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Samstag, 22. September 2012

Philipp Berger will nicht geduzt werden

Da wo ich herkomme hat man sich üblicherweise geduzt. Als Ossi (dauerhaft) mit "sie" angeredet zu werden bedeutete, dass das Gegenüber sich nicht auf der gleichen Ebene sah. Entweder zwei darunter oder zwei darüber ... Ohne greifbaren Grund gesiezt zu werden wirkte befremdlich, ließ "Animositäten" vermuten.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb


Einer weinerlichen Beschwerde bei Google entnehme ich nun, dass der Wessi Philipp Berger nicht von mir gedutzt werden will. Das sei eine Beleidigung - so behauptet er.

Nun gut! Dann sieze ich den "sehr verkehrten Herrn Rechtsanwalt" Philipp Berger eben künftig:
Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.w...s.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.
Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!

Moralisch steht er ja ohnehin mindestens zwei Stufen unter mir, wie ich mit der Antwort auf die Beschwerde auch darstelle:
Es handelt sich um zulässige Meinungsäußerungen. Diese stehen vor dem Hintergrund, dass ich in dem Blog

http://gerichtsreporterin.w....s.com

der definitiv, also nachweislich von der Kanzlei des Herrn Philipp Berger betrieben wird, u.a. als

1.) homosexuell
2.) Alkoholiker
3.) "WAHNsinniger"
4.) Affe
5.) Schaumschläger
6.) Sozialhilfeempfänger
7.) Stalker
8.) Huhn
9.) auf Knien rutschender Bettler
e.t.c. p.p.

und beleidigt und verleumdet werde.

Daneben werden auch weitere Personen, insbesondere ein Tierarzt und Rechtsanwälte, die gegen die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei Berger vorgehen, verleumdet und beleidigt.

Der Herr Philipp Berger muss auf Grund seiner mit dem Betreiben des Blogs http://gerichtsreporterin.w...s.com getätigten Verfehlungen diese ganz offen an ihn adressierte Antwort auf seine Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen hinnehmen.

Es handelt sich nicht um die Wiedergabe seiner Privatadresse, an der Adresse in Niederkrüchten betreibt der Herr Philipp Berger mindestens eine Firma, diese Adresse ist ins Handelsregister eingetragen wurden. Handelsregister Düsseldorf, HRB 67759


Die Art seiner Reaktion zeigt, dass der Artikel gerechtfertigt ist.


Der Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" enthält unwahre Angaben über dessen Betreiber:

http://gerichtsreporterin.w....s.com/impressum-2/
vers.
https://gerichtsreporterin.w....s.com/about/

Es gibt jedoch neben harten Indizien auch greifende Beweise für die Tatsache, dass Herr Berger den Blog führt oder führen lässt:

1.)
Ich habe dem Betreiber des Blogs "gerichtsreporterin.w....s.com" über die Kommentarfunktion am 6.9.2010 eine URL zukommen lassen, die ein nicht erratbares Geheimnis enthielt.

Genau diese URL mit dem nicht erratbares Geheimnis (eine ID) wurde ca. 30 Minuten später von der IP-Adresse 217.5.171.122 aus aufgerufen.

Diese IP gehört laut whois zum BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET - und war mir vorher nicht einmal bekannt.

2.)
In dem Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" werden Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht - und zwar am Tag der Zustellung bei Herrn Berger, die in Sachen zwischen mir und ihm ergingen, von denen Dritte außerhalb der Kanzlei auch gar keine Kenntnis haben.

3.)

a)
In der Kanzlei Berger ist eine Frau Sabine Meuters als Pessesprecherin tätig.

http://www.agentur-presse.de/memberlist.php?action=profile&id=2086

b)
Diese Frau Sabine Meuters veröffentlichte einst über einen Rockerprozess.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1200001/Der-Rockerkrieg-im-Duisburger-Rotlichtviertel.html

c) Der oder die Betreiberin des Blogs "gerichtsreporteriin.w...s.com" behauptet, einst im Rockerbmilieu ermittelt zu haben.

http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/04/05/was-ist-los-bei-euroweb-eine-dusseldorfer-firma-muss-um-ihren-guten-ruf-kampfen/

d)
in dem Qelltext der
http://gerichtsreporterin.w....s.com/ finden sich mehrfach falsche Links zu PDF-Dokumenten die auf einen Ordner C:\Users\Sabine ... verweisen.

Herr Philipp Berger kann also nicht mehr bestreiten, dass der Blog http://gerichtsreporterin.w...s.com/ von seiner Kanzlei aus und auf seine Veranlassung hin betrieben wird. Damit gehen die darin gegen mich und Dritte geäußerten, wüsten Verleumdungen, Beleidigungen und Schmähungen auf sein Konto.

Er handelt also kriminell, der Vorwurf ist wahr und richtig, die darauf basierenden Meinungsäußerungen kann Herr Berger nicht verbieten lassen, allenfalls könnte ich mich nach einer Löschung seines Drecks zu einer Löschung überreden lassen.


Liste der beleidigenden/verleumdenden Artikel des Herrn Berger respektive seiner dazu unzweifelhaft beauftragten Angestellten Sabine Meuter:
  1. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/18/die-tranen-des-j-r-uberall-ist-er-einschlagig-bekannt-bei-inpol-ist-er-zwischen-2006-und-2011-wegen-34-delikten-erfasst/
  2. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/16/immer-wieder-neue-wahn-bluten-j-r-macht-gegenuber-dem-landgericht-monchengladbach-einen-auf-clown/
  3. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/12/j-r-und-die-gitter-der-wahnsinnige-hat-sehnsucht-nach-knast-luft-erst-mal-aber-steht-die-pfandung-von-internetdomains-an/
  4. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/09/j-r-als-tanzer-und-hexer-die-grose-blamage-fur-den-wahnsinnigen-nimmt-kein-ende-schon-wieder-wird-es-nichts-mit-prozesskostenhilfe/
  5. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/05/wie-sich-j-r-durchs-leben-schlagt-der-wahnsinnige-sucht-derzeit-dringend-einen-gratis-fur-ihn-tatig-werdenden-anwalt/
  6. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/01/nebelkerzen-luftballons-und-einen-doktortitel-fur-t-t-gibt-demnachst-diverse-geburtstagsprasente-j-r-unterliegt-schon-wieder-vor-gericht/
  7. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/29/alles-hat-ein-ende-j-r-und-t-t-mussen-beim-posten-uber-euroweb-und-die-kanzlei-berger-besser-obacht-geben-gisela-ist-nicht-sabine/
  8. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/22/blonder-engel-ein-thriller-der-tierarzt-und-der-wahnsinnige-schwadronieren-uber-ihre-gisela-vision-achtung-stalking-ist-strafbar/
  9. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/18/j-r-wunscht-sich-das-lied-vom-tod-ist-der-wahnsinnige-bald-seine-internet-domains-los/
  10. http://gerichtsreporterin.w...s.com/2012/08/15/nicht-nur-die-hitze-macht-j-r-zu-schaffen-der-wahnsinnige-kriegt-partout-keine-prozesskostenhilfe-eine-spritze-von-t-t-will-er-nicht/
  11. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/11/affe-und-schaumschlager-zugleich-j-r-der-wahnsinnige-will-einfach-keine-ruhe-geben-eine-niederlage-jagt-die-nachste/
  12. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/08/gutes-bloggen-will-gelernt-sein-selbst-anwalte-stolpern-mitunter-im-world-wide-web-manche-juristen-schicken-j-r-und-t-t-vor/
  13. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/04/schwarze-schafe-in-der-blogosphare-fur-t-t-und-j-r-lauft-es-uberhaupt-nicht-gut/
  14. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/01/badehose-ja-prozesskostenhilfe-nein-der-sommer-bringt-fur-j-r-nicht-nur-gutes/
  15. https://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/29/j-r-t-t-und-euroweb-wie-sich-zwei-mit-ihrem-posten-im-internet-selbst-das-leben-schwer-machen/
  16. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/25/zundeln-im-internet-kann-fatale-folgen-haben-wie-man-am-besten-nicht-bloggen-sollte-das-treiben-von-j-r-und-t-t-als-negativbeispiele/
  17. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/11/huhn-stalker-advokat-der-wahn-versetzt-j-r-in-unterschiedliche-rollen-keine-aussichten-auf-prozesskostenhilfe/
  18. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/03/j-r-unmittelbar-vor-dem-gipfel-des-wahn-wie-ein-auf-knien-durch-die-gegend-rutschender-bettler-justitia-tyrannisiert/
  19. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/09/uble-postings-dreiste-mails-und-stupide-anrufe-wie-bosewicht-j-r-seinen-wahn-mehr-und-mehr-auf-die-spitze-treibt/
  20. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/02/euroweb-kanzlei-berger-und-prozesskostenhilfe-wie-bosewicht-j-r-die-justiz-auf-trab-halt/

Der von Herrn Berger durch Herrn Bohne beanstandete Artikel ist also nur die Gegenvorstellung zu seinen oder von ihm veranlassten Äußerungen. Er ist zulässig hart, zulässig polemisch, zulässig kritisierend.

Ich fordere Herrn Berger auf, binnen 5 Tagen schriftlich auf die erhobene Beschwerde zu verzichten, ansonsten werde ich negative Feststellungsklage einreichen. Den Drecksblog gerichtsreporterinw....s.com hat er auch zu löschen, dieser Herr "Rechtsanwalt"!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

Am 21.09.2012 03:03, schrieb Das Google Team:
Wir wurden benachrichtigt, dass die folgenden Blogposts mutmaßlich Inhalte
umfassen, die möglicherweise die Rechte anderer Personen und die Gesetze
der Länder verletzen, in denen diese wohnhaft sind:

http://joerg-reinholz.blogspot.it/2012/09/ach-ah-herr-euroweb-berger.html

Die bei uns eingegangene Beschwerde ist angehängt.

Sollten wir nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen eine Antwort von
Ihnen erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie (a) die besagten Inhalte
entfernt haben oder aber (b) substantiiert darstellen, dass die behauptete
Rechtsverletzung nicht vorliegt, wird der beanstandete Blogpost entfernt
werden. Wir behalten uns vor, Ihre Korrespondenz an den Beschwerdeführer
weiterzuleiten.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an
einen Rechtsbeistand. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns
wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team

Google Inc.
Legal Support
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA

Ich habe noch etwas auszurichten:

Der Jean-Paul Bohne schrieb in der Beschwerde:
"Unser Mandant hat keinen Rechtsverstoß der vorgeworfenen Art und Weise begangen."
Herr Jean-Paul Bohne!

Ich weise diese Darstellung als eine der zahlreichen Lüge Ihres Mandanten Philipp Berger (Niederkrüchten), Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf)  zurück. Ich halte es für erbärmlich, dass der ganz eindeutig erwischte Philipp Berger hier in einer dreisten Weise versucht, sich aus den Tatsachen herauszulügen. Denn für den Blog "http://gerichtsreporterin.w....s.com" trägt er die Verantwortung: Der Blog wird aus seiner Kanzlei heraus und ganz eindeutig in seinem Auftrag geführt. Dieser "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist also für die Rechtsverstöße verantwortlich, er agiert auf eine verlogene und kriminelle Weise.

Donnerstag, 9. August 2012

Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Dienstag, 7. August 2012

Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2

Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

Jetzt: Teil 2

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html

verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“. Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

Die Textstelle lautet korrekt:
"Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen."
Herr Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), von der Kanzlei Berger GbR, falls da ein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde, war es ein Reinfall, denn dann hat das Gericht abgelehnt, weil dieses eine klassische Meinungsäußerung ist.

Falls da aber kein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde war es pures Stalking.

Ein negative Feststellungsklage könnte Ihren Mandanten Kosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro bescheren. Soll ich den Auftrag ausschreiben oder einfach meinem tausend mal besseren Stammanwalt mal machen lassen? Ich habe ja bereits geantwortet und Sie zur Rücknahme aufgefordert - und doch Sie haben in mafiöser Einigkeit das "Gesetz der Umerta" befolgt - namentlich geschwiegen.

Auch hier gilt:


Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").

Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 1

Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

Heute: Teil 1

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können  soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:

1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html

wird durch die Äußerungen:

„dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“


„die von diesen getäuschten“

„Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“


„offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben. 
Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

Hätte das dumme Gelaber auch nur für 10 Cent Substanz, dann hätte Ihr "lieber Rechtsanwalt" Philipp Berger eine einstweilige Verfügung bekommen. Hat er aber nicht, wahrscheinlich nicht mal beantragt, denn die Abmahnung ist so dämlich, dass die auf den Gerichtstreppen als Witz gehandelt wird.

Die Stelle  „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“
lautet vollständig:
Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.
Wie dumm oder aber böswillig muss ein studierter Jurist  sein, der diese klipp und klar als Meinung geäußerte Meinung angreift? Also: Wie dumm oder böswillig sind Sie - und der Herr Preuß von der Euroweb nebst dem Herrn Berger, die Sie als "Ansprechpartner im Medienrecht" vertreten?

Machen Sie bloß den Hals auf und äußern Sie die falsche Worte, dann hole ich mir sofort die negative Feststellung. Der Lieblingsstreitwert von Ihrem Chef Berger liegt doch bei 75.000 Euro? Dann sollten schon mal mindestens 5000 Ocken für Gerichtskosten geplant werden. Doch dabei bleibt es nicht:

Die Textstelle „die von diesen getäuschten“ findet sich in:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

Für die erste Täuschung durch die Euroweb habe ich viele Urteile. Und ich habe eine schöne Sammlung dieser "Berichte"  des Philipp Berger - darunter solcher in denen der Mann falsch vormacht, täuscht - teilweise sogar offensichtlich lügt. Die Zusammenarbeit Euroweb + Berger, also die zielbewusste Täuschung des Publikums durch die Kanzlei, ist so naheliegend, dass es viel mehr als einer einfachen Rechtsbeugung bedarf um das durchzubekommen. So kriminell ist kein Richter. Nicht mal in Köln, Hamburg, Berlin oder Mönchengladbach!

Die Textstelle: „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“
bedarf keiner Diskussion, Sie Rechtsanwalt! Sie bekommen Sie von mir kostenlos einen Einführungskurs in die Merkmale des Betruges nach § 263 StGB und wagen es sich, sich darüber namens Ihrer Mandanten zu beklagen?

Aber Sie, der Herr Preuß und der Herr Berger haben ja die einstweilige Verfügung nicht bekommen - oder nicht mal beantragt. Nur gedroht... Jetzt droh ich mal: Mit einer Feststellungsklage. 

Die Textstelle: „offenkundigen Beschiss“ 

... führt mich zu folgenden 4 Fragen: 
  1. "Was wollen Sie?"
  2. "Sind Sie wirklich Jurist?"
  3. "Wissen Sie eigentlich was eine 'negative Feststellungsklage' ist?"
  4. "Wissen Sie denn auch schon, was Sie mich mal können?"



Mein Rat an Jean-Paul Bohne:

Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").


Montag, 6. August 2012

Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz
Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

unter dem kanzleieigenem Aktenzeichen ZR 7170/2012 (man solle es bitte stets angeben) führten Sie am 1.August 2012 in der Beschwerde über den Artikel

"StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein"

aus:
Weiter heißt es:

„(...) kriminelle Anwälte (...)“

Dies geschieht als Kommentar zu dem angezeigten Blogeintrag, in dem unser Mandant als Rechtsanwalt namentlich genannt und unter anderem in seiner Ausübung als Rechtsanwalt thematisiert wird. Der Kommentar bezieht sich auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Berger wird also als kriminell bezeichnet. Dies stellt einen unzulässigen Wertungsexzess dar.

Da lachen doch die Hühner, allerwertester, von Philipp Berger  zum "Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht" ernannter Herr "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne!


Die Stelle „(...) kriminelle Anwälte (...)“ findet sich in einem Kommentar:
Es wäre höchst wünschenswert, dass aus derartigen Ermittlungen endlich mal eine Anklage mit Verurteilung - ohne Bewährung - würde.
Die bisherigen Erfahrungen mit in Ausübung ihres Berufs straffällig gewordenen sog. "Rechtsanwälten" sehen da leider alles andere als vielversprechend aus. Viel zu lange konnten Leute wie GvG und sein ehemaliger Kanzleisozius Syndikus ihr Unwesen treiben, weil immer wieder nur Bewährungsstrafen oder (insb. bei GvG) § 154 Abs. 1 StPO zur Anwendung kamen. Hier sind Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, endlich ein deutliches Zeichen gegen kriminelle Anwälte zu setzen, die es durch ihr Handeln verwirkt haben als "Organe der Rechtspflege" zu gelten. 
Dass das "kriminelle Anwälte" hier einen allgemeiner Bezug auf kriminelle Anwälte - und nicht zu einen bestimmten kriminellen Anwalt, also auch nicht zu Philipp Berger, hat, ist doch offensichtlich. Es besteht viel eher noch ein Bezug zu zwei Münchner Exemplaren der besonders beachtenswerten Gattung dieser speziell agierenden "Organe der Rechtspflege", eines davon ist letztendlich an eigener Dummheit gestorben, denn das sich das Exemplar mir anlegte war einer seiner Schritte auf dem Weg in die Hölle.

Wenn Ihnen das nicht eingeht, dass die Äußerung gar keinen Bezug zu Philipp Berger hat, dann sind Sie - besonders bezogen auf den Beruf - nicht mit ausreichendem Intellekt ausgestattet. Ein "Rechtsanwalt" hätte das jedenfalls erkannt.


Aber wenn Sie dem Euroweb-Anwalt Philipp Berger hier eine bestimmte Jacke anziehen wollen, dann wird die dem wohl auch passen! Sie, Herr Jean-Paul Bohne können das ja viel besser einschätzen als ich, sehen den Herrn ja quasi täglich bei der Arbeit. Ich sehe nur die Resultate seiner Bemühungen. Aber auch auf der Basis dieses vergleichbaren geringen Wissens bin ich der Meinung, dass die von Ihnen übergeworfene Jacke dem Philipp Berger passt. Sie stehen also nicht allein.

Nur werden Sie eben mit einem Antrag auf dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht durchkommen. Mit einer Hauptsacheklage erst recht nicht.

Sie haben die Beschwerde im Auftrag des Philipp Karl Berger geführt. Das Sprichwort:

Getroffene Hunde bellen!

kennen Sie sicher.



Jörg Reinholz, Schlosser aus dem Osten

Samstag, 4. August 2012

Eine Warnung an Jean-Paul Bohne von der Euroweb-Kanzlei

Herr Jean-Paul Bohne, "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf,

mir liegt schon wieder eine Ihrer tatsächlich unbegründeten und aus Textbausteinen zusammengerotzen Beschwerden gemäß § 10 TMG für die Euroweb und sogar Ihren Chef Berger vor. Als Jurist sollten Sie Rechtskenntnisse haben und wissen wann eine Beschwerde gerade noch rechtmäßig ist und wann sie so wenig Erfolg verspricht, dass diese, so man derlei "Blödsinn" zu oft vorträgt, auch als "Stalking" bezeichnet werden darf!

Ich warne Sie: Ich werde, wenn nochmals solcher Unsinn folgt, diese "Beschwerden gemäß § 10 TMG" veröffentlichen  und diskutieren. Oder wenn diese nicht binnen 72 Stunden und 1 Minute zurückgenommen werden.

Wie sich das hinsichtlich Ihrer beruflichen Aussichten auswirkt hängt von dem Ihnen bekannten Inhalt der Beschwerden ab. Vielleicht sollten Sie sich einen "Ansprechpartner im Medienrecht" suchen, der nicht Philipp Karl Berger heißt und aus meiner sachlich durch genau solchen Rotz begründeten Sicht keinen Deut klüger ist als der berühmte Rechtstroll von Gravenreuth, geb. Dörr. Was der Philipp Karl Berger Ihnen beibringt taugt nicht viel und ich werde erheblichen Spaß dabei haben, Ihre lediglich belästigenden Schreiben sorgfältigst zu sezieren. Das wird für Sie sicherlich sehr lehrreich und ich werde Ihnen viel von dem beibringen, was Sie - ausweislich der Beschwerden - im Jurastudium nicht gelernt haben. Die Frage, was wohl passiert, wenn ein Schlosser einem angeblich ausgewachsenem "Rechtsanwalt" öffentlich die "Juriten"(¹) liest, die sollten Sie sich selbst beantworten können.

Und wenn die Beschwerden nicht zurückgenommen werden, dann werde ich außerdem negative Feststellungsklage erheben und die von mir gelesenen "Juriten" durch Urteile untermauern und "adeln" lassen. Was glauben Sie, der Christoph Preuß oder der Philipp Karl Berger denn, wer ich bin, dass ich mich mit solchem Unsinn belästigen lasse ohne meine Rechte wahrzunehmen?

Freilich haben vom Massenmörder über den Betrüger bis herunter zum letzten cracksüchtigen Dieb alle Kriminellen genau so wie ehrbare Bürger das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und so Beschwerden zu führen. Aber wenn dieses ausufert und in den Abmahnungen praktisch nur unhaltbarer Unsinn vorgetragen wird, dabei Wortfetzen aus dem Kontext gerissen und dann vorsätzlich falsche Behauptungen darüber getätigt werden, dann macht sich als Anwalt auch mit solchen Lügnern gemein, die des kriminellen Handeln längst nicht mehr nur verdächtig sind.

(Bild: Jörg Reinholz, GNU Free Documentation License)


Und diese Schwelle haben Sie meiner Auffassung nach überschritten, Herr Jean-Paul Bohne, von der "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf. Sollten Sie sich auf den Weg gemacht haben um ein zweiter Günter Freiherr von Gravenreuth oder ein zweiter Philipp Karl Berger zu werden, dann sollten Sie vorab wissen: Dieser Weg ist nicht gut. Und er ist auch für Sie persönlich nicht gut.

Ich teile Ihnen noch mit, dass ich mich beleidigt fühle. Denn mit ihren Beschwerden teilen Sie mir mit, dass Sie davon ausgehen, dass ich mich leicht erschrecken lasse. Dabei habe ich die Angst vor Anwälten, deren Abmahnungen und Beschwerden längst verloren. Mit solchem Anwälten und notorischen Kriminellen (auch in Personalunion) habe ich die Klingen mehr als einmal erfolgreich gekreuzt.

Wenn Sie, und Sie demonstrieren durch den mir übermittelten Unsinn das es so ist, vor mir keinen Respekt haben - dann muss ich Ihnen den eben beibringen!


Sie haben 72 Stunden und 1 Minute. Es ist Samstag, der 04. August 2012 um 10:44. Rechnen werden Sie ja wohl können.



Jörg Reinholz


P.S.
Falls Sie vorhaben, zu monieren, ich würde den Philipp Karl Berger mit dem kriminellen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, auf eine Stufe stellen: Das hat der Philipp Karl Berger selbst getan - und zwar schriftlich. Lassen Sie also den Quatsch!

¹) Ju|riten: Wortschöpfung aus "Leviten" und "Juristerei"

Mittwoch, 1. August 2012

Jenseits der Vernunft: Euroweb-AnwaltPhilipp Berger

Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger (nennt sich gern auch "Ansprechpartner im Medienrecht") hat sich bei der Google Inc. durch mehrere Emails seines Angestellten Jean-Paul Bohne über mehrere Artikel beschwert. Auch im Namen der Euroweb.

Das was jetzt folgt lässt auf eine Störung mindestens in der Disposition der Synapsen des "Rechtsanwaltes" Berger schließen.

Der in Niederkrüchten wohnhafte Euroweb-Anwalt Philipp Berger verlinkt auf den Webseiten der Berger Law LLP (Düsseldorf) selbst auf die Seiten, über die er sich beschwert und trägt damit zur Verbreitung just der wahren Informationen und zulässigen Meinungsäußerungen bei, gegen die er von Jean-Paul Bohne in seinem und im Auftrag der Euroweb Beschwerde führen lässt.

Für vergleichbare Handlungen gibt es anderwo auch schon mal eine "Dummheitsbescheinigung".  Da ich erwarte, dass der Anwalt Berger dem angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne eine Rücknahme der Abmahnungen verbietet oder schon verboten hat, gehe ich davon aus, dass demnächst ein Gericht in einer Hauptsache eine ganz brauchbares Urteil erlässt. Darin wird das Wort "Rechtsmissbrauch" stehen - und zwar unter "Entscheidungsgründe".

Aber auch sonst taugen die Abmahnungen nicht zu einem Vorteil der Mandanten. 

Mit Freude werde ich feststellen lassen, dass der Anwalt Philipp Berger wissentlich Kriminelle unterstützt, die Öffentlichkeit und die Gerichte belügt.

Und darüber berichten.


Ein kleiner Nachtrag:

Entweder stimmt die Angabe in der letzten Mail des Jean Paul Bohne nicht (bei der Berger LAW LLP finden sich immer wieder unwahre Vorbringen in Schriftsätzen) oder Google hat mir längst nicht alle Beschwerden weiter gegeben. Wenn die aufgeführten Beschwerden stimmen sollten, dann waren diese wohl zum Teil so sinnlos, dass Google selbst darauf aufmerksam wurde.

Sonntag, 22. Juli 2012

Euroweb, Betrug, arglistige Täuschung - nochmals in gerichtlicher Klärung

Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
1.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte
[Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung  nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

2.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger
[Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde,  wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

3.)
Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der  Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".


Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist.

Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP"  irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:




So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.

Seine Äußerung
"Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."
kann sich der selbsternannte  "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.

Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.

Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!

Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...

.... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.

Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens:
Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung.


Donnerstag, 5. Juli 2012

Dumm gelaufen, Herr Philipp Berger!

Auf den Webseiten der Kanzlei des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten sind ältere Inhalte kürzlich - sicher aus gegebenen Anlass - verborgen worden. Nur eben nicht vor mir.

Falls also jemand diese älteren Artikel und Dokumente braucht ... bitte Nachricht an mich.

Das Angebot gilt sogar für Kassler Staatsanwälte. Allerdings werde ich den Mist für die nicht ausdrucken.




Sonntag, 6. Mai 2012

Exkurs: Der Ansprechpartner im Medienrecht, die Hauskanzlei und eine selbstgefährdende Abmahnung

Neulich kam mir ja die schöne Abmahnung (vorsorglich: auch eine Information gemäß § 10 TMG darf man "Abmahnung" nennen) des frisch gebackenen "Rechtsanwaltes" Jean Paul Bohne für den selbsternannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger in die Finger und ich hatte für beide und natürlich das andere Publikum auch schon einen Kurs hinsichtlich der §§ 192, 193 StGB gegeben. Der Philipp Berger hatte alsdann wohl einen besonders üblen Samstag.

Heute setze ich fort.

Als wackerer und gestandener Schlosser muss ich niemanden "Welpenschutz" gewähren über den man sagen kann "Du bist 18, vereidigt, hast gesoffen und geschossen". Das meint, die betreffende Person sei selbst für sich verantwortlich. In der Ostzone war der Suff übrigens keine Ausrede für Straftaten (und ich finde das besser als die West-Regelung), aber halt, ich schweife ab.

Der heute zu diskutierende Teil der Abmahnung, die ich wie gehabt als schlechtes Beispiel durchspreche, lautet buchstabengetreu wie folgt:

16.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-verliert-nach-arglistiger.html


  • „Hauskanzlei“
Die Bezeichnung der Kanzlei unseres Mandanten als „Hauskanzlei“ ist
rechtswidrig. Denn durch diese Formulierung wird suggeriert,
unser Mandant führe keine unabhängige Kanzlei, sondern sei in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig.

Jedenfalls ist diese Auslegung für den unbefangenen Leser möglich, was entsprechend der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ausreichend ist  (vergleiche: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom: 25.10.2005- 1 BvR 1696/98 - 25.10.2005).

Durch diese Äußerung wird unserem Mandanten unterstellt, er verstoße gegen seine Berufspflichten aus § 46 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA. Denn nach § 46 BRAO darf ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen  Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

Durch die Bezeichnung „Hauskanzlei“ wird unserem Mandanten ein Verstoß gegen § 46 BRAO vorgeworfen. Die Verbreitung dieser Aussage ist ehrenrührig und greift maßgeblich in das Selbstbestimmungsrecht unseres Mandanten ein und verletzt seine Eigenart in seinem beruflichen Wirken. Die Äußerungen sind geeignet, das berufliche Ansehen unseres Mandanten zu schädigen und seine Berufsausführung zu gefährden.
Um Gottes willen, liebe juristisch interessierten Leser!

Sowas darf man seinen Gegnern niemals  in die Hände geben, denn diese werden auf der Stelle von allen Krankheiten, Parasiten und sonstigen Übeln befreit! Lachen ist nämlich ungeheuer gesund.

Und wie werden die lachen? Schallend und das auch als letzte!

Schon bei der Ansicht des Wortes "Hauskanzlei" als Gegenstand einer Abmahnung werden sich die Lachmuskeln Ihrer Gegner vorspannen. Wenn dann aber noch die "Begründung" gelesen wird wonach durch das Wort suggeriert werde, dass der Philipp Berger  keine unabhängige Kanzlei, sondern in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig sei, dann wird ein unverbergbares Grinsen in den Gesichtern der Gegner sichtbar.


Wenn jetzt die Gegner den Webbrowser anwerfen und sich mal auf 123Recht.de oder auf der Webseite der Kanzlei Berger LLP oder der Berger Law LLP umsehen, dann werden die Gegner sofort herausfinden, dass der Anwalt Berger wie folgt selbst öffentlich(!) darstellt:
"Euroweb. Die Interessen dieses Unternehmens vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP."
oder 
Die Interessen von Euroweb vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf).

Da steht jeweils nicht "vertrat"(Präteritum), da steht "vertritt", das ist der Präsenz. Zudem haben Berichte des Herrn Berger über Verfahren, in welchen er nicht die Euroweb Internet GmbH oder eine der Tochterfirmen vertrat, einen außerordentlichen Seltenheitswert!

In Abmahnungen sieht es dann sogar so aus (ich selbst bekomme keine, wahrscheinlich weil ich mich sofort darüber lustig machen würde):


Als Text, weil es so schön ist:
"wie Sie sehr genau wissen, vertreten wir ständig die rechtlichen Interessen der Firma Euroweb Internet GmbH"

Und dann hätten wir noch das hier:



Das sieht nun so aus, als betone der  Anwalt Philipp Berger mit den Kanzleien "Berger & El Gendi", "Berger & Kollegen", "Berger Law LLP" und "Kanzlei Berger LLP" nicht nur ständig, sondern stetig selbst dass die "Berger LAW LLP" die "Hauskanzlei" der Euroweb sei. Denn nichts anderes als eine ständige oder zumindest häufige Vertretung verbirgt sich hinter dem Begriff, den viele Anwälte sogar als Werbung empfinden, jedenfalls wenn der Mandant seriös ist. Ok. ok... Ich gebe ja zu, das ist bei der Euroweb gerade nicht der Fall. Aber dass die Kanzlei dadurch mit einer bekannten unseriösen Firma in Verbindung gebracht wird war ja nicht abgemahnt und müsste nach den Berichten des Philipp Berger selbst auch nicht unterlassen werden.

Der Philipp Berger hat durch die Berichte seinen eigenen Ruf an den der Euroweb gekettet. Das wird ihn nach meiner Ansicht in naher Zukunft übel treffen.

Zurück zur Abmahnung:

Schon das Wort "Kanzlei" steht der von Philipp Berger an den Haaren herbeigezogenen Gleichsetzung mit einem angestellten Anwalt gemäß § 46 BRAO ganz klar entgegen. Der Begriff "Hauskanzlei" und das Wort "angestellt" passen nicht zusammen, denn anders als ein Anwalt (ist Person) kann eine Kanzlei (ist Firma) gar nicht angestellt sein! Die Gegner, die es herausfinden werden, die lachen dann so herzlich, dass alle Krankheit von ihnen abfällt wie Staub von einem trockenem Mantel. Blinde werden sehen und Lahme die Krücken wegwerfen.

Im Übrigen wäre, würde man dem Philipp Berger folgen, jede Äußerung "Mein Gegner und sein Anwalt" rechtswidrig, denn man könnte argumentieren: "weil es nicht völlig ausgeschlossen wäre, dass ein möglicher Leser es so versteht dass der Anwalt des Gegners dessen Sklave sei, das besitzanzeigende Wort "sein" weist sogar darauf hin!" - und das, ja das ...

Pardon! Bei den Römern war derlei durchaus möglich. Das ist allerdings so einige Staatenbildungen und Gesetzesänderungen her.

Es sei, wie es sei, kein Richter wird dem Anwalt Philipp Karl Berger darin folgen, dass der Begriff  "Hauskanzlei", ja noch nicht mal "Hausanwalt"(!) bei irgend einem Leser einen halbwegs ernsten Verdacht errege, dass  es sich um einen angestellten Anwalt handele.

Wenn jetzt die Gegner aber noch eine Suchmaschine benutzen und herausfinden, dass ein Amin El Gendi praktisch zeitlich die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei "Amin El Gendi & Philipp Berger" gründete (Der Berger war damals so frisch Anwalt wie es der Jean Paul Bohne es heute ist...), dann sind die Gegner, ja so gesund kann Lachen sein, auf Jahre hinaus vor allen Übeln gefeit!

Das Beste: Für die negative Feststellung dieses Sachverhaltes lässt sich ein außerordentlich hoher Streitwert rechtfertigen. Hatte doch die Kanzlei "Berger LAW LLP" die Euroweb in mehreren tausend Verfahren vertreten. Je Verfahren einen Tausender? Dann geht der Streitwert in die Millionen. Und wenn der Richter wegen der gesamten streitigen Abmahnung ohnehin einen ganz üblen Eindruck einerseits von der Arroganz und andererseits von den sehr begrenzten Fähigkeiten des selbsternannten "Ansprechpartners im Medienrecht" hat, dann wird er ein von Philipp Berger zu zahlendes, richtig teures Lehrgeld auch "bewilligen".

Und das erwähnte BVerfassG Urteil BVR 1696/98?

Das ist das berühmte "Stolpe-Urteil". Langweilig. Mal ganz ehrlich, würde jeder, der mal auf einen Link dazu geklickt hat, sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" anbieten, dann hätten wir davon eine Schwemme!

Pardon. Ich irre schon wieder. Wir haben eine solche Schwemme von "Ansprechpartnern im Medienrecht". Das ist offensichtlich. Denn das ist nun wirklich nicht die erste oder gar einzige Abmahnung von oder für einen solchen "Spezialisten", die ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, so "locker und im Vorbeigehen" auseinander nehme, dass man sich fragt, was der Berufsstand der Rechtsanwälte eigentlich für Voraussetzungen hat und was für ein "Ansprechpartner im Medienrecht" das überhaupt sein soll, wenn ein dahergelaufener Schlosser (aus dem Osten!) so deutlich bessere Auskünfte gibt!

Also, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Berger Law LLP und der Kanzlei Berger LLP: Wer, bitteschön, wer sollte Sie nach der hier besprochenen Abmahnung noch als "Ansprechpartnern im Medienrecht" akzeptieren?


Sie müssten schon der Hausanwalt dieser Person oder Firma sein, es müsste also ein ganz besonders unzerbrechliches Verhältnis zu diesem Mandant bestehen. Es sei denn der erfährt nicht, welche "großartige Hausnummer" Sie in diesem Geschäft wirklich darstellen. Jetzt jedenfalls kann er es erfahren.
---

Ich habe, anders als den Philipp Berger, den Jean Paul Bohne doch geschont. Der ist zwar als "Unterzeichner" der Abmahnung erwähnt, aber wie im "Zauberlehrling" gilt:
"Besen, Besen - seyds gewesen!"
Der Mann lernt noch. Nur der Meister taugt nicht. Der wird das aber nicht zugeben.

Und was das "Ändern" betrifft, da habe ich tiefe, von Tatsachen genährte Zweifel.


Samstag, 5. Mai 2012

Wie die Euroweb und die Kanzlei Berger die ganze Welt zum Besten hält

Den Jean-Paul Pierre Bohne vorzuschicken, auf dass dieser in einer Abmahnung Unsinn schwafelt, das war schon raffiniert.

Immerhin kann die Kanzlei Berger jetzt behaupten:

"Garstiger gestandener Schlosser missachtet Welpenschutz unseres Fidibusses!"
und sich darüber aufregen, dass ich einem jungen Menschen keine Chance lasse, dass dieser sich trotz des widrigen Umfeldes in der Kanzlei doch zu einem ehrlichen und rechtschaffenen Anwalt entwickle. Ja, ich muss zugeben, ich bin da ganz böse hereingelegt worden.

Doch es ist noch viel schlimmer!

Denn der arme, von mir ganz gewiss ganz grundlos beschimpfte Junganwalt (Welpe, Fidibus) Jean Paul Bohne hatte auch geschrieben:

Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).

Das ist die Behauptung, ich würde hier als Wettbewerber handeln. Dies würde sich aus meiner Webseite ergeben.

Wann war das doch gleich?
companyname: BERGER LAW LLP
country_residence: DE
dmca_signature: Jean-Paul Bohne
dmca_signature_date_day: 24
dmca_signature_date_month: 4
dmca_signature_date_year: 2012
full_name: Jean-Paul Bohne

Am 27. April 2012 also hat Jean-Paul Bohne von der Kanzlei Berger LLP in Vertretung der Euroweb Internet GmbH und des Philipp Berger(sic!) behauptet, ausweislich meiner Webseite sei ich Wettbewerber der Euroweb.  Mit dem Datum vom 26. April schrieb der Anwalt Philipp Berger von der Kanzlei Berger LLP in Vertretung der Euroweb Internet GmbH wie folgt:



Der Anwalt Philipp Berger behauptet also einen(!) ganzen(!!) Tag(!!!) früher, ich sei, ausweislich meiner Webseite, kein Wettbewerber.

Und nun falle ich gleich wieder auf die Euroweb und den genialen Schachzug des Philipp Berger herein! Jetzt nämlich, unter dem Eindruck dieser beiden gegenteiligen Schriftsätze, nenne ich die Euroweb und den Herrn Berger:


Das wirklich Dumme daran ist, dass dagegen auch das Landgericht Köln, Hamburg oder Berlin kein Kraut pflanzen wird. Eine Staatsanwaltschaft erst recht nicht.

Also ich bin reingefallen, und andere haben den Schaden.

Man muss ja auch mal Glück haben, nicht wahr? Falls also ein Rechtsanwalt mal die Glaubwürdigkeit der Euroweb oder der Kanzlei Berger als "kaum vorhanden" darstellen will: Es lohnt sich auf "dreiste Lügner" zu klicken.

Ja. Da habe ich aber ein Opfer gebracht, als ich den unzweifelhaft moralisch gebotenen "Welpenschutz" so gar garstig missachtete!

Ich böser, böser Blogger!



Schnellkurs für Medienrechtler: §§ 192, 193 StGB

Insbesondere der auf dem Gebiet des Medienrechts wohl noch gänzlich erfahrungslose Anwalt Jean Paul Bohne sollte sich die Inhalte dieses Schnellkurses verinnerlichen, er sollte die gewonnenen Erkenntnisse  auch mit dem selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei Berger LAW LLP, dem Philipp Karl Berger, teilen. Der macht nämlich ziemlich oft Fehler und muss daher noch Wissen erwerben. Das gilt auch und vor allem dann, wenn und weil er sich selbst, stark in die Öffentlichkeit drängend, ganz anders darstellt.

§ 192 StGB befasst sich mit der "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis"

Während §§ 185, 186, 187 StGB immer darauf abstellen, dass die Äußerung (bewusst!) wahrheitswidrig ist musste der Gesetzgeber eine Regelung für Fälle schaffen, in denen die Äußerung eines wahren Sachverhaltes ein Leid zufügt. (Deswegen auch Be-leid-igung, also Handlung  durch welche jemanden ein Leid zugefügt wird)

Unter § 192 StGB fallen Äußerungen gegenüber Personen wie "versoffen", "fett", "stinkend" wenn diese nicht sachlich gerechtfertigt sind, so kann zum Beispiel der Arzt dem Patient sagen "Sie sind fett, Sie haben ein hohes Risiko an Herzversagen zu sterben und Ihre Knie werden vorher kaputt gehen". Nicht sagen darf man z.B. "Ich will nicht neben dem fetten Herrn da sitzen."

Die Beispiele sind natürlich nicht abschließend. Aber auf wirtschaftliche oder gar kriminelle Handlungen ist § 192 StGB nicht anwendbar. Einem Betrüger darf man stets ins Gesicht sagen, dass er ein solcher ist.  Man muss nur genug Anhaltspunkte haben, dass es zutrifft.

Damit sind wir bei § 193 StGB, der befasst sich mit dem berechtigendem Interesse und dessen Hauptanwendungsgebiet sind die §§ 185, 186, 187, 192 StGB.

Eines der berechtigenden Interessen ist, die Warnung der übrigen Bürger vor Straftaten, durch welche diese Nachteile erleiden können.

Wenn man zum Beispiel weiß, dass eine Person betrügt, man deren Methode kennt und auch weiß, dass die Person aktiv tätig(!) ist und wenn man weiß, dass diese Person abwechselnd rosa und grüne Perücken trägt, dann darf man an jede Wand schreiben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Eine kriminelle Person namens Hans Geldgier von Betrugsdorf, stellt sich als Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vor, trägt abwechselnd rosa und grüne Perücken und behauptet unwahr,
Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren Mist kaufen.
Tatsächlich ist das Produkt untauglich, überteuert!

Nachfolgend behauptet sein Anwalt Täler noch, das sei alles rechtens und man müsse von Rechts wegen für nichts 10.000 Euro zahlen!

Stimmt alles gar nicht!

Bürger achtet auf Eure Anlagen!

Denn man darf ja sicher stellen, dass die Adressaten der Warnung auch erreicht werden. Das wird nichts, wenn das nur im eigenen Tagebuch steht.

Natürlich darf man, wenn sich neue Aspekte ergeben (oder bekannt werden), immer einen  neuen Zettel dazu kleben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Eine kriminelle Person mit dem Name Hans Geldgier von Betrugsdorf, die sich als Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vorstellt und bisher abwechselnd rosa und grüne Perücken trug und weiterhin in Betrugsabsicht unwahr behauptet, 
Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren den Mist kaufen, die trägt jetzt auch gelbe Perücken!

Tatsächlich ist das Produkt untauglich, überteuert! Laut Vertrag gehört es Ihnen nicht einmal!

Bürger achtet auf Eure Anlagen!

Auch wenn neue Taten bekannt werden oder dem Bürger noch ein wichtiger Sachverhalt auffällt, dann darf der mündige Bürger dies kundtun und erneut viele neue Zettel an die vielen Wände kleben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Die kriminelle Person mit dem Name Hans Geldgier von Betrugsdorf, die sich als  Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vorstellt und bisher abwechselnd gelbe, rosa und grüne Perücken trug und in Betrugsabsicht behauptet, Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren Mist kaufen, die hat jetzt auch Oma Ehrlich betrogen!

Übrigens: Tatsächlich sind die halbierten Raten, angeblich nur für Service und Support, so hoch, dass Sie das angeblich kostenlose Produkt, dass ihnen dann nicht mal gehört, abbezahlen - die Firma macht einen Schweineprofit!

Das ist glatter Betrug!

Bürger achtet auf Eure Anlagen und warnt ältere Mitbürger!

Das kann auch jeden Tag ein neuer Zettel sein, weil der alte verblichen ist.  Da kann der Anwalt Böshart Täler hinterher auch nicht behaupten, das wäre ein "Exzess". Eine Schädigungs- und Beleidigungs- oder gar Verleumdungsabsicht kommt nämlich bei einer berechtigten Warnung vor aktiven Betrügern  niemals auch nur in Betracht! Ein raffinierter Betrüger kann sich ebensowenig wie sein Unterstützer mit Anwaltskarte oder gar ein gemeiner, drogensüchtiger  Taschendieb darauf berufen, dass die Vielzahl der Warnungen ihn in seiner Berufsausübung hindere und dass der Warner soweit eine Schädigungsabsicht verfolge. Auch nicht, wenn der Erfolg des Betruges oder der Diebstähle hierdurch in Frage gestellt wird, und der Oberbetrüger die Raten für den Ferrari, sein Anwalt das Personal oder der Taschendieb seine Drogen nicht bezahlen kann. Denn genau das ist ja der Sinn der vom Gesetzgeber mit Bedacht und zum Schutz der ehrlichen Bürger erlaubten Warnung.

Ein Exzess könnte hier, analog zur Notwehr, nur dann vorliegen, wenn der Täter längst verhaftet ist oder freiwillig mit seiner Tat einhält und dennoch weiter berichtet wird. Das ist aber gerade dann nicht der Fall, so lange der oder die Täter weiter machen, ihre Methoden verfeinern, weitere Täter involvieren und sogar öffentlich sinngemäß behaupten oder behaupten lassen: "Was wir da tun ist rechtens!" Denn natürlich ist es auch ein berechtigendes Interesse, wenn versucht wird dem Täter selbst sein Unrecht vor Augen zu führen, ihn von weiteren Taten abzuhalten und es dem Oberbetrüger zu erschweren, weitere Mittäter zu finden. Logische Konsequenz: So lange der Täter uneinsichtig ist und nicht einhält gibt es einfach keinen "Publikationsexzess".

Kein berechtigendes Interesse liegt aber zum Beispiel vor, wenn ein Rechtsanwalt Böshart Täler unter Berufung auf seinen Beruf behauptet, er sei berechtigt darüber zu berichten, dass ein Gegner seiner Mandanten Euroschreck Ltd. und Hans Geldgier von Betrugsdorf Prozesskostenhilfe beantragt habe:

Also sowas wie zum Beispiel:
Haha! Hört her! Haha!

Im Auftrag meiner ehrenwerten Mandanten Euroschreck Ltd. aus der Seeräubergasse 299 in Mafiahausen und Hans Geldgier von Betrugsdorf, die ganz tolle Sachen für ganz wenig Geld verkaufen, teile ich wie folgt mit:

Der Typ, der Euch vor dem angeblichen Betrug meiner ehrenwerten Gesellschaft von Brötchengebern, der 
Euroschreck Ltd. warnt, hat PKH beantragt! PKH ist eine Einrichtung der Sozialhilfe! Sowas bekommen nur arme Wichser, die nicht genug Kohle haben um die Prozesse zu bezahlen!

Seht! Hört! Nur assoziales, sozialneidisches Pack warnt vor der ehrenweren Euroschreck Ltd. und Hans Geldgier von Betrugsdorf! Jeden anderen, der es wagt, über meine
Brötchengeber negativ zu berichten, den werde ich, der größte Kotzbrocken aller Zeiten, herabwürdigen bis er ehrlos ist!

Böshart Täler, RECHTSANWALT
Ansprechpartner für Medienrecht
Täler LAW Ltd., Mafiahausen
ist nach § 192 StGB verboten und für die Anwendung von § 193 StGB fehlt ein Rechtfertigungsgrund. Zur Ehrenrettung der Branche: Ein Rechtsanwalt würde das nie machen! Pardon. Einen solchen gibt es doch. Ist aber sicher nur ein "statistischer Ausreißer" und ich denke, der hat noch ganz andere Probleme.

Und damit sind bei der Frage, warum ich dem Jean Paul Bohne und dessen, ich nenne ihn mal  "Medienrechtsmentor" Philipp Berger den Erwerb dieser Kenntnisse nahe lege:

Jean Paul Bohne schrieb nämlich neulich:
Selbst wahre Tatsachenmitteilungen, die jedoch durchtränkt sind
von (zumindest schlüssiger) Kundgabe der tiefen Missachtung, können
ein solches Gewicht aufweisen, dass sie eine gegenüber der wahren
Tatsachenbehauptung selbständige Beleidigung darstellen und unzulässig sind, vgl. § 192 StGB.

Hierunter fällt als Beispiel der sog. Publikationsexzess. Ein
solcher ist dem Blogger vorzuwerfen, und zwar mittels Ihrer Plattform. Die unbändige Mitteilung der persönlichen Missachtung gegenüber unseren Mandanten hat jegliches -vermeintlich berechtigte- Maß aus Sicht eines jeden objektiven Dritten verlassen. Aus denselben Gründen kann sich der Blogger auch nicht auf die vermeintliche Wahrnehmung berechtigter Interessen (mehr) berufen. Die Form der Mitteilungen und Dichtheit der Herabwürdigungen machen den Blog als solchen rechtswidrig. Er ist in einem besonders herabwürdigenden Ton formuliert, besonders gehässig eingekleidet und beinhaltet lediglich eine tendenziöse Zusammenstellung von Tatsachen mit Schädigungs- und Beleidigungs- sowie Verleumdungsabsicht.
Demnach brauchte Jean Paul Bohne wohl diese Nachhilfe. Sein Mentor Philipp Berger auch. Der weiß inzwischen sehr genau warum. Genauer: er müsste es wissen. Wenn man auf sein Handeln sieht, so muss man so denken, er weiß nicht einmal warum er diese Nachhilfe braucht.

Die Firmen "Euroschreck Ltd.", "Täler Law Ltd." und die  Namen "Hans Geldgier von Betrugsdorf" und "Böshart Täler" in den Beispielen sind natürlich eben so fiktiv wie auch die Handlungen. Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Handlungen tatsächlicher Firmen und eines "Rechtsanwaltes" sind aber sehr wohl beabsichtigt. Sollte sich jemand selbst erkennen, dann schaut er in einen "Ulenspiegel".

Ein Mafia-Treppenwitz oder "Fast ohne Worte"

2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html
verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere
Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen
Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“.
Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin
verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.
... ningelt der vom Ansprechpartner im Medienrecht Philipp  Karl Philipp Berger und der Euroweb vorgeschickte Junganwalt Jean Paul Pierre Bohne der Google Inc. vor.

Ich bin echt beeindruckt!

Ich schicke dem Gericht also die Abmahnung, den Artikel und schreibe dazu, dass ich dazu nichts schreiben muss, weil das Gericht - anders als der vom selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger und der Euroweb vorgeschickte Junganwalt Jean Paul Pierre Bohne - auch verstehend lesen kann.

Man hat es - als Schlosser - gegen die, dank der Anwaltsroben schon von weitem gut erkennbaren "Spitzbuben" wirklich selten so leicht.

Vielleicht sollte ich zum Termin im "Blaumann" erscheinen. Zwecks Abgrenzung von den tatsächlichen Laien im Medienrecht auf der Gegenseite.

Freitag, 4. Mai 2012

Kein Kurzkapitel: Euroweb-Mafia

Meinen aufmerksamen Lesern von der Kanzlei Berger Law LLP nebst den angeschlossenen Anstalten wie "Euroweb Sonstwas GmbH", "Webstyle GmbH" oder "WAZ OnlineService GmbH" biete ich zum Freitag Abend wenigstens am Anfang des Artikels leichte Kost. Dann kommt ein schwerer Hammer.

Insbesondere der Berger-Philipp, den ich ja nicht mehr "Inkassobutze" nennen soll, weil das "gar schrecklicher Inkassomann" bedeute und ihn deshalb ein "Inkassobützlein" nenne (das bedeutet: "nur wenig schrecklicher Inkassoonkel") sollte eifrig lauschen, was ich im Abendprogramm Erbauliches und dann Nützliches zu seiner Ausbildung zum "Ansprechpartner im Medienrecht" biete!

Der Philipp Karl Berger aus dem Dorf Niederkrüchten hat nämlich einen jungen und offenbar recht unbedarften Kanzleiangestellten, den "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne vorgeschickt und wie folgt lamentieren lassen:
So nutzt der Blogger auch nachfolgende „Labels“ für seinen Text:
„arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel Fratzscher, Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia, Philipp Berger“
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar  und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog.

In dem, durch diesen Abschnitt der "20-Seiten-Abmahnung" betroffenen Artikel geht es darum, dass der sich wohl lieber als eher "unschrecklich" dargestellt wissen wollende Philipp Berger ehrliche Bürger dieses Landes anschreiben lässt (*) und in einer Weise um einen Vergleich nachsucht, die ich jedenfalls als "ganz klare Täuschung" bezeichne.

*) den Bockmist unterschreiben wohl eher die so genannten "Kanzleiasseln", das ist der bitterschwarze Fachjargon für "angestellte, schlecht bezahlte  Anwälte, die im dunklen, von flackernden Neonleuchten kaum erhellten Kanzleikeller den Hauptteil der Arbeit machen ohne je einen Mandant, einen Richter, oder gar das Tageslicht zu sehen".

Ich hatte bereits beschrieben, dass die Kanzlei in diesem Schreiben im Name und im Auftrag der Euroweb unwahr vormacht, jedenfalls den Teil der Wahrheit vorsätzlich und wissentlich verschweigt, bei dessen Kenntnis die angeschriebenen lachend abwinken würden.

"Lüge" als "Label" ist also berechtigt. Das der Anwalt ein "Lügner" ist, das denke ich zwar (und das kann mir auch kein noch so krasser Richter des LG Köln, Hamburg oder Berlin verbieten) - aber diese Darstellung hatte ich in dem Artikel sorgfältig vermieden.

"Betrüger" ist als "Label" berechtigt, denn ich warne in dem Artikel davor, dem Anwaltsschreiben zu glauben, weil darin falsch vorgemacht wird. Das hatten wir schon. Es soll ein Vergleich erwirkt werden, ein Vertrag mit einer Zahlungsverpflichtung. Täuschung und Vermögensverschiebung sind die Merkmale des Betruges. Das kennen meine Leser und die des § 263 StGB.

"Mafia" ist als "Label" gerechtfertigt. Das habe ich schon mit einem gewissen Dialerparasit durch. Der hatte es versucht: das angeningelte Amtsgericht und das danach geradezu "schlosshundmäßig" angeheulte Landgericht sagten sinngemäß
"Nein, Du kleiner Dialerparasit. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung weil Du übel abzockst!"
... und lehnten sein Begehren rundweg ab. Da half sein bitteres Weinen nicht und auch nicht die Drohung mit dem großen Bruder "Bernhard S."

Und jetzt wird es "schwere Kost", Mafia-Anwälte sollten eine Kotztüte bereithalten!


Heute ist „Mafia” ein internationales Synonym für organisierte Kriminalität. Organisierte Kriminalität wieder bezeichnet laut Wikipedia:
Gruppierungen, die kriminelle Ziele systematisch verfolgen.

In Deutschland wird der Tatbestand wie folgt definiert:
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken.
Ich stelle hierzu fest:

die Euroweb und deren Tochterfirmen verfolgen eine Vertriebsstrategie, welche, dafür haben wir zahlreiche Urteile, die arglistige Täuschung beinhaltet und wendet diese wie folgt systemisch an:
  • Ausbildung der Werber, die bei Telefonaten und Kundenbesuchen auswendig gelernte Sätze aufsagen, vorgefertigte Formulare verwenden, dabei zunächst über den Verkaufscharakter des zu vereinbarenden Termins täuschen, dann über die Tatsache, das die Angesprochenen für etwas in Monatsraten bezahlen, was denen gerade im Verkaufsgespräch als kostenlos erbrachte Leistung vorgemacht wurde.
  • Den Kunden wird bewusst und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diese erhielten als "Referenzkunden" Preisvorteile von bis zu 15.000 Euro (über 4 Jahre) im Gegenzug zu eigenen Leistungen.
  • Die Verbote aus erlassenen einstweiligen Verfügungen werden umgangen.
  • Vor Gericht wird systematisch und mit ungeheurer Dreistigkeit gelogen, auch das ist aus vielen Urteilen bekannt.
Durch diese arglistige Täuschung und die weiteren evidenten Rechtsbrüche wurden abertausende, für die Kunden erheblich nachteilige Vertragsabschlüsse erwirkt, die Getäuschten werden mit ungewöhnlich hohen Kosten belastet, der Profit ist enorm. Das inkriminierte Vorgehen ist auch planmäßig, das findet sich auch in Urteilen des LG Hildesheim, des LG Berlin und des LG Bautzen wieder. Und es findet seit Jahren statt, wie ältere Urteile deutlich aufzeigen.

Das ist also auch Betrug. Gewerbsmäßiger Betrug sogar. Sogar "Bandenbetrug", denn es sind viele beteiligt. Letztendlich auch die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP, die gerade nicht behaupten können, dass diesen die in vielen Fällen nachweislich unwahren Vorträge vor den Gerichten nicht bewusst waren. Auch das lässt sich durch Schriftsätze und Urteile nachweisen.

a) Für diese Methode werden zahlreiche Firmen benutzt, welche ein schon recht undurchsichtiges Geflecht bilden und es ist durch eine falsche Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß und einen Blick in die Registereinträge leicht zu beweisen, dass nicht mal dieser Geschäftsführer des Mutterkonzerns immer in der Lage dazu ist, zu sagen welche Firmen dazu gehören und wie diese gerade heißen. Ist der Name einer Firma verbrannt, wird diese umbenannt oder eine weitere gegründet (s. Webstyle GmbH, WAZ OnlineServive GmbH) und genau so wie vorher weiter gemacht. Auch die Kanzlei(en) des Philipp Berger und die Euroweb haben einen gemeinsamen Gründer (Amin El Gendi) und das selbe Gründungsjahr. Die Kanzlei ist nahezu ausschließlich von der Euroweb abhängig. Damit ist der Rechtsanwalt Philipp Berger zwar nicht formal aber sehr wohl aber faktisch, weil wirtschaftlich von der Euroweb-Firmensuppe abhängig.


b) Anwaltsschreiben sind definitiv zur Einschüchterung geeignete Mittel. Die gegenständlichen Schreiben der Kanzlei des Philipp Berger haben ja genau dieses Ziel: Durch die ausgewählten Urteile Einschüchtern und einen Vergleich erzielen, der für die Betroffenen zu einer Zahlungsverpflichtung führt, die sonst, eben wegen des Betruges beim Vertragsabschluss, kaum durchsetzbar wäre.

Ebenfalls zur Einschüchterung dient unzweifelhaft die "Berichterstattung" des Anwaltes Philipp Karl Berger, der stets nur über gewonnene Prozesse für das Firmenkonklomerat berichtet, darunter über Prozesse gegen die Presse, aber auch über erfolgreiche Beschwerden gegenüber Blogbetreibern wie die Google Inc. oder die Attica Inc.  Ein juristisches Interesse an dieser Berichterstattung besteht nicht. Es handelt sich dabei lediglich um die Androhung von Übeln gegenüber denjenigen, welche es sich wagen, ihre Stimme gegen diese aus den Firmen und den beiden Anwaltskanzleien des Philipp Berger  bestehende Organisation zu erheben. Ein anderer Teil der Berichte soll ganz offensichtlich dazu dienen, die getäuschten von einer Anfechtung oder Kündigung des Vertrages abzuhalten. Ein tatsächliches juristisches Interesse ist hier auch nicht erkennbar, statt dessen wird immer wieder - und gerade nicht unter umfassender oder auch nur angebrachter Darstellung der juristischen Besonderheiten des Einzelfalls - behauptet, dass eine Kündigung oder Anfechtung nicht zu geringeren, sondern sogar zu höheren Kosten führe. In der Gesamtschau diese Darstellung falsch und zwar vorsätzlich falsch. Das ist eine Drohung mit einem Nachteil. Der Anwalt Philipp Karl Berger von der Berger LAW LLP und der Kanzlei Berger LLP droht hier ganz bewusst und unverhohlen. Durch seine insgesamt wahrheitswidrige "Berichterstattung " nimmt er definitiv an dem insgesamt zu erkennenden Betrug teil, eine seiner Aufgaben in der Gesamtorganisation ist es durch die Berichte und unter Missbrauch des Anwaltsberufes zu drohen - durch die insgesamt falsche Information eine Kulisse aufzubauen in der die zuvor schon Betrogenen nachfolgend den Konflikt meiden und statt dessen lieber zu Unrecht zahlen! Es kommt hier nicht auf die Ausübung oder Androhung von Gewalt an, die OK-Definition sagt ganz eindeutig "oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel". Das ist erfüllt.

c) Zumindest auf die Presse und die Politik nimmt die Euroweb Einfluss. 
  • Es werden Politiker eingeladen. So berichtet die Euroweb über den Besuch eines Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek. Der fühlt sich inzwischen missbraucht, denn er hat erfahren, was WIRKLICH los ist. Auch an anderer Stelle prahlt die Euroweb selbst damit, dass diese Einfluss auf Politiker nimmt, Kontakte hat.
  • Die Euroweb hat mit der WAZ-Gruppe, das ist ein Pressekonzern, eine Art  "Joint Venture", eine Kooperation - die "WAZ OnlineService GmbH". Es ist wenig glaubhaft und in den Zeitungen der WAZ-Gruppe findet sich nichts, dass die WAZ noch ehrlich und wahrheitsgemäß über den Euroweb-Skandal berichtet. Die Einflussnahme auf die Presse findet also statt.
  • Auch die "Förderung" von Sportlern u.ä. findet in diesem Rahmen statt. Es geht dabei um das gesellschaftliche Ansehen.
  • Die Euroweb lässt Kritiker durch die Kanzlei des Philipp Berger mit hanebüchenen Abmahnungen überziehen um diese einzuschüchtern. Dem Anwalt Philipp Karl Berger muss das klar sein, er nimmt daran also ganz bewusst teil. Das gilt auch für seine Kollegen, die sehr wohl informiert sind.

Wenn der durchaus involvierte Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger oder irgend eine andere Person das wirklich gerichtlich klären oder einen Anlass zur Klärung dieser Frage geben will, dann kann ich nichts dafür.

Aber ich werde das einfach mal tun, durch die dumme Abmahnung gegenüber der Google Inc. besteht nach dem offensichtlichen Grund auch ein Anlass zu handeln. Die Presse - nicht die Medien der WAZ - werden das dann gierig aufgreifen, da bin ich mir sicher. Eine solche Sensation wird sich die Presse nicht entgehen lassen, hat es sich die Euroweb doch auch mit zahlreichen Medien durch die "Abmahneritis" sehr gründlich verdorben...

Genau darüber berichtet ja gerade der Philipp Berger in einem auf der Kanzleiwebseite und in offenen Portalen verbreiteten Artikel den ich durchaus als Drohung gegenüber der Presse empfinde - und davon gibt es nicht nur einen!

Exkurs: "Inkassobutze", Eigentumsverhältnisse, eine "Dummmahnung" und Rechtsmissbrauch

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt"  Philipp Berger lässt durch einen Angestellten Jean Paul Bohne von "seiner" Kanzlei "Berger LAW LLP" wie folgt abmahnen:
9.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/warum-der-rechtsanwalt-philipp-berger.html

  • „Inkassobutze Philipp Berger“
„Butze“ bedeutet in etwa „Schreckgestalt“ und macht unseren
Mandanten verächtlich.
[...]
 „"seine" Kanzleien“

Das erweist sich als "Griff ins Abmahn-Klo"

Vor Gericht müsste sich der Inkassobutze Philipp Berger mit mir nämlich darüber unterhalten, warum er denn in der Schubertstraße 2 in Niederkrüchten, also quasi am Küchentisch, eine "GI Gerichtsinkasso GmbH" betrieb. Sollte und soll der Name "GI Gerichtsinkasso GmbH" denn nicht Furcht unter denen verbreiten, die auf dem geistigen Niveau eines Kleinkindes stehen geblieben sind?

Inkasso ist normal schon ein schwieriges Geschäft... und oft nicht gerade wirklich seriös. Ein Schreiben einer "GI Gerichtsinkasso GmbH" würde ich jedenfalls sofort und ungeöffnet zu den Bullen bringen: 
"He, kuckt mal: Post von einem Betrüger.  Behauptet, er wäre das Gerichtsinkasso. Da sind vielleicht bekannte Fingerabdrücke drauf! Ich hab den Umschlag deshalb zu gelassen."
Was wohl das Landgericht Köln dazu sagt, wenn dem Philipp Berger  das "Inkassobutze" so gar hochnotpeinlich und die Mühen einer Klage wert sein soll - die "GI Gerichtsinkasso GmbH" aber nicht?

Vielleicht "Rechtsmissbrauch" ?

Das hört man leider viel zu selten wenn irgendwelche garstigen, selbst das Recht verletzenden und lautschreierischen "Rechtsanwälte" wegen irgendwelchem Kinderkram bei einem Streitwert von 50.000 Euro vor den Gerichten herummosern. Und dann beklagen sich die Gerichte, die solches und kriminelles Volk sogar durch höchst merkwürdige Urteile anziehen wie Scheiße die Fliegen (Die Pressekammer des LG Berlin ist genau darin Meister!) wegen der vielen Verfahren - statt dem vom alten Fritz in schwarze Talare gesteckten Pack ("auf das man diese Spitzbuben schon vom weiten erkenne") diese Kindereien zu verübeln und die Zahl der Verfahren dadurch - hier endlich auch mal 
Im Namen des Volkes
(das die von garstigen Anwälten angezettelte Scheiße bezahlen muss!)"
 ...radikal um 25% zu senken.

"Ein Bi-Ba-Butzemann, der geht im Kreis herum. Fidelbum!"

Dafür, dass „Butze“ tatsächlich in etwa Schreckgestalt“ bedeute, fehlt es mir an jeder Quelle. Ich wollte nicht "Inkassofritze" schreiben, denn "Fritze" ist für mich ein Typ in Ringelsocken und mit einer Rohrzange, der alles kaputt macht. Oder der Typ aus dem Witz, der meint, dass derjenige, der schwangere Frauen [im Bus] sitzen lässt, ein Gentleman sei. Oder ein alter Preuße. Oder halt der mit den Fischen.

Zurück zum "Butzemann" !

Wikipedia führt dazu aus:
Der Butzemann, auch Butz oder Buschemann (sowie auch Bütze, Butze, Putz, Boz, Buz, Butzenmann, Bullebeiß, Busemand, Buhmann, Boesman oder Böög genannt und artverwandt mit dem Schwarzen Mann) ist eine gespensterhafte, kobold- oder zwergenartige Figur, die vorwiegend aus dem süddeutschen, schweizerischen, aber auch im norddeutschen und skandinavischen Raum bekannt ist und dort stark gefürchtet wurde. In neuerer Zeit taucht diese Figur jedoch hauptsächlich als Kinderschreckfigur auf, wenn dies auch nicht ihr ursprünglicher Charakter war.
Nochmal, weil es so schön ist:
"In neuerer Zeit taucht diese Figur jedoch hauptsächlich als Kinderschreckfigur auf, wenn dies auch nicht ihr ursprünglicher Charakter war."
Doch zunächst fehlt es für die Abmahnung schon daran, dass ich den Begriff "Butze" oder "Butzemann" jedenfalls so gar nicht gebraucht habe. Auch einen "Kinderschreck" habe ich den Philipp Berger definitiv nicht genannt.  Ich habe seinen Habitus also stets ignoriert und habe auch nicht vor mich darüber zu äußern, denn das ist Privatsache.

Doch selbst wenn man, wie das LG Köln oder das LG Hamburg es gelegentlich tun, eine äußerst krasse Auslegung, ja selbst eine vollkommen willkürliche Wortergänzung als das annimmt, was beim Leser ankommt, dann ist der "Inkassobutze" lediglich "eine gefürchtete Figur, die Inkasso betreibt".

Tja. Und das soll entehrend sein, während das reichlich unlautere Vormachen eines angeblichen "Gerichtsinkassos" nicht selbstentehrend sein soll?

Also wenn der Anwalt Philipp Berger das ernsthaft beweint, so muss ich, weil ich so weichherzig bin, einfach nachgeben. Der Berger-Philipp ist wirklich einer der letzten vor denen ich mich fürchten würde, jedenfalls so lange dem niemand gefährliche Gegenstände in die Hand gibt. Insofern will ich auf die Bezeichnung verzichten oder diese künftig verniedlichen:

"Inkassobützlein" halte ich nunmehr für angebracht. Und fortan vielleicht auch "Abmahnbützlein", denn eine Figur, vor der man sich nur sehr wenig fürchtet, die aber Abmahnerei und Inkasso betreibt, die darf, ja muss man geradezu so nennen!

Das wird sich gleich konkretisieren:

Der Anwalt Philipp Karl Berger lässt durch den angestellten Anwalt Jean Paul Bohne bitter beklagen, dass ich das "seine"  vor dem Wort "Kanzleien" in Anführungstriche gesetzt habe. "Echt niedlich!" - sage ich dazu.

Ich halte mal fest: Die Kanzleien heißen:
  • Berger Law LLP
  • Kanzlei Berger LLP

In beiden Kanzleien ist der Herr Philipp Karl Berger ein "Partner". Die Kölner Kanzlei hatte einst noch zwei Partner - die sind dem Herrn Berger offenbar (sie werden auf den Webseiten nicht mehr genannt) "abhanden gekommen" - um es höflich, geradezu euphemistisch zu sagen - das kann man nämlich auch anders ausdrücken! Die Düsseldorfer Kanzlei hat noch einen Partner, da macht sich ein Herr Andreas Buchholz für die Euroweb krumm. Der ist laut Webseite der Kanzlei auch "Rechtsanwalt".

Die Kanzleien tragen also nur den Name des Herrn Berger. Erst wenn man weiter sucht erhält man die Information, dass diese gerade nicht dem Herrn Berger allein gehören - oder, wie die Kölner "Kanzlei Berger LLP": allein gehörten. Die Zweifel an der Alleinherrschaft des Herrn Berger sind also berechtigt, anderes ist dem  „"seine" Kanzleien“ nicht zu entnehmen.

Was will der allerwerteste Niederkrüchtener Anwalt Philipp Karl Berger also? 

Sich vor Gericht eine weitere bissige Bemerkung des Richters einfangen, das nichts ersichtlich sei, weshalb er das abgemahnt habe? Und wieso zwei Juristen das nicht einfällt bevor die mit diesem Unsinn erst Dritte und dann sogar ein Gericht belästigen? Sich einen kaum verblümten Hinweis auf "Schabernack und Rechtsmissbrauch" abholen?


Den Hinweis auf Schabernack hat der "Rechtsanwalt" jetzt schon mal von mir. 

Das "Abmahnbützeleinichen" (vor dem ich mich begründet gar nicht fürchte) kann diesen Bescheid aber auch gerne in einem gelben Umschlag bekommen.  Es (das "Abmahnbützeleinichen") muss nur denken, es kann das genau so aussitzen wie einst "die Birne" den CDU-Spendenskandal.

Die vorliegende Abmahnung ist also geradezu ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie man durch eine solche seine eigene Situation erheblich verschlimmert. Mithin ein Lehrbuchbeispiel für eine juristische Dummheit!

Im höflichsten Fall wird der Richter den Unsinn schweigend ignorieren und über einen dritten Kanal mitteilen lassen, "dass nach einer Begründung für die Klageabweisung sehr viel(!) besser(!!) nicht(!!!) gefragt werde!"