werden sich einer Diskussion nicht stellen. Das wäre deren, die 30 Silberlinge zahlenden Auftraggebern - die das ja auch nicht wollen - zu wider. Vor Gericht werden Sie es müssen und dann reden wir auch gleich über das Impressum. Das ja rechtswidrig fehlt.

Der Folgeartikel zeigt auf, was das für Typen sind, derer sich die Euroweb bedient, wer für die 30 Silberlinge da Werbung für die Düsseldorfer Abzockganoven macht. Marco Remmert (Advertiso GmbH, Hamburg) verbreitet nämlich einen Trojaner.




Update:

Die StA Leipzig hat meinen Hinweis auf das Nachtatverhalten des Christoph Preuß bekommen. Es ist deutlich, dass Christoph Preuß durch die unzweifelhaft bestellten Blogbeiträge Taten zu vollenden versucht, die denen wegen denen in Leipzig bereits angeklagt ist, gleichen wie ein Ei dem anderen.

Wenn er also den prinzipiell selben Betrug auch nach der Anklageerhebung fortzusetzen - und zu vollenden - versucht (genau das zeigen die Blogbeiträge unzweifelhaft auf), dann handelt es sich um ein höchst negatives Nachtatverhalten, welches genau genommen sogar eine Inhaftierung zur Unterbindung der Begehungsgefahr rechtfertigt.