Posts mit dem Label Daniel Fratzscher werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Daniel Fratzscher werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 17. September 2012

Die Euroweb, der Berger, die "Journalistin" Sabine Meuter und das gar "rechtmäßige Handeln"

Natürlich handeln die Euroweb und deren "Rechtsanwalt" Berger Philipp Berger stets rechtmäßig - jedenfalls wenn man dem Glauben schenkt, was diese selbst veröffentlichen oder durch bezahlte "Journalisten" wie Sabine Meuters veröffentlichen lassen. Und natürlich sind das alles "absolute Spezialisten". In der Eigendarstellung.

Das kann man glauben oder nicht. Ich glaube es nicht:

Fangen wir bei der Euroweb an:

Bildschirmfoto: Die hier noch lachenden Christoph Preuß und Daniel Fratscher sind laut Kontaktseite der Euroweb Internet GmbH  Geschäftsführer...
laut Impressum ist das aber nur der Christoph Preuß. (Bildschirmfotos:Jörg Reinholz, Kassel)
Da Daniel Fratzscher, wenn man den Ausführungen der Euroweb in zahlreichen Prozessen Glauben schenkt, angeblich "nur Berater" der Euroweb Internet GmbH sein soll frage ich mich was nun stimmt und ob das mit den von ihm getätigten oder nur angebotenen Zeugenaussagen zu tun hat. Bei einem Mitgeschäftsführer hätten die Aussagen doch weniger glaubhaft gewirkt - oder wie ist das? Andererseits: Wenn der Christoph Preuß schon in eidesstattlichen Versicherungen falsch über die Tochterfirmen der Euroweb Internet GmbH Auskunft gibt, warum (zum Teufel!) sollte er dann wissen - und richtig ausführen - wer bei der Euroweb gerade Geschäftsführer ist? Ja... so ist das. Immer diese Geschäftsführer. Von nichts eine Ahnung aber beim "PowerPoint" vordrängeln.

Lassen wir das und gehen wir weiter zur Kanzlei Berger:

Da fand und findet sich im Impressum nur ein Hinweis auf die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz als Partner. Das der Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vom 30.12.2011 bis zum 16.07.2012 auch "Partner" und also Geschäftsführer war wurde einer Absicht verschwiegen, über die man auch nur  mutmaßen kann:

Registriert ist die Berger Law LLP nach deutschem Recht beim AG Essen, PR 2590, im Impressum des Philipp Berger wird auch das verschwiegen. Wahrscheinlich, damit keiner den fehlenden Amin El Gendi vermisste.
Auch in zahlreichen Schreiben an die Gerichte, die zwischen dem 30.12.2011 und dem 16.07.2012 verfasst wurden, taucht der Name Amin El Gendi - passend zum Impressum - nicht auf. Dafür führte der Herr Berger verdammt lange Rechtsanwälte auf seiner Webseite, die schon längst die Kanzlei verlassen hatten. Und nannte angebliche Kooperationen, über deren Bestehen oder Nichtbestehen eine Auskunft zu erhalten "sehr schwierig" ist. Sicher würde Philipp Berger behaupten, die hätten bestanden, aber den frage ich nicht mal nach der Uhrzeit. Weil ich nach Erfahrungen mit seiner bisherigen "Ehrlichkeit" fürchte, die von dem erhaltene Auskunft betrifft einen aus reinster Schädigungsabsicht gewählten Termin in der Vergangenheit oder Zukunft.

Doch bleiben wir ein wenig bei Philipp Berger:

"Gerichtsinkasso" - gerade noch so keine Amtsanmaßung!

Der gab für seine "Gerichtsinkasso" über Monate falsch einen "Dr. Mario Nahrwold, Kiel" als "Geschäftsführer" an. Warum, außer um durch den Namen einen falschen, amtlichen Eindruck zu erwecken, nennt ein "Rechtsanwalt" seine Firma wohl "Gerichtsinkasso"?

Naja. Für das "Gerichtsinkasso" hätte ich mich an seiner Stelle auch geschämt. Warum der Dr. Mario Nahrwold sich schon Mitte April 2012 zumindest als Geschäftsführer, wahrscheinlich sogar ganz von Herrn Philipp Berger trennte könnte auch mit den Veröffentlichungen über dessen sonstiges Verhalten zu tun haben.

Zum Beispiel, weil der feine und sorgfältig auf die anderen achtende Herr "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Karl Berger die eigenen Impressumsseiten nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit führt, so dass dort nahezu regelmäßig monatelang falsche Angaben stehen. Das obige, falsche und von mir als rufschädlich für den Herrn Nahrwold erachtete Impressum für die "Gerichtsinkasso" gab es so wie dargestellt bis Mitte August 2012.

Übrigens ist auch hier der Hinweis auf die Kooperation herausgenommen worden. Warum wohl werden all diese diese werbewirksamen Kooperationen aufgelöst? Ich würde sagen, die früheren Kooperateure haben Bedenken, dass das Verhalten des Philipp Berger nicht so akzeptiert wird wie dieser sich das wohl denkt und trennen sich um eine eigene Rufschädigung durch "Abfärben" seines Rufes auf jegliche Art von Partnern zu vermeiden. Das ist, so finde ich, logisches und korrektes Verhalten. Und ich denke, aus dem gleichem Grund sind ihm auch Anwälte, sogar Partner, davongelaufen. Die Ratten - übrigens ausnehmend kluge und trotz oder aufgrund des in dieser Hinsicht schwierigen Milieus sogar saubere(!) Tiere - verlassen bekanntlich das sinkende Schiff. (Auch aber nicht nur deshalb gelten diese als "klug".)

Bei den sonstigen Lügen des Philipp Karl Berger ist das mit dem Impressum aber auch nichts besonderes. Ein kleiner Lapsus gewissermaßen.

Betrachten wir eine weitere von der "Berger Law LLP" betriebene Webseite:

Jetzt wundert mich nicht, dass (wohl) die Mitarbeitern der Kanzlei Berger Law LLP, die "Journalistin" Sabine Meuter in dem (wohl) von ihr aber definitiv im Auftrag von Philipp Berger betriebenen Hetzblog "gerichtsreporterin.wordpress.com" folgendes "Impressum" veröffentlichte, welches ganz prima zu deren sonstigen Angaben passt:

Nur ein versuchtes Psychospielchen... das klappt mit mir aber nicht. Die "Faxnummer in Afrika" kannte ich wohl von anderen, von Kriminellen betriebenen Hetzblogs - wie auch den Rest des "Impressum". Nur auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" lässt der garstige, notorisch lügende "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger selbst aufs erbärmlichste hetzen. Da bin ich nicht mehr zu "beirren". - "Netter Versuch", Herr "Rechtsanwalt" Berger!

Richtig wäre einzig: "Dieser Blog wird im Auftrag von Philipp Berger, Berger Law LLP, Düsseldorf, geführt. Hier wird gegen jeden, der die Euroweb - und besonders die Kanzlei des Philipp Berger - kritisiert gehetzt, gelogen, gestalkt, verleumdet und beleidigt."

Der bezogene Günter Werner Dörr gab sich in den frühen achtzigern den Name "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth". Der verurteilte Betrüger ist, wegen einer Vergiftung mit selbst beschleunigtem Blei, seit dem 22.02.2010 mausetot. Offenbar begeht die Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP gerade beruflichen Selbstmord. Für mich jedenfalls sieht das so aus.

Die "Gerichtsreporterin" der Kanzlei Berger, Frau Sabine Meuter, wird früher oder später die Folgen ihres Handelns spüren. Denn die Kanzlei Berger wird nicht ewig für die Euroweb tätig sein und früher oder später die "Gerichtsreporterin" oder "Pressesprecherin" nicht mehr bezahlen können oder wollen. Was dann folgt ist das die bisherigen Auftraggeber sich auch fragen wem diese da eigentlich ein Einkommen verschaffen.

Ich bedaure das sich abzeichnende Schicksal der "Gerichtsreporterin" und bezahlten Hassbloggerin Sabine Meuter nicht. Ihr geschieht dann nämlich nur, was diese mir jetzt antun will, respektive das, woran diese jetzt bei vollem Bewusstsein mitzuwirken versucht. Sie wäre besser bei ihrem, am Schreibtisch zusammengekasperten  "poetischen Larifari" über Rockerprozesse geblieben, statt sich selbst auf die Seite von etwas zu stellen, dessen einzig wahre und richtige Bezeichnung (zwei Wörter, davon eines mit "k" und eines mit "P") wohl jedes Gericht verbieten würde, z.B. weil es der sozialen Reintegration entgegen steht.

Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

Sonntag, 9. September 2012

AG Düsseldorf: Euroweb täuscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile häufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTäuschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollständig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrügerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkündet, dass der Euroweb arglistige Täuschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen Täuschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG Düsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese geschlossen. Und noch systematischer, als die Ausführenden (die Drücker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die Täuschung geschieht - in die Hand zu drücken, kann eine Täuschung kaum geschehen.

Von der arglistigen Täuschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG Düsseldorf führt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige Täuschung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsächliche Preis aber keineswegs günstig ist."
Und mit dem keineswegs günstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Täuschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darüber berichten würde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemäßen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nämlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstützt.

Es sei denn, er hat so grundsätzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr übersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

Donnerstag, 6. September 2012

Money for Nothing Reputation & Critic for Free!

Diese Damen und Herren tauschen Reputation gegen Geld: 


Diese Personen verkauften sich zu Werbezwecken an die Euroweb-Sportförderung, mithin an systematisch arglistig täuschende Abzocker:
  • Stephanie Beckert, Eisschnellläuferin
  • Simon Schempp, Biathlet
  • Pierre Kaffer, Rennfahrer
  • Markus Rogan, Leistungsschwimmer
  • Jürgen Melzer, Tennisspieler
  • Fabian Hambüchen, Turner
  • Brink & Reckermann, Beachvolleyball
  • Andreas Ottl, Fußballspieler
  • Andrea Kaiser, Sportmoderatorin
Jeder von diesen weiß davon oder hätte davon wissen können.

Fans, Verwandte oder Bekannte sollten diese Damen und Herren darauf ansprechen, was diese da tun.

Fabian Hambüchen und Andrea Kaiser wurden bereits angesprochen. Ebenso deren Management. Diese haben nicht reagiert. Ist das sportliches Verhalten? Ich finde, das ist es  nicht.

    Samstag, 1. September 2012

    Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

    "Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
    ... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

    Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

    Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
    "Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
     dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
    "Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
    Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

    Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

    Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

    Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

    Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

    Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

    Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

    Irreführend
    "Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
    Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

    Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

    Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

    Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

    Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

    Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

    Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

    Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

    Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

    Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

    Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

    Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

    Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
    Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
    Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



    Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

    1.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
    "Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

    Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

    2.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

    Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

    3.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
     „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

    um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

    4.)
    Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

    Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

    5.)
    Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

    Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

    Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

    Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

    Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



    Herr Philipp Berger!

    Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

    Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

    Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

    Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

    Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

    Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

    Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

    Update:

    Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

    Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

    Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


    Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

    Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

    Freitag, 31. August 2012

    Kanzlei Berger Law LLP - weitere IP-Adressen, Ausgelagerte Rechtsabteilung, Kostenfolgen, Betrug?

    Neben demZugang via T-Online / Telekom, der an der wohl reinen "Repräsentationsadresse" in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf benutzt wird, verfügt die Berger LAW LLP auch über einen weiteren Internetzugang. Dessen Daten halte ich auch für höchst aufschlussreich:

    217.5.171.120 - 217.5.171.127 (217.5.171.120/28) = Berger Law LLP Düsseldorf = Euroweb

    Das sieht so aus, als säßen große Teile der Kanzlei Berger Law LLP direkt in der Hansaallee 299, also am Firmensitz der Euroweb. 

    Das die einst vom Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi (laut Anwaltssuche der Kammer: Am Ökotop 16, 40549 Düsseldorf) zeitgleich(sic!) mit gegründete Kanzlei Berger in bedenklicher Nähe zur Mandantin Euroweb steht war bisher schon klar. Ebenso war und ist bekannt, dass die Euroweb die Webseiten der Kanzlei Berger hostet, also betreibt. Das sich nun auch noch gerade im Zusammenhang mit der von der Berger Law LLP angegebenen Postfachadresse aufgekommene Verdacht einer auch räumlichen Zusammenarbeit erhärtet zeigt auf wie sehr die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP in die Aktivitäten der Euroweb eingebunden ist.

    Man könnte die "Berger Law LLP" als nur formell selbständig, genauer als direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH ansehen. Damit ist eine Vertretung der Euroweb durch die Berger Law LLP auch juristisch (§ 46 BRAO) höchst zweifelhaft, scheint diese doch nichts anderes zu sein als eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Zugleich wird klar warum die Euroweb und deren Töchter wie die Webstyle an einer Vertretung durch die Berger Law LLP trotz der sich häufenden Misserfolge festhalten. Das die Kanzlei Berger tatsächlich (also nicht nur formell) selbständig handelt erscheint immer unwahrscheinlicher.

    Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP" für Abmahnungen namens der "Mandantin" Euroweb Internet GmbH allen Ernstes einen Kostenersatz fordert. Dieses wäre, wenn sich durch weitere Nachforschungen herausstellt, das die Kanzlei wie auch deren Vorgängerinnen tatsächlich nur eine ausgelagerte Rechtsabteilung der Euroweb ist, in jedem Fall ein weiterer Betrugsversuch, denn wenn die Abmahnung von einer nur ausgelagerten Rechtsabteilung erfolgt und dieses verschleiert wird um die Kosten verlangen zu können, dann liegt auch hier eine (arglistige) Täuschung in Gewinnerzielungsabsicht vor.

    Nebensächlich:

    1)
    Im Zusammenhang mit Amin El Gendi taucht nun auch der Name einer Düsseldorfer DUS Beteiligungs GmbH (HRB 60572) auf. Auch die weiteren Mitgründer Fratzscher und Preuß sind Inhaber und Geschäftsführer von Beteiligungsgesellschaften.

    Spätestens im Falle einer Verurteilung des in Leipzig wegen Betruges angeklagten Christoph Preuß sollten sich die Staatsanwaltschaften Gedanken darüber machen, ob man es hier nicht doch mit einer kriminellen Organisation zu tun hat. Immerhin verfolgt der Mitgründer Daniel Fratzscher von der Webstyle GmbH 1:1 das gleiche Geschäftsmodell wie es in den 14 angeklagten Fällen des Betruges sichtbar wird (Referenzkundenmasche) und immerhin ist die Kanzlei Berger jedenfalls für mich offensichtlich damit beauftragt mit legalen aber auch illegalen Mitteln gegen Kritiker vorzugehen, wie sich aus dem Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus der Kanzlei heraus für mich ohne jeden Zweifel ergibt.

    Administrative Maßnahmen:

    2)
    Zugriffe aus dem Netzbereich 217.5.171.120/27 (217.5.171.120 bis 217.5.171.127) sollten, wenn man sich in Konflikt mit der Euroweb befindet, besonders beobachtet werden.

    Ob der (weitere) alte Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger (213.23.27.56/27; 213.23.27.33 bis 213.23.27.62) noch aktiv ist werde ich herausfinden.

    Update:

    Die IP-Adressen aus dem alten Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger  wurden an andere Kunden vergeben. Einer stellt Treppenlifte her oder verkauft diese. Ich hoffe ja nach Alarmanlagen und Websites haben die Herren Preuß und Fratzscher jetzt nicht auch noch vor, "kostenlose" Treppenlifte mit der Referenzkundenmasche am alte, hilflose Leute zu verkaufen.


    Donnerstag, 30. August 2012

    Gisela Mertens = Sabine Meuter, Berger Law LLP? - Ein Dementi

    Die "Gerichtsreporterin" verbreitet:
    “Woraufhin J.R., der WAHNsinnige, wie irre kichert. Dann lacht. Und letztendlich wiehert: „Sabine? Nein, die heißt nicht Sabine. Was soll der Quatsch?“ T.T., der Tierarzt ohne Doktortitel, lässt sich ungern nachsagen, Unsinn zu erzählen. Also zieht er beleidigt eine Schnute. „Kann doch sein“, begehrt er schließlich auf. Aber J.R., der gerade jenseits des WAHNsinns einen hellen Augenblick hat, sagt bedeutungsvoll: „Rein theoretisch ja. Aber ich, J.R., glaube nicht daran.“”
    Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.

    Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP"  als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.

    Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss, wenn da diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.

    Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…

    Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!

    (… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)


    ¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.

    "Betrüger" vers. "Betrugsversucher"

    Also wenn dem Herrn Daniel Fratzscher, GF der Düsseldorfer Euroweb Marketing GmbH, die Bezeichnung "Betrugsversucher" besser passt, so mag er sich über meine Äußerung "Betrüger"  im Zusammenhang mit der Sache 12 O 9629/10 des LG München beschweren.

    Nur fände ich "Betrugsversucher" noch schlimmer. Denn das kennzeichnet einen Betrüger, dem der Betrug nicht gelang und ließe sogar einen gewissen Dilettantismus vermuten. Wenn nun dieser Änderungswunsch z.B. so vehement wie gewohnt durch den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger geäußert werden würde - ich stände dem gewiss nicht entgegen!

    "Will der Herr Graf das Tänzchen wagen, so mag er's nur sagen, so mag er's nur sagen - ich spiel ihm auf!"

    Sonntag, 26. August 2012

    Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

    In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

    Prozessbetrug

    Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

    Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

    Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

    Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
    Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

    Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
    Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
    Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

    Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
    Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

    Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
    Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

    Juristische Nachilfe für die Euroweb-Gerichtsreporterin

    "Denn in dem WDR-Beitrag wurden krude Theorien über die Geschäftspraktiken von Euroweb verbreitet. Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."

    Das verbreitet  eine angebliche "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine Sabine Meuter von der Kanzlei des Philipp Berger. Nun denn, diese "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") ist offenbar nicht ganz fit in solchen juristischen Feinheiten:

    Richtig hätte es gelautet:
    "Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch glaubhaft machen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."
    Denn wie der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") bewusst ist, findet im einstweiligen Verfügungsverfahren kein Beweis statt. Und da es um eine Einstweilige Verfügung des LG Hamburg geht (Az: 324 O 442/12) kann ich ruhigen Gewissens sagen: Bewiesen wurde gar nichts. Das LG Hamburg, dass nicht nur von der Euroweb sondern auch bevorzugt von kriminellen und verlogenen Gerichtstouristen wie Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen wurde erlegt die "Beweislast" (die hier eine Darlegungslast ist) immer der Gegenseite, also den Beklagten.

    Auch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bekannt ist, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" zum Beispiel des Euroweb-Chefs Christoph Preuß, mit denen die Kanzlei Berger für die Euroweb wohl regelmäßig vor Gericht zieht,  auch schon mal grob unwahr sind.

    Ich glaube gerade nach meinen Erfahrungen mit zwei grob falschen Versicherungen an Eides statt (geleistet vom Euroweb-Chef Christoph Preuß) übrigens dem WDR-Bericht und der
    "Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden."

    Was das LG Hamburg in einstweiligen Verfügungen beschließt ist für mich kein Maßstab, denn mit der Nutzung des gesundem Menschenverstandes hat die Kammer 324 O nach meiner Ansicht - und mit der stehe ich gewiss nicht allein - nicht viel am Hut. Das ist die berühmte "Buske-Kammer", der Gerichtspräsident wäre wohl gut beraten die Nummer 324 keiner Kammer mehr zuzumuten, wie es auch Hotels vermeiden die Zimmernummer 13 zu vergeben. Andererseits ...  die Richterin Käfer ist eine würdige Buske-Schülerin und Buske befindet jetzt als OLG-Richter über den von den untereren Instanzen verzapften Mist und wird natürlich gutheißen, was er selbst genau so gemacht hätte: "Arme Verfassung, wie wirst Du doch getreten!" kann man da klagen.

    Zurück zu Frau  "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine "Sabine Meuter" von der Kanzlei des Philipp Berger. Die "Gisela", die jedenfalls keine "Gisela" ist, schreibt weiter:
    "Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam."
    Ach was?

    Das Bild, wonach es ich bei dem "Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher)" um garstige Abzocker handelt, das ist nicht die Verzerrung, die Verzerrung ist die "Berichterstattung" der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") im Blog "gerichtsreporterin" wie auch in den Blogs der anderen Meinungsschlampen, für welche die Euroweb mit Sicherheit bezahlt.

    Übrigens: Offensichtlich zog die Kanzlei Berger vor das LG Hamburg. Jetzt kann man das Euroweb/Berger-Konklomerat also auch noch als "Gerichtstouristen" bezeichnen. Ich frage mich auch auf Grund des Zeitablaufes, ob wohl ein vorheriger Verfügungsantrag vor dem nicht minder verrufenen LG Köln eventuell abgewiesen wurde... wenn derlei die Frau Käfer in Hamburg erfährt, dann regiert sogar diese mit Verfügungsaufhebungen wegen Rechtsmissbrauches.


    Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

    Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

    Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

    "Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

    Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

    Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

    Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

    Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
    "Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

    Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

    Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

    Noch was?




    Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


    Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



    Freitag, 17. August 2012

    Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

    "Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
    berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

    "Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

    Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
    "Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
     ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

    Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

    ... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


    Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

    Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

    Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

    An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

    ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

    wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



    ----
    [¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

    Donnerstag, 16. August 2012

    Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

    Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

    Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

    Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

    Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

    Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

    Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

    Sonntag, 12. August 2012

    Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

    Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

    Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

    Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

    Donnerstag, 9. August 2012

    Social Engineering + Technik vom Feinsten: Angebliche Gerichtsreporterin Gisela M. ist nicht mehr anonym

    Eine grässlich garstige Person  (gleich welchen Geschlechts) postet unter falschem Name als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" erhebliche Verleumdungen gegen praktisch jeden, der gegen die Euroweb vorgeht. Sei es nur vor Gericht wie der Anwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen, Stefan Musiol aus Nürnberg oder Markus Kompa; sei es auch durch Berichte. Bisher tat diese offenbar "im Kopf nicht ganz richtige" Person das anonym. Und, dafür ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, im Auftrag der Kanzlei Philipp Berger oder der Euroweb. Diese haben offenbar ein Problem damit, dass die von mir genannten Anwälte gegen die von der Berger Law LLP des Philipp Berger vertretene Euroweb in der Vergangenheit nachweislich sehr erfolgreich vorgingen und haben diese kranke Person mit Informationen beschickt und wahrscheinlich sogar bezahlt.

    Heute will ich zeigen,  wie man derlei Dummvolk aus der Anonymität zerrt.

    Das Miststück (gleich welchen Geschlechts) hat sich aus dem Fenster gehangen und justitiable Verleumdungen gegen die Rechtsanwälte verbreitet. Darauf habe ich nur gewartet, denn ich hatte einen Plan. Zu erst einmal bloggert sich diese garstige und gewiss ausnehmend hässliche Person einen mit Wordpress und gibt die Kommentare (die meisten von ihr selbst) erst frei. Das habe ich ausgenutzt:

    Formular um 16:29 abgeschickt ... "Dein Kommentar muss noch moderiert werden."


    Die URI verwies auf ein nicht existierende Datei auf einem Webserver. Als "Fehlerseite" für diesen Fall habe ich ein Skript eingerichtet, welches die dumme Person zu Google weiterleitet und ihr dort nette Grüße ausrichtet, aber mir vorher ein Email mit den Daten des Besuchers schickt. 

    Eine viertel Stunde nachdem ich den Kommentar postete, kam das hier an:

    Europe/Berlin: 2012-08-09 16:44:32
    Senders IP: 93.223.181.254
    REDIRECT_UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    REDIRECT_REQUEST_METHOD: GET
    REDIRECT_STATUS: 404
    UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    HTTP_ACCEPT: text/html, application/xhtml+xml, */*
    HTTP_REFERER: http://gerichtsreporterin.wordpress.com/wp-admin/edit-comments.php
    HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de-DE
    HTTP_USER_AGENT: Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 9.0; Windows NT 6.1; Win64; x64; Trident/5.0)
    HTTP_UA_CPU: AMD64
    HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
    REMOTE_ADDR: 93.223.181.254
    SCRIPT_FILENAME: /srv/www/htdocs/sm2.php
    REMOTE_PORT: 53650
    GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
    SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
    REQUEST_METHOD: GET
    QUERY_STRING:
    REQUEST_URI: /c6hr23/fastix_besoffen.wmv
    SCRIPT_NAME: /sm2.php
    PHP_SELF: /sm2.php
    REQUEST_TIME: 1344523472
    Den "besoffenen J.R.", wollte die kleine Schlampe (gleich welchen Geschlechts) partout dabei sehen, wie der mit Freunden "Sing mei Sachse, sing"  trällert. Das diese dumme Person trotz meiner nicht allzu zaghaften Warnung nicht widerstehen konnte war mir klar und jetzt weiß ich auch, dass diese Person ein Telekom-Kunde (gleich welchen Geschlechts) ist und ich weiß auch schon, dass diese kriminelle Person im Raum Düsseldorf wohnt.

    Die konkrete Adresse rauszufinden ist ein Kinderspiel. Einer der verleumdeten Anwälte macht einfach eine Strafanzeige, lässt die Staatsanwaltschaft bei der Telekom nachfragen und holt sich über die Akteneinsicht den Anschlussinhaber.

    Ich wette, das Ergebnis wird sehr interessant. Und für die falsche "Gisela Mertens" dürfte es äußerst interessant werden wenn ich deren Adresse erfahre.

    Deren Verleumdungen nach bin ich doch ein Knecht, den die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg mit Informationen aus der Gerichtsszene versorgen...

    Ich schätze, diese Daten bekomme ich ganz bestimmt. 

    Und das nächste Mal wird sich diese garstige Person womöglich was ganz anderes einfangen. Sowas wie einen Bundestrojaner zum Beispiel. Das wird dann ein richtiger Spaß!


    Ex-Eurobwebler / Webstyler / Maxworker - aufgepasst

    Man hat Euch schlecht behandelt? Man hat Euch der Strafverfolgung ausgesetzt? Man hat Euch von einem tollen Einkommen erzählt und dann habt Ihr nicht viel mehr gehabt als ein Hartz IV-Empfänger? Man hat Euch rausgeworfen, obwohl Ihr den Buckel krumm gemacht habt?

    Falls das Eure Meinung über euren Ex-Arbeitgeber ist, dann wäre es doch eine richtig gute Idee, dafür eiskalt eine "Rücküberweisung"vorzunehmen!

    Schickt einfach einen Scan oder eine Kopie eures Arbeitsvertrages, Schulungsmaterial, sonstiges Euroweb-Material an die rechts unten angegebene Adresse. Die Opfer der Referenzkundenmasche können das gut gebrauchen.

    Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb diese Unterlagen personalisiert habe - lasst Euch nicht beirren, diese Personalisierung kann man auch wieder aus den Dokumenten entfernen, die dafür nötige "Manpower" und das dafür notwendige Wissen haben wir.

    Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb, die Webstyle - oder wer auch immer - Euch mit Klagen und Schadensersatzforderungen kommen wird, wenn derlei Material in Umlauf oder an die Öffentlichkeit kommt, könnt Ihr also aus zwei Gründen beruhigt sein: Diese Klausel dürfte sich als sittenwidrig erweisen und zudem wird tatsächlich niemand je erfahren, von wem die Unterlagen kommen. Sollten die Unterlagen übrigens einem Staatsanwalt in die Hände fallen, dann wird kein deutsches Gericht dafür der Euroweb, Webstyle, Maxworker oder wem auch immer eine Strafzahlung - und schon gar nicht aus einem insoweit sittenwidrigen Vertrag - zusprechen. Denn zur Sachverhaltsaufklärung bei (mutmaßlichen) Straftaten aufzuklären ist ja erste Bürgerpflicht. Die Drohung ist also eine leere Drohung...

    Solltet ihr also der Meinung sein, Ihr fühlt Euch "verarscht und getreten" (Zitat von einem eurer Kollegen), dann her mit den Unterlagen!


    Dienstag, 7. August 2012

    Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

    "Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
    berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

    Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

    Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
    Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
    Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

    Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

    Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
    "Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




    So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



    Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

    "Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

    Freitag, 3. August 2012

    Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

    Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
    Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

    Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
    Text: Martin Müller

    Die Firma ist «erstaunt»

    Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

    Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
    Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

    Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

    Das war eine Lüge!

    Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

    Samstag, 14. Juli 2012

    Euroweb - Betrug: Die falschen "Siegesmeldungen" des Mittäters Philipp Berger

    Philipp Berger hat lautschreierisch "neue" Gerichtssachen veröffentlicht. Wohl alle Urteile irgendwelcher Gerichte, wo er in diesem Jahr mal einen Blumentopf für die Euroweb oder die Webstyle GmbH gewonnen zu haben vormachen zu können glaubt. Anders als er schaue ich mir die von ihm veröffentlichten Urteile erst mal einzeln an - und dann, was der Philipp Berger lautschreierisch und offen unwahr daraus macht.

    1. Urteil des Landgerichts Berlin –22 O 420/11– vom 1. Februar 2012

    A) Das Urteil ist "asbachuralt".  Berger hatte das schon mal berichtet.
    B) In dem Verfahren  hatte sich die Beklagte nicht richtig gewehrt, deren früherer Anwalt hat grob fahrlässig gehandelt. Das steht so im Urteil


    Die Beklagte hatte sich, erst als es zu spät war, an Stefan Richter gewandt. Dessen Vortrag war dann als verspätet zurück zu weisen, zudem besteht hier womöglich ein Anspruch gegenüber dem vorherigen Anwalt:


    Ein Urteil aus formellen Gründen. Aus diesem Urteil lassen sich also sachlich keinerlei allgemeingültige Aussagen ableiten. Zudem hatte die Kanzlei Berger für die Webstyle GmbH bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe 143 fest angestellte Mitarbeiter - hatte diese doch laut Geschäftsbericht 2009 nur einen, 2010 sogar gar keinen. Das Gericht entschied später in einer parallelen Sache auch ganz anders. Das so erstrittene Urteil kann sich also als Bumerang erweisen, denn die StA Berlin untersucht hier den Vorwurf des Prozessbetruges. Demnach kann es hier dazu kommen, dass die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher noch schadensersatzpflichtig wird. Den Schadensersatz für den Betrug - einschließlich aller verursachten Gerichtskosten - müsste ggf., also falls die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher nicht zahlt, die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß zahlen - denn die profitiert davon.

    Ich sage voraus, dass es für Herrn Philipp Berger, Andreas Buchholz, und für die Euroweb-Obergauner Christoph Preuß nebst Daniel Fratzscher sehr viel besser ist, wenn diese aus diesem Urteil nicht beitreiben und auch die Kosten des Verfahrens vollständig übernehmen. In welcher Aufteilung auch immer. "Nachtatverhalten", "Rücktritt von der Tat" sind sehr ernst zu nehmende Stichwörter!


    2. Beschluss des Kammergerichts Berlin –26 U 69/12– vom 29. Juni 2012

    Das ist die Berufung dazu. In der hätten allenfalls neue Sachverhalte vorgetragen werden können, so das Gericht. Es bleibt dabei, dass auf Grund eines grob fahrlässigen Anwaltsfehlers - aber gerade nicht dem von Stefan Richter - die Kanzlei Berger aus rein formellen Gründen mal einen - kaputten - Blumentopf gewonnen hat:


    3. Hinweis des LG Rostock -1 S 64 11- vom 25. Juni 2012

    Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor.

    Da könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache womöglich am Donnerstag, dem 19.7.2012 ausgeht, steht noch gar nicht fest... aber der Berger quakt schon.


    Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 42/12- vom 05. Juli 2012

    Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

    Auch könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache ausgeht, steht noch gar nicht fest, denn die von den Herren "Berger, Buchholz & andere  Geschichtenerzähler" notorisch vorgetragene Mär von den fest angestellten Mitarbeitern der Euroweb ist schon mehrfach widerlegt worden -... aber der Berger quakt schon. Geklagt wurde übrigens auf einen weitaus höheren Betrag. Welchen geht aus dem Beschluss nicht hervor, die Erfahrung sagt aber, dass die Euroweb in dem meisten Fällen Beträge zwischen  6000 und 15000 Euro einzuklagen versucht.

    Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 160/11- vom 05. Juli 2012

    Das ist nur ein Hinweisbeschluss. Auch hier der Hinweis, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht (ein durch die Stellenanzeigen für Freiberufler und dem Hinweis auf die nicht passenden Geschäftsberichte des Jahres 2009 und 2010, qualifiziertes Bestreiten dann schon eher...)

    Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

     ... der offenbar noch gar nicht so in Butter ist, wie der gar laut quakende Berger das gerne hätte.

    Auch hier ist anzunehmen, dass der vorgeschlagene Vergleich weit unter der Hälfte der ursprünglich eingeklagten Summe liegt.


    Was der Philipp Berger berichtet:
    "Wir hatten bereits berichtet, dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten."

    [Copy & Paste: Fehler wie im Original des Philipp Berger]

    Wie dargestellt stimmt das so "nicht ganz". Philipp Berger macht hier, und die Urteile belegen das, falsch vor. Bis auf die Sache vor dem LG und KG Berlin, wo eine Schnarchnase von Anwalt das Verfahren versemmelte, und wo meiner Ansicht nach ein Prozessbetrug erst ein mal gelang (mit der Folge, dass die StA nun auch gegen Daniel Fratzscher ermittelt...) sieht es gerade nicht so aus, dass die Vorträge der Kanzlei Berger hinsichtlich der ersparten und nicht ersparten Aufwendungen der Euroweb oder deren Töchter (wie der Webstyle) die Gerichte so gar vollständig überzeugen wie der Anwalt Philipp Berger das in unzweifelhaft böser Absicht bewusst falsch darstellt.
    "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."

    Philipp Berger macht blöde Witze. Es gibt keine "Sonderlösung des BGH". Auch keine "sogenannte". Der BGH hat auf Grund bestehender Gesetze der Euroweb mehrfach "übel auf die Nase gegeben" und die Kündbarkeit der Verträge gemäß § 649 BGB fest gestellt. Gegen den erheblichen Widerstand der Euroweb und der Webstyle! Und außerdem hat der BGH immer wieder ganz klipp und gesagt, dass die Euroweb und die Webstyle GmbH zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ordentlich darzulegen hat, um ein qualifiziertes Bestreiten zu ermöglichen. Und sogar bescheinigt, dass diese das nicht getan hat.

    Wie jetzt der Herr Berger dazu kommt, folgendes zu behaupten...
    • "Mehrere Berufungsgerichte billigen Abrechnungsmethodik der Euroweb Internet GmbH bei Internet-System-Verträgen"
    • "dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten"
    • "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."
    • "Im Ergebnis steht damit fest, dass die sich im Vordringen befindliche Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderlösung des BGH auch durch die Berufungsinstanzen getragen wird. Während die Landgerichte erstinstanzlich teilweise verschiedene Ansichten vertraten, halten die Berufungsinstanzen, insbesondere das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle für schlüssig und ausreichend."
    ... kann man, wenn man die böse Täuschungsabsicht partout nicht annehmen will, natürlich auch mit "geistiger Umnachtung" erklären. So wie der Anwalt Berger das darstellt und begründet passt da jedenfalls kein Stein auf den anderen.

    Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei Berger gerade vor dem LG und OLG Düsseldorf auch nach erkanntem und demnach erfolgslosen Prozessbetrug im selben Zeitrum geradezu "im Dutzend" Klagen und Berufungen zurück nimmt und auch die Kostenforderungen der Beklagten anerkennt - worüber der Herr Berger aus der selben unlauteren Absicht heraus, aus der er das hier besprochene Märchen schrieb, sehr sorgfältig schweigt. Auch über den sehr interessanten Fakt der lügenden Zeugen schweigt der Anwalt Berger hartnäckig.

    Der Anwalt Philipp Karl Berger, Schuberstraße 2 in Niedekrüchten lügt also wieder einmal bewusst und vorsätzlich. Da muss man nach der Motivation, nach dem "Warum?" fragen.
    Das sind weit mehr als "kruse Theorien". Der Herr Berger wird sich, wenn alles so bleibt, vor dem AG mit mir darüber unterhalten müssen - gerade auch über seinen aktuellen Bericht. Insofern bin ich ihm "dankbar", denn er liefert mit dem Artikel und der unwahren Darstellung  weiteren Beweis für seine Mittäterschaft.


    Für mich steht fest: Philipp Berger belügt die Öffentlichkeit um Kündigungswillige abzuschrecken, er nimmt schon durch seine Veröffentlichungen am Betrug der Euroweb Internet GmbH aktiv teil. Noch immer ist von den Webseiten der Kanzlei Berger ein Bericht abrufbar in dem der Philipp Berger behauptete, diese Verträge seien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt kündbar - und das war eine glatte Lüge, weil der Anwalt Philipp Berger just jene Urteile, welche er hier als "Sonderlösungen" des BGH verkauft, schon kannte - und die sagen, der "Internet-System-Vertrag" ist nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Das ist also keine "Sonderlösung des BGH für die Euroweb-System-Verträge".

    Also, wenn man den von Herrn Berger selbst verlinkten Ausführungen der Gerichte folgt (und diese aufmerksam liest)  - dann hat man den richtigen Eindruck:

    Ohne grobe Fehler des eigenen Anwalts erspart man also eine Menge Geld. Kennt man noch die zahlreichen Klagerücknahmen - über die der "Lügen-Berger" nichts berichtet - dann kann man den Rechtsstreit froh angehen. Und dann wären da noch die sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - eine tatsächlich vordringende Rechtsmeinung. Dazu hört man allerdings von Seiten der Euroweb und der Kanzlei Berger entweder gar nichts oder nur "Lügen und Berufungs-Gejaule".

    Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief.
    Karikatur: "Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief." (Sinnbild)
    Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.




    Ich frage den Philipp Karl Berger, Schubertstr. 2 in Niederkrüchten, "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf und "bekennender Rechtsanwaltskollege" des kriminellen und verlogenen "Organs der Rechtspflege" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2010):
    1. Ab welcher Zahl der Lügen darf man denn Ihrer allerwertesten Ansicht nach einen "Rechtsanwalt" Ihrer ganz besonderen Qualität als "Lügner" bezeichnen?
    2. Sind mehrere Lügen in einem Satz dabei als eine Lüge oder als mehrere Lügen zu zählen?
    3. Wie sind Lügen zu zählen, die mehrfach oder gar vielfach notorisch und gewohnheitsmäßig, teils öffentlich vorgebracht werden?
    4. Wenn Sie selbst nachweislich vorsätzlich unwahr vortragen, darf man das als "Lüge" zählen oder sind die Ursachen in Ihrem Fall gastronomischer, psychologischer, psychiatrischer oder physiologischer Natur? Sind die Ursachen jedoch nachweislich monetärer Natur, dann möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie denn dann nicht als "Betrüger" gelten wollen?
    5. Haben Sie noch nie selbst im Inneren über einen, der dumme Lügen vor Gericht oder öffentlich vortrug, gedacht, der habe "Scheiße im Hirn"? Wenn nein, was dachten Sie dann über eine solche Person? 
    Ich persönlich denke in meinem Inneren über Leute, die grundlos behaupten, wie z.b.  ich sei "nicht prozessfähig" oder "WAHNsinnig", dass solche "kleine, geistig arme Wichser" sind.

    Sie können davon aber nicht betroffen sein, denn als "Rechtsanwalt" und also "Organ der Rechtspflege" würden Sie ja niemals so dumm sein und solchen billigen Anlass zu einem Gegenschlag liefern. Ist doch so - oder?

    Auf die - sicher ausgefeilt sachlich formulierten - Antworten Ihrer Person auf meine sechs Fragen bin ich sehr gespannt.