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Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

Montag, 10. September 2012

Euroweb + Philipp Berger = Notorisches Lügen


"Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin (Anmerkung Euroweb) unstreitig gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an."
Der im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4  erwähnte Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei Berger. Mit dem wurde die erste Lüge (Kein Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) richtig gestellt und eine neue Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) vorgetragen.

Im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der Kanzleiboss Philipp Berger "himself" mit Schriftsatz vom 2.9.2012 für die Euroweb das Gegenteil:
"Die Klägerin behauptet nicht, Internetpräsenzen kostenlos zu erstellen. Vielmehr werden stets Gebühren vereinbart, die in einem entsprechenden schriftlichen Vertrag niedergelegt werden."
Jetzt wird also erneut das genaue  Gegenteil behauptet. Die erste Lüge (Keine Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) wird wiederholt und die ursprüngliche zweite Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) wird negiert, dabei aber so abgeändert, dass schon wieder eine neue Lüge entsteht, denn den durch die Euroweb getäuschten, also Betrogenen ist definitiv nicht klar, dass diese die Erstellung der Webseite zahlen. Das steht so konkret auch nicht im Vertrag.

Tja. Dem Herrn Berger ist zuzumuten, dass er den früheren Vortrag der eigenen Kanzlei kennt: ich kannte ihn ja auch.

Also hat Philipp Berger - für die Euroweb - gelogen. Und zwar so notorisch wie in Betrugsabsicht.

Mit dem "Li-La-Lügenwalzer" schlägt Philipp Berger alle Komponisten des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Und Hieronymus von Münchhausen sieht gegen den Herrn Philipp Berger von dem Dorfe Niederküchten aus wie ein "Opa Ehrlich" aus einem Kinderbuch.

Karikatur: "Rechtsanwalt Philipp Berger auf dem Weg zur Arbeit"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Wer jetzt übrigens verwirrt ist und wissen will, was denn stimmt:
  1. Die Euroweb verspricht den "Referenzkunden", dass die Erstellung der Webseiten kostenlos ist, und dass man den Kunden ein tolles und besonders günstiges Angebot mache.
  2. Die Euroweb kassiert dennoch dafür mit den jährlich zu zahlenden "Monatsraten", denn die Erstellung der Webseiten ist in diese Raten, wie übrigens auch ein tatsächlich enorm hoher  Gewinn, mit hineinkalkuliert.


[Update]

Den wütend-garstigen Kommentaren eines einzelnen Euroweb&Berger-Freundes nach habe ich einen sehr guten Artikel geschrieben. Der Typ tickt vollkommen aus vor Wut.

(Und ich vor Freude!)



Sonntag, 9. September 2012

AG Düsseldorf: Euroweb täuscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile häufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTäuschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollständig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrügerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkündet, dass der Euroweb arglistige Täuschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen Täuschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG Düsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese geschlossen. Und noch systematischer, als die Ausführenden (die Drücker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die Täuschung geschieht - in die Hand zu drücken, kann eine Täuschung kaum geschehen.

Von der arglistigen Täuschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG Düsseldorf führt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige Täuschung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsächliche Preis aber keineswegs günstig ist."
Und mit dem keineswegs günstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Täuschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darüber berichten würde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemäßen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nämlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstützt.

Es sei denn, er hat so grundsätzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr übersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

Donnerstag, 6. September 2012

Money for Nothing Reputation & Critic for Free!

Diese Damen und Herren tauschen Reputation gegen Geld: 


Diese Personen verkauften sich zu Werbezwecken an die Euroweb-Sportförderung, mithin an systematisch arglistig täuschende Abzocker:
  • Stephanie Beckert, Eisschnellläuferin
  • Simon Schempp, Biathlet
  • Pierre Kaffer, Rennfahrer
  • Markus Rogan, Leistungsschwimmer
  • Jürgen Melzer, Tennisspieler
  • Fabian Hambüchen, Turner
  • Brink & Reckermann, Beachvolleyball
  • Andreas Ottl, Fußballspieler
  • Andrea Kaiser, Sportmoderatorin
Jeder von diesen weiß davon oder hätte davon wissen können.

Fans, Verwandte oder Bekannte sollten diese Damen und Herren darauf ansprechen, was diese da tun.

Fabian Hambüchen und Andrea Kaiser wurden bereits angesprochen. Ebenso deren Management. Diese haben nicht reagiert. Ist das sportliches Verhalten? Ich finde, das ist es  nicht.

    Samstag, 1. September 2012

    Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

    Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
    Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
    Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



    Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

    1.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
    "Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

    Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

    2.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

    Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

    3.)
    Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
     „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

    um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

    4.)
    Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

    Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

    5.)
    Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

    Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

    Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

    Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

    Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



    Herr Philipp Berger!

    Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

    Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

    Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

    Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

    Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

    Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

    Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

    Update:

    Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

    Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

    Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


    Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

    Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

    Freitag, 31. August 2012

    Kanzlei Berger Law LLP - weitere IP-Adressen, Ausgelagerte Rechtsabteilung, Kostenfolgen, Betrug?

    Neben demZugang via T-Online / Telekom, der an der wohl reinen "Repräsentationsadresse" in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf benutzt wird, verfügt die Berger LAW LLP auch über einen weiteren Internetzugang. Dessen Daten halte ich auch für höchst aufschlussreich:

    217.5.171.120 - 217.5.171.127 (217.5.171.120/28) = Berger Law LLP Düsseldorf = Euroweb

    Das sieht so aus, als säßen große Teile der Kanzlei Berger Law LLP direkt in der Hansaallee 299, also am Firmensitz der Euroweb. 

    Das die einst vom Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi (laut Anwaltssuche der Kammer: Am Ökotop 16, 40549 Düsseldorf) zeitgleich(sic!) mit gegründete Kanzlei Berger in bedenklicher Nähe zur Mandantin Euroweb steht war bisher schon klar. Ebenso war und ist bekannt, dass die Euroweb die Webseiten der Kanzlei Berger hostet, also betreibt. Das sich nun auch noch gerade im Zusammenhang mit der von der Berger Law LLP angegebenen Postfachadresse aufgekommene Verdacht einer auch räumlichen Zusammenarbeit erhärtet zeigt auf wie sehr die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP in die Aktivitäten der Euroweb eingebunden ist.

    Man könnte die "Berger Law LLP" als nur formell selbständig, genauer als direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH ansehen. Damit ist eine Vertretung der Euroweb durch die Berger Law LLP auch juristisch (§ 46 BRAO) höchst zweifelhaft, scheint diese doch nichts anderes zu sein als eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Zugleich wird klar warum die Euroweb und deren Töchter wie die Webstyle an einer Vertretung durch die Berger Law LLP trotz der sich häufenden Misserfolge festhalten. Das die Kanzlei Berger tatsächlich (also nicht nur formell) selbständig handelt erscheint immer unwahrscheinlicher.

    Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP" für Abmahnungen namens der "Mandantin" Euroweb Internet GmbH allen Ernstes einen Kostenersatz fordert. Dieses wäre, wenn sich durch weitere Nachforschungen herausstellt, das die Kanzlei wie auch deren Vorgängerinnen tatsächlich nur eine ausgelagerte Rechtsabteilung der Euroweb ist, in jedem Fall ein weiterer Betrugsversuch, denn wenn die Abmahnung von einer nur ausgelagerten Rechtsabteilung erfolgt und dieses verschleiert wird um die Kosten verlangen zu können, dann liegt auch hier eine (arglistige) Täuschung in Gewinnerzielungsabsicht vor.

    Nebensächlich:

    1)
    Im Zusammenhang mit Amin El Gendi taucht nun auch der Name einer Düsseldorfer DUS Beteiligungs GmbH (HRB 60572) auf. Auch die weiteren Mitgründer Fratzscher und Preuß sind Inhaber und Geschäftsführer von Beteiligungsgesellschaften.

    Spätestens im Falle einer Verurteilung des in Leipzig wegen Betruges angeklagten Christoph Preuß sollten sich die Staatsanwaltschaften Gedanken darüber machen, ob man es hier nicht doch mit einer kriminellen Organisation zu tun hat. Immerhin verfolgt der Mitgründer Daniel Fratzscher von der Webstyle GmbH 1:1 das gleiche Geschäftsmodell wie es in den 14 angeklagten Fällen des Betruges sichtbar wird (Referenzkundenmasche) und immerhin ist die Kanzlei Berger jedenfalls für mich offensichtlich damit beauftragt mit legalen aber auch illegalen Mitteln gegen Kritiker vorzugehen, wie sich aus dem Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus der Kanzlei heraus für mich ohne jeden Zweifel ergibt.

    Administrative Maßnahmen:

    2)
    Zugriffe aus dem Netzbereich 217.5.171.120/27 (217.5.171.120 bis 217.5.171.127) sollten, wenn man sich in Konflikt mit der Euroweb befindet, besonders beobachtet werden.

    Ob der (weitere) alte Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger (213.23.27.56/27; 213.23.27.33 bis 213.23.27.62) noch aktiv ist werde ich herausfinden.

    Update:

    Die IP-Adressen aus dem alten Netzbereich der Kölner Kanzlei Berger  wurden an andere Kunden vergeben. Einer stellt Treppenlifte her oder verkauft diese. Ich hoffe ja nach Alarmanlagen und Websites haben die Herren Preuß und Fratzscher jetzt nicht auch noch vor, "kostenlose" Treppenlifte mit der Referenzkundenmasche am alte, hilflose Leute zu verkaufen.


    Sonntag, 26. August 2012

    Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

    In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

    Prozessbetrug

    Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

    Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

    Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

    Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
    Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

    Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
    Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
    Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

    Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
    Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

    Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
    Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

    Juristische Nachilfe für die Euroweb-Gerichtsreporterin

    "Denn in dem WDR-Beitrag wurden krude Theorien über die Geschäftspraktiken von Euroweb verbreitet. Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."

    Das verbreitet  eine angebliche "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine Sabine Meuter von der Kanzlei des Philipp Berger. Nun denn, diese "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") ist offenbar nicht ganz fit in solchen juristischen Feinheiten:

    Richtig hätte es gelautet:
    "Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch glaubhaft machen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."
    Denn wie der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") bewusst ist, findet im einstweiligen Verfügungsverfahren kein Beweis statt. Und da es um eine Einstweilige Verfügung des LG Hamburg geht (Az: 324 O 442/12) kann ich ruhigen Gewissens sagen: Bewiesen wurde gar nichts. Das LG Hamburg, dass nicht nur von der Euroweb sondern auch bevorzugt von kriminellen und verlogenen Gerichtstouristen wie Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen wurde erlegt die "Beweislast" (die hier eine Darlegungslast ist) immer der Gegenseite, also den Beklagten.

    Auch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bekannt ist, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" zum Beispiel des Euroweb-Chefs Christoph Preuß, mit denen die Kanzlei Berger für die Euroweb wohl regelmäßig vor Gericht zieht,  auch schon mal grob unwahr sind.

    Ich glaube gerade nach meinen Erfahrungen mit zwei grob falschen Versicherungen an Eides statt (geleistet vom Euroweb-Chef Christoph Preuß) übrigens dem WDR-Bericht und der
    "Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden."

    Was das LG Hamburg in einstweiligen Verfügungen beschließt ist für mich kein Maßstab, denn mit der Nutzung des gesundem Menschenverstandes hat die Kammer 324 O nach meiner Ansicht - und mit der stehe ich gewiss nicht allein - nicht viel am Hut. Das ist die berühmte "Buske-Kammer", der Gerichtspräsident wäre wohl gut beraten die Nummer 324 keiner Kammer mehr zuzumuten, wie es auch Hotels vermeiden die Zimmernummer 13 zu vergeben. Andererseits ...  die Richterin Käfer ist eine würdige Buske-Schülerin und Buske befindet jetzt als OLG-Richter über den von den untereren Instanzen verzapften Mist und wird natürlich gutheißen, was er selbst genau so gemacht hätte: "Arme Verfassung, wie wirst Du doch getreten!" kann man da klagen.

    Zurück zu Frau  "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine "Sabine Meuter" von der Kanzlei des Philipp Berger. Die "Gisela", die jedenfalls keine "Gisela" ist, schreibt weiter:
    "Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam."
    Ach was?

    Das Bild, wonach es ich bei dem "Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher)" um garstige Abzocker handelt, das ist nicht die Verzerrung, die Verzerrung ist die "Berichterstattung" der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") im Blog "gerichtsreporterin" wie auch in den Blogs der anderen Meinungsschlampen, für welche die Euroweb mit Sicherheit bezahlt.

    Übrigens: Offensichtlich zog die Kanzlei Berger vor das LG Hamburg. Jetzt kann man das Euroweb/Berger-Konklomerat also auch noch als "Gerichtstouristen" bezeichnen. Ich frage mich auch auf Grund des Zeitablaufes, ob wohl ein vorheriger Verfügungsantrag vor dem nicht minder verrufenen LG Köln eventuell abgewiesen wurde... wenn derlei die Frau Käfer in Hamburg erfährt, dann regiert sogar diese mit Verfügungsaufhebungen wegen Rechtsmissbrauches.


    Freitag, 17. August 2012

    Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

    "Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
    berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

    "Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

    Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
    "Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
     ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

    Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

    ... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


    Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

    Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

    Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

    An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

    ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

    wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



    ----
    [¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

    Donnerstag, 16. August 2012

    Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

    Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

    Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

    Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

    Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

    Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

    Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

    Sonntag, 12. August 2012

    Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

    Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

    Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

    Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

    Samstag, 11. August 2012

    Euroweb-Kanzlei Berger: Neues Aktenzeichen der StA Düsseldorf

    Rechtsanwalt Hänsch berichtet:
    "Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird."
    20 Js 1328/12 dürfte das Aktenzeichen der Ermittlungen der StA Düsseldorf wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sein, der 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht.

    Freitag, 10. August 2012

    Emails der Kanzeli Berger gesucht

    Aus gutem Grund suche ich Emails der Kanzlei Berger LAW LLP, Düsseldorf.

    Und zwar solche vom 9. August 2012, an besten vom Nachmittag. Ich bin besonders an den header-zeilen interessiert, aus denen die IP-Adresse des Absenders hervorgeht. Wenn Sie nicht wissen, wie man diese sichtbar macht, so können Sie mich anrufen:

    0561 317 22 77

    Ich gebe Philipp Karl Berger, Berger LAW LLP (Düsseldorf) Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu diesem Sachverhalt. Diese sollte wahr und vollständig sein.

    Sonst "zerreiß ich ihn in der Luft"!


    Jörg Reinholz, Schlosser

    Donnerstag, 9. August 2012

    Social Engineering + Technik vom Feinsten: Angebliche Gerichtsreporterin Gisela M. ist nicht mehr anonym

    Eine grässlich garstige Person  (gleich welchen Geschlechts) postet unter falschem Name als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" erhebliche Verleumdungen gegen praktisch jeden, der gegen die Euroweb vorgeht. Sei es nur vor Gericht wie der Anwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen, Stefan Musiol aus Nürnberg oder Markus Kompa; sei es auch durch Berichte. Bisher tat diese offenbar "im Kopf nicht ganz richtige" Person das anonym. Und, dafür ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, im Auftrag der Kanzlei Philipp Berger oder der Euroweb. Diese haben offenbar ein Problem damit, dass die von mir genannten Anwälte gegen die von der Berger Law LLP des Philipp Berger vertretene Euroweb in der Vergangenheit nachweislich sehr erfolgreich vorgingen und haben diese kranke Person mit Informationen beschickt und wahrscheinlich sogar bezahlt.

    Heute will ich zeigen,  wie man derlei Dummvolk aus der Anonymität zerrt.

    Das Miststück (gleich welchen Geschlechts) hat sich aus dem Fenster gehangen und justitiable Verleumdungen gegen die Rechtsanwälte verbreitet. Darauf habe ich nur gewartet, denn ich hatte einen Plan. Zu erst einmal bloggert sich diese garstige und gewiss ausnehmend hässliche Person einen mit Wordpress und gibt die Kommentare (die meisten von ihr selbst) erst frei. Das habe ich ausgenutzt:

    Formular um 16:29 abgeschickt ... "Dein Kommentar muss noch moderiert werden."


    Die URI verwies auf ein nicht existierende Datei auf einem Webserver. Als "Fehlerseite" für diesen Fall habe ich ein Skript eingerichtet, welches die dumme Person zu Google weiterleitet und ihr dort nette Grüße ausrichtet, aber mir vorher ein Email mit den Daten des Besuchers schickt. 

    Eine viertel Stunde nachdem ich den Kommentar postete, kam das hier an:

    Europe/Berlin: 2012-08-09 16:44:32
    Senders IP: 93.223.181.254
    REDIRECT_UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    REDIRECT_REQUEST_METHOD: GET
    REDIRECT_STATUS: 404
    UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
    HTTP_ACCEPT: text/html, application/xhtml+xml, */*
    HTTP_REFERER: http://gerichtsreporterin.wordpress.com/wp-admin/edit-comments.php
    HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de-DE
    HTTP_USER_AGENT: Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 9.0; Windows NT 6.1; Win64; x64; Trident/5.0)
    HTTP_UA_CPU: AMD64
    HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
    REMOTE_ADDR: 93.223.181.254
    SCRIPT_FILENAME: /srv/www/htdocs/sm2.php
    REMOTE_PORT: 53650
    GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
    SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
    REQUEST_METHOD: GET
    QUERY_STRING:
    REQUEST_URI: /c6hr23/fastix_besoffen.wmv
    SCRIPT_NAME: /sm2.php
    PHP_SELF: /sm2.php
    REQUEST_TIME: 1344523472
    Den "besoffenen J.R.", wollte die kleine Schlampe (gleich welchen Geschlechts) partout dabei sehen, wie der mit Freunden "Sing mei Sachse, sing"  trällert. Das diese dumme Person trotz meiner nicht allzu zaghaften Warnung nicht widerstehen konnte war mir klar und jetzt weiß ich auch, dass diese Person ein Telekom-Kunde (gleich welchen Geschlechts) ist und ich weiß auch schon, dass diese kriminelle Person im Raum Düsseldorf wohnt.

    Die konkrete Adresse rauszufinden ist ein Kinderspiel. Einer der verleumdeten Anwälte macht einfach eine Strafanzeige, lässt die Staatsanwaltschaft bei der Telekom nachfragen und holt sich über die Akteneinsicht den Anschlussinhaber.

    Ich wette, das Ergebnis wird sehr interessant. Und für die falsche "Gisela Mertens" dürfte es äußerst interessant werden wenn ich deren Adresse erfahre.

    Deren Verleumdungen nach bin ich doch ein Knecht, den die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg mit Informationen aus der Gerichtsszene versorgen...

    Ich schätze, diese Daten bekomme ich ganz bestimmt. 

    Und das nächste Mal wird sich diese garstige Person womöglich was ganz anderes einfangen. Sowas wie einen Bundestrojaner zum Beispiel. Das wird dann ein richtiger Spaß!


    Dienstag, 7. August 2012

    Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

    "Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
    berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

    Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

    Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
    Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
    Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

    Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

    Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
    "Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




    So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



    Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

    "Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

    Freitag, 3. August 2012

    Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


    Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
    berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
    Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
    Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

    Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
    Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
    Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

    Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


    Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

    Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

    Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

    Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

    Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

    Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



    Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

    Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
    Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

    Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
    Text: Martin Müller

    Die Firma ist «erstaunt»

    Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

    Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
    Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

    Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

    Das war eine Lüge!

    Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

    Mittwoch, 1. August 2012

    Jenseits der Vernunft: Euroweb-AnwaltPhilipp Berger

    Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger (nennt sich gern auch "Ansprechpartner im Medienrecht") hat sich bei der Google Inc. durch mehrere Emails seines Angestellten Jean-Paul Bohne über mehrere Artikel beschwert. Auch im Namen der Euroweb.

    Das was jetzt folgt lässt auf eine Störung mindestens in der Disposition der Synapsen des "Rechtsanwaltes" Berger schließen.

    Der in Niederkrüchten wohnhafte Euroweb-Anwalt Philipp Berger verlinkt auf den Webseiten der Berger Law LLP (Düsseldorf) selbst auf die Seiten, über die er sich beschwert und trägt damit zur Verbreitung just der wahren Informationen und zulässigen Meinungsäußerungen bei, gegen die er von Jean-Paul Bohne in seinem und im Auftrag der Euroweb Beschwerde führen lässt.

    Für vergleichbare Handlungen gibt es anderwo auch schon mal eine "Dummheitsbescheinigung".  Da ich erwarte, dass der Anwalt Berger dem angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne eine Rücknahme der Abmahnungen verbietet oder schon verboten hat, gehe ich davon aus, dass demnächst ein Gericht in einer Hauptsache eine ganz brauchbares Urteil erlässt. Darin wird das Wort "Rechtsmissbrauch" stehen - und zwar unter "Entscheidungsgründe".

    Aber auch sonst taugen die Abmahnungen nicht zu einem Vorteil der Mandanten. 

    Mit Freude werde ich feststellen lassen, dass der Anwalt Philipp Berger wissentlich Kriminelle unterstützt, die Öffentlichkeit und die Gerichte belügt.

    Und darüber berichten.


    Ein kleiner Nachtrag:

    Entweder stimmt die Angabe in der letzten Mail des Jean Paul Bohne nicht (bei der Berger LAW LLP finden sich immer wieder unwahre Vorbringen in Schriftsätzen) oder Google hat mir längst nicht alle Beschwerden weiter gegeben. Wenn die aufgeführten Beschwerden stimmen sollten, dann waren diese wohl zum Teil so sinnlos, dass Google selbst darauf aufmerksam wurde.

    Samstag, 28. Juli 2012

    Warum die Euroweb so lange täuschen konnte

    Die Frage, wie es sein kann, dass eine Firma wie die Euroweb jahrelang mit der Referenzkundenmasche abzocken kann, die hat Rolf Jaeger, jetzt "Chef a.D." der Duisburger Kriminalpolizei, beantwortet:

    Gerade die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und der Korruptions­kriminalität werden nach seiner Feststellung grob vernachlässigt. Stattdessen konzentrieren sich, so behauptet Jaeger, die Sicherheitsprogramme des NRW-Innenministeriums auf den Diebstahl aus Autos, den Wohnungseinbruch und den Raub. Das alles sei „eine Innenpolitik für die Galerie“, die wahren Bedrohun­gen der Menschen und der Gesellschaft interessierten wohl nicht – sondern nur die Straftaten, die häufig auf Straßen, Wegen und Plätzen passieren.

    Kripo und Staatsanwaltschaften stünden laut Jaeger  „am Rand ihrer Handlungsfähigkeit“. Viele Fest­nahmen, Durchsuchungen, Sicherstellun­gen, das Abhören von Telefonaten kriminellen Inhalts, viele Finanzermittlungen, so sagt er, würden „aus Personalmangel unterlassen“.

    Montag, 23. Juli 2012

    Euroweb-Boss Christoph Preuß droht Festnahme - Staatsanwaltschaft Leipzig liegt begründeter Bericht über Begehungsgefahr vor

    Zeichnung: "Festnahme eines Betrügers" (Sinnbild)
    Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

    Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegt ein Bericht vor, wonach hinsichtlich der bereits erhobenen Anklage wegen Betruges die Gefahr besteht, dass der (vorerst) wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit der Referenzkundenmasche angeklagte Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH weitere gleichartige Straftaten begeht oder veranlasst.

    In dem Hinweis wird auf die Begehungsgefahr und die Möglichkeit der Festnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten gemäß § 112a StPO ausdrücklich hingewiesen. Hintergrund ist der Bericht des WDR, wonach, ganz anders als bisher von der Euroweb dargestellt, weiterhin unwahr eine kostenlose Erstellung von Webseiten versprochen und auch die mit dem das Unternehmen begrifflich untrennbar verbundene "Referenzkundenmasche" weiterhin angewendet wird. Hierbei wurde im konkreten Einzelfall nach Darstellung des WDR sogar ein Vertrag nach Unterschriftsleistung verfälscht.

    Das dem  Euroweb-Boss Christoph Preuß nunmehr die Festnahme droht liegt auf der Hand - genauer in den Buchstaben des Gesetzes - entscheiden wird dieses aber die Staatsanwaltschaft und soweit dann Haftbefehl beantragt wird oder ist, der zuständige Haftrichter.