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Sonntag, 26. August 2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

Freitag, 3. August 2012

Buske, 5 Jahre zu spät ...



Das Landgericht Hamburg prüfte vor dem Erlass des Beschlusses auch, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg habe.

Samstag, 28. Juli 2012

"Rechtsanwalt Düsseldorf" - Medienrecht - Philipp Berger - Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf - öffentlicher Wutanfall

Dem aktuellen öffentlichen Wutanfall des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf) nach schmeckt ihm die Nachricht über meine guten Erfolgsaussichten vor dem LG Kassel gar nicht.

Da geht es "nur" darum, ob ich der Euroweb Internet GmbH "systematische arglistige Täuschung" nachsagen darf und ob ich im Zusammenhang mit dieser gaaanz tollen Firma da auch so zutreffende (wie natürlich von den so angepriesenen stets als "unpassend" empfundene) Wörter wie "kriminell" verwenden darf.

Vielleicht sollte ich bei den einschlägigen Gerichten mal nachfragen, wie viele gescheiterte Anträge auf einstweilige Verfügungen des gar empfindlichen Herrn Berger und der Euroweb sich sich da schon stapeln.

Ich nehme Wetten an.

Zahlenangaben bitte im Dezimalsystem, also nicht so was wie "Dutzend" oder "2 hoch 8".


Mittwoch, 18. Juli 2012

Ist der Euroweb-Berger noch "Rechtsanwalt" oder schon "Abmahnterrorist"?

Philipp Karl Berger, formell "Rechtsanwalt" und tatsächlich ganz offensichtlich damit beschäftigt, den finanziellen Erfolg der arglistigen Täuschung erweislich ein paar Dutzender und mutmaßlich abertausender kleiner Gewerbetreibender durch die Euroweb Internet GmbH entweder erst herbei zuführen oder zu sichern (was man als vorsätzliche Teilnahme an einem Betrug werten kann und darf) mahnte in letzter Zeit auffallend häufig den Tierarzt Thorsten Romaker aus Meine ab.

Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.

Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".

Liegt es an der Qualifikation?

Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.

Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:

Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.

Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr schön genau dargestellt wurde. Den hat(te) der WDR auf Grund einer "rechtlichen Auseinandersetzung" gesperrt. (Nachtrag: Der Beitrag ist spätestens seit dem 20.7.2012 wieder online.) Hier der vom Anwalt Berger verzapfte Blödsinn:


Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstweilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.

In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!

Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.


Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:



Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge.  Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...

Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.

Danke, Herr  Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.

Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?

Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*



Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.

Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!

Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!

Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...


"Abmahnterror?"

Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.

Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.