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Donnerstag, 30. August 2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger will wollte sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

Vor ein paar Tagen hatte ich berichtet, dass ein kleiner Kassler Webdesigner sich vor dem AG Kassel gegen ein vom oft und stets im Interesse der Euroweb vor Gericht und öffentlich lügendem Euroweb-Anwalt Philipp Berger und dem in Leipzig wegen Betruges angeklagtem Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß angezetteltes Verfahren wehrt:
"Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht".
Das AG Kassel hat den Antrag des Philipp Berger kürzlich abgelehnt. Darüber hinaus sogar den, als Nebenkläger zugelassen zu werden:

Wörtlich:
"Die Voraussetzungen der §§ 395, 396 Strafprozessordnung (StPO) für eine Zulassung als Nebenkläger liegen nicht vor.

Das Verfahren betrifft den Vorwurf zweier Beleidigungen gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Nach § 395 Abs. 3 StPO kann ein Anschluss als Nebenkläger erfolgen, wenn diese aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen geboten scheint."
Damit war dann über die nach § 46 BRAO verbotene Zulassung der Adrijana Blazevska als Vertreterin des Anwaltes nicht mehr zu befinden. Zu dem ist der Herr Berger nur noch Zeuge, was seine finanziellen Interessen an dem Verfahren (Warum wohl sonst wollte sich der "Rechtsanwalt" durch seine Angestellte vertreten lassen?) erheblich mindern dürfte.

Vermutlich wird das Gericht das Verfahren in einem weiteren Schritt wegen "Geringfügigkeit" einstellen. Der kleine Kassler Webdesigner neigt dazu, dieses zu bedauern, er hätte zu gern die Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Christoph Preuß aus Düsseldorf in der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung als das vorgeführt, was diese (nicht nur) seiner Meinung nach wirklich sind:

Nämlich als garstige Rechtsmissbraucher, die vor den Gerichten und öffentlich lügen und die eigentlich - wegen gemeinschaftlichen Betruges - als Angeklagte vor ein Gericht gestellt und dann richtig "verknackt" gehören.

Zur Rechtskraft: Vermutlich hat der  Anwalt Berger noch ein Beschwerderecht.

Donnerstag, 9. August 2012

Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Mittwoch, 8. August 2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger will sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

Vor ein paar Tagen habe ich über eine wunderliche Anklage berichtet, und darüber, dass ich Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Philipp Berger und Christoph Preuß gestellt habe. In der Sache hat sich was neues getan.

Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht". Ich frage mich, ob er außerhalb seiner, durch die Berichte  auf den Webseiten der Kanzlei offenbar gewordenen Haupttätigkeit als "Lautsprecher und Heißluftgebläse in Sachen Euroweb" überhaupt was kann und auf welchem juristischem Gebiet er denn fit genug ist um mithalten zu können.

Dem Vertretungsantrag war zu widersprechen. Denn seine Angestellte, die Frau Adrijana Blazevska, ist selbst auch Zeugin. Diese will ich dazu vernehmen, was denn eigentlich vor der kleinen Strafkammer des LG Chemnitz gelaufen ist und wieso das dortige Gericht zu der Auffassung kommt, gegen eine Rückabwicklung des zwischen der Euroweb und dem Betrugsopfer geschlossenen Vertrages sei es möglich, dass die dortige Angeklagte (eine Drückerin, welche nicht mehr bei der Euroweb arbeitet)  wegen geringer persönlicher Schuld frei gesprochen werden könne.


Als Zeugin kommt Frau Blaszevska jedenfalls nicht als Vertreterin in Frage. Das gilt für sämtliche - auch ehemalige - Anwälte der Kanzlei Berger, die ja möglicherweise Aussagen zu strafbaren Verhalten des Anwaltes Berger und zu den zahlreichen, bewusst unwahren Vorträgen der Kanzlei in zahlreichen Euroweb/Webstyle-Sachen vor Gericht tätigen können.  Und wegen möglicher Interessenkollisionen.


Nach meiner Ansicht hat die Vertretung vor allem einen Zweck: Philipp Berger begibt sich in dem Prozess in die Gefahr, sich selbst erheblich zu belasten. Da wird ihn die Anwältin Adrijana Blazevska natürlich ab und an in seinem Redefluss stoppen müssen. Vermutlich wird der Anwalt Berger im Prozess ganz oft sagen

"Oh! Auf anwaltlichen Rat erinnere ich mich nicht!".

oder

"Ich verweigere  auf anwaltlichen Rat gemäß § 55 StPO die Aussage!"


Begründen lassen hat der Philipp Berger den Vertretungsantrag damit, dass ich ihn angeblich "diffamiere".  Nun denn, da werde ich doch mal die diffamierenden Artikel von seiner Webseite und die diffamierenden "Hinweise nach § 10 TMG" vorlegen.

Ich bin ja gespannt wie böse der Richter und der Staatsanwalt auf die Nebenklägerbank  schauen, während ich mir den Berger zur Brust nehme.

Natürlich gehe ich davon aus, dass der Berger allen Ernstes versucht, aus dem Prozess auch noch Profit zu schlagen, in dem er sich von seiner eigenen Angestellten vertreten lässt.



Es folgt eine Rechtsberatung eines kleinen Schlossers aus dem Osten für die großkotzig berichtende Kanzlei Berger LAW LLP, speziell für Philipp Berger und die mit "einer Vielzahl von mietrechtlichen Angelegenheiten" befassten und "schwerpunktmäßig im Strafrecht" arbeitenden Adrijana Blazevska:



Ich bezweifle, dass das hier besprochene Ansinnen zulässig ist und stütze mich auf:
§ 46 BRAO - Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen
(1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.
Und ich bescheinige dem Anwalt Berger bezüglich der Strafanzeige ein äußerst dummes Verhalten. Denn ich habe ihm ganz gewiss nicht grundlos vorgehalten, dass er am Betrug der Euroweb teilnimmt und noch viel weniger grundlos habe ich dem Philipp Berger vorgehalten, dass er lügt.  Oder durch seinen Angestellten Jean-Paul Bohne lügen lässt.

Das es mal wieder so aussieht, als müsste ich die ganze Kanzlei Berger Law LLP  rechtlich beraten und als hätten diese - auch noch im Berufsrecht - den Rat eines Schlossers nötig, tut mir wirklich ganz doll leid!

(Für die vielen Rechtsanwälte, die auch die auch § 46 BRAO kennen und deren Ruf als Teil der Anwaltschaft zu Unrecht durch die Berger LAW LLP beschädigt wird).

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Das der Herr Berger als "Opfer" bezeichnet wird hat im Slang (der Sprache der Straße) eine ganz besondere Bedeutung. Der Slang meint damit eine Person, die sich ganz besonders als "Opfer" eignet. Bevor in Blogs, in denen mir Suff  und "WAHNsinn" unterstellt wird, wieder mal gelogen wird beweise ich meinen Vortrag bezüglich der Vertretung durch den Scan.





Freitag, 3. August 2012

Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger verliert gegen Euroweb-Kritiker! - Ist das der Grund für seine öffentlichen Wutanfälle?


Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten hatte (wohl nach Beratung mit seinen ebenfalls nicht durch übermäßige juristische Fähigkeit glänzenden Kanzleipartnern) allen Ernstes versucht, eine ganz offensichtlich beruflich genutzte Domain eines Kassler Kritikers zu pfänden.

Zuvor hatte der Jurist mehrfach selbst vorgetragen, dass der von dem rechtswidrigen Eingriff des Philipp Berger Betroffene die Domain beruflich nutzt. Würde man dem Anwalt jetzt juristische Kenntnisse unterstellen (wovon ich, ein Schlosser aus dem Osten, im speziellen Falle dieses Anwaltes gerade nicht ausgehe), dann käme als Motiv für den von Anfang an sinnfreien Pfändungsversuch nur "Schabernack" wie ein fulminanter Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (unzulässige Schikane), also eine höchst verwerfliche Schädigungsabsicht in Frage.

Denn dem Pfändungsversuch steht bei beruflich genutzten Domains § 811 ZPO ganz eindeutig entgegen.

Angetrieben von einer grundfalschen, schon sachlich höchst unrichtigen und im Verfahren durch mein Mittun "zerlegten" Entscheidung des LG Berlin meinte Philipp Berger aber, er müsse partout die beruflich genutzten Domains pfänden lassen. Das ging daneben, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger (die "Berger GbR" ist  unter Intelligenzverlust etwa um die Hälfte geschrumpft und hat dafür jetzt den Namen "Berger LAW LLP, Düsseldorf") bei seiner nassforschen und sicherlich auch mit einer Schädigungsabsicht verbundenen Pfändung einfach mal übersehen hat, dass § 811 ZPO auszulegen ist.

Insbesondere hatte der Philipp Berger, der auch als "Lautsprecher" der mit systematischen Täuschungen, also Betrug agierenden Euroweb Internet GmbH wissentlich und willentlich öffentlich lügt - schon vor dem missglücktem Pfändungsversuch den Spitznamen des Kassler Kritikers (der besonders die Lügen des Philipp Berger beobachtet und mit den richtigen, jeden Euphemismus vermeidenden Worten bedenkt) als Marke eintragen lassen - und auch hier ist Schädigungsabsicht zu unterstellen.

Öffentliche Wutanfälle des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger

Ausweislich seiner öffentlichen "Berichterstattung" hat dem Euroweb-Anwalt der (selbst für Rechtslaien) von Anfang an absehbare und ihn den "Rechtsanwalt" also gründlich blamierende  Beschluss nicht gefallen. Dabei hätte er nur mich (einen Schlosser aus dem Osten) fragen müssen. Ich hätte dem ehemaligen Jurastudenten  Philipp Berger (von dem ich nun wirklich nicht weiß wie er seinen Abschluss erreichen konnte) von Anfang an geraten die "Pfoten von der aussichtslosen Sache zu lassen".

Und jetzt muss der Anwalt mit dem bedenklichen, weil offensichtlich geringen juristischen Wissen notieren, dass er mal wieder Prozesskosten zu zahlen hat. Derlei folgt aus blinder Wut.

Die Zahlung wird er sicherlich "fast freiwillig" leisten, wenn in ein paar Wochen das endgültige Urteil und dann der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt.

Bei Streitwerten unter 600,01 Euro gibt es keine Berufung, es sei denn das Gericht lässt diese  auf Antrag der unterlegenen Partei zu. Da die Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hier keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert  wird es die Berufung also nicht geben, die ist nicht statthaft.

Ich, ein Schlosser, gebe dem Anwalt Berger den ernsthaft gemeinten juristischen Rat, den Versuch zu lassen, denn dann folgen nur weitere solcher, aus Sicht seiner Gegner herrlichen Blamagen.

Und falls doch:

"Ei bitte, Philipp Berger, kannst Du haben! Dann gibt eben noch mehr auf die Nase!" - was natürlich nur sinnbildlich gemeint ist (aber physisch auch so möglich wäre, denn das ist nicht eine Frage der Körperhöhe sondern der "Cojones").

Ausblick:

Einer meiner nächsten Berichte wird sich mit dem Umstand befassen, das und warum sich der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Kassel von "seiner" (in der Berger Law LLP) angestellten Anwältin Adrijana Blazevska vertreten lassen will - und warum das wohl (grob-dumme Fehlentscheidungen sind ja, siehe LG Berlin in der Sache 51 T 361/11 "Nerdcore", immer möglich) nichts wird.

Ich gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt "Philipp Berger" dann in noch blinderer Wut agiert als er es (natürlich von meinem Standpunkt aus betrachtet) schon jetzt tut.

Ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, berate diesen lauthals agierenden, aber nicht sehr klugen  "Rechtsanwalt" und selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei "Berger LAW LLP" , mit Postfach in Düsseldorf)  gerne. Auch juristisch. Und ich gebe ihm schon jetzt den Rechtsrat, sich nicht darum zu bemühen, dass mir ein Gericht bescheinigt, dass ich seine, in eindeutiger Herabwürdigungsabsicht verfassten und von einem sehr bösen und kleinem Geist zeugenden Pamphlete "öffentliche Wutanfälle" nenne!


Donnerstag, 5. Juli 2012

Philipp Karl Berger, der Kollege des Freiherrn von Gravereuth und des Freiherrn von Münchhausen

Die rasend wütende "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" hatte - sehr wohl im Auftrag der Euroweb und für die in die solchen Fällen übliche Pauschalsumme von 30 Silberlingen den "Sieg" der Kanzlei Berger in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gefeiert. Der Antrag ist aber nicht abgewiesen worden, er wurde verwiesen.

Und für mich ist das gut. Denn nun ist nicht mehr das Landgericht zuständig, sondern das Amtsgericht. Das Landgericht ist somit Berufungssinstanz. Und das Landgericht steht auf dem festen Standpunkt, dass Berichte über Einkommenverhältnisse zur Privatsphäre gehören. Und darüber, über die Einkommensverhältnisse von Gegnern seiner Mandanten zu berichten, würde ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender "Rechtsanwalt" nicht einmal nachdenken, der Euroweb-Anwalt Berger macht derlei im Auftrag seiner Mandantin und in dem Vorsatz herabwzuwürdigen. Eine Drohung gegenüber Dritten sehe ich darin auch. Dies sei wie es sei, die Verweisung an das Amtsgericht hat für mich viele Vorteile.

Denn der Herr Berger hätte sein Berufungsglück wohl lieber vor dem OLG gesucht. Aber jetzt muss erst einmal das Amtsgericht entscheiden.

Ich selbst habe gar nichts falsch gemacht. Die Streitwertfestlegung erfolgt durch das Gericht. Und wenn das Gericht festlegt, dass eine schmähende Veröffentlichung des Philipp Berger keinen Streitwert von 5000 Euro rechtfertigt, dann kann man daraus auch schließen, dass das Gericht den schmähenden Veröffentlichungen dieses Philipp Karl Berger aus der Schubertstraße 2 in Niederkrüchten allenfalls einen geringen Wirkungsgrad zuspricht. Und es ist meine Meinung, die ich auch wegen ihrer Offensichtlichkeit nicht begründen muss, dass aus dem zugesprochenen geringen Wirkungsgrad dann wieder auf eine beachtlich geringe Wertschätzung dieses Anwaltes Berger durch das Gericht geschlossen werden kann. Dafür gibt es ja auch handfeste Gründe.

Der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger hat sich in dem Verfahren übrigens selbst entlarvt. Er bezeichenete den Günter Freiherr von Gravenreuth als "Rechtsanwaltskollegen". Ein kluger Anwalt hätte sich von diesem Lügner, Verleumder und notorisch kriminellen "Rechtsanwaltskollegen" distanziert. Der Berliner Anwalt "Jonny" Eisenberg  schrieb über Gravenreuth:
"Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat... Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen."
Was das mit den "nur mit Schwächeren angelegt" betrifft muss ich den Herrn Eisenberg  geringfügig korrigieren:  
Gravenreuth ..."hat sich immer nur mit vermeintlich Schwächeren angelegt, die er ausnehmen wollte."
Übrigens hat der Gravenreuth auch die eigenen Mandanten abgezockt. Das waren die drei ersten Urteile: die wegen Urkundenfälschung,  Untreue und Unterschlagung.

Ich vermute, dem allerwertesten Gravenreuth-Fan Philipp Berger hingegen ist nur nicht eingefallen, noch ein "lieben" oder "sehr hoch geschätzten" vor den formellen Titel und den Name des Gauners zu setzen. Nun, wenn der Herr Philipp Karl Berger ein "Rechtsanwaltskollege" des pressebekannten Betrügers Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr, verstorben aus Angst vorm Knast) sein will, dann werde ich ihn daran ganz gewiss nicht hindern. Ich finde das nämlich "bezeichnend"

Und jeder in Niederkrüchten, Düsseldorf oder sonstwo soll wissen, wie der "Rechtsanwalt" Philipp Berger seine geistige Position selbst definiert.


Das war die medienwirksame "Selbstentlarvung". Für das Gericht gab es noch weitere über welche ich erst später berichten werde. Denn ich schreibe zwar, aber längst nicht alles und längst nicht alles zur Unzeit.

Nur noch so viel: In insgesamt vier Schriftätzen, 3 davon stammen (und genau das ist bei einem "Rechtsanwalt" äußerst bemerkenswert)  vom 7., 8. und 9. Juni hat der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Kanzlei Berger Law LLP es nicht lassen können zu verleumden und zu lügen. Daneben gab er noch den "Walter Ulbricht".

Zu dem sind mal wieder Sachverhalte ans Licht gekommen, die auf Straftaten schließen lassen. Konkret zur Anstiftung (§ 12 StGB) des Verstoßes gegen §§ 353b und/oder 353d StGB. Und auf den Verstoß  selbst, den dann aber eine Person außerhalb der Kanzlei begangen hat. "Netterweise" hat der Philipp Berger gleich auch ein Telefonprotokoll mit an das Gericht gesendet. Da braucht sich seine Kollegin Adrijana Blaszevka jetzt nicht wundern, wenn diese demnächst Rede und Antwort stehen muss - pardon, als Beschuldigte: soll.

Ich will ja nicht in den Verdacht geraten, diese "Rechtsanwältin" der Kanzlei des Philipp Berger in dieser grundlegenden rechtlichen Frage falsch zu beraten. Das die Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP insgesamt "irgendwie" schlecht beraten sind ist eine Auffassung, die ich vertreten kann. Zumindest den Philipp Berger halte ich jetzt für etwas, was ein Dritter mal mit "Niete im Talar" umschrieben hat.

Ich berate die ja auch nicht. Sollen die sich die externe Hilfe doch woanders suchen.

Das mit dem Ermittlungsverfahren gilt natürlich nur, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel dazu entschließt, ihre offensichtlich notorische Praxis der Strafvereitlung zum Nachteil der Opfer krimineller Rechtsanwälte zu überdenken. Insbesondere der Kassler Oberstaatsanwalt Müller-Brandt hat, und das weiß er schon  von mir, Gelegenheit über diese rechtswidriger Praxis von Teilen, wenn nicht der gesamten Staatsanwaltschaft Kassel nachzudenken - die übrigens darin ihren Höhepunkt findet, nicht etwa die Betrüger im Talar zu verfolgen sondern deren Opfer. Diesen Vorwurf der rechtswidrigen Verfolgung mache ich dem Herrn Oberstaatsanwalt Müller-Brand.Und dieser Vorwurf hat auch ein Aktenzeichen der StA Kassel - welche die Vorwürfe gegen sich selbst tatsächlich selbst "untersucht".

Wahrscheinlich mal wieder nur darauf, ob man dem Vorwerfenden einen Strick daraus drehen kann.

Willkommen in der Bananenrepublik Hessen!

Donnerstag, 7. Juni 2012

Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!


Der Euroweb-Hausanwalt Philipp Berger macht momentan vor, eine in der ersten Instanz vom AG Döbeln wegen Betruges verurteilte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb sei freigesprochen worden und der Richter der Berufungskammer am LG Chemnitz hätte darauf erkannt, dass kein Betrug vorliege. Doch das stimmt so nicht.

Denn wenn man in der  Bergerschen Euroweb-Propaganda genau nachliest, dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Der Berufstäuscher im Auftrag der Euroweb, Philipp Berger, schreibt selbst im letzten Absatz:
"Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die ursprünglich dem Döbelner Urteil selbst mit einer „Sperrberufung“ entgegengetreten war, mit dem Ziel, eine Strafschärfung im Schuldausspruch zu erreichen, und mit Zustimmung der Angeklagten wurde daraufhin gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung das Verfahren insgesamt gemäß § 153a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt, bis dass der zivilrechtliche Vertrag endgültig rückabgewickelt ist. Danach wird die Verurteilung des Strafrichters der Vorinstanz insgesamt aufgehoben werden."
§ 153a StPO behandelt die Verfahrensweise bei geringer Schuld und stellt eine klare Bedingung:

Einstellung nur dann, wenn das Opfer der Straftat zuvor entschädigt wurde.

Gemeint und verhandelt wurde die (geringe) Schuld der Vertriebsmitarbeiterin(sic!). Also liegt der Betrug hinsichtlich der Referenzkundemasche - anders als Philipp Berger, ein wahrer Freund und Nacheiferer des Hieronymus von Münchhausen der Öffentlichkeit unwahr vormacht - doch vor! Und das Gericht hat diesen Betrug sehr wohl auch erkannt.

Die Einstellung gegen eine Auflage erfolgt erst nach Erfüllung der Ansprüche des Opfers  wegen einer "geringen Schuld" der konkreten Vertriebsmitarbeiterin - bei der man davon ausgehen kann, dass diese selbst zuvor über die Strafbarkeit ihres Handelns getäuscht wurde und die auch nicht mehr bei der Euroweb arbeitet, die Straftat also nicht mehr begehen wird.

Gänzlich anders könnte das bei denen aussehen, welche die Frau zu der Straftat angehalten und bestimmt haben - und da wären wir bei der Anklage gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Hier die wesentlichem Auszüge aus § 153 a StPO
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
 ... und, im Absatz 2
Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.
Diese Auflage ist vorliegend:
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

Der Schuldspruch ist also nicht aufgehoben, es wird lediglich von einer Strafe abgesehen. Richtig lautet eine Kurzfassung des Beschlusses und somit eine mögliche Überschrift also:

Das Betrugsopfer der Euroweb bekommt sein Geld zurück, sonst wird eine Euroweb Mitarbeiterin wegen Betruges verurteilt! Aber dalli!


Denn der Internet System Vertrag der Euroweb ist "rückabzuwickeln". Das Opfer des Betrugs bekommt also sein Geld vollständig zurück und ist auch sonst von Schaden freizustellen. Das Gericht erkennt darauf, dass an einer Verfolgung der durchaus erkannten Straftat der Vertriebsmitarbeiterin erst dann und genau dann, wenn dieses wie verlangt geschieht, kein öffentliches Interesse mehr bestehe.

 Was der Herr Berger da behauptet, nämlich:
"Für die Angeklagte als Verteidiger erwirkten unsere Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Adrijana Blazevska und Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann aus dem Anwaltsbüro Stüwe & Kirchmann die vollständige Aufhebung des Fehlurteils des Döbelner Strafrichters"
... stimmt also nicht! Im Schuldspruch wurde das Urteil nämlich gerade nicht aufgehoben. Der Betrug bleibt als solcher erkannt und ich bin mir sicher, die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird sich jetzt nicht den kleinen, sondern die großen Fische in dem Teich (der da Euroweb Group heißt)  vornehmen. Einer davon ist der Geschäftsführer Christoph Preuß, der andere Daniel Fratzscher  und ein weiter ist wohl der Philipp Berger, der ja angeblich selbst die Mitarbeiter "schult" - und also zum Betrug anhält und denen, geneu wie der Öffentlichkeit vormacht, es wäre keiner. Dass der Philipp Berger in diesem Punkt lügt merkt man aber, wenn man über seine Worte nachdenkt, statt diese kritiklos für "bare Münze" zu nehmen. Das habe ich getan und ich komme zu dem Schluss:

Des Propaganda-Bergers Bericht ist schwammig, unklar und vorsätzlich unwahr.

Berger schreibt:
"Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz als zuständigem Berufungsgericht des Amtsgerichts Döbeln machte deutlich, dass der zur Verhandlung stehende Internet-System-Vertrag ein im Zivilrecht übliches und gebräuchliches Dokument sei, aus welchem die Pflichten des Vertragspartners deutlich hervorgingen, insbesondere die Zahlweise jährlich (monatlich) im Voraus. Soweit in der ersten Instanz der Vertragspartner und seine Ehefrau als Zeugen bekundet hatten, von der angeklagten Vertriebsmitarbeiterin über die Höhe ihrer monatlichen Verpflichtungen getäuscht und durch einen Trick zur Herausgabe ihrer Zielkontodaten veranlasst worden zu sein, so dass gleich zu Vertragsbeginn Entgelte erfolgreich eingezogen werden konnten, reichten dem Berufungsgericht diese vagen Einlassungen der Zeugen nicht aus, um das amtsgerichtliche Urteil zu bestätigen."

Da steht "soweit". So - weit. Also eine Einschränkung. 

Das Gericht hat es lediglich für nicht erwiesen erachtet, dass das Opfer des Betruges über die Höhe und den Termin der Zahlungen getäuscht wurde. Doch der Betrugsvorwurf ging und geht viel weiter.

Das Opfer wurde nämlich mit der bekannten "Referenzkundenmasche" getäuscht (Handlung des Betruges), ihm wurde vorgemacht, es erhielte einen besonderen Preisvorteil in der Höhe von mehreren tausend Euro - es müsse aber das Vertragsangebot sofort annehmen. In der Überprüfung erweist sich genau dieses als abstrus überteuert (ungerechtfertigter Vermögensgewinn als Ziel der Täuschung). Das ist der Betrug, auf den sich das "soweit" nicht erstreckt und den der Philipp Berger ganz sorgfältig ausklammert.

Kein Fehlurteil

Ein Strafrichter muss die Schwere der Schuld, den Anteil an der Tat und den Tatvorsatz des Angeklagten selbst beurteilen. Die kleine, dumme, vor Gericht flennende  und selbst getäuschte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb konnte die Fakten hinsichtlich der Täuschung der Betrugsopfer nicht übersehen oder ihr konnte diese Übersicht nicht nachgewiesen werden. In den Schulungen der Euroweb wurde dieser jungen und unreifen Person - wohl unter Beteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger - vorgemacht, das sei alles rechtens. Das kann zu einem "Verbotsirrtum" führen. Damit hängt auch der Tatvorsatz und somit die Schuldfrage der Vertriebsmitarbeiterin weitgehend in der Luft. Ferner ist es so, dass die Drückerin als ehemalige Euroweb-Mitarbeiterin keine Gelegenheit mehr hat die gleiche Tat nochmals zu begehen. Derlei ist geradezu der Musterfall für die Anwendung des § 153a StPO bei Betrugsdelikten die letztendlich durch Organisationen massenhaft begangen werden - aber nur zu Gunsten der kleinen Fische.

Bei den Bossen der Euroweb, aber auch bei deren Verkaufsleitern (oder wie diese Stufe des mittleren Managements dort auch immer genannt wird) sieht aber genau dieser Punkt ganz anders aus! Das ist es, was ich dem Bericht des Herrn Berger entnehme wenn ich diesen in einen Bezug zu den bekannten Fakten und den Gesetzen setze.


Zugleich veröffentlicht der Philipp Berger - in seiner Rolle als Propagandaminister von Gnaden der Euroweb eine Einstellung zu Gunsten des Christoph Preuß in einer irgendeiner Sache (das Schreiben der StA gibt den Vorwurf nicht preis und dem Philipp Berger glaube ich nicht mal mehr Angaben zum Wetter) gemäß § 170 StPO. Dass mindestens eine andere Sache ganz anders endete - nämlich mit einer Anklageerhebung gegen Christoph Preuß wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit dem Euroweb System Vertrag und den schulmäßig erlernten Lügen der Mitarbeiter im Vertragsgespräch - das schreibt er nicht. Und genau daran erkennt man den Propagandaminister des Euroweb-Reiches... Münchhausen hat ein paar schöne Geschichten für ein paar Bier erzählt. Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aber täuscht die Öffentlichkeit, weist Zeugen (die Lügen sollen) in die Lügen genau ein und belügt auch selbst nachweislich Richter für schnödes Geld. Das ist verwerflich, teils strafbar.

Und just derselbe Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, ist offensichtlich wirklich so dumm zu glauben, dass die Blogger dumm seien und und ihm sein Geschwafel - ohne für 5 Cent (10 Pfennig oder einen Groschen) nachzudenken - abnehmen. Vermutlich zieht der sich - um Münchhausen zu ehren -  jeden Morgen am eigenen Schopf aus dem Bett.

Halt! Doch! Eine "Bloggerin" wird des Philipp Bergers Propagandaschmarren kritiklos  abschreiben und zwar ohne das eigene Gehirn zu verschleißen !

Die anonyme "Gerichtsreporterin  Gisela Mertens". Die ist ausweislich ihres Blogs tatsächlich dumm. "Strunzdumm" möchte ich sagen. Denn die glaubt dem Berger und der Euroweb jedes Wort. Für jemanden mit normalen Verstand wäre das allenfalls mit viel Geld als Gegenleistung und darüber hinaus bei ohnehin verlorener Selbstachtung denkbar.

Mit dem teils unwahren Bericht hat der Niederkrüchtener Lügen- und Propagandaanwalt Philipp Berger der Euroweb und sich selbst ein Ei gelegt. Ein faules nämlich.

Das war mal wieder dumm vom Herrn Philipp Berger von der "Berger Law and Propaganda LLP" in Düsseldorf! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man ganz anderes erwartet. Nämlich dass der schweigt, statt seine Mandantin öffentlich auf eine so dämliche Art bloßzustellen.

(Vorsorglich: Herr Berger, Ihr Artikel ist gespeichert!)