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Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

Samstag, 1. September 2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

1.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
"Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

2.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

3.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
 „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

4.)
Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

5.)
Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



Herr Philipp Berger!

Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

Update:

Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

Sonntag, 26. August 2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

Freitag, 17. August 2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

Donnerstag, 16. August 2012

Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

Dienstag, 14. August 2012

Euroweb-Rechtsberatung der Kanzlei Berger für das "Gisela"?

Das angebliche "Gisela", schreibt in ihrem Blog am 11.8.2012:
"Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.

Irrtum, Baby!


§ 14 TMG Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die  "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.

Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.

Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist. 

In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.

Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf)  nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.


Karikatur: Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!


Samstag, 11. August 2012

Euroweb-Kanzlei Berger: Neues Aktenzeichen der StA Düsseldorf

Rechtsanwalt Hänsch berichtet:
"Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird."
20 Js 1328/12 dürfte das Aktenzeichen der Ermittlungen der StA Düsseldorf wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sein, der 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht.

Donnerstag, 9. August 2012

Social Engineering + Technik vom Feinsten: Angebliche Gerichtsreporterin Gisela M. ist nicht mehr anonym

Eine grässlich garstige Person  (gleich welchen Geschlechts) postet unter falschem Name als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" erhebliche Verleumdungen gegen praktisch jeden, der gegen die Euroweb vorgeht. Sei es nur vor Gericht wie der Anwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen, Stefan Musiol aus Nürnberg oder Markus Kompa; sei es auch durch Berichte. Bisher tat diese offenbar "im Kopf nicht ganz richtige" Person das anonym. Und, dafür ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, im Auftrag der Kanzlei Philipp Berger oder der Euroweb. Diese haben offenbar ein Problem damit, dass die von mir genannten Anwälte gegen die von der Berger Law LLP des Philipp Berger vertretene Euroweb in der Vergangenheit nachweislich sehr erfolgreich vorgingen und haben diese kranke Person mit Informationen beschickt und wahrscheinlich sogar bezahlt.

Heute will ich zeigen,  wie man derlei Dummvolk aus der Anonymität zerrt.

Das Miststück (gleich welchen Geschlechts) hat sich aus dem Fenster gehangen und justitiable Verleumdungen gegen die Rechtsanwälte verbreitet. Darauf habe ich nur gewartet, denn ich hatte einen Plan. Zu erst einmal bloggert sich diese garstige und gewiss ausnehmend hässliche Person einen mit Wordpress und gibt die Kommentare (die meisten von ihr selbst) erst frei. Das habe ich ausgenutzt:

Formular um 16:29 abgeschickt ... "Dein Kommentar muss noch moderiert werden."


Die URI verwies auf ein nicht existierende Datei auf einem Webserver. Als "Fehlerseite" für diesen Fall habe ich ein Skript eingerichtet, welches die dumme Person zu Google weiterleitet und ihr dort nette Grüße ausrichtet, aber mir vorher ein Email mit den Daten des Besuchers schickt. 

Eine viertel Stunde nachdem ich den Kommentar postete, kam das hier an:

Europe/Berlin: 2012-08-09 16:44:32
Senders IP: 93.223.181.254
REDIRECT_UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
REDIRECT_REQUEST_METHOD: GET
REDIRECT_STATUS: 404
UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
HTTP_ACCEPT: text/html, application/xhtml+xml, */*
HTTP_REFERER: http://gerichtsreporterin.wordpress.com/wp-admin/edit-comments.php
HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de-DE
HTTP_USER_AGENT: Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 9.0; Windows NT 6.1; Win64; x64; Trident/5.0)
HTTP_UA_CPU: AMD64
HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
REMOTE_ADDR: 93.223.181.254
SCRIPT_FILENAME: /srv/www/htdocs/sm2.php
REMOTE_PORT: 53650
GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
REQUEST_METHOD: GET
QUERY_STRING:
REQUEST_URI: /c6hr23/fastix_besoffen.wmv
SCRIPT_NAME: /sm2.php
PHP_SELF: /sm2.php
REQUEST_TIME: 1344523472
Den "besoffenen J.R.", wollte die kleine Schlampe (gleich welchen Geschlechts) partout dabei sehen, wie der mit Freunden "Sing mei Sachse, sing"  trällert. Das diese dumme Person trotz meiner nicht allzu zaghaften Warnung nicht widerstehen konnte war mir klar und jetzt weiß ich auch, dass diese Person ein Telekom-Kunde (gleich welchen Geschlechts) ist und ich weiß auch schon, dass diese kriminelle Person im Raum Düsseldorf wohnt.

Die konkrete Adresse rauszufinden ist ein Kinderspiel. Einer der verleumdeten Anwälte macht einfach eine Strafanzeige, lässt die Staatsanwaltschaft bei der Telekom nachfragen und holt sich über die Akteneinsicht den Anschlussinhaber.

Ich wette, das Ergebnis wird sehr interessant. Und für die falsche "Gisela Mertens" dürfte es äußerst interessant werden wenn ich deren Adresse erfahre.

Deren Verleumdungen nach bin ich doch ein Knecht, den die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg mit Informationen aus der Gerichtsszene versorgen...

Ich schätze, diese Daten bekomme ich ganz bestimmt. 

Und das nächste Mal wird sich diese garstige Person womöglich was ganz anderes einfangen. Sowas wie einen Bundestrojaner zum Beispiel. Das wird dann ein richtiger Spaß!


Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Freitag, 3. August 2012

Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
Text: Martin Müller

Die Firma ist «erstaunt»

Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

Das war eine Lüge!

Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

Mittwoch, 18. Juli 2012

Ist der Euroweb-Berger noch "Rechtsanwalt" oder schon "Abmahnterrorist"?

Philipp Karl Berger, formell "Rechtsanwalt" und tatsächlich ganz offensichtlich damit beschäftigt, den finanziellen Erfolg der arglistigen Täuschung erweislich ein paar Dutzender und mutmaßlich abertausender kleiner Gewerbetreibender durch die Euroweb Internet GmbH entweder erst herbei zuführen oder zu sichern (was man als vorsätzliche Teilnahme an einem Betrug werten kann und darf) mahnte in letzter Zeit auffallend häufig den Tierarzt Thorsten Romaker aus Meine ab.

Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.

Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".

Liegt es an der Qualifikation?

Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.

Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:

Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.

Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr schön genau dargestellt wurde. Den hat(te) der WDR auf Grund einer "rechtlichen Auseinandersetzung" gesperrt. (Nachtrag: Der Beitrag ist spätestens seit dem 20.7.2012 wieder online.) Hier der vom Anwalt Berger verzapfte Blödsinn:


Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstweilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.

In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!

Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.


Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:



Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge.  Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...

Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.

Danke, Herr  Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.

Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?

Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*



Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.

Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!

Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!

Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...


"Abmahnterror?"

Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.

Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.

Samstag, 14. Juli 2012

StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein

Bei Pokern würde man wohl "all in"  sagen.

Unter dem Aktenzeichen 2640 Js 25272/12 hat die StA Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen den in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsseldorf tätigen "Rechtsanwalt" Philipp Berger eingeleitet. Das Verfahren wird auszuweiten sein, wenn fest steht, dass sich der Anwalt Berger in der Strafanzeige auf ein tatsächliches Mandat des Christoph Preuß, Chef der Euroweb Internet GmbH, berief.

Dieses Verfahren - und damit die Verjährung - "ruht" - ganz korrekt und aus nahezu zwingenden rechtlichen Gründen bis zum Abschluß des vom Herrn Berger im angeblichen Auftrag des Herrn Preuß böswillig gegen mich angezettelten Verfahrens 2640 Js 45579/11 wegen angeblicher übler Nachrede, welches sehr wohl ganz anders ausgehen wird, als der Anwalt Berger dachte.


Die Staatsanwaltschaft kommt damit einer nach allem Dafürhalten zu erwartenden Anweisung der zuständigen Strafkammer des AG Kassel zuvor.

Ich empfehle Herrn Philipp Berger den Tatrücktritt so unverzüglich wie möglich, jedenfalls noch vor der mündlichen Verhandlung. Das ist ein ganz konkreter und sehr ernst gemeinter Rechtsrat, den der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von dem Schlosser Jörg Reinholz nach einer eingehenden Sachverhaltsprüfung im Einzelfall - ganz unbestellt und dafür auch noch tatsächlich kostenlos - erhält.

Sonst könnten noch in der mündlichen Verhandlung - und somit auch sehr öffentlichkeitswirksam - zwei Paar Handschellen klicken. Denn im Falle des weit fortgeschrittenen Versuches einer schweren Freiheitsberaubung (bei mehr als einer Woche auch nur angestrebter Freiheitsberaubung gemäß § 239 Absätze 2,3 StGB zwingend) liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Hier wäre in Falle einer Verurteilung sogar noch der Missbrauch des Berufes des Anwaltes und der versuchte Missbrauch des Staates als "Tatwerkzeug" erschwerend zu berücksichtigen, so dass die Mindeststrafe als Strafmaß jedenfalls nicht in Frage käme und eine Aussetzung zur Bewährung - falls dann das Strafmaß überhaupt noch unter zwei Jahren bleibt - zumindest in Hessen sehr fraglich wäre.

Karikatur: "Philipp Karl Berger hat eine Lösung für das Imageproblem der Euroweb"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.


Der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Leipzig  habe ich mitgeteilt, dass die Euroweb laut dem Beitrag in der WDR-Servicezeit "Teuer statt kostenlos" vom 11.06.2012 unter Nennung eines Zeugen veröffentlichte, dass entgegen, der wohl auch dort erfolgten und gegenteiligen Darstellung, die Euroweb tatsächlich weiter an der "Referenzkundenmasche" fest hält. Da kann sich der Christoph Preuß in der dortigen Strafsache wegen Betruges in 14 Fällen an einer korrekten und auf nunmehr auf wahren Tatsachen und eben nicht auf den eigenen Lügen beruhenden Wertung seines tatsächlichen Nachtatverhaltens "erfreuen". Auch diese Strafanzeige, also die Falschbeschuldigung, gehört zu diesem Nachtatverhalten, denn freilich muss sich ein aktiver Betrüger vorhalten lassen, dass er ein solcher ist. Macht er da noch eine Strafanzeige, dann ist er sogar ein garstiger Betrüger!

Ich habe den Eindruck, die Herren Berger  und Preuß wollten mich gegen sich aufbringen - und haben mit ganz miesen Karten deutlich zu hoch gepokert.

Karikatur: "Philipp Berger sagte noch: Meine Mandantin ist keine kriminelle Organisation!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Freitag, 13. Juli 2012

Die Euroweb lässt anklagen ...

Dieser Artikel sollte auch das Interesse der GStA Düsseldorf, der StA Leipzig und der StA Memmingen finden.

Einleitend Rechtsgrundlagen:
§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 239 StGB- Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger und der Geschäftsführer Christoph Preuß haben ein weiteres Problem. Der erstere hat Ende 2011 im eigenen Auftrag und für den Chef der Euroweb Internet GmbH einen Strafantrag gegen mich gestellt. In diesem geht es im Wesentlichen darum, dass ich beide in einem Schriftsatz an ein Gericht als Kriminelle darstellte und von einer mafiösen Zusammenarbeit sprach. Dieses im Zusammenhang mit dem berechtigten Vorwurf des Prozessbetruges gegenüber Philipp Berger in eben jenem Prozess.

Zunächst einmal ist die StA Kassel, OStA Müller-Brandt, zu kritisieren, denn dieser hat ohne weitere wirkliche Nachforschungen aus dem Strafantrag eine Anklageschrift wegen übler Nachrede gemacht. Denn der OStA Müller-Brandt hätte mit einem Blick in den Computer mindestens feststellen können, dass Christoph Preuß in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagt ist. Da hätte er dort mal einem Blick in die Akte werfen sollen... und ganz schnell herausgefunden, dass es sich um Betrug im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" handelt. Das die Euroweb - wie der WDR neulich darstellte - vorsätzlich unwahr vor Gericht und durch eine angebliche Gerichtsreporterin und sehr wahrscheinlich gerade auch in und wegen diesem Strafverfahren darstellt, diese "Referenzkundenmasche" würde nicht mehr angewendet, hat wohl mit dem Begriff des "Nachtatverhalten" zu tun.

Das aber sei aber wie es sei, denn die Masche wurde von einer großen Firma angewendet. Es ist also ein Betrug, der durch eine große Organisation, mit vielen Firmen und Töchtern begangen wurde. Das genau ist schon "organisierte Kriminalität".  Und mit ein wenig verstehendem Lesen und dem Herstellen der richtigen Zusammenhänge hätte der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel auf der Webseite der Kanzlei Berger selbst (berger-law.de) herausfinden können, dass der Vorwurf einer mafiösen Zusammenarbeit ebenfalls wahr ist. Dazu reicht sogar der IQ eines Schlossers. Nun, nachdem der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel das nicht gleich gemacht hat, braucht er meine Nachhilfe.

Hätte der OStA Müller-Brandt dann so ein einfaches Mittel wie Google verwendet, so hätte er gewusst, dass es sich bei der Strafanzeige und dem Strafantrag des Philipp Berger für sich und für Christoph Preuß um einen Akt handelt, der es wert ist, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher, versuchter, schwerer Freiheitsberaubung  (Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung einzuleiten.

Denn ohne jeden vernünftigen Zweifel sind sich Christoph Preuß und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger der eigenen Straftaten, respektive der Teilnahme und des natürlich des hohen Organisationsgrades auch bewusst und erstatteten dennoch die Strafanzeige aus einem unzweifelhaft kriminellen Schädigungsinteresse heraus.

Dabei kommt es in dem nur noch formell gegen mich gerichteten Verfahren auf dieses Bewusstsein der beiden Herren aber noch nicht einmal an: Es kommt nur darauf an, ob mein Vortrag wahr ist. Das ist er. Die Anklage geht den Bach runter und ich werde, wenn es zu einem öffentlichen Verfahren kommt, diese beiden "Opfer" vor Gericht demaskieren und dazu unter anderem auch den WDR - genauer die Firma Genau.TV einladen. Wenn der Herr Berger und der Herr Preuß also als "richtig garstige Ganoven" (die versuchte schwere Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen, der Versuch, dieses mittelbar durch Missbrauch der Staatsgewalt zu begehen ist zweifelsfrei "garstig") in der Hauptsendezeit auf den TV-Schirmen von Millionen Bürgern dieses Landes erscheinen wollen, dann  bitte ich einfach um pünktliches Erscheinen der von mir als Zeugen benannten, angeblichen "Opfer" zum Gerichtstermin.

Davon, dass ich verurteilt werden könnte, gehe ich übrigens nicht aus: § 193 StGB (berechtigtes interesse), § 138 ZPO (Pflicht zu vollständigem und wahren Vortrag), Art. 5 (Meinungsfreiheit) und Art. 103 GG (Recht auf Gehör vor Gericht) schützen mich schon formell.

Die Anklage erscheint mir, mit allem Verlaub, schon deshalb ziemlich schwachsinnig.

Der Anwalt Berger sowie Christoph Preuß hätten sich vor dem Strafantrag vielleicht auch mit der Adrijana Blazevska unterhalten sollen und zwar dahingehend, was der äußerst ambivalente Strafantrag denn für Reaktionen auslösen könnte und was für Auswirkungen diese haben werden. In diesem Sinne habe ich auch tiefe Zweifel daran, dass der Anwalt Berger auch in juristischer Hinsicht immer weiß, was er wirklich tut. Vorliegend hat er nach meiner Auffassung dazu beigetragen, seinem Mandant Preuß einen erheblichen juristischen und moralischen Schaden zuzufügen, der wohl nicht wieder gut zu machen ist.

Ich halte es für einen Akt einer schon grausigen  Dummheit mir eine so treffliche Gelegenheit einzuräumen, den Herren vor Gericht gemeinschaftlich begangene Straftaten nachzuweisen und diese in ein Urteil aufnehmen zu lassen - und ich werde das auch tun!

Sollte der Anwalt Philipp Berger noch mal was von wegen "kruse Theorien" auf seiner Webseite "lallen", dann werde ich ihn mit besonderer Freude in der Öffentlichkeit des Verfahrens und in diesem Blog "vorführen". Mein Kopf dient mir zumindest zu mehr als dazu, das Gleichgewicht zu halten. Vielleicht sollte, gerade mit dem Blick auf das Schicksal des Günter Freiherr von Gravenreuth (und von ca. einem halben Dutzend weiterer zu Haftstrafen verurteilten Personen aus dessen sozialer Umgebung, die übrigens auch die StA Kassel mit mehr als 100 Strafanzeigen gegen mich überschütteten) noch jemand mit dem Nachdenken beginnen.

Eine  Antragsrücknahme würde jetzt nicht mehr viel ändern, könnte aber als positives Nachtatverhalten oder als Tatrücktritt gewertet werden. Der OStA Müller-Brandt wird schon wissen, was er daraus zu machen hat.


Mittwoch, 11. Juli 2012

Die Euroweb kommt gleich nach den Taschendieben (WDR-Servicezeit)

Der WDR sendete in der Servicezeit den Bericht über die Euroweb, den Philipp Berger und eine offensichtliche bezahlte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" gleich nach dem über Taschendiebe.

Ich ahne schon was der Philipp Berger gerade macht. Dann wird man beim WDR und der Produktionsfirma "Genau.TV" nochmals und dann eben sehr genau hinschauen müssen...
Offensichtlich rechtswidrig ist an dem Bericht nichts. Deshalb habe ich mich nach eingehender Sachprüfung zur Verlinkung entschlossen.

Wiederholung der Sendung morgen, am Donnerstag dem 12. Juli 2012 um 13:00 Uhr.

Das Video ist vorläufig wegen einer "rechtlichen" Auseinandersetzung gesperrt - aber es gibt es mindestens hier und dort. (nach 15 Sekunden Wartezeit dann auf downloaden klicken)

Ich soll Herrn Berger hinsichtlich der Links freundliche Grüße vom Kim.Com ausrichten. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich der Herr Berger in einem Auftrag der Euroweb auch noch mit mir darüber streiten möchte, ob die Leistungen der Euroweb als "unterdurchschnittlich" bezeichnet werden dürfen.

Das ist nämlich ganz eindeutig eine zulässige Meinungsäußerung mit einem objektiv wahren Tatsachenhintergrund - für dessen Beweis ich die Webseite(n) der Kanzlei Berger heranziehen werde ... was nach dem Schaden auch für "ein wenig" Spott sorgen dürfte, den der Herr Berger dann auch zu ertragen hätte.

Montag, 2. Juli 2012

Schleichwerbung: "Anonyme" Blogger hetzen für die Euroweb-Internet GmbH

In den vergangenen Tagen wurde ich von Google auf mehrere Blogs aufmerksam gemacht, welche über die Euroweb Interet GmbH schrieben. Die Blogs, welche mir genannt wurden, haben mit jenem der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" eines gemeinsam: kein Impressum.Darin kann man das Interesse erkennen, anonym zu bleiben. Mich wundert das nicht, warum zeige ich auf.

Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist nämlich: Diese Blogbeiträge wurden gekauft. Das werde ich an den Beispielen und an der "Person" des Betreibers aufzeigen. Und: die gekaufte Werbung ist nicht gekennzeichnet. Diese Blogger machen also Schleichwerbung für die Euroweb. Wettbewerbsrechtlich ist das "höchst bedenklich".

Die Blogs haben erkennbar die Aufgabe, die Euroweb Internet GmbH zu bewerben.

Werbung zu machen mag ja vielleicht noch angehen, mich wundert aber nicht, dass die Betreiber im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Euroweb offensichtlich ihre eigene Identität verschleiern. Ich würde mich ja auch in Grund und Boden schämen, wenn ich die Euroweb oder eine andere, durch arglistige Täuschung abzockende Firma bewerben würde. Nur habe ich keinen Grund mich zu schämen, ich baue keinen solchen Bockmist, ich mache mich nicht mit einer Firma gemein, die - da bin ich mir ganz sicher - nicht umsonst den Ruf hat zu betrügen.

Doch diese Blogs haben auch die Aufgabe,  die getäuschten Referenzkunden durch klare Lügen und sogar DROHUNGEN mit erheblichen finanziellen Nachteilen von einer Kündigung abzuhalten.

Ein Beispiel:

Unter der Kategorie "Euroweb-Abzocke"  berichtet auf "media-law.de" die
Advertiso GmbH
GF: Marco Remmert
Kiebitzhof 1a
22089 Hamburg

unter dem Titel

"Unternehmeraufruhr wegen Euroweb Abzocke"

wie folgt: 
"Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen um die Euroweb Abzocke von Unternehmern – allerdings aus der Warte eines (weitgehend) Unbeteiligten." 
Wie schon geschrieben: keinerlei Impressum, keinerlei Hinweis auf den gewerblichen Betreiber, kein Hinweis darauf, dass es Werbung ist - und dann dieser Satz. Hier wird also offensiv verschleiert, dass für den Beitrag Geld geflossen ist. Das keines geflossen ist, das kann ich ausschließen - und ich kündige schon mal eine große und ganz üble Blamage für den Fall an, dass die Euroweb, deren für diese vor den Gerichten lügende Anwalt Berger  oder ein lügender Inhaber einer Werbeagentur (Was wird wohl eine "Advertiso GmbH" sein?) behaupten, dass kein Geld geflossen sei... Unverkennbar auch die "SEO"-Bemühungen, diejenigen, welche nach negativen Begriffen wie "Euroweb" und "Abzocke" suchen, auf diese Seite zu locken. Wer das macht, der weiß genau, wofür er 30 Silberlinge bekommt.

Ich nehme  diesen Blogbeitrag auseinander und finde:
"Ich frage mich zum Beispiel immer, warum ich so oft lese, dass Unternehmer im Euroweb Abzocke Fall den Paragraphen § 649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) bemühen, um ihr „Martyrium“ zu beenden."
Dabei ist diese Frage in der Realität - also jenseits des gewollt begrenzten Erfassungsvermögens des "30-Silberlinge-PR-Bloggers"  Marco Remmert - ganz einfach zu beantworten: Hilfsweise muss man, um die Abzocke zu beenden, kündigen - falls das Gericht der Nichtigkeit des Vertrages wegen arglistiger Täuschung nicht zustimmen mag - oder falls die für die Anfechtung notwendig einzuhaltende Frist von einem Jahr nicht eingehalten wurde. Dann bleibt nämlich nur die Kündigung nach § 649 BGB und diese, für die Opfer der betrügerischen Praxis günstige Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, musste 10-fach bis zum BGH durchgestritten werden. Seit dem geht dies vor den Gerichten glatt durch. Die Möglichkeit, sich mit der Euroweb kulant zu einigen, kann man zwar suchen - aber 3000 Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten sagen ganz klar, dass "Kulanz" von diesen Abzockern nicht zu erwarten ist.

Doch jetzt streicht der ganz gewiss mit "30 Silberlingen" bezahlte Blogger ganz dick auf und verbreitet, wenn auch nicht wörtlich, die selbe verlogene Drohung, die sich in den Annalen des oft verdammt oft lügenden "Propagandaministers des Euroweb-Reiches", Philipp Berger, wieder findet:
"Meiner Lesart nach steht ihnen danach eine dicke Rechnung ins Haus"
Zu erst einmal mag es sein, dass die Euroweb Internet GmbH nach einer Kündigung eine "dicke Rechnung" verschickt. Nur zahlen muss man diese regelmäßig nicht! Man muss auch nicht auf den lächerlichen, sehr einseitig für die Euroweb günstigen Vergleichsvorschlag der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz eingehen. Und wieso (Zum Teufel!) sollte man das auch tun?

Denn es breitet sich gerade bei den Gerichten die Rechtsmeinung aus, dass die angeblichen "Vertragspartner" der Euroweb durch arglistige Täuschung zum Abschluss bewegt wurden. Für diesen Betrug haben wir eine anschwellende Zahl von Urteilen, praktisch nur das LG Düsseldorf sperrt sich noch ein wenig. "Nur ein wenig" bedeutet nicht, dass der Umstand auch dort zur immer mehr zur Diskussion steht - gerade auch in der sehr stark zunehmenden Zahl Verfahren, in denen die Euroweb "nur fast freiwillig" auf die Forderungen verzichtet und die Klagen zurück nimmt. Vor den Düsseldorfer Gerichten hat die Euroweb nebst der anno 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger jetzt nämlich den ihr gebührenden Ruf weg.

Wer sich gegen den Beschiss  der Euriweb und des Anwaltes Berger wehrt, der spart nämlich, wenn er durch den Anwalt brauchbar vertreten wird, regelmäßig ganz erhebliche Beträge. Die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlt, wenn alles richtig gemacht wird, letztendlich die Euroweb.

Doch der Marco Remmert setzt noch einen drauf. Er lügt den Informationssuchenden vor:
"Hier scheinen mir die einzigen wahren Gewinner ein paar gewitzte Anwälte zu sein, die das Missverständnis der Unternehmer über die Kündigung nach § 649 BGB nutzen. Sie gewinnen diese Fälle immer, ist ja eine Kündigung! Gilt dieser Sieg den Unternehmern? Nach meiner Rechnung nicht. Die Causa Euroweb Abzocke könnte in meinen Augen genau so gut so beurteilt werden, dass Anwälte verunsicherte Euroweb Kunden abzocken."
Also nicht etwa die Euroweb täuscht, zockt ab und bereichert sich - nein, Marco Remmert macht bewusst für 30 Silberlinge unwahr vor, die Anwälte seien es! Also die, welche die Euroweb-Kunden tatsächlich aus den überteuerten Verträgen "rausboxen"!

Das wäre witzig, wenn diese Lügentirade denn ein Komödie wäre, es ist aber ein Trauerspiel
Marco Remmert setzt hier einen drauf und verbreitet die Drohung, dass diejenigen, welche sich mit der Hilfe von Anwälten gegen die Lügen der Euroweb vor, beim und nach Vertragsabschluss, dann sogar vor Gericht wehren, nicht etwa von der Euroweb sondern von den eigenen Anwälten abzockt werden. Wie erbärmlich verlogen ist das denn? Zugleich wird ein einfacher aber perfider psychologischer Trick angewendet. Mit der Kritik an der oft - und wegen des langen Zuwartens durch die Betrogenen selbst - einzig noch möglichen Handlung, also der Kündigung nach § 649 BGB, soll Zwiespalt zwischen dem Anwalt und dem von der Euroweb abgezockten Kunden geschaffen werden, das Vertrauen der Betrugsopfer zu deren Anwälten soll untergraben werden.

Das sind aber garstige, arglistige, ja perfide Lügen, die der Marco Remmert da im Auftrag der Euroweb verbreitet!

30 Silberlinge

Marco Remmert von der "Advertiso GmbH" schreibt im Blog unter "media-law.de" unter folgenden Überschriften
  • "Abschlussfeier der juristischen Fakultät"
    - Werbung für Einladungskarten auf "familieneinladung.de"
  •  "Praktikumsrecht"
    - Werbung für "bewerbung.net"
  • "Scheidungsrecht"
    - Werbung für eine Rechtsanwältin Marlies Belser
Es ist nicht so, das mir über diese Firmen  etwas negatives bekannt wäre, aber schon die Schleichwerbung an sich halte ich für befremdlich, und im Angesicht der weiteren Umstände sogar für fragwürdig. Spätestens die Rechtsanwältin Marlies Belser sollte sehr genau wissen warum - die hat schließlich Jura studiert. Die eigene Werbung neben der für die Euroweb wiederzufinden wäre jedenfalls für mich ein Grund, mein Geld wiederhaben zu wollen.

Doch Marco Remmert schreibt unter "Medienrecht"
"Ebenfalls in der Medienpolitik verankert ist auch die wahrheitsgetreue Übermittlung von Informationen an den Konsumenten wie dies zum Beispiel bei Zeitungen der Fall ist. Diese sollen Sachverhalte ungeachtet von staatlichen Zensuren möglichst korrekt wiedergeben, weshalb ein weiterer wichtiger Punkt im Medienrecht auch die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit ist."
Nun, wenn der Marco Remmert sich hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes und angesichts von 30 Silberlingen so "vertut", dann  muss er sich also meine Kritik gefallen lassen. Und weil er unter "Presserecht" noch folgendes schreibt
"Bei Unklarheiten in der journalistischen Sorgfaltspflicht sorgen der Pressekodex und der Deutsche Presserat für Aufklärung. "

empfehle ich ihm dringend, sich gemäß §6 TMG ein Impressum zuzulegen und, falls er seinen Namen neben der laut dem Pressekodex unzulässigen Schleichwerbung für die Euroweb (also der perfiden Unterstützung für arglistig täuschende Betrüger) nicht sehen will, das einfach zu lassen, statt dem amoralischen Handeln auch noch einen klaren Rechtsbruch hinzuzufügen.

Ziffer 7 Pressekodex:
"Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken."

Marco Remmert wirbt und lügt auch auf "lobby-fuer-menschenrechte.de" für die Euroweb und ich möchte ihm ganz persönlich übermitteln, dass ich die Tatsache, dass er ausgerechnet für seine "Drecksleistung"  das selbe Layout gebraucht wie der ehrlich und korrekt über die Euroweb-Abzocke berichtende Torsten Romaker auf referenzkunden.net als besonders widerwärtig und missbräuchlich empfinde. Auch die Benutzung von auf Rechtsfragen verweisenden Domainnamen für diese Werbung halte ich für "abartig". Ich bin empört!

Seine Unterstützung für Gauner ist widerwärtig und empfinde diese als assozial.

Und bevor Marco Remmert und Gotthard Wahr / Julian Barkow  meinen, ich hätte das nicht entdeckt ....

Einen in den Aussagen fast identischen Artikel, also ein genau so perfides und verlogenes Machwerk veröffentlicht ein Gotthard Wahr oder ein Julian Barkow aus Hamburg auf einer Domain "das-bund.de" die DENIC von einer "SEOSEO GmbH i.G." (also "in Gründung"),  Kiebitzhof 1a, 22089 Hamburg betrieben wird.

Das ist ganz gewiss nicht zufällig die selbe Adresse wie die des Marco Remmert und der "Advertiso GmbH" . Und ganz gewiss nicht zufällig fehlt auch dort das Impressum und jeder Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um Werbung handelt - die sich sogar als Unterstützung von Betrügern erweist. Geschockt bin ich nicht, ich habe derlei erwartet, aber die Verhaltensweise der Herren ekelt mich an.

Wer den Herren Marco Remmert und Gotthard Wahr von meiner Entdeckung derer Tätigkeit, der Lügen und der Drohungen - die letztendlich der Vollendung eines vorher schon weit fortgeschrittenen Betruges dienen - berichten möchte: Deren Telefonnummer ist die 040-878790623.

Nun,  Marco Remmert und Gotthard Wahr können sich gerne von Philipp Karl Berger vertreten lassen. Sollte ein Richter einen Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorgelegt bekommen, so empfehle ich vor dem Durchwinken einen Realitätscheck.

Den habe ich auch den Herren  Marco Remmert und Gotthard Wahr empfohlen:


Ich vermute aber, die Herren werden sich einer Diskussion nicht stellen. Das wäre deren, die 30 Silberlinge zahlenden Auftraggebern - die das ja auch nicht wollen - zu wider. Vor Gericht werden Sie es müssen und dann reden wir auch gleich über das Impressum. Das ja rechtswidrig fehlt.

Der Folgeartikel zeigt auf, was das für Typen sind, derer sich die Euroweb bedient, wer für die 30 Silberlinge da Werbung für die Düsseldorfer Abzockganoven macht. Marco Remmert (Advertiso GmbH, Hamburg) verbreitet nämlich einen Trojaner.




Update:

Die StA Leipzig hat meinen Hinweis auf das Nachtatverhalten des Christoph Preuß bekommen. Es ist deutlich, dass Christoph Preuß durch die unzweifelhaft bestellten Blogbeiträge Taten zu vollenden versucht, die denen wegen denen in Leipzig bereits angeklagt ist, gleichen wie ein Ei dem anderen.

Wenn er also den prinzipiell selben Betrug auch nach der Anklageerhebung fortzusetzen - und zu vollenden - versucht (genau das zeigen die Blogbeiträge unzweifelhaft auf), dann handelt es sich um ein höchst negatives Nachtatverhalten, welches genau genommen sogar eine Inhaftierung zur Unterbindung der Begehungsgefahr rechtfertigt.