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Montag, 17. September 2012

Ex-Jura-Student: "Das hat er ja nicht gesagt"

Frage von "Akte":
"Zum zeiten Male innherhalb weniger Wochen sagt ein Richter zu Ihnen: 
"Betrüger!"
Gibt Ihnen das nicht zu denken?

Antwort von "M.B.":
"Das hat er ja nicht gesagt. Er hat ja gesagt "versucht"!"

Für "Ex-Jura-Studenten" mag das ein Unterschied sein. In der moralischen Bewertung ist es das ganz gewiss nicht. Im Gegenteil: Dem "versucht" hängt sogar der Geruch des Versagens an, was alles verschlimmert.

Im Interview mit M.B. gibt es auch keine Antwort darauf, wie und warum eine einfache Kosmetikerin plötzlich zur Geschäftsführerin wird und wer diese aussuchte. Allerdings ist das auch eine dumme Frage, denn die Antwort kann man sich denken.

M.B. wird sicherlich in die Berufung gehen, denn da ist noch das Urteil aus Osnabrück. Wenn in beiden Fällen die Rechtsmittel versagen, dann wird eine Gesamtfreiheitsstrafe auszusprechen sein, die über zwei Jahren liegen muss. Eine Aussetzung zur Bewährung ist dann gesetzlich nicht mehr möglich, und M.B. verbringt so ein bis 3 Sommer nicht "auf Malle" und auch nicht in Schweden, sondern in einem 9m²-Appartment. Staatlich finanziert, Kosten für den Steuerzahler: 170 € pro Tag. Bei 730 bis 1277 Tagen sind das rund 124.000 bis 220.000 €.

Gut angelegtes Geld! Das ist nämlich wie ein Bildungsurlaub, in welchem dem M.B. sicher klar wird, wie gering der Unterschied zwischen versuchtem und vollendetem Betrug doch tatsächlich ist.

Sonntag, 9. September 2012

AG Düsseldorf: Euroweb täuscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile häufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTäuschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollständig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrügerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkündet, dass der Euroweb arglistige Täuschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen Täuschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG Düsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese geschlossen. Und noch systematischer, als die Ausführenden (die Drücker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die Täuschung geschieht - in die Hand zu drücken, kann eine Täuschung kaum geschehen.

Von der arglistigen Täuschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG Düsseldorf führt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige Täuschung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsächliche Preis aber keineswegs günstig ist."
Und mit dem keineswegs günstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Täuschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darüber berichten würde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemäßen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nämlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstützt.

Es sei denn, er hat so grundsätzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr übersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

Dienstag, 4. September 2012

Verloren und doch was gewonnen (Auch außer Einsicht...)

Die Entscheidung 33 T 83/12 des LG Düsseldorf - von der die Kanzlei Berger im zum Zwecke der  Beleidigung und Verleumdung sowohl meiner Person als auch Dritter eingerichteten Blog "gerichtsreporterin.blogspot.com" bereits am 1. September berichtete, ist heute am 4. September 2012 hier zugestellt worden.

Tatsächlich weist die Entscheidung meinen Anspruch[¹] zurück.

Andererseits steht darin etwas sehr Interessantes:
"Auch ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Parteien im Internet eine erhitzte Diskussion führen, in deren Verlauf beide Seiten jeweils der anderen die Zurechnungsfähigkeit abstreiten. Vor dem Hintergrund der wechselseitig begangenen Angriffe ...."
Das hat "das Gisela"  a.k.a. Philipp Berger (der womöglich nicht selbst schreibt, aber die Beleidigungen in dem Blog "bestellt und bezahlt") "etwas anders" berichtet.

Tja. Der Herr Philipp Berger ... Damit werde ich mal wedeln. Immer dann wenn der die große Fresse schwingt und den Gerichten vormacht, er wäre so was wie ein "seriöser Rechtsanwalt".

Ich kann nämlich sogar durch Schriftsatz der Kanzlei des Philipp Karl Berger vorweisen, wer wann und wie grundlos mit dem Dreck angefangen hat. Das war nämlich der Berger-Philipp und einen sachlichen Grund für seinen beleidigenden und verleumdenden Vortrag hatte der nicht nur in dieser Hinsicht asozial agierende "Rechtsanwalt" nicht.

Die Aussichten des Philipp Berger für sich und die systematisch arglistig täuschende (=betrügende) Euroweb Internet GmbH (in deren Auftrag[²] er mich ja verleumdet und beleidigt) eine einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil gegen mich zu erlangen stehen damit nämlich ab sofort ziemlich mies.

Das heißt für den Herrn Berger: Sucht der weiter Stunk, dann wird er ihn auch bekommen: Die Rache für die Beleidigung als "homoexueller und wahnsinniger Alkoholiker" , die habe ich mir noch nicht einmal ausgedacht... und die werde ich kalt servieren.


---
¹) Es gibt tatsächlich einen juristischen Grund nicht selbst zu berichten, um was es geht.
²) auch den Auftrag der Euroweb hat der Verleumdungsanwalt Berger ja schriftlich bestätigt ...

Freitag, 31. August 2012

Meine Herren "Urmann + Collegen", Regensburg - Ihre "Pornoliste" ist kriminell!


"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"
lese ich im "lawblog".

Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!

1.) Die Akteure:

Die Herren

  1. Thomas Urmann
  2. Sebastian Stemmler
  3. Florian Kuhn
  4. Jochen Zielbauer
  5. Sebastian Deubelli
  6. Lutz Becker
    sind Inhaber oder Angestellte der

    U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg
    Telefon +49-40-3499432-90
    Telefax +49-40-3499432-91

    und haben eine weitere Adresse in der

    Zeißstraße 9, 93053 Regensburg

    2.) Die Geschichte:

    Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der Erotikbranche Abbofallenbranche, und behaupten, die Betroffenen hätten illegal Pornos aus dem Internet heruntergeladen, so das schon von einem “Porno-Pranger” gesprochen wird.

    Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.

    Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der Content Abmahn-Industrie folgt, "Teccno Music, Acid Rock oder was von AC/DC" heruntergeladen haben soll, ist nur die amüsante Spitze dieser zahlreichen technisch und menschlich bedingten Fehler.

    Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung  geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!

    Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher  zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung.  Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.

    Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.

    Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
    § 253 StGB - Erpressung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
    Und aus dem Urteil des LG Essen:
    Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe.


    Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!

    Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.

    Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so

    Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!

    Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!

    Nachtrag

    Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.

    Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen: 

    Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!

    Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?

    Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?

    Hinweis:

    Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.

    Sollte die Geisteskraft, die diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen, noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.

    Freitag, 17. August 2012

    Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

    "Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
    berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

    "Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

    Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
    "Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
     ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

    Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

    ... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


    Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

    Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

    Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

    An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

    ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

    wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



    ----
    [¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

    Samstag, 11. August 2012

    Kleiner Kassler Webdesigner holt wichtigen Teilsieg gegen Euroweb + Berger LAW LLP - § 926 ZPO

    Ein kleiner Webdesigner und Programmierer aus Kassel, hat sich - unvertreten - vor dem OLG Düsseldorf im Beschwerdeverfahren I-20 W 63/12 mit einem wichtigen und zukunftsweisenden Teilsieg gegen die Euroweb Internet GmbH und die Berger LAW LLP durchgesetzt.

    Anfang des Jahres 2012 erwirkte ein Kassler Webdesigner eine Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH (LG Düsseldorf, 34 O 5/12). Er hatte entdeckt, das diese vorsätzlich wahrheitswidrig damit warb die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum zu hosten. Auch weitere werbende Aussagen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Server und die behauptete kurzen Reaktionszeit haben sich inzwischen als dreiste Werbelüge erwiesen.

    Die Euroweb Internet GmbH, von der 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger vertreten, hatte mit einen juristischen Trick versucht, die von dem Webdesigner - ebenfalls unvertreten - erwirkte einstweilige Verfügung 34 O 5/12 aufheben zu lassen, hatte dabei sogar sehr merkwürdig anmutende Schützenhilfe durch die 34. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

    Doch der Versuch der Euroweb/Berger Law LLP misslang trotz dieser Schützenhilfe gründlich!

    Der erlassenen und nach wie vor gültigen einstweiligen Verfügung 34 O 5/12 nach darf die Euroweb Internet GmbH nicht mit der Lüge werben,  diese würde die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum hosten. Die öffentliche Äußerung des Philipp Berger, diese dürfe das "durchaus", ist nichts anderes als eine weitere glatte Lüge mit der dieser die Euroweb bewirbt - und das weiß der auch!

    Zunächst hatte die von Philipp Berger, Berger LAW LLP vertretene Euroweb gemäß § 926 Absatz 1 ZPO dem Webdesigner eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen lassen. Es bestand zugleich ein formales Hindernis diese zu erheben, denn der Webdesigner musste dafür einen Anwalt beauftragen. Weil diese wettbewerbsrechtlichen Sachen auf Grund der enormen Streitwerte sehr teuer sind, sogar gleich mal zigtausend Euro verschlingen können, brauchte der Webdesigner Prozesskostenhilfe. Also stellte der Kassler Webdesigner unverzüglich den Antrag, ihm PKH zu gewähren und damit das formale Hindernis zu beseitigen.

    Doch jetzt passierte, was eigentlich nicht passieren darf:

    Das Landgericht ließ den, das Hindernis beseitigenden PKH-Antrag liegen, bearbeitete diesen erst nach dem Ablauf der gesetzten Frist für die Hauptsacheklage. Statt dessen bearbeitete es auffallend zügig den kurz nach Ablauf der Klagefrist eingegangenen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung und setzte einen sehr(!) frühen Termin für die mündliche Verhandlung fest. Der war für Anfang Juni festgelegt. Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, feierte schon öffentlich den bevorstehenden Sieg, lud gar zur Verhandlung ein, in der Hoffnung, er könne seinen Gegner als unterlegen vorführen. Das misslang gründlich - wie ich gleich zeigen werde.

    Fast zeitgleich gab das LG Düsseldorf allerdings dem Antrag des Kassler  Webdesigners auf PKH für das Hauptsacheverfahren statt. Dieser Antrag habe Aussicht auf Erfolg, er sei auch nicht mutwillig oder gar rechtsmissbräuchlich.

    Gestützt auf diese Bewilligung stellte der Kassler Webdesigner nunmehr wieder unverzüglich den Antrag, ihm für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren. Diese wurde ihm allerdings - und wie sich nun durch die OLG-Entscheidung zeigt, zu Unrecht - verweigert. Merkwürdige Begründung des Landgerichts: Die Erhebung der Hauptsacheklage könnte nunmehr allenfalls verspätet erfolgen und deshalb habe der kleine Kassler Webdesigner keine Chance, die einstweilige Verfügung zu verteidigen.

    Darauf hin erhob der kleine Kassler Webdesigner natürlich sofortige Beschwerde. Der kleine Webdesigner legte dar, dass gemäß der Haltung praktisch sämtlicher Gerichte die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Er legte Entscheidungen des OLG Düsseldorf und sogar des LG Düsseldorf vor, die zuvor auch stets so entschieden hatten. Weiter beantragte der Kassler Webdesigner den bereits festgesetzten Termin zu verlegen. Begründung:  Wenn über seine Beschwerde hinsichtlich des PKH Antrages noch nicht entschieden sei, fände in der mündlichen Verhandlung durch den Anwaltszwang aus § 78 ZPO und die Möglichkeit der Gegner, wenn er selbst unvertreten (in der Gerichtstheorie also nicht) erscheine, ein Versäumnisurteil zu beantragen,  zwingend eine Rechtsabschneidung mithin also eine Verletzung des  Art. 103 GG statt. Darauf hin hob das Landgericht den Termin Anfang Juni per Telefax(!) auf setzte einen neuen im Oktober fest.

    Das Landgericht gab der eigentlichen  Beschwerde nicht statt, leitete diese pflichtgemäß an das OLG Düsseldorf zur Entscheidung weiter.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dann der Rechtsansicht des Kassler Webdesigners angeschlossen. Es hat fest gestellt, dass die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Unter dieser Maßgabe muss das Landgericht Düsseldorf jetzt über den Antrag des Kassler Webdesigners neu entscheiden. Das entspricht sachlich dem Zwang, diese zu gewähren wenn auch die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und darüber hinaus legt das Oberlandesgericht gleich fest, wie das Landgericht in der am 21. Oktober 2012 stattfindenden Verhandlung in der Verfügungssache 34 O 5/12 zu entscheiden hat.

    Da das Landgericht durch den Erlass der einstweiligen Verfügung und durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Hauptsache bereits durchblicken ließ, dass es die vorsätzlich unwahre Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums durch die Euroweb Internet GmbH gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführende, damit täuschende Handlung verbieten werde, kommen jetzt auf die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene und höchst uneinsichtige Euroweb Internet GmbH zwei verlorene Prozesse und damit auch verbunden auch gewaltige Anwalts- und Gerichtskosten zu.

    Die PKH für den kleinen Webdesigner muss also letztendlich nicht der Steuerzahler tragen, diese wird den Gewinn der systematisch arglistig täuschenden Euroweb Internet GmbH mindern. Und das ist, wenn man genau hinschaut eine gute Sache und durchaus im Interesse der Steuerzahler.

    Der großmäulige Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, hätte, um es mit Dieter Nuhrs Worten zu sagen, also einfach "mal besser die Fresse gehalten", als einen Sieg in einem Verfahren zu feiern, das er lange noch nicht gewonnen hat.

    "solvere mortui post bellum"
    (Zähle die Toten nach der Schlacht!)

    ... hätten die alten Lateiner also dem Prahlhans Philipp Berger aus Niederkrüchten ("Berger Law LLP", Düsseldorf) geraten.



    Freitag, 3. August 2012

    Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


    Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
    berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
    Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
    Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

    Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
    Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
    Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

    Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


    Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

    Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

    Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

    Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

    Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

    Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



    Buske, 5 Jahre zu spät ...



    Das Landgericht Hamburg prüfte vor dem Erlass des Beschlusses auch, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg habe.

    Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger verliert gegen Euroweb-Kritiker! - Ist das der Grund für seine öffentlichen Wutanfälle?


    Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten hatte (wohl nach Beratung mit seinen ebenfalls nicht durch übermäßige juristische Fähigkeit glänzenden Kanzleipartnern) allen Ernstes versucht, eine ganz offensichtlich beruflich genutzte Domain eines Kassler Kritikers zu pfänden.

    Zuvor hatte der Jurist mehrfach selbst vorgetragen, dass der von dem rechtswidrigen Eingriff des Philipp Berger Betroffene die Domain beruflich nutzt. Würde man dem Anwalt jetzt juristische Kenntnisse unterstellen (wovon ich, ein Schlosser aus dem Osten, im speziellen Falle dieses Anwaltes gerade nicht ausgehe), dann käme als Motiv für den von Anfang an sinnfreien Pfändungsversuch nur "Schabernack" wie ein fulminanter Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (unzulässige Schikane), also eine höchst verwerfliche Schädigungsabsicht in Frage.

    Denn dem Pfändungsversuch steht bei beruflich genutzten Domains § 811 ZPO ganz eindeutig entgegen.

    Angetrieben von einer grundfalschen, schon sachlich höchst unrichtigen und im Verfahren durch mein Mittun "zerlegten" Entscheidung des LG Berlin meinte Philipp Berger aber, er müsse partout die beruflich genutzten Domains pfänden lassen. Das ging daneben, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger (die "Berger GbR" ist  unter Intelligenzverlust etwa um die Hälfte geschrumpft und hat dafür jetzt den Namen "Berger LAW LLP, Düsseldorf") bei seiner nassforschen und sicherlich auch mit einer Schädigungsabsicht verbundenen Pfändung einfach mal übersehen hat, dass § 811 ZPO auszulegen ist.

    Insbesondere hatte der Philipp Berger, der auch als "Lautsprecher" der mit systematischen Täuschungen, also Betrug agierenden Euroweb Internet GmbH wissentlich und willentlich öffentlich lügt - schon vor dem missglücktem Pfändungsversuch den Spitznamen des Kassler Kritikers (der besonders die Lügen des Philipp Berger beobachtet und mit den richtigen, jeden Euphemismus vermeidenden Worten bedenkt) als Marke eintragen lassen - und auch hier ist Schädigungsabsicht zu unterstellen.

    Öffentliche Wutanfälle des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger

    Ausweislich seiner öffentlichen "Berichterstattung" hat dem Euroweb-Anwalt der (selbst für Rechtslaien) von Anfang an absehbare und ihn den "Rechtsanwalt" also gründlich blamierende  Beschluss nicht gefallen. Dabei hätte er nur mich (einen Schlosser aus dem Osten) fragen müssen. Ich hätte dem ehemaligen Jurastudenten  Philipp Berger (von dem ich nun wirklich nicht weiß wie er seinen Abschluss erreichen konnte) von Anfang an geraten die "Pfoten von der aussichtslosen Sache zu lassen".

    Und jetzt muss der Anwalt mit dem bedenklichen, weil offensichtlich geringen juristischen Wissen notieren, dass er mal wieder Prozesskosten zu zahlen hat. Derlei folgt aus blinder Wut.

    Die Zahlung wird er sicherlich "fast freiwillig" leisten, wenn in ein paar Wochen das endgültige Urteil und dann der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt.

    Bei Streitwerten unter 600,01 Euro gibt es keine Berufung, es sei denn das Gericht lässt diese  auf Antrag der unterlegenen Partei zu. Da die Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hier keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert  wird es die Berufung also nicht geben, die ist nicht statthaft.

    Ich, ein Schlosser, gebe dem Anwalt Berger den ernsthaft gemeinten juristischen Rat, den Versuch zu lassen, denn dann folgen nur weitere solcher, aus Sicht seiner Gegner herrlichen Blamagen.

    Und falls doch:

    "Ei bitte, Philipp Berger, kannst Du haben! Dann gibt eben noch mehr auf die Nase!" - was natürlich nur sinnbildlich gemeint ist (aber physisch auch so möglich wäre, denn das ist nicht eine Frage der Körperhöhe sondern der "Cojones").

    Ausblick:

    Einer meiner nächsten Berichte wird sich mit dem Umstand befassen, das und warum sich der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Kassel von "seiner" (in der Berger Law LLP) angestellten Anwältin Adrijana Blazevska vertreten lassen will - und warum das wohl (grob-dumme Fehlentscheidungen sind ja, siehe LG Berlin in der Sache 51 T 361/11 "Nerdcore", immer möglich) nichts wird.

    Ich gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt "Philipp Berger" dann in noch blinderer Wut agiert als er es (natürlich von meinem Standpunkt aus betrachtet) schon jetzt tut.

    Ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, berate diesen lauthals agierenden, aber nicht sehr klugen  "Rechtsanwalt" und selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei "Berger LAW LLP" , mit Postfach in Düsseldorf)  gerne. Auch juristisch. Und ich gebe ihm schon jetzt den Rechtsrat, sich nicht darum zu bemühen, dass mir ein Gericht bescheinigt, dass ich seine, in eindeutiger Herabwürdigungsabsicht verfassten und von einem sehr bösen und kleinem Geist zeugenden Pamphlete "öffentliche Wutanfälle" nenne!


    Donnerstag, 26. Juli 2012

    Euroweb-Anwalt Berger warnt versehentlich vor neuer Euroweb-Masche

    Bei vielen Euroweb-"Referenzkunden", gerade auch bei solchen, die zähneknirschend den durch vorsätzlich unwahres Vormachen kostenloser oder verbilligter Leistungen geschlossenen Vertrag erfüllt und der Euroweb die Kündigung zum Vertragsende schon mitgeteilt haben, klingelt(e) etwa seit dem 2011 verstärkt das Telefon. So etwa 1 bis 2 Monate bevor der bereits gekündigte(!) Vertrag ausläuft.



    Eine abgezockte Vertickerin mit ausgesuchter Telefonstimme ("sex sells!") zwitschert aufgeregt ins Telefon, dass für den Kunde ein Upgrade der Webseite bereit stehe und man würde ebenso "kostenlos" auch ein paar Designänderungen machen. Einwände der Kunden, dass diese bereits gekündigt hätten und den Vertrag unter keinen Umständen verlängern wollen,  nimmt das kleine Stimmwunder gar nicht erst wahr - die hat  nämlich einen festen Plan:

    Diese Dame will ein partout ein "Ja" aufzeichnen!


    Sagt man darauf hin "Ja, aber ...." oder "Ja, senden Sie mir das schriftlich", dann wird - "schnipp" - daraus folgendes gemacht:

    Ein Komma ist ja ein Text-Trenner. Es bleibt im Mitschnitt nur das "Ja". Und zwar ein "Ja" zu einer wenig erfreulichen und ungewollten Vertragsverlängerung.


    "wirtschaftlich nicht sonderlich günstiges Ergebnis"  ist nämlich ein Euphemismus für "wurde beschissen"! Denn das "kostenlose Upgrade" - übrigens seine Leistung ("Redaktionssystem"), welche schon im ersten Vertrag versprochen aber nie geliefert wurde (das "CMS") bezahlt der oder die so erneut Beschissene natürlich mit den Jahresraten.

    Wie das Gericht hier auf "unstreitig" kommt steht in den Sternen am deutschen Justizhimmel und lesen kann man es dort nur aus der Perspektive ein paar ganz weniger Düsseldorfer Richter. Eben jenen, die seit Monaten - ganz anders als viele Ihrer Kollegen bundesweit - die arglistige Täuschung partout nicht erkennen wollen.

    Denn schon aus den Tatbestandsfeststellungen des Gerichtes folgt ganz einwandfrei, dass diese Zustimmung höchst fragwürdig ist:


    Eine CD "in Augenschein" zu nehmen, ist, man verzeihe mir die angebrachte Kritik an der Urteilswilligkeit der Richter, höchst fragwürdig, denn

    Und hier kommen wir zum dem Problem der Verhandlung:


    Die Klägerin (das ist die GmbH, die das eilig abgebuchte Geld zurück haben wollte) hat es also versäumt, vor Gericht anzutreten und in Person des Geschäftsführers zu erklären, dass zwar ein "Ja" aufgezeichnet wurde (was ja stimmt und unstreitig blieb), dass aber vor und nach diesem "Ja" verdammt viele "aber" waren. Das genau bemängelt das Gericht. Nur schriftlicher Vortrag - offenbar nicht einmal eine Versicherung an Eides statt - reicht nicht, denn das ist nur Vortrag. Das Gericht bemängelt hier nicht ganz zu Unrecht, dass es nichts handfestes (Zeugenaussage, Versicherung an Eides statt) bekommen hat - es hätte der Klage wohl gerne statt und der abgezockten "Partnerin"  Recht gegeben.

    Anders als der Herr Philipp Berger also darstellt ist das nun nicht der zwingende Ablauf in solchen Verfahren. Das kann nämlich bei richtigem Vortrag, konkret bei passenden Zeugenaussagen - auch dann wenn der angebliche Vertragsschließende selbst zum Inhalt des Gespräches aussagt - ganz anders ausgehen. Das ist was wirklich in dem Urteil steht und die Richter haben sich im Urteil zur Sache 58 C 9985/11 des AG Düsseldorf wirklich viel Mühe gegeben, das nicht zu sehr zwischen den Zeilen zu verstecken.

    Was vom Bergerschen Bericht bleibt ist ein übler Geschmack

    Weil der Euroweb-Anwalt Berger versehentlich vor der Praxis der Euroweb warnt, ein "Ja" aufzuzeichnen und solche Verträge gerade auch dann als geschlossen anzusehen wenn die "Partner" ganz genau erklären, dass die den Vertrag gar nicht wollen. Und wo bitte ist denn die gute alte Kulanz des deutschen Kaufmanns? Der Philipp Berger berichtet letztendlich, dass die Euroweb eine "elendige Abzockerbude" ist, der durch solche Handlungsweisen notwendig beschädigte Ruf kümmert die einen Dreck. Das ist es was man aus dem Bericht ohne jedes Geschwurbel entnehmen kann.

    Ich glaube, die Euroweb kennt das gar nicht. Dafür ist diese nach meinem bisherigen Wissen wohl die Firma in Deutschland, die mit Abstand die meisten Rechtsstreite im Verhältnis zur Anzahl der Kunden hat.

    Und das klingt nicht nach einem guten Geschäftsmodell.

    Wie man denn nun am besten reagiert, wenn die Euroweb anruft?
    • Euroweb? Niemals “Ja” sagen
    • "Schicken Sir das alles schriftlich. Ich will unbeeinflusst, in Ruhe und nach Würdigung aller relevanten Sachverhalte und nach einem Marktvergleich entscheiden."
      • Dann lässt die Euroweb Sie nämlich in Ruhe: "Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner" steht in deren Verkäuferbibel. Und sagen Sie davor nicht "Ja". Bestenfalls "Ehem".

    Samstag, 14. Juli 2012

    Euroweb - Betrug: Die falschen "Siegesmeldungen" des Mittäters Philipp Berger

    Philipp Berger hat lautschreierisch "neue" Gerichtssachen veröffentlicht. Wohl alle Urteile irgendwelcher Gerichte, wo er in diesem Jahr mal einen Blumentopf für die Euroweb oder die Webstyle GmbH gewonnen zu haben vormachen zu können glaubt. Anders als er schaue ich mir die von ihm veröffentlichten Urteile erst mal einzeln an - und dann, was der Philipp Berger lautschreierisch und offen unwahr daraus macht.

    1. Urteil des Landgerichts Berlin –22 O 420/11– vom 1. Februar 2012

    A) Das Urteil ist "asbachuralt".  Berger hatte das schon mal berichtet.
    B) In dem Verfahren  hatte sich die Beklagte nicht richtig gewehrt, deren früherer Anwalt hat grob fahrlässig gehandelt. Das steht so im Urteil


    Die Beklagte hatte sich, erst als es zu spät war, an Stefan Richter gewandt. Dessen Vortrag war dann als verspätet zurück zu weisen, zudem besteht hier womöglich ein Anspruch gegenüber dem vorherigen Anwalt:


    Ein Urteil aus formellen Gründen. Aus diesem Urteil lassen sich also sachlich keinerlei allgemeingültige Aussagen ableiten. Zudem hatte die Kanzlei Berger für die Webstyle GmbH bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe 143 fest angestellte Mitarbeiter - hatte diese doch laut Geschäftsbericht 2009 nur einen, 2010 sogar gar keinen. Das Gericht entschied später in einer parallelen Sache auch ganz anders. Das so erstrittene Urteil kann sich also als Bumerang erweisen, denn die StA Berlin untersucht hier den Vorwurf des Prozessbetruges. Demnach kann es hier dazu kommen, dass die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher noch schadensersatzpflichtig wird. Den Schadensersatz für den Betrug - einschließlich aller verursachten Gerichtskosten - müsste ggf., also falls die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher nicht zahlt, die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß zahlen - denn die profitiert davon.

    Ich sage voraus, dass es für Herrn Philipp Berger, Andreas Buchholz, und für die Euroweb-Obergauner Christoph Preuß nebst Daniel Fratzscher sehr viel besser ist, wenn diese aus diesem Urteil nicht beitreiben und auch die Kosten des Verfahrens vollständig übernehmen. In welcher Aufteilung auch immer. "Nachtatverhalten", "Rücktritt von der Tat" sind sehr ernst zu nehmende Stichwörter!


    2. Beschluss des Kammergerichts Berlin –26 U 69/12– vom 29. Juni 2012

    Das ist die Berufung dazu. In der hätten allenfalls neue Sachverhalte vorgetragen werden können, so das Gericht. Es bleibt dabei, dass auf Grund eines grob fahrlässigen Anwaltsfehlers - aber gerade nicht dem von Stefan Richter - die Kanzlei Berger aus rein formellen Gründen mal einen - kaputten - Blumentopf gewonnen hat:


    3. Hinweis des LG Rostock -1 S 64 11- vom 25. Juni 2012

    Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor.

    Da könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache womöglich am Donnerstag, dem 19.7.2012 ausgeht, steht noch gar nicht fest... aber der Berger quakt schon.


    Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 42/12- vom 05. Juli 2012

    Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

    Auch könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache ausgeht, steht noch gar nicht fest, denn die von den Herren "Berger, Buchholz & andere  Geschichtenerzähler" notorisch vorgetragene Mär von den fest angestellten Mitarbeitern der Euroweb ist schon mehrfach widerlegt worden -... aber der Berger quakt schon. Geklagt wurde übrigens auf einen weitaus höheren Betrag. Welchen geht aus dem Beschluss nicht hervor, die Erfahrung sagt aber, dass die Euroweb in dem meisten Fällen Beträge zwischen  6000 und 15000 Euro einzuklagen versucht.

    Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 160/11- vom 05. Juli 2012

    Das ist nur ein Hinweisbeschluss. Auch hier der Hinweis, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht (ein durch die Stellenanzeigen für Freiberufler und dem Hinweis auf die nicht passenden Geschäftsberichte des Jahres 2009 und 2010, qualifiziertes Bestreiten dann schon eher...)

    Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

     ... der offenbar noch gar nicht so in Butter ist, wie der gar laut quakende Berger das gerne hätte.

    Auch hier ist anzunehmen, dass der vorgeschlagene Vergleich weit unter der Hälfte der ursprünglich eingeklagten Summe liegt.


    Was der Philipp Berger berichtet:
    "Wir hatten bereits berichtet, dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten."

    [Copy & Paste: Fehler wie im Original des Philipp Berger]

    Wie dargestellt stimmt das so "nicht ganz". Philipp Berger macht hier, und die Urteile belegen das, falsch vor. Bis auf die Sache vor dem LG und KG Berlin, wo eine Schnarchnase von Anwalt das Verfahren versemmelte, und wo meiner Ansicht nach ein Prozessbetrug erst ein mal gelang (mit der Folge, dass die StA nun auch gegen Daniel Fratzscher ermittelt...) sieht es gerade nicht so aus, dass die Vorträge der Kanzlei Berger hinsichtlich der ersparten und nicht ersparten Aufwendungen der Euroweb oder deren Töchter (wie der Webstyle) die Gerichte so gar vollständig überzeugen wie der Anwalt Philipp Berger das in unzweifelhaft böser Absicht bewusst falsch darstellt.
    "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."

    Philipp Berger macht blöde Witze. Es gibt keine "Sonderlösung des BGH". Auch keine "sogenannte". Der BGH hat auf Grund bestehender Gesetze der Euroweb mehrfach "übel auf die Nase gegeben" und die Kündbarkeit der Verträge gemäß § 649 BGB fest gestellt. Gegen den erheblichen Widerstand der Euroweb und der Webstyle! Und außerdem hat der BGH immer wieder ganz klipp und gesagt, dass die Euroweb und die Webstyle GmbH zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ordentlich darzulegen hat, um ein qualifiziertes Bestreiten zu ermöglichen. Und sogar bescheinigt, dass diese das nicht getan hat.

    Wie jetzt der Herr Berger dazu kommt, folgendes zu behaupten...
    • "Mehrere Berufungsgerichte billigen Abrechnungsmethodik der Euroweb Internet GmbH bei Internet-System-Verträgen"
    • "dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten"
    • "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."
    • "Im Ergebnis steht damit fest, dass die sich im Vordringen befindliche Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderlösung des BGH auch durch die Berufungsinstanzen getragen wird. Während die Landgerichte erstinstanzlich teilweise verschiedene Ansichten vertraten, halten die Berufungsinstanzen, insbesondere das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle für schlüssig und ausreichend."
    ... kann man, wenn man die böse Täuschungsabsicht partout nicht annehmen will, natürlich auch mit "geistiger Umnachtung" erklären. So wie der Anwalt Berger das darstellt und begründet passt da jedenfalls kein Stein auf den anderen.

    Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei Berger gerade vor dem LG und OLG Düsseldorf auch nach erkanntem und demnach erfolgslosen Prozessbetrug im selben Zeitrum geradezu "im Dutzend" Klagen und Berufungen zurück nimmt und auch die Kostenforderungen der Beklagten anerkennt - worüber der Herr Berger aus der selben unlauteren Absicht heraus, aus der er das hier besprochene Märchen schrieb, sehr sorgfältig schweigt. Auch über den sehr interessanten Fakt der lügenden Zeugen schweigt der Anwalt Berger hartnäckig.

    Der Anwalt Philipp Karl Berger, Schuberstraße 2 in Niedekrüchten lügt also wieder einmal bewusst und vorsätzlich. Da muss man nach der Motivation, nach dem "Warum?" fragen.
    Das sind weit mehr als "kruse Theorien". Der Herr Berger wird sich, wenn alles so bleibt, vor dem AG mit mir darüber unterhalten müssen - gerade auch über seinen aktuellen Bericht. Insofern bin ich ihm "dankbar", denn er liefert mit dem Artikel und der unwahren Darstellung  weiteren Beweis für seine Mittäterschaft.


    Für mich steht fest: Philipp Berger belügt die Öffentlichkeit um Kündigungswillige abzuschrecken, er nimmt schon durch seine Veröffentlichungen am Betrug der Euroweb Internet GmbH aktiv teil. Noch immer ist von den Webseiten der Kanzlei Berger ein Bericht abrufbar in dem der Philipp Berger behauptete, diese Verträge seien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt kündbar - und das war eine glatte Lüge, weil der Anwalt Philipp Berger just jene Urteile, welche er hier als "Sonderlösungen" des BGH verkauft, schon kannte - und die sagen, der "Internet-System-Vertrag" ist nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Das ist also keine "Sonderlösung des BGH für die Euroweb-System-Verträge".

    Also, wenn man den von Herrn Berger selbst verlinkten Ausführungen der Gerichte folgt (und diese aufmerksam liest)  - dann hat man den richtigen Eindruck:

    Ohne grobe Fehler des eigenen Anwalts erspart man also eine Menge Geld. Kennt man noch die zahlreichen Klagerücknahmen - über die der "Lügen-Berger" nichts berichtet - dann kann man den Rechtsstreit froh angehen. Und dann wären da noch die sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - eine tatsächlich vordringende Rechtsmeinung. Dazu hört man allerdings von Seiten der Euroweb und der Kanzlei Berger entweder gar nichts oder nur "Lügen und Berufungs-Gejaule".

    Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief.
    Karikatur: "Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief." (Sinnbild)
    Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.




    Ich frage den Philipp Karl Berger, Schubertstr. 2 in Niederkrüchten, "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf und "bekennender Rechtsanwaltskollege" des kriminellen und verlogenen "Organs der Rechtspflege" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2010):
    1. Ab welcher Zahl der Lügen darf man denn Ihrer allerwertesten Ansicht nach einen "Rechtsanwalt" Ihrer ganz besonderen Qualität als "Lügner" bezeichnen?
    2. Sind mehrere Lügen in einem Satz dabei als eine Lüge oder als mehrere Lügen zu zählen?
    3. Wie sind Lügen zu zählen, die mehrfach oder gar vielfach notorisch und gewohnheitsmäßig, teils öffentlich vorgebracht werden?
    4. Wenn Sie selbst nachweislich vorsätzlich unwahr vortragen, darf man das als "Lüge" zählen oder sind die Ursachen in Ihrem Fall gastronomischer, psychologischer, psychiatrischer oder physiologischer Natur? Sind die Ursachen jedoch nachweislich monetärer Natur, dann möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie denn dann nicht als "Betrüger" gelten wollen?
    5. Haben Sie noch nie selbst im Inneren über einen, der dumme Lügen vor Gericht oder öffentlich vortrug, gedacht, der habe "Scheiße im Hirn"? Wenn nein, was dachten Sie dann über eine solche Person? 
    Ich persönlich denke in meinem Inneren über Leute, die grundlos behaupten, wie z.b.  ich sei "nicht prozessfähig" oder "WAHNsinnig", dass solche "kleine, geistig arme Wichser" sind.

    Sie können davon aber nicht betroffen sein, denn als "Rechtsanwalt" und also "Organ der Rechtspflege" würden Sie ja niemals so dumm sein und solchen billigen Anlass zu einem Gegenschlag liefern. Ist doch so - oder?

    Auf die - sicher ausgefeilt sachlich formulierten - Antworten Ihrer Person auf meine sechs Fragen bin ich sehr gespannt.

    Freitag, 6. Juli 2012

    Marco Born (Nürnberg), "Verbraucherschutz Internet Verein"

    Wie ich gerade feststelle veröffentlicht der angebliche "Verbraucherschützer" Marco Born noch immer, dass er selbst der ultimative Verbraucherschützer sei.

    Alle anderen sind Kriminelle, Lügner, Betrüger...


    Dabei ist das die selbe Person, die ich nach den Feststellungen  des LG Krefeld in der Sache 5 O 144/09 (und zuvor des OLG Düsseldorf) einen "Betrüger" und einen "Kriminellen" nennen durfte - und, das wird sich gleich zeigen, auch weiter darf.



    Den aktuellen Anlass dieses erneut zu berichten, sehe ich darin, dass der verlogene Herr Marco Born aus Nürnberg - der den "Verbraucherschutz Internet Verein" entgegen den verlogenen Verlautbarungen zum Geldverdienen, konkret auch zum Fördern von Geschäften vor allem im Familien- und Bekanntenkreis betreibt, weshalb dem "Verein" die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, allen Ernstes noch immer veröffentlicht, er habe die einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt - von der Aufhebung berichtet er nicht. Er ist also auch ein Lügner, der in der Absicht über sein frevelhaftes Tun nicht nur hinwegzutäuschen, sondern sein kriminelles Handeln sogar durch die von Anfang nichtige Verfügung als rechtmäßig darzustellen, lügt:

    Der Betrüger Marco Born / Verbraucherschutz Internet Verein wirbt auf diese Weise mit einer längst aufgehobenen - also von Anfang an nichtigen - einstweiligen Verfügung.

    Dabei müsste dem Marco Born doch aufgefallen sein, dass er inzwischen auch erheblichen Ärger wegen der gefälschten und im Prozess vorgelegten "Vereinssatzung" hatte. Sein Anwalt übrigens auch. Denn der wusste davon.

    Der Betrüger Marco Born vom "Verbraucherschutz Internet Verein" behauptet auch noch immer, sein auf eine wirtschaftliche Tätigkeit - die Werbung für für höchst suspekte Geschäfte aus dem Bekannten- oder Familienkreis - gerichtetes Geschwafel sei "gemeinnützig":

    Marco Born macht also auch weiter vor, der "Verbraucherschutz Internet Verein" sei als "gemeinnützig" anerkannt...

    und bittet um Spenden. Als hätte es das Urteil, aus dem ihm klar sein muss, dass genau das Betrug i.S.d. § 263 StGB ist, nie gegeben!


    Der Marco Born aus Nürnberg, Betreiber des "Verbraucherschutz Internet Vereins" ist und bleibt ein unbelehrbarer Lügner und Betrüger. Mithin kriminell.


    ----
    Hinweis: Die "Augenkrebs" erregenden Farben der Grafiken entstammen den originalen, merkwürdig  bunten, jedenfalls längst nicht professionell wirkenden Seiten des Marco Born.


    Dienstag, 19. Juni 2012

    Euroweb Internet GmbH - Ein typischer Prozessverlauf - Macht die Betrügerbude dicht?

    Während der das kriminelle Geschäftsmodell der  Euroweb durch teils offen unwahre, teils "nur" beschönigende "Berichte" unterstützende "Rechtsanwalt" Philipp Berger über einen Prozessverlauf vor dem LG Chemnitz von einer höchst angeblich "im Vordringen befindlichen Rechtsansicht" der Gerichte schwafelt (und sich über den Ausgang des Prozesses längst nicht so klar auslässt wie es der unbedarfte Leser beim Lesen seines Artikels vermutet) berichte ich als ehrlicher und ehrbarer Gegner derart asozialer "Vertriebsmethoden" wie der "Referenzkundenmasche" vom Ausgang des Verfahrens vor dem LG Berlin, Az. 33 O 495/11:

    In diesem Verfahren war die Euroweb Internet GmbH Beklagte einer "negativen Feststellungsklage". Es sollte vom Landgericht festgestellt werden, dass der von der Euroweb aus .einem "Internet System Vertrag" erhobene Anspruch auf die Zahlung von insgesamt mehr als 8.000,00 € vor allem wegen arglistiger Täuschung beim Abschluss des Vertrages nicht besteht.

    Eine echte, sich tatsächlich "im Vordringen befindliche Rechtsansicht":
    "Das Gericht brachte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass es wohl der Auffassung, dass eine arglistige Täuschung vorliege, folgen wolle und auch eher davon ausgehe, dass - trotz erneuten Sachvortrages durch die Euroweb GmbH - die im Rahmen des §649 BGB angeblich nur ersparten Aufwendungen nicht ausreichend dargelegt wurden." 
    Um ein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung (= Betrug)  zu vermeiden schloss die von dem hierüber sorgfältig schweigenden Herrn Philipp Berger vertretene Euroweb Internet GmbH mit dem nunmehr sehr ehemaligen und genau deshalb sehr glücklichen Euroweb-"Referenzkunde" darauf hin ganz schnell und gewiss nicht aus Kulanz (also "nur fast freiwillig") einen Vergleich ab, in welchem die Kanzlei des Philipp Berger für die Euroweb auf die Zahlungsforderungen im vollen Umfang verzichtete.

    "Bloggert" sich der Philipp Berger einen - und führt dessen Kanzlei gleichzeitig Verfahren auf eine höchst liederliche Weise?
    "zumindest spricht die Arbeit mit "Textbausteinen" in den Schriftsätzen, die teilweise offensichtlich nicht zum Sachverhalt dieses Verfahrens passten"
    dafür.

    Stellt die Euroweb die "Referenzkundenmasche" ein?

    In den Schriftsätzen des Verfahrens findet sich die
    "Aussage, dass die Euroweb Internet GmbH die bisher umstrittene Art des "Referenzkunden"-Vertriebs zum 31.03.12 eingestellt habe"
    Das könnte sehr gut mit dem Betrugsprozess in Leipzig zu tun haben. Offenbar will der Oberabzocker  der Euroweb, Christoph Preuß, nach der ohnehin schon zu erwartenden Verurteilung wegen (zunächst!) 14 Fällen des Betruges nicht noch wegen weiterer Taten "dran" kommen, die nach Anklageerhebung begangen wurden. Das genau gäbe nämlich einen deftigen "Nachschlag" (wegen weiterer Tatbegehung trotz erhobener Anklage) und zumeist auch keine Bewährung mehr - dafür geht es regelmäßig "ab zum geschlossenen Männerduschverein"!

    An eine wirkliche Einstellung mag ich nicht glauben. Ich glaube, der Christoph Preuß hat Dumme gefunden, welche die Masche für ihn fortsetzen und sich vom feinen Herrn Preuß und vom "Rechtsanwalt" Philipp Berger vormachen lassen, dass die Abzocke und der Betrug mit der Referenzkundenmasche rechtlich eine saubere Sache wäre. Der Öffentlichkeit machen der Christoph Preuß und der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger genau das ja wider besseren Wissens auch vor... da ist nur logisch, dass diese auch nach Dummen suchen, welche den Mist glauben. Und im Unternehmen auch solche finden, die ganz geil darauf sind, als "Geschäftsführer" von neuen Tochterunternehmen am "geschäftlichen Erfolg" teilzuhaben. Bis der Staat auch denen das nicht mit barer Münze sondern mit hochfesten Gardinen heimzahlt, die dem Volksmund nach ein nicht gerade für Holz- oder Plastikwaren bekanntes schwedisches Unternehmen herstellt.

    Eine weitere typische Euroweb-Lügengeschichte im Prozess:
    "Interessant - und neu im Vergleich zu den anderen Verfahren - dürfte sein, dass die Euroweb Internet GmbH in diesem Zusammenhang zunächst vortragen ließ, keine freien Mitarbeiter zu beschäftigen, nach entsprechend detaillierten Ausführungen der Kanzlei Langenfeld zu widersprüchlichen Behauptungen in anderen Verfahren sowie dem Hinweis auf Ungereimtheiten aus den Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH aber zugestehen musste, das dies doch der Fall ist."
    Also ... wo der Rechtsanwalt das wohl her hat? Ja, dieser Blog hat Leser, die keinen dummen sind - und was hier steht, das hat auch vor Gericht Bestand.

    Quellennachweis:

    Alle Zitate stammen aus einem viele Fragen beantwortenden und viele neue Fragen aufwerfenden Bericht der Kanzlei
    Carsten Langenfeld
    Rechtsanwalt

    Otto-Nagel-Straße 17
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331/ 27 39 321
    Fax: 0331/ 27 39 320
    Mobil: 0176/ 23 87 7772
    E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
    Webseite: www.ra-langenfeld.de
    dieser hat den Gegner und nunmehr wirklich zufriedenen, weil ehemaligen Euroweb-Referenzkunde vertreten.

    Donnerstag, 7. Juni 2012

    Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!


    Der Euroweb-Hausanwalt Philipp Berger macht momentan vor, eine in der ersten Instanz vom AG Döbeln wegen Betruges verurteilte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb sei freigesprochen worden und der Richter der Berufungskammer am LG Chemnitz hätte darauf erkannt, dass kein Betrug vorliege. Doch das stimmt so nicht.

    Denn wenn man in der  Bergerschen Euroweb-Propaganda genau nachliest, dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Der Berufstäuscher im Auftrag der Euroweb, Philipp Berger, schreibt selbst im letzten Absatz:
    "Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die ursprünglich dem Döbelner Urteil selbst mit einer „Sperrberufung“ entgegengetreten war, mit dem Ziel, eine Strafschärfung im Schuldausspruch zu erreichen, und mit Zustimmung der Angeklagten wurde daraufhin gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung das Verfahren insgesamt gemäß § 153a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt, bis dass der zivilrechtliche Vertrag endgültig rückabgewickelt ist. Danach wird die Verurteilung des Strafrichters der Vorinstanz insgesamt aufgehoben werden."
    § 153a StPO behandelt die Verfahrensweise bei geringer Schuld und stellt eine klare Bedingung:

    Einstellung nur dann, wenn das Opfer der Straftat zuvor entschädigt wurde.

    Gemeint und verhandelt wurde die (geringe) Schuld der Vertriebsmitarbeiterin(sic!). Also liegt der Betrug hinsichtlich der Referenzkundemasche - anders als Philipp Berger, ein wahrer Freund und Nacheiferer des Hieronymus von Münchhausen der Öffentlichkeit unwahr vormacht - doch vor! Und das Gericht hat diesen Betrug sehr wohl auch erkannt.

    Die Einstellung gegen eine Auflage erfolgt erst nach Erfüllung der Ansprüche des Opfers  wegen einer "geringen Schuld" der konkreten Vertriebsmitarbeiterin - bei der man davon ausgehen kann, dass diese selbst zuvor über die Strafbarkeit ihres Handelns getäuscht wurde und die auch nicht mehr bei der Euroweb arbeitet, die Straftat also nicht mehr begehen wird.

    Gänzlich anders könnte das bei denen aussehen, welche die Frau zu der Straftat angehalten und bestimmt haben - und da wären wir bei der Anklage gegen Christoph Preuß in Leipzig.

    Hier die wesentlichem Auszüge aus § 153 a StPO
    Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
     ... und, im Absatz 2
    Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.
    Diese Auflage ist vorliegend:
    zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

    Der Schuldspruch ist also nicht aufgehoben, es wird lediglich von einer Strafe abgesehen. Richtig lautet eine Kurzfassung des Beschlusses und somit eine mögliche Überschrift also:

    Das Betrugsopfer der Euroweb bekommt sein Geld zurück, sonst wird eine Euroweb Mitarbeiterin wegen Betruges verurteilt! Aber dalli!


    Denn der Internet System Vertrag der Euroweb ist "rückabzuwickeln". Das Opfer des Betrugs bekommt also sein Geld vollständig zurück und ist auch sonst von Schaden freizustellen. Das Gericht erkennt darauf, dass an einer Verfolgung der durchaus erkannten Straftat der Vertriebsmitarbeiterin erst dann und genau dann, wenn dieses wie verlangt geschieht, kein öffentliches Interesse mehr bestehe.

     Was der Herr Berger da behauptet, nämlich:
    "Für die Angeklagte als Verteidiger erwirkten unsere Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Adrijana Blazevska und Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann aus dem Anwaltsbüro Stüwe & Kirchmann die vollständige Aufhebung des Fehlurteils des Döbelner Strafrichters"
    ... stimmt also nicht! Im Schuldspruch wurde das Urteil nämlich gerade nicht aufgehoben. Der Betrug bleibt als solcher erkannt und ich bin mir sicher, die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird sich jetzt nicht den kleinen, sondern die großen Fische in dem Teich (der da Euroweb Group heißt)  vornehmen. Einer davon ist der Geschäftsführer Christoph Preuß, der andere Daniel Fratzscher  und ein weiter ist wohl der Philipp Berger, der ja angeblich selbst die Mitarbeiter "schult" - und also zum Betrug anhält und denen, geneu wie der Öffentlichkeit vormacht, es wäre keiner. Dass der Philipp Berger in diesem Punkt lügt merkt man aber, wenn man über seine Worte nachdenkt, statt diese kritiklos für "bare Münze" zu nehmen. Das habe ich getan und ich komme zu dem Schluss:

    Des Propaganda-Bergers Bericht ist schwammig, unklar und vorsätzlich unwahr.

    Berger schreibt:
    "Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz als zuständigem Berufungsgericht des Amtsgerichts Döbeln machte deutlich, dass der zur Verhandlung stehende Internet-System-Vertrag ein im Zivilrecht übliches und gebräuchliches Dokument sei, aus welchem die Pflichten des Vertragspartners deutlich hervorgingen, insbesondere die Zahlweise jährlich (monatlich) im Voraus. Soweit in der ersten Instanz der Vertragspartner und seine Ehefrau als Zeugen bekundet hatten, von der angeklagten Vertriebsmitarbeiterin über die Höhe ihrer monatlichen Verpflichtungen getäuscht und durch einen Trick zur Herausgabe ihrer Zielkontodaten veranlasst worden zu sein, so dass gleich zu Vertragsbeginn Entgelte erfolgreich eingezogen werden konnten, reichten dem Berufungsgericht diese vagen Einlassungen der Zeugen nicht aus, um das amtsgerichtliche Urteil zu bestätigen."

    Da steht "soweit". So - weit. Also eine Einschränkung. 

    Das Gericht hat es lediglich für nicht erwiesen erachtet, dass das Opfer des Betruges über die Höhe und den Termin der Zahlungen getäuscht wurde. Doch der Betrugsvorwurf ging und geht viel weiter.

    Das Opfer wurde nämlich mit der bekannten "Referenzkundenmasche" getäuscht (Handlung des Betruges), ihm wurde vorgemacht, es erhielte einen besonderen Preisvorteil in der Höhe von mehreren tausend Euro - es müsse aber das Vertragsangebot sofort annehmen. In der Überprüfung erweist sich genau dieses als abstrus überteuert (ungerechtfertigter Vermögensgewinn als Ziel der Täuschung). Das ist der Betrug, auf den sich das "soweit" nicht erstreckt und den der Philipp Berger ganz sorgfältig ausklammert.

    Kein Fehlurteil

    Ein Strafrichter muss die Schwere der Schuld, den Anteil an der Tat und den Tatvorsatz des Angeklagten selbst beurteilen. Die kleine, dumme, vor Gericht flennende  und selbst getäuschte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb konnte die Fakten hinsichtlich der Täuschung der Betrugsopfer nicht übersehen oder ihr konnte diese Übersicht nicht nachgewiesen werden. In den Schulungen der Euroweb wurde dieser jungen und unreifen Person - wohl unter Beteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger - vorgemacht, das sei alles rechtens. Das kann zu einem "Verbotsirrtum" führen. Damit hängt auch der Tatvorsatz und somit die Schuldfrage der Vertriebsmitarbeiterin weitgehend in der Luft. Ferner ist es so, dass die Drückerin als ehemalige Euroweb-Mitarbeiterin keine Gelegenheit mehr hat die gleiche Tat nochmals zu begehen. Derlei ist geradezu der Musterfall für die Anwendung des § 153a StPO bei Betrugsdelikten die letztendlich durch Organisationen massenhaft begangen werden - aber nur zu Gunsten der kleinen Fische.

    Bei den Bossen der Euroweb, aber auch bei deren Verkaufsleitern (oder wie diese Stufe des mittleren Managements dort auch immer genannt wird) sieht aber genau dieser Punkt ganz anders aus! Das ist es, was ich dem Bericht des Herrn Berger entnehme wenn ich diesen in einen Bezug zu den bekannten Fakten und den Gesetzen setze.


    Zugleich veröffentlicht der Philipp Berger - in seiner Rolle als Propagandaminister von Gnaden der Euroweb eine Einstellung zu Gunsten des Christoph Preuß in einer irgendeiner Sache (das Schreiben der StA gibt den Vorwurf nicht preis und dem Philipp Berger glaube ich nicht mal mehr Angaben zum Wetter) gemäß § 170 StPO. Dass mindestens eine andere Sache ganz anders endete - nämlich mit einer Anklageerhebung gegen Christoph Preuß wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit dem Euroweb System Vertrag und den schulmäßig erlernten Lügen der Mitarbeiter im Vertragsgespräch - das schreibt er nicht. Und genau daran erkennt man den Propagandaminister des Euroweb-Reiches... Münchhausen hat ein paar schöne Geschichten für ein paar Bier erzählt. Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aber täuscht die Öffentlichkeit, weist Zeugen (die Lügen sollen) in die Lügen genau ein und belügt auch selbst nachweislich Richter für schnödes Geld. Das ist verwerflich, teils strafbar.

    Und just derselbe Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, ist offensichtlich wirklich so dumm zu glauben, dass die Blogger dumm seien und und ihm sein Geschwafel - ohne für 5 Cent (10 Pfennig oder einen Groschen) nachzudenken - abnehmen. Vermutlich zieht der sich - um Münchhausen zu ehren -  jeden Morgen am eigenen Schopf aus dem Bett.

    Halt! Doch! Eine "Bloggerin" wird des Philipp Bergers Propagandaschmarren kritiklos  abschreiben und zwar ohne das eigene Gehirn zu verschleißen !

    Die anonyme "Gerichtsreporterin  Gisela Mertens". Die ist ausweislich ihres Blogs tatsächlich dumm. "Strunzdumm" möchte ich sagen. Denn die glaubt dem Berger und der Euroweb jedes Wort. Für jemanden mit normalen Verstand wäre das allenfalls mit viel Geld als Gegenleistung und darüber hinaus bei ohnehin verlorener Selbstachtung denkbar.

    Mit dem teils unwahren Bericht hat der Niederkrüchtener Lügen- und Propagandaanwalt Philipp Berger der Euroweb und sich selbst ein Ei gelegt. Ein faules nämlich.

    Das war mal wieder dumm vom Herrn Philipp Berger von der "Berger Law and Propaganda LLP" in Düsseldorf! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man ganz anderes erwartet. Nämlich dass der schweigt, statt seine Mandantin öffentlich auf eine so dämliche Art bloßzustellen.

    (Vorsorglich: Herr Berger, Ihr Artikel ist gespeichert!)