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Dienstag, 9. September 2014

Kurzum: es war schon ein ziemlich mieses Leben, das Olaf Tank, geboren am 18.04.1970, führte.

"1,73 m groß, Gewicht manchmal 50 Kilo, Probleme mit der Haut, FDP-Engagement, Rechtsanwalt seit dem 26.01.2000, eine 9 m² Kanzlei in der Wohnung der Eltern, in Lastrup – ein Ort, den man mit einem Navi findet. Mutti hatte den Teppichboden für das ehemalige Schlafzimmer der verstorbenen Großmutter ausgewählt – einen weißen. Mandanten durften deshalb die Kanzleiräume nicht betreten. Man setzte sich ins Wohnzimmer, die Eltern gingen so lange nach nebenan. Eine Freundin? So etwas wollte Mutti ganz und gar nicht..."

Quelle: "Die toten Ratten eines Abzockeranwalts"

Samstag, 22. September 2012

Philipp Berger will nicht geduzt werden

Da wo ich herkomme hat man sich üblicherweise geduzt. Als Ossi (dauerhaft) mit "sie" angeredet zu werden bedeutete, dass das Gegenüber sich nicht auf der gleichen Ebene sah. Entweder zwei darunter oder zwei darüber ... Ohne greifbaren Grund gesiezt zu werden wirkte befremdlich, ließ "Animositäten" vermuten.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb


Einer weinerlichen Beschwerde bei Google entnehme ich nun, dass der Wessi Philipp Berger nicht von mir gedutzt werden will. Das sei eine Beleidigung - so behauptet er.

Nun gut! Dann sieze ich den "sehr verkehrten Herrn Rechtsanwalt" Philipp Berger eben künftig:
Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.w...s.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.
Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!

Moralisch steht er ja ohnehin mindestens zwei Stufen unter mir, wie ich mit der Antwort auf die Beschwerde auch darstelle:
Es handelt sich um zulässige Meinungsäußerungen. Diese stehen vor dem Hintergrund, dass ich in dem Blog

http://gerichtsreporterin.w....s.com

der definitiv, also nachweislich von der Kanzlei des Herrn Philipp Berger betrieben wird, u.a. als

1.) homosexuell
2.) Alkoholiker
3.) "WAHNsinniger"
4.) Affe
5.) Schaumschläger
6.) Sozialhilfeempfänger
7.) Stalker
8.) Huhn
9.) auf Knien rutschender Bettler
e.t.c. p.p.

und beleidigt und verleumdet werde.

Daneben werden auch weitere Personen, insbesondere ein Tierarzt und Rechtsanwälte, die gegen die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei Berger vorgehen, verleumdet und beleidigt.

Der Herr Philipp Berger muss auf Grund seiner mit dem Betreiben des Blogs http://gerichtsreporterin.w...s.com getätigten Verfehlungen diese ganz offen an ihn adressierte Antwort auf seine Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen hinnehmen.

Es handelt sich nicht um die Wiedergabe seiner Privatadresse, an der Adresse in Niederkrüchten betreibt der Herr Philipp Berger mindestens eine Firma, diese Adresse ist ins Handelsregister eingetragen wurden. Handelsregister Düsseldorf, HRB 67759


Die Art seiner Reaktion zeigt, dass der Artikel gerechtfertigt ist.


Der Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" enthält unwahre Angaben über dessen Betreiber:

http://gerichtsreporterin.w....s.com/impressum-2/
vers.
https://gerichtsreporterin.w....s.com/about/

Es gibt jedoch neben harten Indizien auch greifende Beweise für die Tatsache, dass Herr Berger den Blog führt oder führen lässt:

1.)
Ich habe dem Betreiber des Blogs "gerichtsreporterin.w....s.com" über die Kommentarfunktion am 6.9.2010 eine URL zukommen lassen, die ein nicht erratbares Geheimnis enthielt.

Genau diese URL mit dem nicht erratbares Geheimnis (eine ID) wurde ca. 30 Minuten später von der IP-Adresse 217.5.171.122 aus aufgerufen.

Diese IP gehört laut whois zum BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET - und war mir vorher nicht einmal bekannt.

2.)
In dem Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" werden Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht - und zwar am Tag der Zustellung bei Herrn Berger, die in Sachen zwischen mir und ihm ergingen, von denen Dritte außerhalb der Kanzlei auch gar keine Kenntnis haben.

3.)

a)
In der Kanzlei Berger ist eine Frau Sabine Meuters als Pessesprecherin tätig.

http://www.agentur-presse.de/memberlist.php?action=profile&id=2086

b)
Diese Frau Sabine Meuters veröffentlichte einst über einen Rockerprozess.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1200001/Der-Rockerkrieg-im-Duisburger-Rotlichtviertel.html

c) Der oder die Betreiberin des Blogs "gerichtsreporteriin.w...s.com" behauptet, einst im Rockerbmilieu ermittelt zu haben.

http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/04/05/was-ist-los-bei-euroweb-eine-dusseldorfer-firma-muss-um-ihren-guten-ruf-kampfen/

d)
in dem Qelltext der
http://gerichtsreporterin.w....s.com/ finden sich mehrfach falsche Links zu PDF-Dokumenten die auf einen Ordner C:\Users\Sabine ... verweisen.

Herr Philipp Berger kann also nicht mehr bestreiten, dass der Blog http://gerichtsreporterin.w...s.com/ von seiner Kanzlei aus und auf seine Veranlassung hin betrieben wird. Damit gehen die darin gegen mich und Dritte geäußerten, wüsten Verleumdungen, Beleidigungen und Schmähungen auf sein Konto.

Er handelt also kriminell, der Vorwurf ist wahr und richtig, die darauf basierenden Meinungsäußerungen kann Herr Berger nicht verbieten lassen, allenfalls könnte ich mich nach einer Löschung seines Drecks zu einer Löschung überreden lassen.


Liste der beleidigenden/verleumdenden Artikel des Herrn Berger respektive seiner dazu unzweifelhaft beauftragten Angestellten Sabine Meuter:
  1. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/18/die-tranen-des-j-r-uberall-ist-er-einschlagig-bekannt-bei-inpol-ist-er-zwischen-2006-und-2011-wegen-34-delikten-erfasst/
  2. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/16/immer-wieder-neue-wahn-bluten-j-r-macht-gegenuber-dem-landgericht-monchengladbach-einen-auf-clown/
  3. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/12/j-r-und-die-gitter-der-wahnsinnige-hat-sehnsucht-nach-knast-luft-erst-mal-aber-steht-die-pfandung-von-internetdomains-an/
  4. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/09/j-r-als-tanzer-und-hexer-die-grose-blamage-fur-den-wahnsinnigen-nimmt-kein-ende-schon-wieder-wird-es-nichts-mit-prozesskostenhilfe/
  5. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/05/wie-sich-j-r-durchs-leben-schlagt-der-wahnsinnige-sucht-derzeit-dringend-einen-gratis-fur-ihn-tatig-werdenden-anwalt/
  6. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/01/nebelkerzen-luftballons-und-einen-doktortitel-fur-t-t-gibt-demnachst-diverse-geburtstagsprasente-j-r-unterliegt-schon-wieder-vor-gericht/
  7. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/29/alles-hat-ein-ende-j-r-und-t-t-mussen-beim-posten-uber-euroweb-und-die-kanzlei-berger-besser-obacht-geben-gisela-ist-nicht-sabine/
  8. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/22/blonder-engel-ein-thriller-der-tierarzt-und-der-wahnsinnige-schwadronieren-uber-ihre-gisela-vision-achtung-stalking-ist-strafbar/
  9. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/18/j-r-wunscht-sich-das-lied-vom-tod-ist-der-wahnsinnige-bald-seine-internet-domains-los/
  10. http://gerichtsreporterin.w...s.com/2012/08/15/nicht-nur-die-hitze-macht-j-r-zu-schaffen-der-wahnsinnige-kriegt-partout-keine-prozesskostenhilfe-eine-spritze-von-t-t-will-er-nicht/
  11. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/11/affe-und-schaumschlager-zugleich-j-r-der-wahnsinnige-will-einfach-keine-ruhe-geben-eine-niederlage-jagt-die-nachste/
  12. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/08/gutes-bloggen-will-gelernt-sein-selbst-anwalte-stolpern-mitunter-im-world-wide-web-manche-juristen-schicken-j-r-und-t-t-vor/
  13. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/04/schwarze-schafe-in-der-blogosphare-fur-t-t-und-j-r-lauft-es-uberhaupt-nicht-gut/
  14. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/01/badehose-ja-prozesskostenhilfe-nein-der-sommer-bringt-fur-j-r-nicht-nur-gutes/
  15. https://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/29/j-r-t-t-und-euroweb-wie-sich-zwei-mit-ihrem-posten-im-internet-selbst-das-leben-schwer-machen/
  16. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/25/zundeln-im-internet-kann-fatale-folgen-haben-wie-man-am-besten-nicht-bloggen-sollte-das-treiben-von-j-r-und-t-t-als-negativbeispiele/
  17. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/11/huhn-stalker-advokat-der-wahn-versetzt-j-r-in-unterschiedliche-rollen-keine-aussichten-auf-prozesskostenhilfe/
  18. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/03/j-r-unmittelbar-vor-dem-gipfel-des-wahn-wie-ein-auf-knien-durch-die-gegend-rutschender-bettler-justitia-tyrannisiert/
  19. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/09/uble-postings-dreiste-mails-und-stupide-anrufe-wie-bosewicht-j-r-seinen-wahn-mehr-und-mehr-auf-die-spitze-treibt/
  20. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/02/euroweb-kanzlei-berger-und-prozesskostenhilfe-wie-bosewicht-j-r-die-justiz-auf-trab-halt/

Der von Herrn Berger durch Herrn Bohne beanstandete Artikel ist also nur die Gegenvorstellung zu seinen oder von ihm veranlassten Äußerungen. Er ist zulässig hart, zulässig polemisch, zulässig kritisierend.

Ich fordere Herrn Berger auf, binnen 5 Tagen schriftlich auf die erhobene Beschwerde zu verzichten, ansonsten werde ich negative Feststellungsklage einreichen. Den Drecksblog gerichtsreporterinw....s.com hat er auch zu löschen, dieser Herr "Rechtsanwalt"!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

Am 21.09.2012 03:03, schrieb Das Google Team:
Wir wurden benachrichtigt, dass die folgenden Blogposts mutmaßlich Inhalte
umfassen, die möglicherweise die Rechte anderer Personen und die Gesetze
der Länder verletzen, in denen diese wohnhaft sind:

http://joerg-reinholz.blogspot.it/2012/09/ach-ah-herr-euroweb-berger.html

Die bei uns eingegangene Beschwerde ist angehängt.

Sollten wir nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen eine Antwort von
Ihnen erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie (a) die besagten Inhalte
entfernt haben oder aber (b) substantiiert darstellen, dass die behauptete
Rechtsverletzung nicht vorliegt, wird der beanstandete Blogpost entfernt
werden. Wir behalten uns vor, Ihre Korrespondenz an den Beschwerdeführer
weiterzuleiten.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an
einen Rechtsbeistand. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns
wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team

Google Inc.
Legal Support
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA

Ich habe noch etwas auszurichten:

Der Jean-Paul Bohne schrieb in der Beschwerde:
"Unser Mandant hat keinen Rechtsverstoß der vorgeworfenen Art und Weise begangen."
Herr Jean-Paul Bohne!

Ich weise diese Darstellung als eine der zahlreichen Lüge Ihres Mandanten Philipp Berger (Niederkrüchten), Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf)  zurück. Ich halte es für erbärmlich, dass der ganz eindeutig erwischte Philipp Berger hier in einer dreisten Weise versucht, sich aus den Tatsachen herauszulügen. Denn für den Blog "http://gerichtsreporterin.w....s.com" trägt er die Verantwortung: Der Blog wird aus seiner Kanzlei heraus und ganz eindeutig in seinem Auftrag geführt. Dieser "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist also für die Rechtsverstöße verantwortlich, er agiert auf eine verlogene und kriminelle Weise.

Freitag, 31. August 2012

Meine Herren "Urmann + Collegen", Regensburg - Ihre "Pornoliste" ist kriminell!


"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"
lese ich im "lawblog".

Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!

1.) Die Akteure:

Die Herren

  1. Thomas Urmann
  2. Sebastian Stemmler
  3. Florian Kuhn
  4. Jochen Zielbauer
  5. Sebastian Deubelli
  6. Lutz Becker
    sind Inhaber oder Angestellte der

    U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg
    Telefon +49-40-3499432-90
    Telefax +49-40-3499432-91

    und haben eine weitere Adresse in der

    Zeißstraße 9, 93053 Regensburg

    2.) Die Geschichte:

    Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der Erotikbranche Abbofallenbranche, und behaupten, die Betroffenen hätten illegal Pornos aus dem Internet heruntergeladen, so das schon von einem “Porno-Pranger” gesprochen wird.

    Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.

    Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der Content Abmahn-Industrie folgt, "Teccno Music, Acid Rock oder was von AC/DC" heruntergeladen haben soll, ist nur die amüsante Spitze dieser zahlreichen technisch und menschlich bedingten Fehler.

    Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung  geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!

    Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher  zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung.  Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.

    Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.

    Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
    § 253 StGB - Erpressung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
    Und aus dem Urteil des LG Essen:
    Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe.


    Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!

    Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.

    Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so

    Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!

    Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!

    Nachtrag

    Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.

    Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen: 

    Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!

    Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?

    Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?

    Hinweis:

    Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.

    Sollte die Geisteskraft, die diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen, noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.

    Kanzlei Berger Law LLP - weitere IP-Adressen, Ausgelagerte Rechtsabteilung, Kostenfolgen, Betrug?

    Neben demZugang via T-Online / Telekom, der an der wohl reinen "Repräsentationsadresse" in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf benutzt wird, verfügt die Berger LAW LLP auch über einen weiteren Internetzugang. Dessen Daten halte ich auch für höchst aufschlussreich:

    217.5.171.120 - 217.5.171.127 (217.5.171.120/28) = Berger Law LLP Düsseldorf = Euroweb

    Das sieht so aus, als säßen große Teile der Kanzlei Berger Law LLP direkt in der Hansaallee 299, also am Firmensitz der Euroweb. 

    Das die einst vom Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi (laut Anwaltssuche der Kammer: Am Ökotop 16, 40549 Düsseldorf) zeitgleich(sic!) mit gegründete Kanzlei Berger in bedenklicher Nähe zur Mandantin Euroweb steht war bisher schon klar. Ebenso war und ist bekannt, dass die Euroweb die Webseiten der Kanzlei Berger hostet, also betreibt. Das sich nun auch noch gerade im Zusammenhang mit der von der Berger Law LLP angegebenen Postfachadresse aufgekommene Verdacht einer auch räumlichen Zusammenarbeit erhärtet zeigt auf wie sehr die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP in die Aktivitäten der Euroweb eingebunden ist.

    Man könnte die "Berger Law LLP" als nur formell selbständig, genauer als direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH ansehen. Damit ist eine Vertretung der Euroweb durch die Berger Law LLP auch juristisch (§ 46 BRAO) höchst zweifelhaft, scheint diese doch nichts anderes zu sein als eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Zugleich wird klar warum die Euroweb und deren Töchter wie die Webstyle an einer Vertretung durch die Berger Law LLP trotz der sich häufenden Misserfolge festhalten. Das die Kanzlei Berger tatsächlich (also nicht nur formell) selbständig handelt erscheint immer unwahrscheinlicher.

    Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP" für Abmahnungen namens der "Mandantin" Euroweb Internet GmbH allen Ernstes einen Kostenersatz fordert. Dieses wäre, wenn sich durch weitere Nachforschungen herausstellt, das die Kanzlei wie auch deren Vorgängerinnen tatsächlich nur eine ausgelagerte Rechtsabteilung der Euroweb ist, in jedem Fall ein weiterer Betrugsversuch, denn wenn die Abmahnung von einer nur ausgelagerten Rechtsabteilung erfolgt und dieses verschleiert wird um die Kosten verlangen zu können, dann liegt auch hier eine (arglistige) Täuschung in Gewinnerzielungsabsicht vor.

    Nebensächlich:

    1)
    Im Zusammenhang mit Amin El Gendi taucht nun auch der Name einer Düsseldorfer DUS Beteiligungs GmbH (HRB 60572) auf. Auch die weiteren Mitgründer Fratzscher und Preuß sind Inhaber und Geschäftsführer von Beteiligungsgesellschaften.

    Spätestens im Falle einer Verurteilung des in Leipzig wegen Betruges angeklagten Christoph Preuß sollten sich die Staatsanwaltschaften Gedanken darüber machen, ob man es hier nicht doch mit einer kriminellen Organisation zu tun hat. Immerhin verfolgt der Mitgründer Daniel Fratzscher von der Webstyle GmbH 1:1 das gleiche Geschäftsmodell wie es in den 14 angeklagten Fällen des Betruges sichtbar wird (Referenzkundenmasche) und immerhin ist die Kanzlei Berger jedenfalls für mich offensichtlich damit beauftragt mit legalen aber auch illegalen Mitteln gegen Kritiker vorzugehen, wie sich aus dem Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus der Kanzlei heraus für mich ohne jeden Zweifel ergibt.

    Administrative Maßnahmen:

    2)
    Zugriffe aus dem Netzbereich 217.5.171.120/27 (217.5.171.120 bis 217.5.171.127) sollten, wenn man sich in Konflikt mit der Euroweb befindet, besonders beobachtet werden.

    Ob der (weitere) alte Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger (213.23.27.56/27; 213.23.27.33 bis 213.23.27.62) noch aktiv ist werde ich herausfinden.

    Update:

    Die IP-Adressen aus dem alten Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger  wurden an andere Kunden vergeben. Einer stellt Treppenlifte her oder verkauft diese. Ich hoffe ja nach Alarmanlagen und Websites haben die Herren Preuß und Fratzscher jetzt nicht auch noch vor, "kostenlose" Treppenlifte mit der Referenzkundenmasche am alte, hilflose Leute zu verkaufen.


    Donnerstag, 9. August 2012

    Social Engineering + Technik vom Feinsten: Angebliche Gerichtsreporterin Gisela M. ist nicht mehr anonym

    Eine grässlich garstige Person  (gleich welchen Geschlechts) postet unter falschem Name als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" erhebliche Verleumdungen gegen praktisch jeden, der gegen die Euroweb vorgeht. Sei es nur vor Gericht wie der Anwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen, Stefan Musiol aus Nürnberg oder Markus Kompa; sei es auch durch Berichte. Bisher tat diese offenbar "im Kopf nicht ganz richtige" Person das anonym. Und, dafür ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, im Auftrag der Kanzlei Philipp Berger oder der Euroweb. Diese haben offenbar ein Problem damit, dass die von mir genannten Anwälte gegen die von der Berger Law LLP des Philipp Berger vertretene Euroweb in der Vergangenheit nachweislich sehr erfolgreich vorgingen und haben diese kranke Person mit Informationen beschickt und wahrscheinlich sogar bezahlt.

    Heute will ich zeigen,  wie man derlei Dummvolk aus der Anonymität zerrt.

    Das Miststück (gleich welchen Geschlechts) hat sich aus dem Fenster gehangen und justitiable Verleumdungen gegen die Rechtsanwälte verbreitet. Darauf habe ich nur gewartet, denn ich hatte einen Plan. Zu erst einmal bloggert sich diese garstige und gewiss ausnehmend hässliche Person einen mit Wordpress und gibt die Kommentare (die meisten von ihr selbst) erst frei. Das habe ich ausgenutzt:

    Formular um 16:29 abgeschickt ... "Dein Kommentar muss noch moderiert werden."


    Die URI verwies auf ein nicht existierende Datei auf einem Webserver. Als "Fehlerseite" für diesen Fall habe ich ein Skript eingerichtet, welches die dumme Person zu Google weiterleitet und ihr dort nette Grüße ausrichtet, aber mir vorher ein Email mit den Daten des Besuchers schickt. 

    Eine viertel Stunde nachdem ich den Kommentar postete, kam das hier an:

    Europe/Berlin: 2012-08-09 16:44:32
    Senders IP: 93.223.181.254
    REDIRECT_UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    REDIRECT_REQUEST_METHOD: GET
    REDIRECT_STATUS: 404
    UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    HTTP_ACCEPT: text/html, application/xhtml+xml, */*
    HTTP_REFERER: http://gerichtsreporterin.wordpress.com/wp-admin/edit-comments.php
    HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de-DE
    HTTP_USER_AGENT: Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 9.0; Windows NT 6.1; Win64; x64; Trident/5.0)
    HTTP_UA_CPU: AMD64
    HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
    REMOTE_ADDR: 93.223.181.254
    SCRIPT_FILENAME: /srv/www/htdocs/sm2.php
    REMOTE_PORT: 53650
    GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
    SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
    REQUEST_METHOD: GET
    QUERY_STRING:
    REQUEST_URI: /c6hr23/fastix_besoffen.wmv
    SCRIPT_NAME: /sm2.php
    PHP_SELF: /sm2.php
    REQUEST_TIME: 1344523472
    Den "besoffenen J.R.", wollte die kleine Schlampe (gleich welchen Geschlechts) partout dabei sehen, wie der mit Freunden "Sing mei Sachse, sing"  trällert. Das diese dumme Person trotz meiner nicht allzu zaghaften Warnung nicht widerstehen konnte war mir klar und jetzt weiß ich auch, dass diese Person ein Telekom-Kunde (gleich welchen Geschlechts) ist und ich weiß auch schon, dass diese kriminelle Person im Raum Düsseldorf wohnt.

    Die konkrete Adresse rauszufinden ist ein Kinderspiel. Einer der verleumdeten Anwälte macht einfach eine Strafanzeige, lässt die Staatsanwaltschaft bei der Telekom nachfragen und holt sich über die Akteneinsicht den Anschlussinhaber.

    Ich wette, das Ergebnis wird sehr interessant. Und für die falsche "Gisela Mertens" dürfte es äußerst interessant werden wenn ich deren Adresse erfahre.

    Deren Verleumdungen nach bin ich doch ein Knecht, den die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg mit Informationen aus der Gerichtsszene versorgen...

    Ich schätze, diese Daten bekomme ich ganz bestimmt. 

    Und das nächste Mal wird sich diese garstige Person womöglich was ganz anderes einfangen. Sowas wie einen Bundestrojaner zum Beispiel. Das wird dann ein richtiger Spaß!


    Gegendarstellung

    In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

    Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

    Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

    Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

    Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

    Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

    Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

    Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

    Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

    Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

    Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


    Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

    Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

    Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

    Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

    Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

    Dienstag, 7. August 2012

    Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2

    Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

    Jetzt: Teil 2

    "Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
    So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
    Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
    Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


    Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

    Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

    Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
    Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
    2.
    Unter
    http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html

    verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“. Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

    Die Textstelle lautet korrekt:
    "Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen."
    Herr Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), von der Kanzlei Berger GbR, falls da ein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde, war es ein Reinfall, denn dann hat das Gericht abgelehnt, weil dieses eine klassische Meinungsäußerung ist.

    Falls da aber kein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde war es pures Stalking.

    Ein negative Feststellungsklage könnte Ihren Mandanten Kosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro bescheren. Soll ich den Auftrag ausschreiben oder einfach meinem tausend mal besseren Stammanwalt mal machen lassen? Ich habe ja bereits geantwortet und Sie zur Rücknahme aufgefordert - und doch Sie haben in mafiöser Einigkeit das "Gesetz der Umerta" befolgt - namentlich geschwiegen.

    Auch hier gilt:


    Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
    Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


    Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").

    Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 1

    Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

    Heute: Teil 1

    "Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
    So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
    Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
    Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


    Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

    Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können  soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

    Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
    Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:

    1.
    Unter
    http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html

    wird durch die Äußerungen:

    „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
    angegangenen täuschen“


    „die von diesen getäuschten“

    „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
    sind Merkmale des Betruges“


    „offenkundigen Beschiss“

    unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben. 
    Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

    Hätte das dumme Gelaber auch nur für 10 Cent Substanz, dann hätte Ihr "lieber Rechtsanwalt" Philipp Berger eine einstweilige Verfügung bekommen. Hat er aber nicht, wahrscheinlich nicht mal beantragt, denn die Abmahnung ist so dämlich, dass die auf den Gerichtstreppen als Witz gehandelt wird.

    Die Stelle  „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
    angegangenen täuschen“
    lautet vollständig:
    Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.
    Wie dumm oder aber böswillig muss ein studierter Jurist  sein, der diese klipp und klar als Meinung geäußerte Meinung angreift? Also: Wie dumm oder böswillig sind Sie - und der Herr Preuß von der Euroweb nebst dem Herrn Berger, die Sie als "Ansprechpartner im Medienrecht" vertreten?

    Machen Sie bloß den Hals auf und äußern Sie die falsche Worte, dann hole ich mir sofort die negative Feststellung. Der Lieblingsstreitwert von Ihrem Chef Berger liegt doch bei 75.000 Euro? Dann sollten schon mal mindestens 5000 Ocken für Gerichtskosten geplant werden. Doch dabei bleibt es nicht:

    Die Textstelle „die von diesen getäuschten“ findet sich in:
    "Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
    Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

    Für die erste Täuschung durch die Euroweb habe ich viele Urteile. Und ich habe eine schöne Sammlung dieser "Berichte"  des Philipp Berger - darunter solcher in denen der Mann falsch vormacht, täuscht - teilweise sogar offensichtlich lügt. Die Zusammenarbeit Euroweb + Berger, also die zielbewusste Täuschung des Publikums durch die Kanzlei, ist so naheliegend, dass es viel mehr als einer einfachen Rechtsbeugung bedarf um das durchzubekommen. So kriminell ist kein Richter. Nicht mal in Köln, Hamburg, Berlin oder Mönchengladbach!

    Die Textstelle: „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
    sind Merkmale des Betruges“
    bedarf keiner Diskussion, Sie Rechtsanwalt! Sie bekommen Sie von mir kostenlos einen Einführungskurs in die Merkmale des Betruges nach § 263 StGB und wagen es sich, sich darüber namens Ihrer Mandanten zu beklagen?

    Aber Sie, der Herr Preuß und der Herr Berger haben ja die einstweilige Verfügung nicht bekommen - oder nicht mal beantragt. Nur gedroht... Jetzt droh ich mal: Mit einer Feststellungsklage. 

    Die Textstelle: „offenkundigen Beschiss“ 

    ... führt mich zu folgenden 4 Fragen: 
    1. "Was wollen Sie?"
    2. "Sind Sie wirklich Jurist?"
    3. "Wissen Sie eigentlich was eine 'negative Feststellungsklage' ist?"
    4. "Wissen Sie denn auch schon, was Sie mich mal können?"



    Mein Rat an Jean-Paul Bohne:

    Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


    Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").


    Montag, 6. August 2012

    Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP

    "Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
    So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
    Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
    Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz
    Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

    unter dem kanzleieigenem Aktenzeichen ZR 7170/2012 (man solle es bitte stets angeben) führten Sie am 1.August 2012 in der Beschwerde über den Artikel

    "StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein"

    aus:
    Weiter heißt es:

    „(...) kriminelle Anwälte (...)“

    Dies geschieht als Kommentar zu dem angezeigten Blogeintrag, in dem unser Mandant als Rechtsanwalt namentlich genannt und unter anderem in seiner Ausübung als Rechtsanwalt thematisiert wird. Der Kommentar bezieht sich auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Berger wird also als kriminell bezeichnet. Dies stellt einen unzulässigen Wertungsexzess dar.

    Da lachen doch die Hühner, allerwertester, von Philipp Berger  zum "Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht" ernannter Herr "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne!


    Die Stelle „(...) kriminelle Anwälte (...)“ findet sich in einem Kommentar:
    Es wäre höchst wünschenswert, dass aus derartigen Ermittlungen endlich mal eine Anklage mit Verurteilung - ohne Bewährung - würde.
    Die bisherigen Erfahrungen mit in Ausübung ihres Berufs straffällig gewordenen sog. "Rechtsanwälten" sehen da leider alles andere als vielversprechend aus. Viel zu lange konnten Leute wie GvG und sein ehemaliger Kanzleisozius Syndikus ihr Unwesen treiben, weil immer wieder nur Bewährungsstrafen oder (insb. bei GvG) § 154 Abs. 1 StPO zur Anwendung kamen. Hier sind Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, endlich ein deutliches Zeichen gegen kriminelle Anwälte zu setzen, die es durch ihr Handeln verwirkt haben als "Organe der Rechtspflege" zu gelten. 
    Dass das "kriminelle Anwälte" hier einen allgemeiner Bezug auf kriminelle Anwälte - und nicht zu einen bestimmten kriminellen Anwalt, also auch nicht zu Philipp Berger, hat, ist doch offensichtlich. Es besteht viel eher noch ein Bezug zu zwei Münchner Exemplaren der besonders beachtenswerten Gattung dieser speziell agierenden "Organe der Rechtspflege", eines davon ist letztendlich an eigener Dummheit gestorben, denn das sich das Exemplar mir anlegte war einer seiner Schritte auf dem Weg in die Hölle.

    Wenn Ihnen das nicht eingeht, dass die Äußerung gar keinen Bezug zu Philipp Berger hat, dann sind Sie - besonders bezogen auf den Beruf - nicht mit ausreichendem Intellekt ausgestattet. Ein "Rechtsanwalt" hätte das jedenfalls erkannt.


    Aber wenn Sie dem Euroweb-Anwalt Philipp Berger hier eine bestimmte Jacke anziehen wollen, dann wird die dem wohl auch passen! Sie, Herr Jean-Paul Bohne können das ja viel besser einschätzen als ich, sehen den Herrn ja quasi täglich bei der Arbeit. Ich sehe nur die Resultate seiner Bemühungen. Aber auch auf der Basis dieses vergleichbaren geringen Wissens bin ich der Meinung, dass die von Ihnen übergeworfene Jacke dem Philipp Berger passt. Sie stehen also nicht allein.

    Nur werden Sie eben mit einem Antrag auf dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht durchkommen. Mit einer Hauptsacheklage erst recht nicht.

    Sie haben die Beschwerde im Auftrag des Philipp Karl Berger geführt. Das Sprichwort:

    Getroffene Hunde bellen!

    kennen Sie sicher.



    Jörg Reinholz, Schlosser aus dem Osten

    Samstag, 4. August 2012

    Eine Warnung an Jean-Paul Bohne von der Euroweb-Kanzlei

    Herr Jean-Paul Bohne, "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf,

    mir liegt schon wieder eine Ihrer tatsächlich unbegründeten und aus Textbausteinen zusammengerotzen Beschwerden gemäß § 10 TMG für die Euroweb und sogar Ihren Chef Berger vor. Als Jurist sollten Sie Rechtskenntnisse haben und wissen wann eine Beschwerde gerade noch rechtmäßig ist und wann sie so wenig Erfolg verspricht, dass diese, so man derlei "Blödsinn" zu oft vorträgt, auch als "Stalking" bezeichnet werden darf!

    Ich warne Sie: Ich werde, wenn nochmals solcher Unsinn folgt, diese "Beschwerden gemäß § 10 TMG" veröffentlichen  und diskutieren. Oder wenn diese nicht binnen 72 Stunden und 1 Minute zurückgenommen werden.

    Wie sich das hinsichtlich Ihrer beruflichen Aussichten auswirkt hängt von dem Ihnen bekannten Inhalt der Beschwerden ab. Vielleicht sollten Sie sich einen "Ansprechpartner im Medienrecht" suchen, der nicht Philipp Karl Berger heißt und aus meiner sachlich durch genau solchen Rotz begründeten Sicht keinen Deut klüger ist als der berühmte Rechtstroll von Gravenreuth, geb. Dörr. Was der Philipp Karl Berger Ihnen beibringt taugt nicht viel und ich werde erheblichen Spaß dabei haben, Ihre lediglich belästigenden Schreiben sorgfältigst zu sezieren. Das wird für Sie sicherlich sehr lehrreich und ich werde Ihnen viel von dem beibringen, was Sie - ausweislich der Beschwerden - im Jurastudium nicht gelernt haben. Die Frage, was wohl passiert, wenn ein Schlosser einem angeblich ausgewachsenem "Rechtsanwalt" öffentlich die "Juriten"(¹) liest, die sollten Sie sich selbst beantworten können.

    Und wenn die Beschwerden nicht zurückgenommen werden, dann werde ich außerdem negative Feststellungsklage erheben und die von mir gelesenen "Juriten" durch Urteile untermauern und "adeln" lassen. Was glauben Sie, der Christoph Preuß oder der Philipp Karl Berger denn, wer ich bin, dass ich mich mit solchem Unsinn belästigen lasse ohne meine Rechte wahrzunehmen?

    Freilich haben vom Massenmörder über den Betrüger bis herunter zum letzten cracksüchtigen Dieb alle Kriminellen genau so wie ehrbare Bürger das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und so Beschwerden zu führen. Aber wenn dieses ausufert und in den Abmahnungen praktisch nur unhaltbarer Unsinn vorgetragen wird, dabei Wortfetzen aus dem Kontext gerissen und dann vorsätzlich falsche Behauptungen darüber getätigt werden, dann macht sich als Anwalt auch mit solchen Lügnern gemein, die des kriminellen Handeln längst nicht mehr nur verdächtig sind.

    (Bild: Jörg Reinholz, GNU Free Documentation License)


    Und diese Schwelle haben Sie meiner Auffassung nach überschritten, Herr Jean-Paul Bohne, von der "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf. Sollten Sie sich auf den Weg gemacht haben um ein zweiter Günter Freiherr von Gravenreuth oder ein zweiter Philipp Karl Berger zu werden, dann sollten Sie vorab wissen: Dieser Weg ist nicht gut. Und er ist auch für Sie persönlich nicht gut.

    Ich teile Ihnen noch mit, dass ich mich beleidigt fühle. Denn mit ihren Beschwerden teilen Sie mir mit, dass Sie davon ausgehen, dass ich mich leicht erschrecken lasse. Dabei habe ich die Angst vor Anwälten, deren Abmahnungen und Beschwerden längst verloren. Mit solchem Anwälten und notorischen Kriminellen (auch in Personalunion) habe ich die Klingen mehr als einmal erfolgreich gekreuzt.

    Wenn Sie, und Sie demonstrieren durch den mir übermittelten Unsinn das es so ist, vor mir keinen Respekt haben - dann muss ich Ihnen den eben beibringen!


    Sie haben 72 Stunden und 1 Minute. Es ist Samstag, der 04. August 2012 um 10:44. Rechnen werden Sie ja wohl können.



    Jörg Reinholz


    P.S.
    Falls Sie vorhaben, zu monieren, ich würde den Philipp Karl Berger mit dem kriminellen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, auf eine Stufe stellen: Das hat der Philipp Karl Berger selbst getan - und zwar schriftlich. Lassen Sie also den Quatsch!

    ¹) Ju|riten: Wortschöpfung aus "Leviten" und "Juristerei"

    Donnerstag, 2. August 2012

    Berger Law LLP: Hinter der öffentlichen "großen Fresse" steckt nur ein kleiner Geist

    Philipp Berger lädt erneut zu nicht stattfindenden Gerichtstermin

    Das LG Düsseldorf werde am 8.8.2012 eine einstweilige Verfügung gegen die Euroweb aufheben - so tönt der "Rechtsanwalt" Berger - mal wieder voreilig - auf seiner Webseite.

    Doch wie schon im Juni geschehen wurde der mich benachteiligende Beschluss auf mein Betreiben nicht rechtskräftig. Auch da blies und tutete der Philipp Berger voreilig auf dem Euroweb-Horn, eine meiner einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb würde an diesem Tag aufgehoben. Hätte er

    a) aus der Erfahrung gelernt und
    b) sich das auch noch länger als ein paar Minuten gemerkt

    dann hätte er nicht erneut so verfrüht eingeladen.

    Wer sich also am Mittwoch, dem 8.8.2012 frei genommen hat, der geht besser baden

    ... und nimmt sich (wie auch schon im Juni) besser die Zeit für die Erholung, die der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schuberstraße 2, von der Kanzlei "Berger LAW LPP" (die in Düsseldorf immerhin eine Postfachadresse hat) ausweislich seines unbedachten "Tuten und Blasen" und ausweislich seines Abmahnstalkings wohl noch sehr viel dringender braucht als jeder, den ich kenne.

    Vielleicht wäre dann dann sein Gehirn erholt genug, dass die Synapsen neue Verknüpfungen eingehen können. Das ist, aus Sicht der Neurologen, gesehen, die Weise auf die Menschen letztendlich aus Erfahrungen lernen!

    Mittwoch, 1. August 2012

    Jenseits der Vernunft: Euroweb-AnwaltPhilipp Berger

    Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger (nennt sich gern auch "Ansprechpartner im Medienrecht") hat sich bei der Google Inc. durch mehrere Emails seines Angestellten Jean-Paul Bohne über mehrere Artikel beschwert. Auch im Namen der Euroweb.

    Das was jetzt folgt lässt auf eine Störung mindestens in der Disposition der Synapsen des "Rechtsanwaltes" Berger schließen.

    Der in Niederkrüchten wohnhafte Euroweb-Anwalt Philipp Berger verlinkt auf den Webseiten der Berger Law LLP (Düsseldorf) selbst auf die Seiten, über die er sich beschwert und trägt damit zur Verbreitung just der wahren Informationen und zulässigen Meinungsäußerungen bei, gegen die er von Jean-Paul Bohne in seinem und im Auftrag der Euroweb Beschwerde führen lässt.

    Für vergleichbare Handlungen gibt es anderwo auch schon mal eine "Dummheitsbescheinigung".  Da ich erwarte, dass der Anwalt Berger dem angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne eine Rücknahme der Abmahnungen verbietet oder schon verboten hat, gehe ich davon aus, dass demnächst ein Gericht in einer Hauptsache eine ganz brauchbares Urteil erlässt. Darin wird das Wort "Rechtsmissbrauch" stehen - und zwar unter "Entscheidungsgründe".

    Aber auch sonst taugen die Abmahnungen nicht zu einem Vorteil der Mandanten. 

    Mit Freude werde ich feststellen lassen, dass der Anwalt Philipp Berger wissentlich Kriminelle unterstützt, die Öffentlichkeit und die Gerichte belügt.

    Und darüber berichten.


    Ein kleiner Nachtrag:

    Entweder stimmt die Angabe in der letzten Mail des Jean Paul Bohne nicht (bei der Berger LAW LLP finden sich immer wieder unwahre Vorbringen in Schriftsätzen) oder Google hat mir längst nicht alle Beschwerden weiter gegeben. Wenn die aufgeführten Beschwerden stimmen sollten, dann waren diese wohl zum Teil so sinnlos, dass Google selbst darauf aufmerksam wurde.

    Sonntag, 22. Juli 2012

    Euroweb, Betrug, arglistige Täuschung - nochmals in gerichtlicher Klärung

    Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
    1.)
    Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte
    [Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung  nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

    2.)
    Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger
    [Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde,  wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

    3.)
    Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
    Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der  Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".


    Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist.

    Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP"  irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:




    So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.

    Seine Äußerung
    "Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."
    kann sich der selbsternannte  "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.

    Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.

    Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!

    Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...

    .... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.

    Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens:
    Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung.


    Mittwoch, 18. Juli 2012

    Ist der Euroweb-Berger noch "Rechtsanwalt" oder schon "Abmahnterrorist"?

    Philipp Karl Berger, formell "Rechtsanwalt" und tatsächlich ganz offensichtlich damit beschäftigt, den finanziellen Erfolg der arglistigen Täuschung erweislich ein paar Dutzender und mutmaßlich abertausender kleiner Gewerbetreibender durch die Euroweb Internet GmbH entweder erst herbei zuführen oder zu sichern (was man als vorsätzliche Teilnahme an einem Betrug werten kann und darf) mahnte in letzter Zeit auffallend häufig den Tierarzt Thorsten Romaker aus Meine ab.

    Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.

    Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".

    Liegt es an der Qualifikation?

    Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.

    Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:

    Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.

    Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr schön genau dargestellt wurde. Den hat(te) der WDR auf Grund einer "rechtlichen Auseinandersetzung" gesperrt. (Nachtrag: Der Beitrag ist spätestens seit dem 20.7.2012 wieder online.) Hier der vom Anwalt Berger verzapfte Blödsinn:


    Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstweilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.

    In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!

    Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.


    Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:



    Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge.  Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...

    Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.

    Danke, Herr  Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.

    Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?

    Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*



    Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.

    Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!

    Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!

    Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...


    "Abmahnterror?"

    Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.

    Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.

    Mittwoch, 11. Juli 2012

    Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger

    Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger meint, derjenige, von dem er - übrigens erheblich verfristet - eine Gegendarstellung verlangt, müsse auch die Kosten für seine werte Beauftragung tragen.


    "BILD-ungsmisere!
    Völlig unfähige Rechtsanwälte geben immer öfter grundfalsche Rechtsauskünfte!"

    ... könnte man jetzt titeln und so zu Unrecht den ganzen Berufsstand schmähen. Dabei handelt es sich bei der demonstrierten Rechtsunkenntnis des "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger von der Berger Law LLP zwar um einen durchaus krassen, aber eben auch um einen bedauerlichen und für die Anwaltschaft hoffentlich nicht charakteristischen Einzelfall. 

     Herr Philipp Karl Berger: Eine Kostentragungspflicht kommt bei der Gegendarstellung nur in Frage, wenn diese aus einer Schadensersatzpflicht resultiert, wenn also ein Verzug oder eine schuldhafte unerlaubte Handlung nachgewiesen wird.  Das dürfte hier außerordentlich schwer fallen. Immerhin hatte der Anwalt schon vor rund zwei Jahren wegen des Artikels abgemahnt.


    Ich empfehle das "Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht"  zu erwerben. Das der Anwalt Berger durch den Besitz des Buches zu Kenntnissen kommt, die ihn mir, einem, einfachen kleinem Schlosser aus dem Osten, überlegen machen, befürchte ich indes nicht.  Das dazu notwendige Wissen hätte er längst haben müssen, wenn das denn hätte was werden sollen.

    Vorliegend will der Herrr "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger nämlich gegenüber Thorsten Romaker sogar einen Gegendarstellungsanspruch geltend machen, obwohl er - damals wie jetzt als Anwalt  der Euroweb - schon vor ca. 2 Jahren den selben, von der Gegendarstellung betroffenen Artikel abmahnte.

    Das geltend machen des Gegendarstellungsanspruches muss "unverzüglich" erfolgen. Dieses "unverzüglich" nehmen die Gerichte bei einer Erhebung binnen 4 bis 6 Woche nach erster Kenntnis von der Veröffentlichung an. Eine zweite, ebenfalls einzuhaltende Frist sind 3 Mionate nach Erscheinen.

    Nun, keine der Fristen ist eingehalten.

    Zu dem demonstriert der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger auch, dass er offenbar nicht fähig oder nicht bereit dazu ist, Darlegungen eines Gegners korrket zu würdigen:

    Er behauptet gegenüber Thorsten Romaker (ich finde ziemlich dreist):
    "unter Anderem behaupten Sie, die angeführten Gründe der Abmahnung würden immer “fadenscheiniger” werden."
    Thorten Romaker schrieb jedoch an der beanstandeten Stelle:
    "Indes werden die angeführten Gründe der Abmahnungen, wie ich finde, immer fadenscheiniger, wie folgendes Pamphlet beweisen kann."
    Nun der  "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger sollte wohl noch ein paar Nachhilfestunden darin nehmen, zu erkennen, was eine Tatsachenbehauptung ("behaupten") und was eine Meinungsäußerung  ("wie ich finde") ist.

    Wenn das (und vieles andere) besser klappt darf er sich wieder melden ohne für sein durchaus untaugliches (also als "fadenscheinig" ansehbares) Geschreibsel gleich wieder Kritik einstecken zu müssen. Sollte er nicht lernen wollen oder das Gelernte nicht korrekt anwenden wollen, so wird er irgendwann begreifen müssen, dass er seinem Ruf und damit seiner beruflichen Zukunft keinen Gefallen tut.

    Das Web vergisst nämlich nichts.

    Thorsten Romaker hat jetzt geschrieben, er wolle die Gegendarstellung veröffentlichen. Ich freue mich schon jetzt darauf, mir das Maul über selbige und deren allerwertesten Autor zu zerreißen, der noch immer diesen Schnullifax unter seine Mails setzt: