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Samstag, 22. September 2012

Philipp Berger will nicht geduzt werden

Da wo ich herkomme hat man sich üblicherweise geduzt. Als Ossi (dauerhaft) mit "sie" angeredet zu werden bedeutete, dass das Gegenüber sich nicht auf der gleichen Ebene sah. Entweder zwei darunter oder zwei darüber ... Ohne greifbaren Grund gesiezt zu werden wirkte befremdlich, ließ "Animositäten" vermuten.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb


Einer weinerlichen Beschwerde bei Google entnehme ich nun, dass der Wessi Philipp Berger nicht von mir gedutzt werden will. Das sei eine Beleidigung - so behauptet er.

Nun gut! Dann sieze ich den "sehr verkehrten Herrn Rechtsanwalt" Philipp Berger eben künftig:
Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.w...s.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.
Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!

Moralisch steht er ja ohnehin mindestens zwei Stufen unter mir, wie ich mit der Antwort auf die Beschwerde auch darstelle:
Es handelt sich um zulässige Meinungsäußerungen. Diese stehen vor dem Hintergrund, dass ich in dem Blog

http://gerichtsreporterin.w....s.com

der definitiv, also nachweislich von der Kanzlei des Herrn Philipp Berger betrieben wird, u.a. als

1.) homosexuell
2.) Alkoholiker
3.) "WAHNsinniger"
4.) Affe
5.) Schaumschläger
6.) Sozialhilfeempfänger
7.) Stalker
8.) Huhn
9.) auf Knien rutschender Bettler
e.t.c. p.p.

und beleidigt und verleumdet werde.

Daneben werden auch weitere Personen, insbesondere ein Tierarzt und Rechtsanwälte, die gegen die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei Berger vorgehen, verleumdet und beleidigt.

Der Herr Philipp Berger muss auf Grund seiner mit dem Betreiben des Blogs http://gerichtsreporterin.w...s.com getätigten Verfehlungen diese ganz offen an ihn adressierte Antwort auf seine Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen hinnehmen.

Es handelt sich nicht um die Wiedergabe seiner Privatadresse, an der Adresse in Niederkrüchten betreibt der Herr Philipp Berger mindestens eine Firma, diese Adresse ist ins Handelsregister eingetragen wurden. Handelsregister Düsseldorf, HRB 67759


Die Art seiner Reaktion zeigt, dass der Artikel gerechtfertigt ist.


Der Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" enthält unwahre Angaben über dessen Betreiber:

http://gerichtsreporterin.w....s.com/impressum-2/
vers.
https://gerichtsreporterin.w....s.com/about/

Es gibt jedoch neben harten Indizien auch greifende Beweise für die Tatsache, dass Herr Berger den Blog führt oder führen lässt:

1.)
Ich habe dem Betreiber des Blogs "gerichtsreporterin.w....s.com" über die Kommentarfunktion am 6.9.2010 eine URL zukommen lassen, die ein nicht erratbares Geheimnis enthielt.

Genau diese URL mit dem nicht erratbares Geheimnis (eine ID) wurde ca. 30 Minuten später von der IP-Adresse 217.5.171.122 aus aufgerufen.

Diese IP gehört laut whois zum BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET - und war mir vorher nicht einmal bekannt.

2.)
In dem Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" werden Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht - und zwar am Tag der Zustellung bei Herrn Berger, die in Sachen zwischen mir und ihm ergingen, von denen Dritte außerhalb der Kanzlei auch gar keine Kenntnis haben.

3.)

a)
In der Kanzlei Berger ist eine Frau Sabine Meuters als Pessesprecherin tätig.

http://www.agentur-presse.de/memberlist.php?action=profile&id=2086

b)
Diese Frau Sabine Meuters veröffentlichte einst über einen Rockerprozess.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1200001/Der-Rockerkrieg-im-Duisburger-Rotlichtviertel.html

c) Der oder die Betreiberin des Blogs "gerichtsreporteriin.w...s.com" behauptet, einst im Rockerbmilieu ermittelt zu haben.

http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/04/05/was-ist-los-bei-euroweb-eine-dusseldorfer-firma-muss-um-ihren-guten-ruf-kampfen/

d)
in dem Qelltext der
http://gerichtsreporterin.w....s.com/ finden sich mehrfach falsche Links zu PDF-Dokumenten die auf einen Ordner C:\Users\Sabine ... verweisen.

Herr Philipp Berger kann also nicht mehr bestreiten, dass der Blog http://gerichtsreporterin.w...s.com/ von seiner Kanzlei aus und auf seine Veranlassung hin betrieben wird. Damit gehen die darin gegen mich und Dritte geäußerten, wüsten Verleumdungen, Beleidigungen und Schmähungen auf sein Konto.

Er handelt also kriminell, der Vorwurf ist wahr und richtig, die darauf basierenden Meinungsäußerungen kann Herr Berger nicht verbieten lassen, allenfalls könnte ich mich nach einer Löschung seines Drecks zu einer Löschung überreden lassen.


Liste der beleidigenden/verleumdenden Artikel des Herrn Berger respektive seiner dazu unzweifelhaft beauftragten Angestellten Sabine Meuter:
  1. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/18/die-tranen-des-j-r-uberall-ist-er-einschlagig-bekannt-bei-inpol-ist-er-zwischen-2006-und-2011-wegen-34-delikten-erfasst/
  2. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/16/immer-wieder-neue-wahn-bluten-j-r-macht-gegenuber-dem-landgericht-monchengladbach-einen-auf-clown/
  3. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/12/j-r-und-die-gitter-der-wahnsinnige-hat-sehnsucht-nach-knast-luft-erst-mal-aber-steht-die-pfandung-von-internetdomains-an/
  4. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/09/j-r-als-tanzer-und-hexer-die-grose-blamage-fur-den-wahnsinnigen-nimmt-kein-ende-schon-wieder-wird-es-nichts-mit-prozesskostenhilfe/
  5. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/05/wie-sich-j-r-durchs-leben-schlagt-der-wahnsinnige-sucht-derzeit-dringend-einen-gratis-fur-ihn-tatig-werdenden-anwalt/
  6. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/01/nebelkerzen-luftballons-und-einen-doktortitel-fur-t-t-gibt-demnachst-diverse-geburtstagsprasente-j-r-unterliegt-schon-wieder-vor-gericht/
  7. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/29/alles-hat-ein-ende-j-r-und-t-t-mussen-beim-posten-uber-euroweb-und-die-kanzlei-berger-besser-obacht-geben-gisela-ist-nicht-sabine/
  8. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/22/blonder-engel-ein-thriller-der-tierarzt-und-der-wahnsinnige-schwadronieren-uber-ihre-gisela-vision-achtung-stalking-ist-strafbar/
  9. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/18/j-r-wunscht-sich-das-lied-vom-tod-ist-der-wahnsinnige-bald-seine-internet-domains-los/
  10. http://gerichtsreporterin.w...s.com/2012/08/15/nicht-nur-die-hitze-macht-j-r-zu-schaffen-der-wahnsinnige-kriegt-partout-keine-prozesskostenhilfe-eine-spritze-von-t-t-will-er-nicht/
  11. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/11/affe-und-schaumschlager-zugleich-j-r-der-wahnsinnige-will-einfach-keine-ruhe-geben-eine-niederlage-jagt-die-nachste/
  12. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/08/gutes-bloggen-will-gelernt-sein-selbst-anwalte-stolpern-mitunter-im-world-wide-web-manche-juristen-schicken-j-r-und-t-t-vor/
  13. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/04/schwarze-schafe-in-der-blogosphare-fur-t-t-und-j-r-lauft-es-uberhaupt-nicht-gut/
  14. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/01/badehose-ja-prozesskostenhilfe-nein-der-sommer-bringt-fur-j-r-nicht-nur-gutes/
  15. https://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/29/j-r-t-t-und-euroweb-wie-sich-zwei-mit-ihrem-posten-im-internet-selbst-das-leben-schwer-machen/
  16. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/25/zundeln-im-internet-kann-fatale-folgen-haben-wie-man-am-besten-nicht-bloggen-sollte-das-treiben-von-j-r-und-t-t-als-negativbeispiele/
  17. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/11/huhn-stalker-advokat-der-wahn-versetzt-j-r-in-unterschiedliche-rollen-keine-aussichten-auf-prozesskostenhilfe/
  18. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/03/j-r-unmittelbar-vor-dem-gipfel-des-wahn-wie-ein-auf-knien-durch-die-gegend-rutschender-bettler-justitia-tyrannisiert/
  19. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/09/uble-postings-dreiste-mails-und-stupide-anrufe-wie-bosewicht-j-r-seinen-wahn-mehr-und-mehr-auf-die-spitze-treibt/
  20. http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/02/euroweb-kanzlei-berger-und-prozesskostenhilfe-wie-bosewicht-j-r-die-justiz-auf-trab-halt/

Der von Herrn Berger durch Herrn Bohne beanstandete Artikel ist also nur die Gegenvorstellung zu seinen oder von ihm veranlassten Äußerungen. Er ist zulässig hart, zulässig polemisch, zulässig kritisierend.

Ich fordere Herrn Berger auf, binnen 5 Tagen schriftlich auf die erhobene Beschwerde zu verzichten, ansonsten werde ich negative Feststellungsklage einreichen. Den Drecksblog gerichtsreporterinw....s.com hat er auch zu löschen, dieser Herr "Rechtsanwalt"!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

Am 21.09.2012 03:03, schrieb Das Google Team:
Wir wurden benachrichtigt, dass die folgenden Blogposts mutmaßlich Inhalte
umfassen, die möglicherweise die Rechte anderer Personen und die Gesetze
der Länder verletzen, in denen diese wohnhaft sind:

http://joerg-reinholz.blogspot.it/2012/09/ach-ah-herr-euroweb-berger.html

Die bei uns eingegangene Beschwerde ist angehängt.

Sollten wir nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen eine Antwort von
Ihnen erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie (a) die besagten Inhalte
entfernt haben oder aber (b) substantiiert darstellen, dass die behauptete
Rechtsverletzung nicht vorliegt, wird der beanstandete Blogpost entfernt
werden. Wir behalten uns vor, Ihre Korrespondenz an den Beschwerdeführer
weiterzuleiten.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an
einen Rechtsbeistand. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns
wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team

Google Inc.
Legal Support
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA

Ich habe noch etwas auszurichten:

Der Jean-Paul Bohne schrieb in der Beschwerde:
"Unser Mandant hat keinen Rechtsverstoß der vorgeworfenen Art und Weise begangen."
Herr Jean-Paul Bohne!

Ich weise diese Darstellung als eine der zahlreichen Lüge Ihres Mandanten Philipp Berger (Niederkrüchten), Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf)  zurück. Ich halte es für erbärmlich, dass der ganz eindeutig erwischte Philipp Berger hier in einer dreisten Weise versucht, sich aus den Tatsachen herauszulügen. Denn für den Blog "http://gerichtsreporterin.w....s.com" trägt er die Verantwortung: Der Blog wird aus seiner Kanzlei heraus und ganz eindeutig in seinem Auftrag geführt. Dieser "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist also für die Rechtsverstöße verantwortlich, er agiert auf eine verlogene und kriminelle Weise.

Donnerstag, 13. September 2012

Über: Verfolgungswahn

Einleitend: Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten) von der Berger Law LLP wurde dabei erwischt, wie er einem Zeuge der von ihm vertretenen Euroweb genaue Vorgaben machte, was er im Prozess zu sagen habe und was nicht.
 
Einige (möglicherweise nur eine) Personen behaupten, bei diesen Vorgängen am 15.5.2012 sei dem Anwalt zielgerichtet aufgelauert worden.

Das geschieht durch öffentliche Äußerungen wie:

"Man sollte der Frau-Stasi-Richterin im Zeugenstand ein paar eindringliche Fragen stelle, so zB Wieviele Stunden täglich überwachen Sie das besagte Cafe?"

oder:
"Die Richterin/ Freizeitdetektivin?"

oder:
"Da belauscht eine Richterin ein Gespräch. Sie erkennt aus diesem Gespräch, um welches Verfahren beim OLG es sich handelt und wer der Vorsitzende ist und (!!) sie erkennt, dass da gleich Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht.Alles schwer vorstellbar."
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass im Rahmen von O.K.-Ermittlungen das LKA ab sofort oder schon eine ganze Weile auch die Kanzlei Berger überwacht - und zwar immer dann, wenn wichtig erscheinende Prozesse anstehen und mal wieder ein Zeuge angeboten wurde.

Die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei Berger sollten sich fortan also immer gut umsehen, wenn diese die Kanzlei verlassen um sich im 120m vom Gericht entfernten Café Luise mit den Euroweb-Zeugen einen "harmlosen Schnaps" zu gönnen.

Die wissen ja jetzt vom "Konteradmiral": 



So muss es ja sein!  Noch ein Hinweis von mir:
"Pst! Das Café Luise ist verwanzt! Also ab in die Frauenkleider (die borgt Euch die "Gisela Mertens") und Wichtiges immer auf der Damentoilette (da dürfen keine Kameras sein) beim Rauschen der Klospülung besprechen!"
Hilfreich ist sicher auch ein "Aluhut" . Denn: Sie lesen auch Gedanken!

Woher ich das alles weiß? Ich arbeite doch mit denen zusammen.

Montag, 10. September 2012

Euroweb + Philipp Berger = Notorisches Lügen


"Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin (Anmerkung Euroweb) unstreitig gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an."
Der im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4  erwähnte Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei Berger. Mit dem wurde die erste Lüge (Kein Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) richtig gestellt und eine neue Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) vorgetragen.

Im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der Kanzleiboss Philipp Berger "himself" mit Schriftsatz vom 2.9.2012 für die Euroweb das Gegenteil:
"Die Klägerin behauptet nicht, Internetpräsenzen kostenlos zu erstellen. Vielmehr werden stets Gebühren vereinbart, die in einem entsprechenden schriftlichen Vertrag niedergelegt werden."
Jetzt wird also erneut das genaue  Gegenteil behauptet. Die erste Lüge (Keine Versprechen der kostenlosen Erstellung der Webseiten) wird wiederholt und die ursprüngliche zweite Lüge (monatliche Entgelte enthalten keine Erstellungskosten) wird negiert, dabei aber so abgeändert, dass schon wieder eine neue Lüge entsteht, denn den durch die Euroweb getäuschten, also Betrogenen ist definitiv nicht klar, dass diese die Erstellung der Webseite zahlen. Das steht so konkret auch nicht im Vertrag.

Tja. Dem Herrn Berger ist zuzumuten, dass er den früheren Vortrag der eigenen Kanzlei kennt: ich kannte ihn ja auch.

Also hat Philipp Berger - für die Euroweb - gelogen. Und zwar so notorisch wie in Betrugsabsicht.

Mit dem "Li-La-Lügenwalzer" schlägt Philipp Berger alle Komponisten des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Und Hieronymus von Münchhausen sieht gegen den Herrn Philipp Berger von dem Dorfe Niederküchten aus wie ein "Opa Ehrlich" aus einem Kinderbuch.

Karikatur: "Rechtsanwalt Philipp Berger auf dem Weg zur Arbeit"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Wer jetzt übrigens verwirrt ist und wissen will, was denn stimmt:
  1. Die Euroweb verspricht den "Referenzkunden", dass die Erstellung der Webseiten kostenlos ist, und dass man den Kunden ein tolles und besonders günstiges Angebot mache.
  2. Die Euroweb kassiert dennoch dafür mit den jährlich zu zahlenden "Monatsraten", denn die Erstellung der Webseiten ist in diese Raten, wie übrigens auch ein tatsächlich enorm hoher  Gewinn, mit hineinkalkuliert.


[Update]

Den wütend-garstigen Kommentaren eines einzelnen Euroweb&Berger-Freundes nach habe ich einen sehr guten Artikel geschrieben. Der Typ tickt vollkommen aus vor Wut.

(Und ich vor Freude!)



Sonntag, 9. September 2012

AG Düsseldorf: Euroweb täuscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile häufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTäuschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollständig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrügerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkündet, dass der Euroweb arglistige Täuschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen Täuschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG Düsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese geschlossen. Und noch systematischer, als die Ausführenden (die Drücker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die Täuschung geschieht - in die Hand zu drücken, kann eine Täuschung kaum geschehen.

Von der arglistigen Täuschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG Düsseldorf führt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige Täuschung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsächliche Preis aber keineswegs günstig ist."
Und mit dem keineswegs günstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Täuschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darüber berichten würde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemäßen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nämlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstützt.

Es sei denn, er hat so grundsätzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr übersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

Donnerstag, 6. September 2012

Euroweb-Vertragsverlängerung: Euroweb muss klein beigeben

In den letzten Monaten kam mir verstärkt zu Gehör, dass Euroweb-Kunden, deren Vertrag auslief, weil jene diesen zum Vertragsende (um einer automatischen Verlängerung vorzubeugen) gekündigt hatten, um ein Update angegangen wurden. Das "Ja" hierzu wird aufgezeichnet.

Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.

Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!

Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.

Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene,  die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.

Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".

Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht)  berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .

Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.

Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C."  Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert.

Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.

Donnerstag, 30. August 2012

Gisela Mertens = Sabine Meuter, Berger Law LLP? - Ein Dementi

Die "Gerichtsreporterin" verbreitet:
“Woraufhin J.R., der WAHNsinnige, wie irre kichert. Dann lacht. Und letztendlich wiehert: „Sabine? Nein, die heißt nicht Sabine. Was soll der Quatsch?“ T.T., der Tierarzt ohne Doktortitel, lässt sich ungern nachsagen, Unsinn zu erzählen. Also zieht er beleidigt eine Schnute. „Kann doch sein“, begehrt er schließlich auf. Aber J.R., der gerade jenseits des WAHNsinns einen hellen Augenblick hat, sagt bedeutungsvoll: „Rein theoretisch ja. Aber ich, J.R., glaube nicht daran.“”
Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.

Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP"  als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.

Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss, wenn da diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.

Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…

Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!

(… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)


¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.

Sonntag, 26. August 2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

Juristische Nachilfe für die Euroweb-Gerichtsreporterin

"Denn in dem WDR-Beitrag wurden krude Theorien über die Geschäftspraktiken von Euroweb verbreitet. Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."

Das verbreitet  eine angebliche "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine Sabine Meuter von der Kanzlei des Philipp Berger. Nun denn, diese "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") ist offenbar nicht ganz fit in solchen juristischen Feinheiten:

Richtig hätte es gelautet:
"Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch glaubhaft machen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."
Denn wie der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") bewusst ist, findet im einstweiligen Verfügungsverfahren kein Beweis statt. Und da es um eine Einstweilige Verfügung des LG Hamburg geht (Az: 324 O 442/12) kann ich ruhigen Gewissens sagen: Bewiesen wurde gar nichts. Das LG Hamburg, dass nicht nur von der Euroweb sondern auch bevorzugt von kriminellen und verlogenen Gerichtstouristen wie Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen wurde erlegt die "Beweislast" (die hier eine Darlegungslast ist) immer der Gegenseite, also den Beklagten.

Auch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bekannt ist, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" zum Beispiel des Euroweb-Chefs Christoph Preuß, mit denen die Kanzlei Berger für die Euroweb wohl regelmäßig vor Gericht zieht,  auch schon mal grob unwahr sind.

Ich glaube gerade nach meinen Erfahrungen mit zwei grob falschen Versicherungen an Eides statt (geleistet vom Euroweb-Chef Christoph Preuß) übrigens dem WDR-Bericht und der
"Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden."

Was das LG Hamburg in einstweiligen Verfügungen beschließt ist für mich kein Maßstab, denn mit der Nutzung des gesundem Menschenverstandes hat die Kammer 324 O nach meiner Ansicht - und mit der stehe ich gewiss nicht allein - nicht viel am Hut. Das ist die berühmte "Buske-Kammer", der Gerichtspräsident wäre wohl gut beraten die Nummer 324 keiner Kammer mehr zuzumuten, wie es auch Hotels vermeiden die Zimmernummer 13 zu vergeben. Andererseits ...  die Richterin Käfer ist eine würdige Buske-Schülerin und Buske befindet jetzt als OLG-Richter über den von den untereren Instanzen verzapften Mist und wird natürlich gutheißen, was er selbst genau so gemacht hätte: "Arme Verfassung, wie wirst Du doch getreten!" kann man da klagen.

Zurück zu Frau  "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine "Sabine Meuter" von der Kanzlei des Philipp Berger. Die "Gisela", die jedenfalls keine "Gisela" ist, schreibt weiter:
"Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam."
Ach was?

Das Bild, wonach es ich bei dem "Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher)" um garstige Abzocker handelt, das ist nicht die Verzerrung, die Verzerrung ist die "Berichterstattung" der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") im Blog "gerichtsreporterin" wie auch in den Blogs der anderen Meinungsschlampen, für welche die Euroweb mit Sicherheit bezahlt.

Übrigens: Offensichtlich zog die Kanzlei Berger vor das LG Hamburg. Jetzt kann man das Euroweb/Berger-Konklomerat also auch noch als "Gerichtstouristen" bezeichnen. Ich frage mich auch auf Grund des Zeitablaufes, ob wohl ein vorheriger Verfügungsantrag vor dem nicht minder verrufenen LG Köln eventuell abgewiesen wurde... wenn derlei die Frau Käfer in Hamburg erfährt, dann regiert sogar diese mit Verfügungsaufhebungen wegen Rechtsmissbrauches.


Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

"Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
"Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

Noch was?




Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



Freitag, 17. August 2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

Donnerstag, 16. August 2012

Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

Samstag, 11. August 2012

Euroweb-Kanzlei Berger: Neues Aktenzeichen der StA Düsseldorf

Rechtsanwalt Hänsch berichtet:
"Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird."
20 Js 1328/12 dürfte das Aktenzeichen der Ermittlungen der StA Düsseldorf wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sein, der 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht.

Donnerstag, 9. August 2012

Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Dienstag, 7. August 2012

Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

"Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
"Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

"Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

Montag, 6. August 2012

Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz
Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

unter dem kanzleieigenem Aktenzeichen ZR 7170/2012 (man solle es bitte stets angeben) führten Sie am 1.August 2012 in der Beschwerde über den Artikel

"StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein"

aus:
Weiter heißt es:

„(...) kriminelle Anwälte (...)“

Dies geschieht als Kommentar zu dem angezeigten Blogeintrag, in dem unser Mandant als Rechtsanwalt namentlich genannt und unter anderem in seiner Ausübung als Rechtsanwalt thematisiert wird. Der Kommentar bezieht sich auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Berger wird also als kriminell bezeichnet. Dies stellt einen unzulässigen Wertungsexzess dar.

Da lachen doch die Hühner, allerwertester, von Philipp Berger  zum "Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht" ernannter Herr "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne!


Die Stelle „(...) kriminelle Anwälte (...)“ findet sich in einem Kommentar:
Es wäre höchst wünschenswert, dass aus derartigen Ermittlungen endlich mal eine Anklage mit Verurteilung - ohne Bewährung - würde.
Die bisherigen Erfahrungen mit in Ausübung ihres Berufs straffällig gewordenen sog. "Rechtsanwälten" sehen da leider alles andere als vielversprechend aus. Viel zu lange konnten Leute wie GvG und sein ehemaliger Kanzleisozius Syndikus ihr Unwesen treiben, weil immer wieder nur Bewährungsstrafen oder (insb. bei GvG) § 154 Abs. 1 StPO zur Anwendung kamen. Hier sind Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, endlich ein deutliches Zeichen gegen kriminelle Anwälte zu setzen, die es durch ihr Handeln verwirkt haben als "Organe der Rechtspflege" zu gelten. 
Dass das "kriminelle Anwälte" hier einen allgemeiner Bezug auf kriminelle Anwälte - und nicht zu einen bestimmten kriminellen Anwalt, also auch nicht zu Philipp Berger, hat, ist doch offensichtlich. Es besteht viel eher noch ein Bezug zu zwei Münchner Exemplaren der besonders beachtenswerten Gattung dieser speziell agierenden "Organe der Rechtspflege", eines davon ist letztendlich an eigener Dummheit gestorben, denn das sich das Exemplar mir anlegte war einer seiner Schritte auf dem Weg in die Hölle.

Wenn Ihnen das nicht eingeht, dass die Äußerung gar keinen Bezug zu Philipp Berger hat, dann sind Sie - besonders bezogen auf den Beruf - nicht mit ausreichendem Intellekt ausgestattet. Ein "Rechtsanwalt" hätte das jedenfalls erkannt.


Aber wenn Sie dem Euroweb-Anwalt Philipp Berger hier eine bestimmte Jacke anziehen wollen, dann wird die dem wohl auch passen! Sie, Herr Jean-Paul Bohne können das ja viel besser einschätzen als ich, sehen den Herrn ja quasi täglich bei der Arbeit. Ich sehe nur die Resultate seiner Bemühungen. Aber auch auf der Basis dieses vergleichbaren geringen Wissens bin ich der Meinung, dass die von Ihnen übergeworfene Jacke dem Philipp Berger passt. Sie stehen also nicht allein.

Nur werden Sie eben mit einem Antrag auf dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht durchkommen. Mit einer Hauptsacheklage erst recht nicht.

Sie haben die Beschwerde im Auftrag des Philipp Karl Berger geführt. Das Sprichwort:

Getroffene Hunde bellen!

kennen Sie sicher.



Jörg Reinholz, Schlosser aus dem Osten

Freitag, 3. August 2012

Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
Text: Martin Müller

Die Firma ist «erstaunt»

Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

Das war eine Lüge!

Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

Mittwoch, 25. Juli 2012

Euroweb - Kaufen Sie Preise! Lügen Sie!

Damit hatte der Euroweb Kunde Dieter Schumann nicht gerechnet: [...] Seine neue Website www.künstleragentur-thüringen.de, die in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit den Euroweb Webdesignern entstanden ist, wurde jetzt von den international renommierten CSS Design Awards in die „CSS Design Awards Winners Gallery“ aufgenommen.
Tönt die Euroweb Internet GmbH lauthals in den Presseboxen und der gekaufte WAZ-Konzern der Petra Grothkamp wird es, wie den anderen positivistischen Unsinn des Euroweb-Pressesprechers auch schon, und zwar ohne jeden Hinweis auf die berechtigte Kritik am betrügerischen Geschäftsgebaren des Unternehmens Euroweb und seiner zahlreichen, sich gewiss nicht grundlos auffallend häufig umbenennenden Töchter verbreiten.

Wenn man jetzt einen Blick auf den Preis wirft, dann wird schnell klar:

Seriös geht anders!

Die „CSS Design Awards" haben zwar eine Webseite - aber wer da die Preise vergibt ist und bleibt auch bei einer intensiven Nachsuche völlig unklar. Hier die Kontaktseite:


Keine Adresse, keine Telefonnummer ... nichts, was die "Privatsphäre" der tollen "Organisation" gefährden könnte, die an 365,2425 Tagen im Jahr einen "wertvollen Designpreis" an ihre Werbekunden vergibt.


In den whois-Daten erfährt man immerhin, dass der Anmelder der Webseite, ein gewisser "CSSDA Admin",






(angeblich) im australischen Brisbane (Queensland) sitzt und tatsächlich die Mailadresse "hello@cssdesignawards.com" angab. Auf der Webseite findet sich dafür ein gaaanz wichtiger Punkt: man solle dort Werbung schalten. Auf dem gleichem virtuellem Server mit der IP-Adresse  173.247.243.108 wird von dem gleichen Betreiber auch "webmarketing4business.com" gehostet - die machen "Suchmaschinenoptimierung", der Registrant der Domain heißt jetzt plötzlich "Ini Nam" , sein Sitz ist angeblich "Level 15 Corporate Centre One" (die vermieten Büros und/oder pure Geschäftsadressen) in Gold Coast, Queensland, Australien.

Da muss man nicht lange raten, was das für ein "Preis" ist.

Das es die jährlich 365,2425  "Design-Preise" dieser "Organisation" nicht formell, aber praktisch sehr wohl als Gegenleistung für eine andere, "geldwerte" Leistung gibt, das kann man sich nun sehr gut denken. Denn die Betreiber sogar verkünden über sich selbst:
Our audience
CSS DesignAwards services professional web designers, developers, students and CSS enthusiasts. Based in the USA, our website is reachable by a worldwide audience.
Nun,  Brisbane liegt in Queensland und das ist nicht etwa ein Bundesstaat der USA sondern Australiens. Das ist ziemlich weit weg von den USA.

Gehostet wird von einer amerikanischen Firma. Wich schon ausführte auf einem virtuellen Server. Am "Preis" scheint viel "virtuell" zu sein.


Die "Profis, Studenten und Enthusiasten" von den "CSS DesignAwards" betteln übrigens um Werbeverträge: "Holzauge, ick hör Dir trapsen!" könnte man da sagen.

Was jetzt die von der Euroweb beworbene Webseite selbst betrifft, folgt hier meine  ehrliche und deshalb qualifizierte Einschätzung: 
Nicht schlecht, brauchbarer, etwas graphiklastiger Baukasten-Mainstream mit entsprechenden Ladezeiten. Jedoch nicht preisverdächtig.Was die Warnung soll, wenn Javascript abgeschaltet und damit die vorgefertigten JS-Effekte ("ganz tolles Ein- und Ausfliegen" der Seiten - auf nicht ganz taufrischen Rechnern mit erheblichem, zum Kotzen verführenden "Ruckeleffekt") weg sind, das geht mir  nicht ein. Zu dem ist die Webseite auf kleineren Bildschirmen (gerade auch auf tragbaren Geräten) nicht zu gebrauchen. Von "responsiven CSS" hat man da wohl noch nie gehört.

Ein Aufruf der Startseite verursacht einen Traffic von 907,2 Kilobytes. Dass ist nicht preis- sondern im negativen Sinn "rekordverdächtig". Schlecht angebundene Personen, welche diese Webseite abrufen wollen werden teilweise sogar  weit mehr als 1 Minute warten müssen, bis die Seite geladen ist und sehen in der Zeit ein "Wackelgif" mit dem Hinweis a la "Bitte warten Sie". Da werden viele abbrechen. Zu dem versursacht ein (EIN) solcher Abruf mit mobilen Geräten schon im Inland locker Kosten von 23 Cent oder sogar mehr.

Mein Fazit? "Geht gar nicht."


Was kann so etwas beim örtlichen Webdesigner kosten:
Wert der Webseite:  Einmalig ungefähr 1500 Euro. Oder billiger. Der Webdesigner ist ja ausweislich des von ihm verursachten Traffics kein wirklicher Profi, der sollte künftig Drucksachen machen oder sich überlegen, was "Webdesign" ist. Zu dem Preis bekommt man anderswo (anders als die "Euroweb-Referenzkunden") auch die Rechte am Design.
Monatliche Kosten: 5-6 Euro monatlich fürs Hosting (inklusive Traffic, Backups, Mailverkehr). Mehr kostet das nur das bei ganz wenigen, ausgewählten Anbietern, die dann ganz gewiss nicht billig in Bulgarien hosten - wie die Euroweb.
Updates: je 20-50 Euro. Bei Sammelrechnung. Sonst einen "Extra-Zehner" für die Rechnungserstellung.
Was zahlt eigentlich der "Euroweb Kunde Dieter Schumann"?
Wahrscheinlich etwa 180 Euro monatlich, für 4 Jahre und einmalig 199 Euro. Der wird ja, wie viele Kunden auch glauben, die Erstellung der Webseite habe ihn keinen Cent gekostet. Tatsächlich zahlt er mit den "180 Ocken monatlich" die Erstellung der Webseite, einen horrenden (weil alles andere in den Schatten stellenden) Betrag für "Vertriebskosten" und einen netten, so am Markt kaum zu realisierenden Extraprofit für die Gesellschafter.

Ich meine also: "Spätestens ab der zehnten Monatsrate zahlt der Dieter Schumann aus Erfürt letztendlich dafür, dass er sich bescheißen ließ. Er hätte besser verglichen."

"Euroweb-Suchmaschinenoptimierung"

Die Euroweb bewirbt ja auch, dass die von dieser Firma erstellten Seiten "suchmaschinenoptimiert" wären...

Gerade eben stellte ich fest, dass eine Suche nach "Künstleragentur Thüringen" die beworbene Webseite, die ja immerhin auf den Domainamen "künstleragentur-thüringen.de" getauft wurde, dazu führt, dass diese Webseite als letzte - aber immerhin gerade noch auf der Suchergebnisse angezeigt wird. Das spricht gegen eine "Suchmaschinenoptimierung.

Juristisch Relevantes

Ja,  der "Euroweb Kunde Dieter Schumann" ist ein "Referenzkunde":





Altbekannte Euroweb-Lüge nochmals entlarft:


Erstellt hat die Websweite offensichtlich ein Rene Kohnen für die Euroweb. Der ist laut seinem Xing-Profil ein Freiberufler.



Damit wird die notorisch duch die Kanzlei Berger vorgetragene Behauptung der Euroweb, diese würde die Webseiten für Ihre "Referenzkunden" ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellen lassen, mal wieder widerlegt. Diese vorsätzlich unwahre Behauptung kristallisiert sich immer mehr als als bloße, notorische und vielfach widerlegte Lüge zum Zweck des Prozessbetruges heraus.

Mittwoch, 18. Juli 2012

Ist der Euroweb-Berger noch "Rechtsanwalt" oder schon "Abmahnterrorist"?

Philipp Karl Berger, formell "Rechtsanwalt" und tatsächlich ganz offensichtlich damit beschäftigt, den finanziellen Erfolg der arglistigen Täuschung erweislich ein paar Dutzender und mutmaßlich abertausender kleiner Gewerbetreibender durch die Euroweb Internet GmbH entweder erst herbei zuführen oder zu sichern (was man als vorsätzliche Teilnahme an einem Betrug werten kann und darf) mahnte in letzter Zeit auffallend häufig den Tierarzt Thorsten Romaker aus Meine ab.

Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.

Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".

Liegt es an der Qualifikation?

Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.

Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:

Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.

Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr schön genau dargestellt wurde. Den hat(te) der WDR auf Grund einer "rechtlichen Auseinandersetzung" gesperrt. (Nachtrag: Der Beitrag ist spätestens seit dem 20.7.2012 wieder online.) Hier der vom Anwalt Berger verzapfte Blödsinn:


Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstweilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.

In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!

Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.


Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:



Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge.  Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...

Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.

Danke, Herr  Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.

Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?

Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*



Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.

Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!

Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!

Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...


"Abmahnterror?"

Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.

Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.