1.)Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte [Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.
2.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger [Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.
3.)
Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist. |
Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP" irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:
So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.
Seine Äußerung
"Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."kann sich der selbsternannte "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.
Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.
Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!
Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...
.... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.
Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens: Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung. |
Tja. Der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten lügt nicht nur "wie einst der Gravenreuth", der ist auch nicht nur so überheblich "wie einst der Gravenreuth" - Nein, er geht mir, einem "kleinem Schlosser aus dem Osten", auch in die selben Fallen "wie einst der Gravenreuth".
AntwortenLöschenDas ist einem doch einen virtuellen Fingerzeig Richtung Berger mit "Haha!" à la Nelson Muntz wert.
AntwortenLöschenMal wieder selten so gelacht, RA Berger! Schönen Sonntag, Jörg!
Hehe. Der zeigt ja nach OBEN.
AntwortenLöschenIch bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Ich denke, der Philipp Berger aus Niederkrüchten ist so vielen in so vielen Hinsichten unterlegen, dass sich das in einer Karikatur auch widerspiegeln sollte.
Die anwendbaren - und von Philipp Berger angewendeten - Kenntnisse im Presse- und Medienrecht sind nur eine dieser vielen Hinsichten. Da sollte der Nelson meiner Auffassung nach direkt vor seine Füße zeigen um das wieder zu geben.
Der Philipp Berger hat Minuten(!) nachdem bei Thorsten Romaker ein Link zu einer Google-Suchergebnisseite erschien, eine Abmahnung verschickt. Ich bezweifle, dass er hierfür ein konkretes Mandat hatte.
AntwortenLöschenHier meine Antwort:
Allerwerteste Herren Preuß und Berger,
wie Ihnen bekannt ist sehe ich Ihre häufigen und unbegründeten Abmahnungen inzwischen als Stalking an, denn ein "Ansprechpartner im Medienrecht" sollte zumindest gewisse Grundkenntnisse haben und in Abmahnungen keinen so offensichtlichen und lächerlichen Blödsinn schreiben, wie es ihr Herr Philipp Berger offensichtlich zu jeder beliebigen Tages und Nachtzeit, selbst am heiligen Sonntag tut.
Ich nehme Sie auf unverzügliche Rücknahme der folgenden Behauptung in Anspruch:
[Zitat:]
wie Sie sehr genau wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen der Firma Euroweb Internet GmbH, 40549 Düsseldorf. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
["Plapla", "Geblubber" ... und weiter:]
Die dort dann durch Jörg Reinholz, Schlosser unter anderem aufgestellte Behauptung:
[Zitat im Ziat]
"Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
1.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte [Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.
2.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger [Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.
3.)
Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens."
[Zitat im Zitat - Ende]
ist unwahr und verletzt unsere Mandantin in Ihren Rechten.
[Zitat - Ende]
Ich gebe Ihnen, damit Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten können, der vom Medien- und Presserecht deutlich mehr versteht als der sich auf diesem Gebiet seinen Abmahnungen nach als offensichtlicher Laie präsentierende Herr Philipp Karl Berger, Zeit bis zum
Mittwoch, dem 25. Juli 2012 um 17:00 Uhr
hier schriftlich/per Fax vorliegend, von dieser Äußerung und der Klagedrohung zurückzutreten. Danach werde ich feststellen lassen, dass Sie auch hier kein Recht dazu haben, eine Unterlassung von Dritten und/oder mir zu verlangen.
Den Streitwert haben Sie bereits festgelegt.
Die Verlinkung einer Google-Suchergebnis-Seite anzumeckern halte für sehr sportlich, sogar für so außergewöhnlich gewagt, dass sich mir die Frage aufdrängt, ob denn der Herr Berger auch manchmal ohne Fallschirm springt. Bisherige Erfahrungen besagen nämlich, dass Versuche, aus so etwas zu klagen, nie wie vom Kläger vorgesehen enden.
Herrn Preuß rate ich im eigenen Interesse dazu, seinem offenbar auf dem von ihm selbst behaupteten Spezialgebiet "Medienrecht" nicht nur nicht ausreichend fähigen, sondern eben so offensichtlich auch psychisch angeschlagenen (weil vollkommen unüberlegt handelnden) Anwalt Philipp Berger klar zu machen, dass dieser für diese Form des Stalkings KEIN Mandat hat.
Als ich die Anmerkungen des Herrn Berger zu der von Herrn Romaker abgegeben Unterlassungserklärung laß habe ich herzlichst gelacht. Offensichtlich bedarf mindestens sein sonntäglicher Verstand einer Stimulation. Ich betone, dies ist ein Euphemismus.
Meine wirkliche Meinung darf ich gemäß § 192 StGB nicht äußern.
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
"Ich gebe Ihnen, damit Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten können, der vom Medien- und Presserecht deutlich mehr versteht als der sich auf diesem Gebiet seinen Abmahnungen nach als offensichtlicher Laie präsentierende Herr Philipp Karl Berger"
AntwortenLöschen"Meine wirkliche Meinung darf ich gemäß § 192 StGB nicht äußern."
Jörg gibt Gummi ... Berger soll zum Rapport.
"Jörg gib Gummi"
AntwortenLöschenVorsicht, nicht dass sich gewisse mandantenarme Anwälte in Gummistiefeln und Regenmantel mit nix drunter durch Deinen Aufruf angesprochen fühlen...
"Die dort dann durch Jörg Reinholz, Schlosser unter anderem aufgestellte Behauptung:
AntwortenLöschen(...)
ist unwahr und verletzt unsere Mandantin in Ihren Rechten."
behauptet RA Berger.
Besteht denn die Möglichkeit, den Beschluss mal - ggf. in Teilen - zu veröffentlichen, damit man sich mal ein Bild davon machen kann, wie genau es Euroweb & Berger mit der Wahrheit halten?
Den Beschluss zu veröffentlichen bringt leiser nichts, denn dieser besagt lediglich, dass meinem Antrag gefolgt wird.
AntwortenLöschenAber der Beschluss bezieht sich auf meine Klage, die durch diesen als nicht mutwillig, zulässig und Erfolg versprechend fest steht
Das Urteil werde ich ganz gewiss veröffentlichen. Und nicht nur ich!
Wie dumm muss man eigentlich sein um eine solche Provokation eines Schlossers hereinzufallen?
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