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Montag, 17. September 2012

Die Euroweb, der Berger, die "Journalistin" Sabine Meuter und das gar "rechtmäßige Handeln"

Natürlich handeln die Euroweb und deren "Rechtsanwalt" Berger Philipp Berger stets rechtmäßig - jedenfalls wenn man dem Glauben schenkt, was diese selbst veröffentlichen oder durch bezahlte "Journalisten" wie Sabine Meuters veröffentlichen lassen. Und natürlich sind das alles "absolute Spezialisten". In der Eigendarstellung.

Das kann man glauben oder nicht. Ich glaube es nicht:

Fangen wir bei der Euroweb an:

Bildschirmfoto: Die hier noch lachenden Christoph Preuß und Daniel Fratscher sind laut Kontaktseite der Euroweb Internet GmbH  Geschäftsführer...
laut Impressum ist das aber nur der Christoph Preuß. (Bildschirmfotos:Jörg Reinholz, Kassel)
Da Daniel Fratzscher, wenn man den Ausführungen der Euroweb in zahlreichen Prozessen Glauben schenkt, angeblich "nur Berater" der Euroweb Internet GmbH sein soll frage ich mich was nun stimmt und ob das mit den von ihm getätigten oder nur angebotenen Zeugenaussagen zu tun hat. Bei einem Mitgeschäftsführer hätten die Aussagen doch weniger glaubhaft gewirkt - oder wie ist das? Andererseits: Wenn der Christoph Preuß schon in eidesstattlichen Versicherungen falsch über die Tochterfirmen der Euroweb Internet GmbH Auskunft gibt, warum (zum Teufel!) sollte er dann wissen - und richtig ausführen - wer bei der Euroweb gerade Geschäftsführer ist? Ja... so ist das. Immer diese Geschäftsführer. Von nichts eine Ahnung aber beim "PowerPoint" vordrängeln.

Lassen wir das und gehen wir weiter zur Kanzlei Berger:

Da fand und findet sich im Impressum nur ein Hinweis auf die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz als Partner. Das der Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vom 30.12.2011 bis zum 16.07.2012 auch "Partner" und also Geschäftsführer war wurde einer Absicht verschwiegen, über die man auch nur  mutmaßen kann:

Registriert ist die Berger Law LLP nach deutschem Recht beim AG Essen, PR 2590, im Impressum des Philipp Berger wird auch das verschwiegen. Wahrscheinlich, damit keiner den fehlenden Amin El Gendi vermisste.
Auch in zahlreichen Schreiben an die Gerichte, die zwischen dem 30.12.2011 und dem 16.07.2012 verfasst wurden, taucht der Name Amin El Gendi - passend zum Impressum - nicht auf. Dafür führte der Herr Berger verdammt lange Rechtsanwälte auf seiner Webseite, die schon längst die Kanzlei verlassen hatten. Und nannte angebliche Kooperationen, über deren Bestehen oder Nichtbestehen eine Auskunft zu erhalten "sehr schwierig" ist. Sicher würde Philipp Berger behaupten, die hätten bestanden, aber den frage ich nicht mal nach der Uhrzeit. Weil ich nach Erfahrungen mit seiner bisherigen "Ehrlichkeit" fürchte, die von dem erhaltene Auskunft betrifft einen aus reinster Schädigungsabsicht gewählten Termin in der Vergangenheit oder Zukunft.

Doch bleiben wir ein wenig bei Philipp Berger:

"Gerichtsinkasso" - gerade noch so keine Amtsanmaßung!

Der gab für seine "Gerichtsinkasso" über Monate falsch einen "Dr. Mario Nahrwold, Kiel" als "Geschäftsführer" an. Warum, außer um durch den Namen einen falschen, amtlichen Eindruck zu erwecken, nennt ein "Rechtsanwalt" seine Firma wohl "Gerichtsinkasso"?

Naja. Für das "Gerichtsinkasso" hätte ich mich an seiner Stelle auch geschämt. Warum der Dr. Mario Nahrwold sich schon Mitte April 2012 zumindest als Geschäftsführer, wahrscheinlich sogar ganz von Herrn Philipp Berger trennte könnte auch mit den Veröffentlichungen über dessen sonstiges Verhalten zu tun haben.

Zum Beispiel, weil der feine und sorgfältig auf die anderen achtende Herr "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Karl Berger die eigenen Impressumsseiten nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit führt, so dass dort nahezu regelmäßig monatelang falsche Angaben stehen. Das obige, falsche und von mir als rufschädlich für den Herrn Nahrwold erachtete Impressum für die "Gerichtsinkasso" gab es so wie dargestellt bis Mitte August 2012.

Übrigens ist auch hier der Hinweis auf die Kooperation herausgenommen worden. Warum wohl werden all diese diese werbewirksamen Kooperationen aufgelöst? Ich würde sagen, die früheren Kooperateure haben Bedenken, dass das Verhalten des Philipp Berger nicht so akzeptiert wird wie dieser sich das wohl denkt und trennen sich um eine eigene Rufschädigung durch "Abfärben" seines Rufes auf jegliche Art von Partnern zu vermeiden. Das ist, so finde ich, logisches und korrektes Verhalten. Und ich denke, aus dem gleichem Grund sind ihm auch Anwälte, sogar Partner, davongelaufen. Die Ratten - übrigens ausnehmend kluge und trotz oder aufgrund des in dieser Hinsicht schwierigen Milieus sogar saubere(!) Tiere - verlassen bekanntlich das sinkende Schiff. (Auch aber nicht nur deshalb gelten diese als "klug".)

Bei den sonstigen Lügen des Philipp Karl Berger ist das mit dem Impressum aber auch nichts besonderes. Ein kleiner Lapsus gewissermaßen.

Betrachten wir eine weitere von der "Berger Law LLP" betriebene Webseite:

Jetzt wundert mich nicht, dass (wohl) die Mitarbeitern der Kanzlei Berger Law LLP, die "Journalistin" Sabine Meuter in dem (wohl) von ihr aber definitiv im Auftrag von Philipp Berger betriebenen Hetzblog "gerichtsreporterin.wordpress.com" folgendes "Impressum" veröffentlichte, welches ganz prima zu deren sonstigen Angaben passt:

Nur ein versuchtes Psychospielchen... das klappt mit mir aber nicht. Die "Faxnummer in Afrika" kannte ich wohl von anderen, von Kriminellen betriebenen Hetzblogs - wie auch den Rest des "Impressum". Nur auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" lässt der garstige, notorisch lügende "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger selbst aufs erbärmlichste hetzen. Da bin ich nicht mehr zu "beirren". - "Netter Versuch", Herr "Rechtsanwalt" Berger!

Richtig wäre einzig: "Dieser Blog wird im Auftrag von Philipp Berger, Berger Law LLP, Düsseldorf, geführt. Hier wird gegen jeden, der die Euroweb - und besonders die Kanzlei des Philipp Berger - kritisiert gehetzt, gelogen, gestalkt, verleumdet und beleidigt."

Der bezogene Günter Werner Dörr gab sich in den frühen achtzigern den Name "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth". Der verurteilte Betrüger ist, wegen einer Vergiftung mit selbst beschleunigtem Blei, seit dem 22.02.2010 mausetot. Offenbar begeht die Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP gerade beruflichen Selbstmord. Für mich jedenfalls sieht das so aus.

Die "Gerichtsreporterin" der Kanzlei Berger, Frau Sabine Meuter, wird früher oder später die Folgen ihres Handelns spüren. Denn die Kanzlei Berger wird nicht ewig für die Euroweb tätig sein und früher oder später die "Gerichtsreporterin" oder "Pressesprecherin" nicht mehr bezahlen können oder wollen. Was dann folgt ist das die bisherigen Auftraggeber sich auch fragen wem diese da eigentlich ein Einkommen verschaffen.

Ich bedaure das sich abzeichnende Schicksal der "Gerichtsreporterin" und bezahlten Hassbloggerin Sabine Meuter nicht. Ihr geschieht dann nämlich nur, was diese mir jetzt antun will, respektive das, woran diese jetzt bei vollem Bewusstsein mitzuwirken versucht. Sie wäre besser bei ihrem, am Schreibtisch zusammengekasperten  "poetischen Larifari" über Rockerprozesse geblieben, statt sich selbst auf die Seite von etwas zu stellen, dessen einzig wahre und richtige Bezeichnung (zwei Wörter, davon eines mit "k" und eines mit "P") wohl jedes Gericht verbieten würde, z.B. weil es der sozialen Reintegration entgegen steht.

Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

Montag, 10. September 2012

Euroweb + Philipp Berger = Notorisches Lügen


"Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin (Anmerkung Euroweb) unstreitig gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an."
Der im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4  erwähnte Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei Berger. Mit dem wurde die erste Lüge (Kein Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) richtig gestellt und eine neue Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) vorgetragen.

Im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der Kanzleiboss Philipp Berger "himself" mit Schriftsatz vom 2.9.2012 für die Euroweb das Gegenteil:
"Die Klägerin behauptet nicht, Internetpräsenzen kostenlos zu erstellen. Vielmehr werden stets Gebühren vereinbart, die in einem entsprechenden schriftlichen Vertrag niedergelegt werden."
Jetzt wird also erneut das genaue  Gegenteil behauptet. Die erste Lüge (Keine Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) wird wiederholt und die ursprüngliche zweite Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) wird negiert, dabei aber so abgeändert, dass schon wieder eine neue Lüge entsteht, denn den durch die Euroweb getäuschten, also Betrogenen ist definitiv nicht klar, dass diese die Erstellung der Webseite zahlen. Das steht so konkret auch nicht im Vertrag.

Tja. Dem Herrn Berger ist zuzumuten, dass er den früheren Vortrag der eigenen Kanzlei kennt: ich kannte ihn ja auch.

Also hat Philipp Berger - für die Euroweb - gelogen. Und zwar so notorisch wie in Betrugsabsicht.

Mit dem "Li-La-Lügenwalzer" schlägt Philipp Berger alle Komponisten des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Und Hieronymus von Münchhausen sieht gegen den Herrn Philipp Berger von dem Dorfe Niederküchten aus wie ein "Opa Ehrlich" aus einem Kinderbuch.

Karikatur: "Rechtsanwalt Philipp Berger auf dem Weg zur Arbeit"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Wer jetzt übrigens verwirrt ist und wissen will, was denn stimmt:
  1. Die Euroweb verspricht den "Referenzkunden", dass die Erstellung der Webseiten kostenlos ist, und dass man den Kunden ein tolles und besonders günstiges Angebot mache.
  2. Die Euroweb kassiert dennoch dafür mit den jährlich zu zahlenden "Monatsraten", denn die Erstellung der Webseiten ist in diese Raten, wie übrigens auch ein tatsächlich enorm hoher  Gewinn, mit hineinkalkuliert.


[Update]

Den wütend-garstigen Kommentaren eines einzelnen Euroweb&Berger-Freundes nach habe ich einen sehr guten Artikel geschrieben. Der Typ tickt vollkommen aus vor Wut.

(Und ich vor Freude!)



Sonntag, 9. September 2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger ...

Der Euroweb Anwalt Philipp Berger nennt sich selbst einen "Ansprechpartner für Medienrecht". Üblicherweise hat man da mit Verleumdungen und Beleidigungen zu tun.

Auf eine ganz besondere Art ist dieser Philipp Karl Berger tatsächlich ein Spezialist: Und zwar im Verleumden und Beleidigen.

Schon wieder mal behauptet dieses "Organ der Rechtspflege" ich sei "nicht prozessfähig", er stellt mich mithin als Irren hin.



Ich stelle hierzu fest:
  1. Da wiederholt ein darauf bezogener Antrag fehlt steht hier ganz eindeutig die Beleidigungs- und Verleumdungsabsicht im Vordergrund.
  2. Unter dem Eindruck der erneuten Verleumdungen und Beleidigungen dieses so genannten "Organs der Rechtspflege" stelle ich fest: Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) ist insofern kriminell, als dass er solche Taten in notorischer Wiederholung begeht.
  3. Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) langweilt mich mit dem Dreck.
  4. Was dieses sogenannte  "Organ der Rechtspflege" mit seinem inhaltslosen Gejaule erreichte steht hier:


    Und das ist gewiss nicht das, was er wollte, denn es ist das was ich wollte.
  5. Seine schöne Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung seiner allerwertesten Person kann sich der feine und empfindliche Herr Anwalt wie Gel in die Haare schmieren.
  6. Ich rate dem Herrn Philipp Berger dringend dazu, seine Verhaltensweise mal fachärztlich, konkret von einem Psychiater untersuchen lassen. Auffällig ist diese jedenfalls.

    Letzteres gilt besonders und gerade weil der Herr Berger Jurist ist. Denn der Herr Anwalt scheint zunehmend jede Contenance zu verlieren.

Donnerstag, 6. September 2012

Euroweb-Vertragsverlängerung: Euroweb muss klein beigeben

In den letzten Monaten kam mir verstärkt zu Gehör, dass Euroweb-Kunden, deren Vertrag auslief, weil jene diesen zum Vertragsende (um einer automatischen Verlängerung vorzubeugen) gekündigt hatten, um ein Update angegangen wurden. Das "Ja" hierzu wird aufgezeichnet.

Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.

Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!

Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.

Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene,  die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.

Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".

Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht)  berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .

Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.

Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C."  Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert.

Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.

"Gisela Mertens" a.k.a. Berger Law LLP, die Dritte!

Ich habe vor etwa einer Woche wie folgt an die Kanzlei gemailt:

To: berger@berger-llp.de,
blazevska@berger-llp.de,
bohne@berger-llp.de,
buchholz@berger-llp.de,
hermanns@berger-llp.de,
pudlas@berger-llp.de,
schenkel@berger-llp.de,
sulmann@berger-llp.de,
info@euroweb.de

Subject: Zu Ihrer Kenntnis
Date: Fri, 31 Aug 2012 13:27:05 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade folgenden Kommentar erhalten. Wiedergabe unten.


http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/08/tatsachenbehauptung.html?showComment=1346411669406#c452171413832086546


Wenn Sie greifende rechtliche Bedenken gegen dessen Verbreitung haben, so sollten Sie mir diese mitteilen.


Allerdings sollte der Herr Berger es dringend vermeiden in der Mitteilung so zu lügen oder lügen zu lassen wie ich es von ihm inzwischen gewohnt bin. Auch Beleidigungen, die ich von dem Herrn "Rechtsanwalt" inzwischen als seine bevorzugte Weise, mit mir und anderen Gegnern umzugehen, kenne, sollte er tunlichst unterlassen.


Bezüglich des aus der Kanzlei heraus geführten Blogs der "Gisela Mertens" teile ich mit, dass die Kanzlei für die alle Folgen des eigenen kriminellen Handelns auch selbst verantwortlich ist.


Unter Vermeidung angemessener "Höflichkeiten"!



Jörg Reinholz




------------------



Anonym hat gesagt…

    Also wenn ich in dem Blog dieser Gisela von der Kanzlei Berger nachlese, wie die Kanzlei Berger mit den Euroweb-Gegnern umgeht (Stichwort "WAHN-sinniger") und dann genau in diesem Blog ganz aktuell noch so etwas finde wie "Formalbeleidigungen haben im Internet nichts aber gar nichts zu suchen", dann hätte ich an der Stelle der Kanzlei erhebliche Bedenken. Ein Schlosser ist doch immer auch Mann der Straße. Und wenn die Kanzlei meint mit Methoden der Straße gegen einen Schlosser vorzugehen, dann sind entsprechende Reaktionen zu erwarten. Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei sich mit den Mitteln der Straße gegen einen Schlosser vorgeht, dann wird diese verlieren.     Oder erwartet der Rechtsanwalt(!) Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten etwa, dass er von er von seinem Küchentisch in der dortigen Schuberststraße 2 aus auf beliebige Weise und heimtückisch austeilen darf während sich seine Gegner auch bei beliebigen, von Herrn Berger selbst vorgenommenen oder angeordneten Eskalationen, rechtstreu und fair zu verhalten haben?     Für alle, die das nicht verstehen: Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass er beliebig austeilen darf ohne selbst "aufs Maul" zu bekommen? Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass der Staat ihn schützt, damit er selbst sorglos kriminell handeln oder handeln lassen kann? (Auch die Formalbeleidigungen im Blog der "Gisela Mertens", der von der Kanzlei aus geführt wird sind kriminelle Handlungen!)     Ich denke nicht nur, dass der Philipp Berger dringend Selbstschutz braucht, ich finde auch sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er sollte sich hinsichtlich seiner körperlichen Fitness "pro vidus" und hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit "pro santio" Hilfe suchen.     Selbstverständlich sind alle Aussagen dieses Kommentars so fiktiv wie die Geschichten der "Gisela Mertens" von der Berger Law LLP "fick-tiefe" Geschichten sind.

Darauf hin kam ... NICHTS. 

Alter Grundsatz des Rechtes: „Qui tacet, consentire videtur.“ ("Wer schweigt scheint zuzustimmen." )


Die Kanzlei kann aber gar nicht bestreiten, das der Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus dieser heraus geführt wird. Oder hat die Berger Law LLP etwa ein freies, unverschlüsseltes WLAN? Und sind von diesem aus etwa frisch eingegangene Gerichtsbeschlüsse für jedermann verfügbar? ... Das glaubt kein unbestochener Richter mehr. Und falls doch, dann wäre das wohl in vielerlei Hinsicht äußerst bedenklich.

"Gisela Mertens" a.k.a. Berger Law LLP, die Zweite!

Tja... Der endgültige Beweis dafür, dass der Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" von der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) aus geführt wird, ist erbracht. 

Damit sind die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz zumindest moralisch für den Blog und die darin enthaltenen Beleidigungen und Verleumdungen verantwortlich. Da es wenig wahrscheinlich erscheint, dass eine "wild gewordene" Mitarbeiterin oder ein "wild gewordener" Mitarbeiter den Blog führt, denke ich einer der Herren "Partner" hat dazu entweder einer Sabine (wohl einer Sabine Meuter) Anweisungen gegeben oder aber er steckt selbst hinter der Sockenpuppe "Gisela Mertens". 

Wie auch immer: Die kriminellen Handlungen gegen mich und Dritte gehen definitiv von der Kanzlei "Berger Law LLP" aus.

Hier die Geschichte dieses Beweises:

Diese "Gisela Mertens", die es als "Nebelkerzen" bezeichnet, wenn ich beschreibe von welchen Hosts diese auf die Webseiten zugreift, ist wieder reingefallen. Ich habe bei "ihr" einen Kommentar eingetragen und "ihr" geschrieben, dass ich auf

http://joerg-reinholz.blogspot.de/template/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html

ein Bild von "ihr" vor der Kanzlei Berger veröffentlicht habe. Ob das wohl eine Fälschung sei? Ob diese das tatsächlich sei?

Den Kommentar hat die "Gisela Mertens", wohl doch eher eine "Sabine Meuter" oder gar ein "Philipp", nicht veröffentlicht.

Doch "Sie" konnte nicht widerstehen!

Wie erwartet kam nur Minuten später der Request, den ich erwartet und zielgerichtet durch ein Skript ausgewertet habe. Das geht auch via blogspot.com oder blogspot.de - jedenfalls wenn man weiß wie :)  

Die "XXXXXXXXXXXXX" habe ich ersetzt. An der Stelle steht im Original eine große Zufallszahl, damit der Zugriff auch eindeutig ist. Natürlich kann ich die originale URL nicht veröffentlichen.  Das Skript hat auf genau diesen Request gewartet, sonst wird nichts geloggt.


Hier die Daten des Requests:

 
UNIQUE_ID: UEiZwFEc4KQAAA5i@5sAAAAQ
HTTP_HOST: [gelöscht]
HTTP_USER_AGENT: Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0;
Windows NT 5.1; SV1; .NET CLR 1.0.3705; .NET CLR 1.1.4322
Media Center PC 4.0)
HTTP_ACCEPT: */*
HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de
HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
HTTP_CONNECTION: keep-alive
HTTP_REFERER: http://joerg-reinholz.blogspot.de/template
/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html

PATH: /usr/bin:/bin
SERVER_SIGNATURE:
SERVER_SOFTWARE: Apache/2.2.19 (Unix) mod_ssl/2.2.19
OpenSSL/0.9.8e-fips-rhel5
SERVER_NAME: [gelöscht]
SERVER_ADDR: 81.28.232.70
SERVER_PORT: 80
REMOTE_ADDR: 217.5.171.122
DOCUMENT_ROOT: /homepages/u27032/fastix.de
SERVER_ADMIN: support@[gelöscht]
SCRIPT_FILENAME: [gelöscht]/data.php
REMOTE_PORT: 36098
GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
REQUEST_METHOD: GET
QUERY_STRING:
REQUEST_URI: /data.php
SCRIPT_NAME: /data.php
PHP_SELF: /data.php
REQUEST_TIME: 1346935232
argc: 0

Die Zeile "REMOTE-ADDR: 217.5.171.122" ist hierbei besonders interessant, denn das ist die IP-Adresse des Rechners von dem aus die Seite aufgerufen wurde. Das dürfte vorliegend ein Proxy sein, der allerdings so konfiguriert ist, dass er den eigentlichen Client nicht verrät. Wie schade... Doch dieser Proxy ist nicht von außen erreichbar, was man mit dem Tool "nmap" prüfen kann:



Also kam der Zugriff definitiv aus diesem Netz:



Als Text:
inetnum:         217.5.171.120 - 217.5.171.127
netname: BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET
descr: Maxworker Assetmanagement GmbH& Co. KG
country: DE
admin-c: CF3477-RIPE
tech-c: CF3477-RIPE
status: ASSIGNED PA
mnt-by: DTAG-NIC
source: RIPE # Filtered

person: Carsten Frank
address: Euroweb Internet GmbH
address: Hansaallee 299
address: 40549 Duesseldorf

Sicher wird uns der Herr Philipp Berger irgend wann mal erzählen, da sei eine Pressedelegation im Haus gewesen. 

Doch ernst zu nehmende Zweifel an der Tatsache, dass der Blog der "Gerichtsreporterin" von der Kanzlei Berger Law LLP aus geführt und kontrolliert wird, kann er damit nicht  bewirken. Damit steht endgültig fest, dass die Beleidgungen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" durch die Berger Law LLP, also dem Chef Philipp Berger beauftragt sind. Ein Motiv hat Philipp Berger auch. Er kann ja in den Räumen der "FASTIX Sky Systems GmbH" darüber nachdenken.

Hier das Skript, welches die Auswertung vornimmt:


/**
[gelöscht]
 */

// An welche Adresse sollen die Mails gesendet werden?
$zieladresse = '[gelöscht]';

// Welche Adresse soll als Absender angegeben werden?
// (Manche Hoster lassen diese Angabe vor dem Versenden der Mail ueberschreiben)
$absenderadresse = '[gelöscht]';

// Welcher Absendername soll verwendet werden?
$absendername = 'data.php';

// Welchen Betreff sollen die Mails erhalten?
$betreff = 'Besucher';


// Welche(s) Zeichen soll(en) zwischen dem Feldnamen und dem angegebenen Wert stehen?
$trenner = ":\t"; // Doppelpunkt + Tabulator

/**
 * Ende Konfiguration
 */


if (0
or
($_SERVER['HTTP_REFERER'] == '[gelöscht]')
or
($_SERVER['HTTP_REFERER'] == 'http://joerg-reinholz.blogspot.de/template/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html')
) {
    $header = array();
    $header[] = "From: ".mb_encode_mimeheader($absendername, "utf-8", "Q")." <".$absenderadresse.">";
    $header[] = "MIME-Version: 1.0";
    $header[] = "Content-type: text/plain; charset=utf-8";
    $header[] = "Content-transfer-encoding: 8bit";
   
    $mailtext = "";

    foreach ($_SERVER as $name => $wert) {
        if (is_array($wert)) {
            foreach ($wert as $einzelwert) {
                $mailtext .= $name.$trenner.$einzelwert."\n";
            }
        } else {
            $mailtext .= $name.$trenner.$wert."\n";
        }
    }

    mail(
        $zieladresse,
        mb_encode_mimeheader($betreff, "utf-8", "Q"),
        $mailtext,
        implode("\n", $header)
    );
   
}
[gelöscht]

Montag, 3. September 2012

Schaumschläger ... \Users\Sabine\Desktop\Wachstumsbeschleunigungsgesetz.pdf

Allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Allerwerteste Frau "Journalistin" Sabine Meuter!

Nach einem tiefen Blick in die Quelltexte und in die Eigenschaften einiger binärer Dateien habe ich weitere Hinweise darauf entdeckt, dass "gerichtsreporterin.wordpress.com" direkt in der Kanzlei bearbeitet wird. Nicht das das noch nötig gewesen wäre...


Ich sage Ihnen jetzt, was Sie auf der Kanzleiwebseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" zu unterlassen haben:

Nämlich mich und Dritte zu beleidigen.

Damit der dürfte der Betrieb des Blogs für Sie beide keinen Sinn mehr ergeben.

Ich habe noch einen Vorschlag: Die Euroweb und die Kanzlei Berger unterlassen jedes Eindringen in meine Privatsphäre, jegliche Beleidigung, geben außergerichtlich eine  Unterlassungserklärung ab, entschuldigen sich für den Blog und natürlich verlange ich einen Schadensersatz, ein Schmerzensgeld, welches den Titulierungen wie "Affe", "Alkoholiker", "Wahnsinniger" und so weiter gerecht wird.

Ansonsten werden werde ich außergerichtliche Maßnahmen, also solche jenseits des Rechtswegs beschreiten. Ich rede nicht von Gewalt. Ich rede davon, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.

Fangen wir mit dem "Schaumschläger" an:

Was? Ausgerechnet Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schuberstr. 2, nennen mich einen "Schaumschläger"? Sie sind doch selber einer - was man auf Ihren Kanzleiwebseiten und in den Presseberichten auch nachlesen kann.

Demnächst kläre ich dann, wer von uns beiden ein "Affe" ist.

Wie man so hört sind Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger,  doch im Nachäffen durchaus krimineller Handlungen eines Krefelders "Rechtsanwaltes" und dessen Mandanten Mario D. besonders geübt.

Illustrierendes Bildschirmfoto aus dem Blog "Gerichtsreporterin" der Kanzlei Berger Law LLP. Die Mitarbeiterin Sabine Meuter behaupt hier, sie sei nicht prominent, an anderer Stelle aber behauptet diese sie sei eine Journalistin, welche u.a. in der Rockerszene recherchiert habe. Das Bild und der Name des Anwaltes Neuber aus Krefeld sind ganz gewiss nur zufällig dort...


Falls Sie tatsächlich vorhaben, ein Gericht anzurufen:

Ich unterhalte mich gerne mit dem Gericht über die eingangs erwähnten Quelltexte und in die Eigenschaften einiger binärer Dateien auf "gerichtsreporterin.wordpress.com". Zum Beispiel darüber, welche der Dateien von welchem Nutzer auf welchem Rechner der Kanzlei Berger Law LLP bearbeitet wurde, über die IP-Adresse, wer was zu welchem Zeitpunkt wusste und wer ein Interesse an den begangenen strafbaren Handlungen hat. Das Ergebnis dürfte für Sie höchst unangenehm werden. Ich rate Ihnen schon jetzt dazu, die Anwendung des  Standardinstrumentes der Kanzlei Berger Law LLP und der Euroweb, namentlich die Abgabe von "höchst bedenklichen" Versicherungen an Eides statt und das Auftreten "gebriefter", lügender Zeugen, sehr genau zu überdenken.

Einen Grund, mich mit einer beliebigen Person zu unterhalten, die durch das Ausstoßen wüster Beleidigungen regelrecht herauskehrt, dass diese ein sprichwörtliches "Arschloch" ist, habe ich nicht. Vielleicht sollten Sie ein Sedativum nehmen um auf den Boden der Tatsachen, sozial angemessener Verhaltensweisen und des Rechtes zurückkehren zu können.

Wenn das Sedativum oder was auch immer (z.B. ein wenig Joga) in diesem Sinne gewirkt hat und ich die Wirkung angemessen bemerken konnte, dann können wir uns vielleicht unterhalten. Dennoch schlage ich vor, Sie lassen sich durch eine neutrale Person, z.B. einen Rechtsanwalt (der § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte verinnerlicht hat), vertreten.

Sie verstehen sicher, dass ein direktes Gespräch auf Grund der durch Ihre erheblichen Beleidigungen bei mir ganz bewusst bewirkten Eindrücke und also Vorbehalte hinsichtlich Ihrer Personen das Risiko eines Scheiterns birgt.

Sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten meinen, selbst oder durch seine Angestellte Sabine Mertens auch nur ein weiteres Krümelchen Dreck auf mich werfen zu müssen, dann werde ich die angekündigten außergerichtlichen Maßnahmen ergreifen und ich betone, dass ich davon ausgehe, dass diese geeignet sind, seine gegen mich gerichteten kriminellen Handlungen zu unterbinden.

Nur eine der zu ergreifenden Maßnahmen wird sein, dass ich dafür garantiere, dass die Information, dass der Philipp Berger von der Berger Law LLP (oder wo auch immer er  tätig ist), für den Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" und die abartigen Beleidigungen verantwortlich ist, für jedermann leicht zu finden sein wird.

Möglicherweise sogar noch vor seiner Kanzleiwebseite.

Bildschirmfoto der Kanzleiwebseite


SEO kann schließlich jeder. Und über seine persönlichen, sozialen und beruflichen Aussichten kann der Philipp Berger dann länger nachdenken, weil er mehr Zeit dazu hat. Ich denke, dieses "Angebot" ist "zwar hart aber einfach nur fair".

Und vor allem folgt es dem Grundsatz einer japanischen Kampfsportart: Nämlich dem, die Kraft und die Aktion des Gegners für sich selbst ausnutzen.

Samstag, 1. September 2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

1.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
"Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

2.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

3.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
 „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

4.)
Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

5.)
Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



Herr Philipp Berger!

Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

Update:

Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

Donnerstag, 30. August 2012

Tatsachenbehauptung, Warnung

1.) Tatsachenbehauptung:


Am 9. August 2012 um 16:44 und 32 Sekunden hatte die "Kanzlei Berger LAW LLP" des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger die von der Deutschen Telekom AG im DHCP-Verfahren (via PPoE)  zugewiesene IP 93.223.181.254 inne.


Für mich steht damit fest, dass die Düsseldorfer "Kanzlei Berger Law LLP" somit für die im Blog der Gerichtsreporterin "Gisela Mertens" (der Name ist falsch) verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen und die nach dem Wettbewerbsrecht illegale Schleichwerbung zu Gunsten der Euroweb Internet GmbH sowie der Kanzlei Berger LAW LLP unmittelbar verantwortlich ist. Damit ist - für mich - auch die Verantwortlichkeit der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide sind "Partner" in der LLP) sowie des Geschäftsführers der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß gegeben.

Die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer: Christoph Preuß) sehe ich begründet als Auftraggeber(in) und somit indirekt Verantwortliche an.

2.) Warnung:

Ich warne die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP davor, ein Dementi auch nur zu versuchen - vor allem aber davor, deren Verantwortlichkeit vor Gericht mit "Nichtwissen" oder Lügen zu bestreiten.

Die Blamage aus dem zwingend folgenden Urteil wollen sich die Damen und Herren sicherlich ersparen.

Ich rate Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz zur Schließung des Blogs, respektive dazu, diese Schließung zu veranlassen. Auch eine Entschuldigung ist mehr als nur "fällig". Das Stichwort ist: "Nachtatverhalten".

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Gisela Mertens = Sabine Meuter, Berger Law LLP? - Ein Dementi

Die "Gerichtsreporterin" verbreitet:
“Woraufhin J.R., der WAHNsinnige, wie irre kichert. Dann lacht. Und letztendlich wiehert: „Sabine? Nein, die heißt nicht Sabine. Was soll der Quatsch?“ T.T., der Tierarzt ohne Doktortitel, lässt sich ungern nachsagen, Unsinn zu erzählen. Also zieht er beleidigt eine Schnute. „Kann doch sein“, begehrt er schließlich auf. Aber J.R., der gerade jenseits des WAHNsinns einen hellen Augenblick hat, sagt bedeutungsvoll: „Rein theoretisch ja. Aber ich, J.R., glaube nicht daran.“”
Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.

Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP"  als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.

Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss, wenn da diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.

Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…

Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!

(… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)


¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.

"Betrüger" vers. "Betrugsversucher"

Also wenn dem Herrn Daniel Fratzscher, GF der Düsseldorfer Euroweb Marketing GmbH, die Bezeichnung "Betrugsversucher" besser passt, so mag er sich über meine Äußerung "Betrüger"  im Zusammenhang mit der Sache 12 O 9629/10 des LG München beschweren.

Nur fände ich "Betrugsversucher" noch schlimmer. Denn das kennzeichnet einen Betrüger, dem der Betrug nicht gelang und ließe sogar einen gewissen Dilettantismus vermuten. Wenn nun dieser Änderungswunsch z.B. so vehement wie gewohnt durch den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger geäußert werden würde - ich stände dem gewiss nicht entgegen!

"Will der Herr Graf das Tänzchen wagen, so mag er's nur sagen, so mag er's nur sagen - ich spiel ihm auf!"

Sonntag, 26. August 2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

Juristische Nachilfe für die Euroweb-Gerichtsreporterin

"Denn in dem WDR-Beitrag wurden krude Theorien über die Geschäftspraktiken von Euroweb verbreitet. Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."

Das verbreitet  eine angebliche "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine Sabine Meuter von der Kanzlei des Philipp Berger. Nun denn, diese "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") ist offenbar nicht ganz fit in solchen juristischen Feinheiten:

Richtig hätte es gelautet:
"Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch glaubhaft machen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."
Denn wie der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") bewusst ist, findet im einstweiligen Verfügungsverfahren kein Beweis statt. Und da es um eine Einstweilige Verfügung des LG Hamburg geht (Az: 324 O 442/12) kann ich ruhigen Gewissens sagen: Bewiesen wurde gar nichts. Das LG Hamburg, dass nicht nur von der Euroweb sondern auch bevorzugt von kriminellen und verlogenen Gerichtstouristen wie Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen wurde erlegt die "Beweislast" (die hier eine Darlegungslast ist) immer der Gegenseite, also den Beklagten.

Auch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bekannt ist, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" zum Beispiel des Euroweb-Chefs Christoph Preuß, mit denen die Kanzlei Berger für die Euroweb wohl regelmäßig vor Gericht zieht,  auch schon mal grob unwahr sind.

Ich glaube gerade nach meinen Erfahrungen mit zwei grob falschen Versicherungen an Eides statt (geleistet vom Euroweb-Chef Christoph Preuß) übrigens dem WDR-Bericht und der
"Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden."

Was das LG Hamburg in einstweiligen Verfügungen beschließt ist für mich kein Maßstab, denn mit der Nutzung des gesundem Menschenverstandes hat die Kammer 324 O nach meiner Ansicht - und mit der stehe ich gewiss nicht allein - nicht viel am Hut. Das ist die berühmte "Buske-Kammer", der Gerichtspräsident wäre wohl gut beraten die Nummer 324 keiner Kammer mehr zuzumuten, wie es auch Hotels vermeiden die Zimmernummer 13 zu vergeben. Andererseits ...  die Richterin Käfer ist eine würdige Buske-Schülerin und Buske befindet jetzt als OLG-Richter über den von den untereren Instanzen verzapften Mist und wird natürlich gutheißen, was er selbst genau so gemacht hätte: "Arme Verfassung, wie wirst Du doch getreten!" kann man da klagen.

Zurück zu Frau  "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine "Sabine Meuter" von der Kanzlei des Philipp Berger. Die "Gisela", die jedenfalls keine "Gisela" ist, schreibt weiter:
"Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam."
Ach was?

Das Bild, wonach es ich bei dem "Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher)" um garstige Abzocker handelt, das ist nicht die Verzerrung, die Verzerrung ist die "Berichterstattung" der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") im Blog "gerichtsreporterin" wie auch in den Blogs der anderen Meinungsschlampen, für welche die Euroweb mit Sicherheit bezahlt.

Übrigens: Offensichtlich zog die Kanzlei Berger vor das LG Hamburg. Jetzt kann man das Euroweb/Berger-Konklomerat also auch noch als "Gerichtstouristen" bezeichnen. Ich frage mich auch auf Grund des Zeitablaufes, ob wohl ein vorheriger Verfügungsantrag vor dem nicht minder verrufenen LG Köln eventuell abgewiesen wurde... wenn derlei die Frau Käfer in Hamburg erfährt, dann regiert sogar diese mit Verfügungsaufhebungen wegen Rechtsmissbrauches.


Dienstag, 14. August 2012

Euroweb-Rechtsberatung der Kanzlei Berger für das "Gisela"?

Das angebliche "Gisela", schreibt in ihrem Blog am 11.8.2012:
"Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.

Irrtum, Baby!


§ 14 TMG Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die  "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.

Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.

Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist. 

In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.

Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf)  nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.


Karikatur: Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!


Sonntag, 12. August 2012

Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

Samstag, 11. August 2012

Kleiner Kassler Webdesigner holt wichtigen Teilsieg gegen Euroweb + Berger LAW LLP - § 926 ZPO

Ein kleiner Webdesigner und Programmierer aus Kassel, hat sich - unvertreten - vor dem OLG Düsseldorf im Beschwerdeverfahren I-20 W 63/12 mit einem wichtigen und zukunftsweisenden Teilsieg gegen die Euroweb Internet GmbH und die Berger LAW LLP durchgesetzt.

Anfang des Jahres 2012 erwirkte ein Kassler Webdesigner eine Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH (LG Düsseldorf, 34 O 5/12). Er hatte entdeckt, das diese vorsätzlich wahrheitswidrig damit warb die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum zu hosten. Auch weitere werbende Aussagen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Server und die behauptete kurzen Reaktionszeit haben sich inzwischen als dreiste Werbelüge erwiesen.

Die Euroweb Internet GmbH, von der 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger vertreten, hatte mit einen juristischen Trick versucht, die von dem Webdesigner - ebenfalls unvertreten - erwirkte einstweilige Verfügung 34 O 5/12 aufheben zu lassen, hatte dabei sogar sehr merkwürdig anmutende Schützenhilfe durch die 34. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Doch der Versuch der Euroweb/Berger Law LLP misslang trotz dieser Schützenhilfe gründlich!

Der erlassenen und nach wie vor gültigen einstweiligen Verfügung 34 O 5/12 nach darf die Euroweb Internet GmbH nicht mit der Lüge werben,  diese würde die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum hosten. Die öffentliche Äußerung des Philipp Berger, diese dürfe das "durchaus", ist nichts anderes als eine weitere glatte Lüge mit der dieser die Euroweb bewirbt - und das weiß der auch!

Zunächst hatte die von Philipp Berger, Berger LAW LLP vertretene Euroweb gemäß § 926 Absatz 1 ZPO dem Webdesigner eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen lassen. Es bestand zugleich ein formales Hindernis diese zu erheben, denn der Webdesigner musste dafür einen Anwalt beauftragen. Weil diese wettbewerbsrechtlichen Sachen auf Grund der enormen Streitwerte sehr teuer sind, sogar gleich mal zigtausend Euro verschlingen können, brauchte der Webdesigner Prozesskostenhilfe. Also stellte der Kassler Webdesigner unverzüglich den Antrag, ihm PKH zu gewähren und damit das formale Hindernis zu beseitigen.

Doch jetzt passierte, was eigentlich nicht passieren darf:

Das Landgericht ließ den, das Hindernis beseitigenden PKH-Antrag liegen, bearbeitete diesen erst nach dem Ablauf der gesetzten Frist für die Hauptsacheklage. Statt dessen bearbeitete es auffallend zügig den kurz nach Ablauf der Klagefrist eingegangenen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung und setzte einen sehr(!) frühen Termin für die mündliche Verhandlung fest. Der war für Anfang Juni festgelegt. Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, feierte schon öffentlich den bevorstehenden Sieg, lud gar zur Verhandlung ein, in der Hoffnung, er könne seinen Gegner als unterlegen vorführen. Das misslang gründlich - wie ich gleich zeigen werde.

Fast zeitgleich gab das LG Düsseldorf allerdings dem Antrag des Kassler  Webdesigners auf PKH für das Hauptsacheverfahren statt. Dieser Antrag habe Aussicht auf Erfolg, er sei auch nicht mutwillig oder gar rechtsmissbräuchlich.

Gestützt auf diese Bewilligung stellte der Kassler Webdesigner nunmehr wieder unverzüglich den Antrag, ihm für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren. Diese wurde ihm allerdings - und wie sich nun durch die OLG-Entscheidung zeigt, zu Unrecht - verweigert. Merkwürdige Begründung des Landgerichts: Die Erhebung der Hauptsacheklage könnte nunmehr allenfalls verspätet erfolgen und deshalb habe der kleine Kassler Webdesigner keine Chance, die einstweilige Verfügung zu verteidigen.

Darauf hin erhob der kleine Kassler Webdesigner natürlich sofortige Beschwerde. Der kleine Webdesigner legte dar, dass gemäß der Haltung praktisch sämtlicher Gerichte die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Er legte Entscheidungen des OLG Düsseldorf und sogar des LG Düsseldorf vor, die zuvor auch stets so entschieden hatten. Weiter beantragte der Kassler Webdesigner den bereits festgesetzten Termin zu verlegen. Begründung:  Wenn über seine Beschwerde hinsichtlich des PKH Antrages noch nicht entschieden sei, fände in der mündlichen Verhandlung durch den Anwaltszwang aus § 78 ZPO und die Möglichkeit der Gegner, wenn er selbst unvertreten (in der Gerichtstheorie also nicht) erscheine, ein Versäumnisurteil zu beantragen,  zwingend eine Rechtsabschneidung mithin also eine Verletzung des  Art. 103 GG statt. Darauf hin hob das Landgericht den Termin Anfang Juni per Telefax(!) auf setzte einen neuen im Oktober fest.

Das Landgericht gab der eigentlichen  Beschwerde nicht statt, leitete diese pflichtgemäß an das OLG Düsseldorf zur Entscheidung weiter.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dann der Rechtsansicht des Kassler Webdesigners angeschlossen. Es hat fest gestellt, dass die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Unter dieser Maßgabe muss das Landgericht Düsseldorf jetzt über den Antrag des Kassler Webdesigners neu entscheiden. Das entspricht sachlich dem Zwang, diese zu gewähren wenn auch die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und darüber hinaus legt das Oberlandesgericht gleich fest, wie das Landgericht in der am 21. Oktober 2012 stattfindenden Verhandlung in der Verfügungssache 34 O 5/12 zu entscheiden hat.

Da das Landgericht durch den Erlass der einstweiligen Verfügung und durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Hauptsache bereits durchblicken ließ, dass es die vorsätzlich unwahre Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums durch die Euroweb Internet GmbH gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführende, damit täuschende Handlung verbieten werde, kommen jetzt auf die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene und höchst uneinsichtige Euroweb Internet GmbH zwei verlorene Prozesse und damit auch verbunden auch gewaltige Anwalts- und Gerichtskosten zu.

Die PKH für den kleinen Webdesigner muss also letztendlich nicht der Steuerzahler tragen, diese wird den Gewinn der systematisch arglistig täuschenden Euroweb Internet GmbH mindern. Und das ist, wenn man genau hinschaut eine gute Sache und durchaus im Interesse der Steuerzahler.

Der großmäulige Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, hätte, um es mit Dieter Nuhrs Worten zu sagen, also einfach "mal besser die Fresse gehalten", als einen Sieg in einem Verfahren zu feiern, das er lange noch nicht gewonnen hat.

"solvere mortui post bellum"
(Zähle die Toten nach der Schlacht!)

... hätten die alten Lateiner also dem Prahlhans Philipp Berger aus Niederkrüchten ("Berger Law LLP", Düsseldorf) geraten.