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Montag, 17. September 2012

Die Euroweb, der Berger, die "Journalistin" Sabine Meuter und das gar "rechtmäßige Handeln"

Natürlich handeln die Euroweb und deren "Rechtsanwalt" Berger Philipp Berger stets rechtmäßig - jedenfalls wenn man dem Glauben schenkt, was diese selbst veröffentlichen oder durch bezahlte "Journalisten" wie Sabine Meuters veröffentlichen lassen. Und natürlich sind das alles "absolute Spezialisten". In der Eigendarstellung.

Das kann man glauben oder nicht. Ich glaube es nicht:

Fangen wir bei der Euroweb an:

Bildschirmfoto: Die hier noch lachenden Christoph Preuß und Daniel Fratscher sind laut Kontaktseite der Euroweb Internet GmbH  Geschäftsführer...
laut Impressum ist das aber nur der Christoph Preuß. (Bildschirmfotos:Jörg Reinholz, Kassel)
Da Daniel Fratzscher, wenn man den Ausführungen der Euroweb in zahlreichen Prozessen Glauben schenkt, angeblich "nur Berater" der Euroweb Internet GmbH sein soll frage ich mich was nun stimmt und ob das mit den von ihm getätigten oder nur angebotenen Zeugenaussagen zu tun hat. Bei einem Mitgeschäftsführer hätten die Aussagen doch weniger glaubhaft gewirkt - oder wie ist das? Andererseits: Wenn der Christoph Preuß schon in eidesstattlichen Versicherungen falsch über die Tochterfirmen der Euroweb Internet GmbH Auskunft gibt, warum (zum Teufel!) sollte er dann wissen - und richtig ausführen - wer bei der Euroweb gerade Geschäftsführer ist? Ja... so ist das. Immer diese Geschäftsführer. Von nichts eine Ahnung aber beim "PowerPoint" vordrängeln.

Lassen wir das und gehen wir weiter zur Kanzlei Berger:

Da fand und findet sich im Impressum nur ein Hinweis auf die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz als Partner. Das der Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vom 30.12.2011 bis zum 16.07.2012 auch "Partner" und also Geschäftsführer war wurde einer Absicht verschwiegen, über die man auch nur  mutmaßen kann:

Registriert ist die Berger Law LLP nach deutschem Recht beim AG Essen, PR 2590, im Impressum des Philipp Berger wird auch das verschwiegen. Wahrscheinlich, damit keiner den fehlenden Amin El Gendi vermisste.
Auch in zahlreichen Schreiben an die Gerichte, die zwischen dem 30.12.2011 und dem 16.07.2012 verfasst wurden, taucht der Name Amin El Gendi - passend zum Impressum - nicht auf. Dafür führte der Herr Berger verdammt lange Rechtsanwälte auf seiner Webseite, die schon längst die Kanzlei verlassen hatten. Und nannte angebliche Kooperationen, über deren Bestehen oder Nichtbestehen eine Auskunft zu erhalten "sehr schwierig" ist. Sicher würde Philipp Berger behaupten, die hätten bestanden, aber den frage ich nicht mal nach der Uhrzeit. Weil ich nach Erfahrungen mit seiner bisherigen "Ehrlichkeit" fürchte, die von dem erhaltene Auskunft betrifft einen aus reinster Schädigungsabsicht gewählten Termin in der Vergangenheit oder Zukunft.

Doch bleiben wir ein wenig bei Philipp Berger:

"Gerichtsinkasso" - gerade noch so keine Amtsanmaßung!

Der gab für seine "Gerichtsinkasso" über Monate falsch einen "Dr. Mario Nahrwold, Kiel" als "Geschäftsführer" an. Warum, außer um durch den Namen einen falschen, amtlichen Eindruck zu erwecken, nennt ein "Rechtsanwalt" seine Firma wohl "Gerichtsinkasso"?

Naja. Für das "Gerichtsinkasso" hätte ich mich an seiner Stelle auch geschämt. Warum der Dr. Mario Nahrwold sich schon Mitte April 2012 zumindest als Geschäftsführer, wahrscheinlich sogar ganz von Herrn Philipp Berger trennte könnte auch mit den Veröffentlichungen über dessen sonstiges Verhalten zu tun haben.

Zum Beispiel, weil der feine und sorgfältig auf die anderen achtende Herr "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Karl Berger die eigenen Impressumsseiten nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit führt, so dass dort nahezu regelmäßig monatelang falsche Angaben stehen. Das obige, falsche und von mir als rufschädlich für den Herrn Nahrwold erachtete Impressum für die "Gerichtsinkasso" gab es so wie dargestellt bis Mitte August 2012.

Übrigens ist auch hier der Hinweis auf die Kooperation herausgenommen worden. Warum wohl werden all diese diese werbewirksamen Kooperationen aufgelöst? Ich würde sagen, die früheren Kooperateure haben Bedenken, dass das Verhalten des Philipp Berger nicht so akzeptiert wird wie dieser sich das wohl denkt und trennen sich um eine eigene Rufschädigung durch "Abfärben" seines Rufes auf jegliche Art von Partnern zu vermeiden. Das ist, so finde ich, logisches und korrektes Verhalten. Und ich denke, aus dem gleichem Grund sind ihm auch Anwälte, sogar Partner, davongelaufen. Die Ratten - übrigens ausnehmend kluge und trotz oder aufgrund des in dieser Hinsicht schwierigen Milieus sogar saubere(!) Tiere - verlassen bekanntlich das sinkende Schiff. (Auch aber nicht nur deshalb gelten diese als "klug".)

Bei den sonstigen Lügen des Philipp Karl Berger ist das mit dem Impressum aber auch nichts besonderes. Ein kleiner Lapsus gewissermaßen.

Betrachten wir eine weitere von der "Berger Law LLP" betriebene Webseite:

Jetzt wundert mich nicht, dass (wohl) die Mitarbeitern der Kanzlei Berger Law LLP, die "Journalistin" Sabine Meuter in dem (wohl) von ihr aber definitiv im Auftrag von Philipp Berger betriebenen Hetzblog "gerichtsreporterin.wordpress.com" folgendes "Impressum" veröffentlichte, welches ganz prima zu deren sonstigen Angaben passt:

Nur ein versuchtes Psychospielchen... das klappt mit mir aber nicht. Die "Faxnummer in Afrika" kannte ich wohl von anderen, von Kriminellen betriebenen Hetzblogs - wie auch den Rest des "Impressum". Nur auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" lässt der garstige, notorisch lügende "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger selbst aufs erbärmlichste hetzen. Da bin ich nicht mehr zu "beirren". - "Netter Versuch", Herr "Rechtsanwalt" Berger!

Richtig wäre einzig: "Dieser Blog wird im Auftrag von Philipp Berger, Berger Law LLP, Düsseldorf, geführt. Hier wird gegen jeden, der die Euroweb - und besonders die Kanzlei des Philipp Berger - kritisiert gehetzt, gelogen, gestalkt, verleumdet und beleidigt."

Der bezogene Günter Werner Dörr gab sich in den frühen achtzigern den Name "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth". Der verurteilte Betrüger ist, wegen einer Vergiftung mit selbst beschleunigtem Blei, seit dem 22.02.2010 mausetot. Offenbar begeht die Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP gerade beruflichen Selbstmord. Für mich jedenfalls sieht das so aus.

Die "Gerichtsreporterin" der Kanzlei Berger, Frau Sabine Meuter, wird früher oder später die Folgen ihres Handelns spüren. Denn die Kanzlei Berger wird nicht ewig für die Euroweb tätig sein und früher oder später die "Gerichtsreporterin" oder "Pressesprecherin" nicht mehr bezahlen können oder wollen. Was dann folgt ist das die bisherigen Auftraggeber sich auch fragen wem diese da eigentlich ein Einkommen verschaffen.

Ich bedaure das sich abzeichnende Schicksal der "Gerichtsreporterin" und bezahlten Hassbloggerin Sabine Meuter nicht. Ihr geschieht dann nämlich nur, was diese mir jetzt antun will, respektive das, woran diese jetzt bei vollem Bewusstsein mitzuwirken versucht. Sie wäre besser bei ihrem, am Schreibtisch zusammengekasperten  "poetischen Larifari" über Rockerprozesse geblieben, statt sich selbst auf die Seite von etwas zu stellen, dessen einzig wahre und richtige Bezeichnung (zwei Wörter, davon eines mit "k" und eines mit "P") wohl jedes Gericht verbieten würde, z.B. weil es der sozialen Reintegration entgegen steht.

Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

Samstag, 1. September 2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

Donnerstag, 30. August 2012

Tatsachenbehauptung, Warnung

1.) Tatsachenbehauptung:


Am 9. August 2012 um 16:44 und 32 Sekunden hatte die "Kanzlei Berger LAW LLP" des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger die von der Deutschen Telekom AG im DHCP-Verfahren (via PPoE)  zugewiesene IP 93.223.181.254 inne.


Für mich steht damit fest, dass die Düsseldorfer "Kanzlei Berger Law LLP" somit für die im Blog der Gerichtsreporterin "Gisela Mertens" (der Name ist falsch) verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen und die nach dem Wettbewerbsrecht illegale Schleichwerbung zu Gunsten der Euroweb Internet GmbH sowie der Kanzlei Berger LAW LLP unmittelbar verantwortlich ist. Damit ist - für mich - auch die Verantwortlichkeit der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide sind "Partner" in der LLP) sowie des Geschäftsführers der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß gegeben.

Die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer: Christoph Preuß) sehe ich begründet als Auftraggeber(in) und somit indirekt Verantwortliche an.

2.) Warnung:

Ich warne die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP davor, ein Dementi auch nur zu versuchen - vor allem aber davor, deren Verantwortlichkeit vor Gericht mit "Nichtwissen" oder Lügen zu bestreiten.

Die Blamage aus dem zwingend folgenden Urteil wollen sich die Damen und Herren sicherlich ersparen.

Ich rate Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz zur Schließung des Blogs, respektive dazu, diese Schließung zu veranlassen. Auch eine Entschuldigung ist mehr als nur "fällig". Das Stichwort ist: "Nachtatverhalten".

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Gisela Mertens = Sabine Meuter, Berger Law LLP? - Ein Dementi

Die "Gerichtsreporterin" verbreitet:
“Woraufhin J.R., der WAHNsinnige, wie irre kichert. Dann lacht. Und letztendlich wiehert: „Sabine? Nein, die heißt nicht Sabine. Was soll der Quatsch?“ T.T., der Tierarzt ohne Doktortitel, lässt sich ungern nachsagen, Unsinn zu erzählen. Also zieht er beleidigt eine Schnute. „Kann doch sein“, begehrt er schließlich auf. Aber J.R., der gerade jenseits des WAHNsinns einen hellen Augenblick hat, sagt bedeutungsvoll: „Rein theoretisch ja. Aber ich, J.R., glaube nicht daran.“”
Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.

Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP"  als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.

Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss, wenn da diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.

Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…

Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!

(… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)


¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.

Sonntag, 26. August 2012

Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

"Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
"Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

Noch was?




Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



Freitag, 17. August 2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

Dienstag, 14. August 2012

Berger Law LLP: weitere Emails gesucht

Für die unabhängige Bestätigung eines Sachverhaltes suche ich weiter Emails welche die Kanzlei Berger LAW LLP (Düsseldorf) verschickt hat.

Und zwar solche vom 8. (ab Nachmittag), 9. (vom ganzen Tag)  und 10. (bis etwa 18:00 Uhr) August 2012 . Ich bin besonders an den header-zeilen interessiert, aus denen die IP-Adresse des Absenders hervorgeht.

Wenn Sie nicht wissen, wie man diese sichtbar macht, so können Sie mich anrufen:

0561 317 22 77


Jörg Reinholz

Sonntag, 12. August 2012

Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

Samstag, 11. August 2012

Euroweb-Kanzlei Berger: Neues Aktenzeichen der StA Düsseldorf

Rechtsanwalt Hänsch berichtet:
"Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird."
20 Js 1328/12 dürfte das Aktenzeichen der Ermittlungen der StA Düsseldorf wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sein, der 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht.

Donnerstag, 9. August 2012

Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Freitag, 3. August 2012

Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



Samstag, 14. Juli 2012

Euroweb - Betrug: Die falschen "Siegesmeldungen" des Mittäters Philipp Berger

Philipp Berger hat lautschreierisch "neue" Gerichtssachen veröffentlicht. Wohl alle Urteile irgendwelcher Gerichte, wo er in diesem Jahr mal einen Blumentopf für die Euroweb oder die Webstyle GmbH gewonnen zu haben vormachen zu können glaubt. Anders als er schaue ich mir die von ihm veröffentlichten Urteile erst mal einzeln an - und dann, was der Philipp Berger lautschreierisch und offen unwahr daraus macht.

1. Urteil des Landgerichts Berlin –22 O 420/11– vom 1. Februar 2012

A) Das Urteil ist "asbachuralt".  Berger hatte das schon mal berichtet.
B) In dem Verfahren  hatte sich die Beklagte nicht richtig gewehrt, deren früherer Anwalt hat grob fahrlässig gehandelt. Das steht so im Urteil


Die Beklagte hatte sich, erst als es zu spät war, an Stefan Richter gewandt. Dessen Vortrag war dann als verspätet zurück zu weisen, zudem besteht hier womöglich ein Anspruch gegenüber dem vorherigen Anwalt:


Ein Urteil aus formellen Gründen. Aus diesem Urteil lassen sich also sachlich keinerlei allgemeingültige Aussagen ableiten. Zudem hatte die Kanzlei Berger für die Webstyle GmbH bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe 143 fest angestellte Mitarbeiter - hatte diese doch laut Geschäftsbericht 2009 nur einen, 2010 sogar gar keinen. Das Gericht entschied später in einer parallelen Sache auch ganz anders. Das so erstrittene Urteil kann sich also als Bumerang erweisen, denn die StA Berlin untersucht hier den Vorwurf des Prozessbetruges. Demnach kann es hier dazu kommen, dass die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher noch schadensersatzpflichtig wird. Den Schadensersatz für den Betrug - einschließlich aller verursachten Gerichtskosten - müsste ggf., also falls die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher nicht zahlt, die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß zahlen - denn die profitiert davon.

Ich sage voraus, dass es für Herrn Philipp Berger, Andreas Buchholz, und für die Euroweb-Obergauner Christoph Preuß nebst Daniel Fratzscher sehr viel besser ist, wenn diese aus diesem Urteil nicht beitreiben und auch die Kosten des Verfahrens vollständig übernehmen. In welcher Aufteilung auch immer. "Nachtatverhalten", "Rücktritt von der Tat" sind sehr ernst zu nehmende Stichwörter!


2. Beschluss des Kammergerichts Berlin –26 U 69/12– vom 29. Juni 2012

Das ist die Berufung dazu. In der hätten allenfalls neue Sachverhalte vorgetragen werden können, so das Gericht. Es bleibt dabei, dass auf Grund eines grob fahrlässigen Anwaltsfehlers - aber gerade nicht dem von Stefan Richter - die Kanzlei Berger aus rein formellen Gründen mal einen - kaputten - Blumentopf gewonnen hat:


3. Hinweis des LG Rostock -1 S 64 11- vom 25. Juni 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor.

Da könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache womöglich am Donnerstag, dem 19.7.2012 ausgeht, steht noch gar nicht fest... aber der Berger quakt schon.


Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 42/12- vom 05. Juli 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

Auch könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache ausgeht, steht noch gar nicht fest, denn die von den Herren "Berger, Buchholz & andere  Geschichtenerzähler" notorisch vorgetragene Mär von den fest angestellten Mitarbeitern der Euroweb ist schon mehrfach widerlegt worden -... aber der Berger quakt schon. Geklagt wurde übrigens auf einen weitaus höheren Betrag. Welchen geht aus dem Beschluss nicht hervor, die Erfahrung sagt aber, dass die Euroweb in dem meisten Fällen Beträge zwischen  6000 und 15000 Euro einzuklagen versucht.

Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 160/11- vom 05. Juli 2012

Das ist nur ein Hinweisbeschluss. Auch hier der Hinweis, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht (ein durch die Stellenanzeigen für Freiberufler und dem Hinweis auf die nicht passenden Geschäftsberichte des Jahres 2009 und 2010, qualifiziertes Bestreiten dann schon eher...)

Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

 ... der offenbar noch gar nicht so in Butter ist, wie der gar laut quakende Berger das gerne hätte.

Auch hier ist anzunehmen, dass der vorgeschlagene Vergleich weit unter der Hälfte der ursprünglich eingeklagten Summe liegt.


Was der Philipp Berger berichtet:
"Wir hatten bereits berichtet, dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten."

[Copy & Paste: Fehler wie im Original des Philipp Berger]

Wie dargestellt stimmt das so "nicht ganz". Philipp Berger macht hier, und die Urteile belegen das, falsch vor. Bis auf die Sache vor dem LG und KG Berlin, wo eine Schnarchnase von Anwalt das Verfahren versemmelte, und wo meiner Ansicht nach ein Prozessbetrug erst ein mal gelang (mit der Folge, dass die StA nun auch gegen Daniel Fratzscher ermittelt...) sieht es gerade nicht so aus, dass die Vorträge der Kanzlei Berger hinsichtlich der ersparten und nicht ersparten Aufwendungen der Euroweb oder deren Töchter (wie der Webstyle) die Gerichte so gar vollständig überzeugen wie der Anwalt Philipp Berger das in unzweifelhaft böser Absicht bewusst falsch darstellt.
"Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."

Philipp Berger macht blöde Witze. Es gibt keine "Sonderlösung des BGH". Auch keine "sogenannte". Der BGH hat auf Grund bestehender Gesetze der Euroweb mehrfach "übel auf die Nase gegeben" und die Kündbarkeit der Verträge gemäß § 649 BGB fest gestellt. Gegen den erheblichen Widerstand der Euroweb und der Webstyle! Und außerdem hat der BGH immer wieder ganz klipp und gesagt, dass die Euroweb und die Webstyle GmbH zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ordentlich darzulegen hat, um ein qualifiziertes Bestreiten zu ermöglichen. Und sogar bescheinigt, dass diese das nicht getan hat.

Wie jetzt der Herr Berger dazu kommt, folgendes zu behaupten...
  • "Mehrere Berufungsgerichte billigen Abrechnungsmethodik der Euroweb Internet GmbH bei Internet-System-Verträgen"
  • "dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten"
  • "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."
  • "Im Ergebnis steht damit fest, dass die sich im Vordringen befindliche Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderlösung des BGH auch durch die Berufungsinstanzen getragen wird. Während die Landgerichte erstinstanzlich teilweise verschiedene Ansichten vertraten, halten die Berufungsinstanzen, insbesondere das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle für schlüssig und ausreichend."
... kann man, wenn man die böse Täuschungsabsicht partout nicht annehmen will, natürlich auch mit "geistiger Umnachtung" erklären. So wie der Anwalt Berger das darstellt und begründet passt da jedenfalls kein Stein auf den anderen.

Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei Berger gerade vor dem LG und OLG Düsseldorf auch nach erkanntem und demnach erfolgslosen Prozessbetrug im selben Zeitrum geradezu "im Dutzend" Klagen und Berufungen zurück nimmt und auch die Kostenforderungen der Beklagten anerkennt - worüber der Herr Berger aus der selben unlauteren Absicht heraus, aus der er das hier besprochene Märchen schrieb, sehr sorgfältig schweigt. Auch über den sehr interessanten Fakt der lügenden Zeugen schweigt der Anwalt Berger hartnäckig.

Der Anwalt Philipp Karl Berger, Schuberstraße 2 in Niedekrüchten lügt also wieder einmal bewusst und vorsätzlich. Da muss man nach der Motivation, nach dem "Warum?" fragen.
Das sind weit mehr als "kruse Theorien". Der Herr Berger wird sich, wenn alles so bleibt, vor dem AG mit mir darüber unterhalten müssen - gerade auch über seinen aktuellen Bericht. Insofern bin ich ihm "dankbar", denn er liefert mit dem Artikel und der unwahren Darstellung  weiteren Beweis für seine Mittäterschaft.


Für mich steht fest: Philipp Berger belügt die Öffentlichkeit um Kündigungswillige abzuschrecken, er nimmt schon durch seine Veröffentlichungen am Betrug der Euroweb Internet GmbH aktiv teil. Noch immer ist von den Webseiten der Kanzlei Berger ein Bericht abrufbar in dem der Philipp Berger behauptete, diese Verträge seien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt kündbar - und das war eine glatte Lüge, weil der Anwalt Philipp Berger just jene Urteile, welche er hier als "Sonderlösungen" des BGH verkauft, schon kannte - und die sagen, der "Internet-System-Vertrag" ist nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Das ist also keine "Sonderlösung des BGH für die Euroweb-System-Verträge".

Also, wenn man den von Herrn Berger selbst verlinkten Ausführungen der Gerichte folgt (und diese aufmerksam liest)  - dann hat man den richtigen Eindruck:

Ohne grobe Fehler des eigenen Anwalts erspart man also eine Menge Geld. Kennt man noch die zahlreichen Klagerücknahmen - über die der "Lügen-Berger" nichts berichtet - dann kann man den Rechtsstreit froh angehen. Und dann wären da noch die sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - eine tatsächlich vordringende Rechtsmeinung. Dazu hört man allerdings von Seiten der Euroweb und der Kanzlei Berger entweder gar nichts oder nur "Lügen und Berufungs-Gejaule".

Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief.
Karikatur: "Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief." (Sinnbild)
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.




Ich frage den Philipp Karl Berger, Schubertstr. 2 in Niederkrüchten, "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf und "bekennender Rechtsanwaltskollege" des kriminellen und verlogenen "Organs der Rechtspflege" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2010):
  1. Ab welcher Zahl der Lügen darf man denn Ihrer allerwertesten Ansicht nach einen "Rechtsanwalt" Ihrer ganz besonderen Qualität als "Lügner" bezeichnen?
  2. Sind mehrere Lügen in einem Satz dabei als eine Lüge oder als mehrere Lügen zu zählen?
  3. Wie sind Lügen zu zählen, die mehrfach oder gar vielfach notorisch und gewohnheitsmäßig, teils öffentlich vorgebracht werden?
  4. Wenn Sie selbst nachweislich vorsätzlich unwahr vortragen, darf man das als "Lüge" zählen oder sind die Ursachen in Ihrem Fall gastronomischer, psychologischer, psychiatrischer oder physiologischer Natur? Sind die Ursachen jedoch nachweislich monetärer Natur, dann möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie denn dann nicht als "Betrüger" gelten wollen?
  5. Haben Sie noch nie selbst im Inneren über einen, der dumme Lügen vor Gericht oder öffentlich vortrug, gedacht, der habe "Scheiße im Hirn"? Wenn nein, was dachten Sie dann über eine solche Person? 
Ich persönlich denke in meinem Inneren über Leute, die grundlos behaupten, wie z.b.  ich sei "nicht prozessfähig" oder "WAHNsinnig", dass solche "kleine, geistig arme Wichser" sind.

Sie können davon aber nicht betroffen sein, denn als "Rechtsanwalt" und also "Organ der Rechtspflege" würden Sie ja niemals so dumm sein und solchen billigen Anlass zu einem Gegenschlag liefern. Ist doch so - oder?

Auf die - sicher ausgefeilt sachlich formulierten - Antworten Ihrer Person auf meine sechs Fragen bin ich sehr gespannt.

Freitag, 13. Juli 2012

Die Euroweb lässt anklagen ...

Dieser Artikel sollte auch das Interesse der GStA Düsseldorf, der StA Leipzig und der StA Memmingen finden.

Einleitend Rechtsgrundlagen:
§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 239 StGB- Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger und der Geschäftsführer Christoph Preuß haben ein weiteres Problem. Der erstere hat Ende 2011 im eigenen Auftrag und für den Chef der Euroweb Internet GmbH einen Strafantrag gegen mich gestellt. In diesem geht es im Wesentlichen darum, dass ich beide in einem Schriftsatz an ein Gericht als Kriminelle darstellte und von einer mafiösen Zusammenarbeit sprach. Dieses im Zusammenhang mit dem berechtigten Vorwurf des Prozessbetruges gegenüber Philipp Berger in eben jenem Prozess.

Zunächst einmal ist die StA Kassel, OStA Müller-Brandt, zu kritisieren, denn dieser hat ohne weitere wirkliche Nachforschungen aus dem Strafantrag eine Anklageschrift wegen übler Nachrede gemacht. Denn der OStA Müller-Brandt hätte mit einem Blick in den Computer mindestens feststellen können, dass Christoph Preuß in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagt ist. Da hätte er dort mal einem Blick in die Akte werfen sollen... und ganz schnell herausgefunden, dass es sich um Betrug im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" handelt. Das die Euroweb - wie der WDR neulich darstellte - vorsätzlich unwahr vor Gericht und durch eine angebliche Gerichtsreporterin und sehr wahrscheinlich gerade auch in und wegen diesem Strafverfahren darstellt, diese "Referenzkundenmasche" würde nicht mehr angewendet, hat wohl mit dem Begriff des "Nachtatverhalten" zu tun.

Das aber sei aber wie es sei, denn die Masche wurde von einer großen Firma angewendet. Es ist also ein Betrug, der durch eine große Organisation, mit vielen Firmen und Töchtern begangen wurde. Das genau ist schon "organisierte Kriminalität".  Und mit ein wenig verstehendem Lesen und dem Herstellen der richtigen Zusammenhänge hätte der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel auf der Webseite der Kanzlei Berger selbst (berger-law.de) herausfinden können, dass der Vorwurf einer mafiösen Zusammenarbeit ebenfalls wahr ist. Dazu reicht sogar der IQ eines Schlossers. Nun, nachdem der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel das nicht gleich gemacht hat, braucht er meine Nachhilfe.

Hätte der OStA Müller-Brandt dann so ein einfaches Mittel wie Google verwendet, so hätte er gewusst, dass es sich bei der Strafanzeige und dem Strafantrag des Philipp Berger für sich und für Christoph Preuß um einen Akt handelt, der es wert ist, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher, versuchter, schwerer Freiheitsberaubung  (Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung einzuleiten.

Denn ohne jeden vernünftigen Zweifel sind sich Christoph Preuß und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger der eigenen Straftaten, respektive der Teilnahme und des natürlich des hohen Organisationsgrades auch bewusst und erstatteten dennoch die Strafanzeige aus einem unzweifelhaft kriminellen Schädigungsinteresse heraus.

Dabei kommt es in dem nur noch formell gegen mich gerichteten Verfahren auf dieses Bewusstsein der beiden Herren aber noch nicht einmal an: Es kommt nur darauf an, ob mein Vortrag wahr ist. Das ist er. Die Anklage geht den Bach runter und ich werde, wenn es zu einem öffentlichen Verfahren kommt, diese beiden "Opfer" vor Gericht demaskieren und dazu unter anderem auch den WDR - genauer die Firma Genau.TV einladen. Wenn der Herr Berger und der Herr Preuß also als "richtig garstige Ganoven" (die versuchte schwere Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen, der Versuch, dieses mittelbar durch Missbrauch der Staatsgewalt zu begehen ist zweifelsfrei "garstig") in der Hauptsendezeit auf den TV-Schirmen von Millionen Bürgern dieses Landes erscheinen wollen, dann  bitte ich einfach um pünktliches Erscheinen der von mir als Zeugen benannten, angeblichen "Opfer" zum Gerichtstermin.

Davon, dass ich verurteilt werden könnte, gehe ich übrigens nicht aus: § 193 StGB (berechtigtes interesse), § 138 ZPO (Pflicht zu vollständigem und wahren Vortrag), Art. 5 (Meinungsfreiheit) und Art. 103 GG (Recht auf Gehör vor Gericht) schützen mich schon formell.

Die Anklage erscheint mir, mit allem Verlaub, schon deshalb ziemlich schwachsinnig.

Der Anwalt Berger sowie Christoph Preuß hätten sich vor dem Strafantrag vielleicht auch mit der Adrijana Blazevska unterhalten sollen und zwar dahingehend, was der äußerst ambivalente Strafantrag denn für Reaktionen auslösen könnte und was für Auswirkungen diese haben werden. In diesem Sinne habe ich auch tiefe Zweifel daran, dass der Anwalt Berger auch in juristischer Hinsicht immer weiß, was er wirklich tut. Vorliegend hat er nach meiner Auffassung dazu beigetragen, seinem Mandant Preuß einen erheblichen juristischen und moralischen Schaden zuzufügen, der wohl nicht wieder gut zu machen ist.

Ich halte es für einen Akt einer schon grausigen  Dummheit mir eine so treffliche Gelegenheit einzuräumen, den Herren vor Gericht gemeinschaftlich begangene Straftaten nachzuweisen und diese in ein Urteil aufnehmen zu lassen - und ich werde das auch tun!

Sollte der Anwalt Philipp Berger noch mal was von wegen "kruse Theorien" auf seiner Webseite "lallen", dann werde ich ihn mit besonderer Freude in der Öffentlichkeit des Verfahrens und in diesem Blog "vorführen". Mein Kopf dient mir zumindest zu mehr als dazu, das Gleichgewicht zu halten. Vielleicht sollte, gerade mit dem Blick auf das Schicksal des Günter Freiherr von Gravenreuth (und von ca. einem halben Dutzend weiterer zu Haftstrafen verurteilten Personen aus dessen sozialer Umgebung, die übrigens auch die StA Kassel mit mehr als 100 Strafanzeigen gegen mich überschütteten) noch jemand mit dem Nachdenken beginnen.

Eine  Antragsrücknahme würde jetzt nicht mehr viel ändern, könnte aber als positives Nachtatverhalten oder als Tatrücktritt gewertet werden. Der OStA Müller-Brandt wird schon wissen, was er daraus zu machen hat.


Euroweb - Prozessbetrug: Die Mär von den fest angestellten Mitarbeitern

Immer wieder hat die Euroweb durch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und oder Andreas Buchholz in Prozessen vortragen lassen, dass die Webseiten "ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter" erstellt würden - und mit diesem Vortrag begründet, dass diese auch bei Nichterbringung der Leistung praktisch den gesamten, im Vertrag vereinbarten Betrag fordert.

Die Gerichte haben das mehrfach zurückgewiesen, da der Vortrag nicht in Übereinstimmung mit den Geschäftsberichten (Bilanzen) der Euroweb zu bringen ist. Aber das ist längst nicht der einzige Widerspruch:




Und tatsächlich belegen diese Bildschirmfotos von der Webseite der Euroweb, dass diese,

 "um der steigenden Nachfrage genügen zu können"  

nach Freiberuflern /Freelancern suchte. Die Bildschirmfotos stammen aus einer Zeit, in der zumindest die Umsätze der Euroweb im Neukundengeschäft längst nicht so stark stiegen wie vor dem Jahr 2010, eher sogar stagnierten.

Und mir kann jedenfalls niemand erzählen, dass die Anwaltskanzlei Berger - damit die "CEO" oder Partner Philipp Berger und oder Andreas Buchholz nicht die Verträge ausarbeiteten und nicht wussten, dass die Euroweb zur Bedienung der durch das unwahre Angebot kostenloser Webseiten erzeugten Nachfrage tatsächlich auch Freiberufler einsetzte, dass der Vortrag also unwahr war und dass durch den Vortrag die Gerichte im Interesse der Erzielung eines Vermögensgewinns in einem großen Umfang getäuscht werden sollten und teils auch getäuscht wurden.

Jetzt könnte die Euroweb natürlich hingehen und durch die beiden "längst nicht immer ehrlichen" (das ist ein Euphemismus) Anwälte behaupten lassen, dass diese die Freelancer "nur für besonders schwierige Projekte" einsetzte. Dann muss diese sich aber fragen lassen, wann denn nun gelogen wurde: Auf der Webseite oder vor Gericht. Und wie gesagt, ist da doch noch die Sache mit dem Geschäftsbericht.... und was, bitte, bedeutet das Wort "ausschließlich"?

Nun, der Herr Berger (Berger LAW LLP), auf dessen Webseite noch immer vorsätzlich unwahr verbreitet wird, dass die Verträge mit der Euroweb nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar seien, und der Herr Preuß (Euroweb Internet GmbH)  werden sich früher oder später in Kassel sehr unangenehme Fragen stellen lassen müssen.

Erst  von mir und dann von der Staatsanwaltschaft. Grund ist ein ambivalenter Strafantrag gegen mich, diese möchten nicht als "Lügner und Betrüger" dargestellt werden. Das wird wohl ganz anders ausgehen als der Herr Berger es jetzt noch denkt. Ich indes denke, der Philipp Berger ist auch uneinsichtig genug um dieser Warnung nicht die angemessene Bedeutung zuzumessen und wird seinen Mandant Christoph Preuß auch entsprechend falsch beraten.

Das Aktenzeichen der Kanzlei Berger ist STR 11685/11.

Donnerstag, 5. Juli 2012

Dumm gelaufen, Herr Philipp Berger!

Auf den Webseiten der Kanzlei des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten sind ältere Inhalte kürzlich - sicher aus gegebenen Anlass - verborgen worden. Nur eben nicht vor mir.

Falls also jemand diese älteren Artikel und Dokumente braucht ... bitte Nachricht an mich.

Das Angebot gilt sogar für Kassler Staatsanwälte. Allerdings werde ich den Mist für die nicht ausdrucken.




Freitag, 22. Juni 2012

Den Eurowebanwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz droht ein Vertretungsverbot

Nach den Vorfällen in der mündlichen Verhandlung der Sache I-5 U 105/11 des OLG Düsseldorf am  10. Mai 2012, welche äußerst dringend vermuten lassen, dass der Niederkrüchtener / Düsseldorfer "Rechtsanwalt" Philipp (Karl) Berger mindestens einmal, wenn nicht sogar gewohnheitsmäßig die Straftat der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage beging, hat nun die Anwaltskammer in Düsseldorf über einen Antrag zu entscheiden, nach welchem gegen Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz (als anzunehmenden Mitwisser) ein Vertretungsverbot gemäß §§ 113, 114 BRAO verhängt werden soll.

Hier die Rechtsgrundlage:

§ 113 BRAO: Ahndung einer Pflichtverletzung
(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.
(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
(3) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt zur Zeit der Tat der Anwaltsgerichtsbarkeit nicht unterstand.


§ 114 BRAO: Anwaltsgerichtliche Maßnahmen
(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind
1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
4.
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
5.
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.
(2) Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Donnerstag, 31. Mai 2012

Weiterer Intelligenzabbau bei den Kanzleien des Philipp Berger

Vorgestern hatte ich berichtet, dass die Kanzlei "Berger LAW LLP" des Philipp Berger ziemlich dreist das Recht verletzt und den Geschäftsführer der Euroweb (Christoph Preuß) der Gefahr einer Ordnungshaft aussetzt. Gestern hatte ich berichtet, dass Philipp Berger offenbar einen Euroweb Zeuge weit mehr gebrieft hatte als rechtlich zulässig ist. Beides spricht nicht für eine intelligente Handlungsweise des marktschreierisch für sich und die Euroweb werbenden Anwaltes Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten.

Heute entdecke ich Folgendes:


Der Standort Köln wurde also angeblich am 15.5.2012 aufgegeben, was dann wohl erst ca. 2 Wochen später in die Webseite eingearbeitet werden konnte. Nunmehr fehlt aber auch ein weiterer Anwalt in der Liste:



Da waren es nur noch 8 von den einst 15 Anwälten die damals in der Kanzlei tätig waren, als der "Rechtsanwalt" Philipp Berger meinte, er müsse mich unbedingt auf der Kanzleiwebseite beleidigen wollen. Herrn Wolfgang Bügler gratuliere ich dazu, dass er sich neu orientiert, Neben der Miete wird demnach auch an den Personalkosten gespart und dabei werden nach meiner Ansicht ausgerechnet die Köpfe eingebüßt, die sehr wohl sehr viel besser zu einer intelligenten Handlungsweise beigetragen hätten als der Kanzleichef Philipp Berger selbst.

Tolle Performance, Herr Philipp Karl Berger!

Der sichtbare Kopf- und damit Hirnschwund lässt im Übrigen vermuten, dass die bisherige Auftraggeberin (die Euroweb und deren Töchter) weitaus weniger Mittel für die Prozesse bereit stellt als bisher. Ob das daran liegt, dass sich der WAZ-Konzern nicht auch noch ausgerechnet in eine Situation wie der am 10. Mai 2012 vor dem OLG Düsseldorf begeben will kann ich nicht wissen. Ich kann allenfalls glauben, dass es so ist. Und ob der Anwalt Berger ein "Kanzleichef von Eurowebs Gnaden" war und ist werden wir genau dann wissen, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP"  die Euroweb signifikant überlebt - oder eben nicht.

Denn natürlich kann auch die Zahl der Neukunden infolge der Berichterstattung so stark zurück gegangen sein, dass die Euroweb einfach nicht genug Umsätze und Rechtsstreite mit sich nicht zu Unrecht als "betrogen" und "abgezockt" bezeichnenden "Kunden" hat um eine solche Großkanzlei auslasten und finanzieren zu können. Im Ganzen häufen sich nämlich die Anzeichen, dass der nächste Geschäftsbericht womöglich auch der letzte oder halt der vorletzte ist und ganz anders ausfällt als die Gewinnrechnungen und Bilanzen der Jahre 2009 und 2010.

Dann hätte die gemäß § 193 StGB zulässige Warnung vor der Referenzkundenmasche ja schon einen beachtlichen Erfolg gehabt.

Aber wir sind noch nicht fertig.