Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.
Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".
Liegt es an der Qualifikation?
Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.
Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:
Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.
Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr
Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstweilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.
In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!
Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.
Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:
Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge. Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...
Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.
Danke, Herr Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.
Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?
Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*
Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.
Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!
Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!
Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...
"Abmahnterror?"
Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.
Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.
Den Satz "Danke, Herr Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ichvon IHNEN nicht erwart." sollte man sich bei dessen Hintergrundgeschicht rot im Kalender anstreichen!
AntwortenLöschenIch meine, der Satz umrahmt ein ehrliches Handeln, das nebenbei erwähnt spontan auftretende Panikattacken eines in Düsseldorf mit eigener Kanzlei vertretenen Rechtsanwalts öffentlich für jedermann einsehbar unterstreicht. Es ist damit ja wohl offenbar, das Herr Berger von jedem Blogger von hier bis Pasadena mit Leichtigkeit in Angst und Schrecken versetzt werden kann. Das führt bei diesem auch bekanntermaßen zu irrationalem Handeln, das, weil das dann folgende irrationale Nachtatverhalten gegen diesen vor Gerichten verwandt werden wird, und somit dem Herrn Rechtsanwalt Berger bald zusätzlich zu dessen eigtl. wenig bis gar nicht problematischen bisherigen Handeln kräftig um die Ohren fliegt.
Und das ist das tolle an der Geschicht. Das also ein Rechtsanwalt, der mit dessen beruflicher Tätigkeit für dubiose Abzocker unter Eindruck zunehmender Präsenz v. sachbezogener Kritik im Deutschsprachigen Internet irrational und abgedreht handelt, und sich somit selbst (sowie dessen Mandantschaft) so richtig in dessen eigene Scheiße hineinreitet.
Dumm gelaufen, Herr Rechtsanwalt Berger...
Gruß nach Düsseldorf und danke für all den Fisch,
canary
Sehe ich das richtig, dass Berger nun gleich zwei sinnlose Abmahnungen verschickt hat, die offenbar am jeweiligen Unterlassungsanspruch mangeln?
AntwortenLöschenDie erste Abmahnung bezgl. der sog "Musterstrafanzeige" bezieht sich ja ganz eineindeutig und offensichtlich ausschließlich auf die Fälle, in denen eben durch arglistige Täuschung vorgemacht wurde, es gäbe eine Leistung umsonst, die hinterher dann doch - teuer - bezahlt werden soll. Somit gerade nicht - wie von Berger behauptet - bei jedem neu "eingeworbenen" Vertrag.
Und die zweite Abmahnung bezgl. des WDR-Berichtes scheint ja hinfällig zu sein, da der WDR den angeblich rechtswidrigen Beitrag wieder online gestellt hat. Somit ist offenbar auch an den diesbezüglichen Behauptungen Bergers nicht viel dran gewesen.
Sind derartige sinnlose Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich?
Sehe ich das richtig, dass Berger nun gleich zwei sinnlose Abmahnungen verschickt hat, , die offenbar am jeweiligen Unterlassungsanspruch mangeln?
AntwortenLöschenLängst nicht nur 2.
Sind derartige sinnlose Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich?
Das nicht, diese stellen aber durchaus eine Belästigung dar. Andererseits hat man bei einem Anwalt, der so so dumm ist, solche blöden Abmahnungen quasi im Dutzend zu versenden auch gleich was nettes in der Hand um dem mal zu zeigen, was eine "negative Feststellungsklage" ist. Später mehr dazu.
Hey, was wurde eigtl. aus Günnis Fax?^^
AntwortenLöschenWo Günnis Fax steht, willste wissen?
AntwortenLöschenDas steht doch beim Porno-Anwalt. Der hat es aber nie mehr in Gang gesetzt bekommen. Bösen Zungen zufolge soll sich seine Sockenpuppe Lore im Einzug verfangen haben.
Wo Günnis Fax steht, willste wissen?
AntwortenLöschenDas ist so eine Geschichte. Also: Günni hatte erhebliche Mietrückstände. Das war einer der Gründe, warum sämtliche Erben nicht erben wollten und das auch brav dem Amtsgericht München erklärten.
Der Hausbesitzer, der ihm an seiner letzten Adresse einen Raum in einem Gemeinschaftsbüro überließ (das Aktenarchiv wurde mangels Platz nach Thüringen verlegt) hatte kein Internet. Der wusste also nicht, wer oder was da für ein Rechtsanwalt da bei ihm einzog.
Statt nun das vom Kanzleiverweser zurückgelassene Fax meistbietend bei Ebay zu verkaufen hat dieser es einfach als wertlos weggeworfen.
Dabei hätte das durchaus einen besseren Preis erzielen können als der Golf jener Kanzlerin, die auf die Verfassung geschworen hat und dennoch allen Ernstes eine "marktkonforme Demokratie" fordert.