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Donnerstag, 6. September 2012

Euroweb-Vertragsverlängerung: Euroweb muss klein beigeben

In den letzten Monaten kam mir verstärkt zu Gehör, dass Euroweb-Kunden, deren Vertrag auslief, weil jene diesen zum Vertragsende (um einer automatischen Verlängerung vorzubeugen) gekündigt hatten, um ein Update angegangen wurden. Das "Ja" hierzu wird aufgezeichnet.

Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.

Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!

Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.

Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene,  die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.

Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".

Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht)  berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .

Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.

Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C."  Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert.

Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.

Sonntag, 26. August 2012

Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

"Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
"Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

Noch was?




Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



Donnerstag, 9. August 2012

Ex-Eurobwebler / Webstyler / Maxworker - aufgepasst

Man hat Euch schlecht behandelt? Man hat Euch der Strafverfolgung ausgesetzt? Man hat Euch von einem tollen Einkommen erzählt und dann habt Ihr nicht viel mehr gehabt als ein Hartz IV-Empfänger? Man hat Euch rausgeworfen, obwohl Ihr den Buckel krumm gemacht habt?

Falls das Eure Meinung über euren Ex-Arbeitgeber ist, dann wäre es doch eine richtig gute Idee, dafür eiskalt eine "Rücküberweisung"vorzunehmen!

Schickt einfach einen Scan oder eine Kopie eures Arbeitsvertrages, Schulungsmaterial, sonstiges Euroweb-Material an die rechts unten angegebene Adresse. Die Opfer der Referenzkundenmasche können das gut gebrauchen.

Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb diese Unterlagen personalisiert habe - lasst Euch nicht beirren, diese Personalisierung kann man auch wieder aus den Dokumenten entfernen, die dafür nötige "Manpower" und das dafür notwendige Wissen haben wir.

Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb, die Webstyle - oder wer auch immer - Euch mit Klagen und Schadensersatzforderungen kommen wird, wenn derlei Material in Umlauf oder an die Öffentlichkeit kommt, könnt Ihr also aus zwei Gründen beruhigt sein: Diese Klausel dürfte sich als sittenwidrig erweisen und zudem wird tatsächlich niemand je erfahren, von wem die Unterlagen kommen. Sollten die Unterlagen übrigens einem Staatsanwalt in die Hände fallen, dann wird kein deutsches Gericht dafür der Euroweb, Webstyle, Maxworker oder wem auch immer eine Strafzahlung - und schon gar nicht aus einem insoweit sittenwidrigen Vertrag - zusprechen. Denn zur Sachverhaltsaufklärung bei (mutmaßlichen) Straftaten aufzuklären ist ja erste Bürgerpflicht. Die Drohung ist also eine leere Drohung...

Solltet ihr also der Meinung sein, Ihr fühlt Euch "verarscht und getreten" (Zitat von einem eurer Kollegen), dann her mit den Unterlagen!


Dienstag, 7. August 2012

Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

"Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
"Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

"Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

Freitag, 3. August 2012

Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
Text: Martin Müller

Die Firma ist «erstaunt»

Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

Das war eine Lüge!

Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

Mittwoch, 25. Juli 2012

Euroweb - Kaufen Sie Preise! Lügen Sie!

Damit hatte der Euroweb Kunde Dieter Schumann nicht gerechnet: [...] Seine neue Website www.künstleragentur-thüringen.de, die in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit den Euroweb Webdesignern entstanden ist, wurde jetzt von den international renommierten CSS Design Awards in die „CSS Design Awards Winners Gallery“ aufgenommen.
Tönt die Euroweb Internet GmbH lauthals in den Presseboxen und der gekaufte WAZ-Konzern der Petra Grothkamp wird es, wie den anderen positivistischen Unsinn des Euroweb-Pressesprechers auch schon, und zwar ohne jeden Hinweis auf die berechtigte Kritik am betrügerischen Geschäftsgebaren des Unternehmens Euroweb und seiner zahlreichen, sich gewiss nicht grundlos auffallend häufig umbenennenden Töchter verbreiten.

Wenn man jetzt einen Blick auf den Preis wirft, dann wird schnell klar:

Seriös geht anders!

Die „CSS Design Awards" haben zwar eine Webseite - aber wer da die Preise vergibt ist und bleibt auch bei einer intensiven Nachsuche völlig unklar. Hier die Kontaktseite:


Keine Adresse, keine Telefonnummer ... nichts, was die "Privatsphäre" der tollen "Organisation" gefährden könnte, die an 365,2425 Tagen im Jahr einen "wertvollen Designpreis" an ihre Werbekunden vergibt.


In den whois-Daten erfährt man immerhin, dass der Anmelder der Webseite, ein gewisser "CSSDA Admin",






(angeblich) im australischen Brisbane (Queensland) sitzt und tatsächlich die Mailadresse "hello@cssdesignawards.com" angab. Auf der Webseite findet sich dafür ein gaaanz wichtiger Punkt: man solle dort Werbung schalten. Auf dem gleichem virtuellem Server mit der IP-Adresse  173.247.243.108 wird von dem gleichen Betreiber auch "webmarketing4business.com" gehostet - die machen "Suchmaschinenoptimierung", der Registrant der Domain heißt jetzt plötzlich "Ini Nam" , sein Sitz ist angeblich "Level 15 Corporate Centre One" (die vermieten Büros und/oder pure Geschäftsadressen) in Gold Coast, Queensland, Australien.

Da muss man nicht lange raten, was das für ein "Preis" ist.

Das es die jährlich 365,2425  "Design-Preise" dieser "Organisation" nicht formell, aber praktisch sehr wohl als Gegenleistung für eine andere, "geldwerte" Leistung gibt, das kann man sich nun sehr gut denken. Denn die Betreiber sogar verkünden über sich selbst:
Our audience
CSS DesignAwards services professional web designers, developers, students and CSS enthusiasts. Based in the USA, our website is reachable by a worldwide audience.
Nun,  Brisbane liegt in Queensland und das ist nicht etwa ein Bundesstaat der USA sondern Australiens. Das ist ziemlich weit weg von den USA.

Gehostet wird von einer amerikanischen Firma. Wich schon ausführte auf einem virtuellen Server. Am "Preis" scheint viel "virtuell" zu sein.


Die "Profis, Studenten und Enthusiasten" von den "CSS DesignAwards" betteln übrigens um Werbeverträge: "Holzauge, ick hör Dir trapsen!" könnte man da sagen.

Was jetzt die von der Euroweb beworbene Webseite selbst betrifft, folgt hier meine  ehrliche und deshalb qualifizierte Einschätzung: 
Nicht schlecht, brauchbarer, etwas graphiklastiger Baukasten-Mainstream mit entsprechenden Ladezeiten. Jedoch nicht preisverdächtig.Was die Warnung soll, wenn Javascript abgeschaltet und damit die vorgefertigten JS-Effekte ("ganz tolles Ein- und Ausfliegen" der Seiten - auf nicht ganz taufrischen Rechnern mit erheblichem, zum Kotzen verführenden "Ruckeleffekt") weg sind, das geht mir  nicht ein. Zu dem ist die Webseite auf kleineren Bildschirmen (gerade auch auf tragbaren Geräten) nicht zu gebrauchen. Von "responsiven CSS" hat man da wohl noch nie gehört.

Ein Aufruf der Startseite verursacht einen Traffic von 907,2 Kilobytes. Dass ist nicht preis- sondern im negativen Sinn "rekordverdächtig". Schlecht angebundene Personen, welche diese Webseite abrufen wollen werden teilweise sogar  weit mehr als 1 Minute warten müssen, bis die Seite geladen ist und sehen in der Zeit ein "Wackelgif" mit dem Hinweis a la "Bitte warten Sie". Da werden viele abbrechen. Zu dem versursacht ein (EIN) solcher Abruf mit mobilen Geräten schon im Inland locker Kosten von 23 Cent oder sogar mehr.

Mein Fazit? "Geht gar nicht."


Was kann so etwas beim örtlichen Webdesigner kosten:
Wert der Webseite:  Einmalig ungefähr 1500 Euro. Oder billiger. Der Webdesigner ist ja ausweislich des von ihm verursachten Traffics kein wirklicher Profi, der sollte künftig Drucksachen machen oder sich überlegen, was "Webdesign" ist. Zu dem Preis bekommt man anderswo (anders als die "Euroweb-Referenzkunden") auch die Rechte am Design.
Monatliche Kosten: 5-6 Euro monatlich fürs Hosting (inklusive Traffic, Backups, Mailverkehr). Mehr kostet das nur das bei ganz wenigen, ausgewählten Anbietern, die dann ganz gewiss nicht billig in Bulgarien hosten - wie die Euroweb.
Updates: je 20-50 Euro. Bei Sammelrechnung. Sonst einen "Extra-Zehner" für die Rechnungserstellung.
Was zahlt eigentlich der "Euroweb Kunde Dieter Schumann"?
Wahrscheinlich etwa 180 Euro monatlich, für 4 Jahre und einmalig 199 Euro. Der wird ja, wie viele Kunden auch glauben, die Erstellung der Webseite habe ihn keinen Cent gekostet. Tatsächlich zahlt er mit den "180 Ocken monatlich" die Erstellung der Webseite, einen horrenden (weil alles andere in den Schatten stellenden) Betrag für "Vertriebskosten" und einen netten, so am Markt kaum zu realisierenden Extraprofit für die Gesellschafter.

Ich meine also: "Spätestens ab der zehnten Monatsrate zahlt der Dieter Schumann aus Erfürt letztendlich dafür, dass er sich bescheißen ließ. Er hätte besser verglichen."

"Euroweb-Suchmaschinenoptimierung"

Die Euroweb bewirbt ja auch, dass die von dieser Firma erstellten Seiten "suchmaschinenoptimiert" wären...

Gerade eben stellte ich fest, dass eine Suche nach "Künstleragentur Thüringen" die beworbene Webseite, die ja immerhin auf den Domainamen "künstleragentur-thüringen.de" getauft wurde, dazu führt, dass diese Webseite als letzte - aber immerhin gerade noch auf der Suchergebnisse angezeigt wird. Das spricht gegen eine "Suchmaschinenoptimierung.

Juristisch Relevantes

Ja,  der "Euroweb Kunde Dieter Schumann" ist ein "Referenzkunde":





Altbekannte Euroweb-Lüge nochmals entlarft:


Erstellt hat die Websweite offensichtlich ein Rene Kohnen für die Euroweb. Der ist laut seinem Xing-Profil ein Freiberufler.



Damit wird die notorisch duch die Kanzlei Berger vorgetragene Behauptung der Euroweb, diese würde die Webseiten für Ihre "Referenzkunden" ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellen lassen, mal wieder widerlegt. Diese vorsätzlich unwahre Behauptung kristallisiert sich immer mehr als als bloße, notorische und vielfach widerlegte Lüge zum Zweck des Prozessbetruges heraus.

Mittwoch, 11. Juli 2012

Die Euroweb kommt gleich nach den Taschendieben (WDR-Servicezeit)

Der WDR sendete in der Servicezeit den Bericht über die Euroweb, den Philipp Berger und eine offensichtliche bezahlte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" gleich nach dem über Taschendiebe.

Ich ahne schon was der Philipp Berger gerade macht. Dann wird man beim WDR und der Produktionsfirma "Genau.TV" nochmals und dann eben sehr genau hinschauen müssen...
Offensichtlich rechtswidrig ist an dem Bericht nichts. Deshalb habe ich mich nach eingehender Sachprüfung zur Verlinkung entschlossen.

Wiederholung der Sendung morgen, am Donnerstag dem 12. Juli 2012 um 13:00 Uhr.

Das Video ist vorläufig wegen einer "rechtlichen" Auseinandersetzung gesperrt - aber es gibt es mindestens hier und dort. (nach 15 Sekunden Wartezeit dann auf downloaden klicken)

Ich soll Herrn Berger hinsichtlich der Links freundliche Grüße vom Kim.Com ausrichten. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich der Herr Berger in einem Auftrag der Euroweb auch noch mit mir darüber streiten möchte, ob die Leistungen der Euroweb als "unterdurchschnittlich" bezeichnet werden dürfen.

Das ist nämlich ganz eindeutig eine zulässige Meinungsäußerung mit einem objektiv wahren Tatsachenhintergrund - für dessen Beweis ich die Webseite(n) der Kanzlei Berger heranziehen werde ... was nach dem Schaden auch für "ein wenig" Spott sorgen dürfte, den der Herr Berger dann auch zu ertragen hätte.

Dienstag, 19. Juni 2012

Euroweb Internet GmbH - Ein typischer Prozessverlauf - Macht die Betrügerbude dicht?

Während der das kriminelle Geschäftsmodell der  Euroweb durch teils offen unwahre, teils "nur" beschönigende "Berichte" unterstützende "Rechtsanwalt" Philipp Berger über einen Prozessverlauf vor dem LG Chemnitz von einer höchst angeblich "im Vordringen befindlichen Rechtsansicht" der Gerichte schwafelt (und sich über den Ausgang des Prozesses längst nicht so klar auslässt wie es der unbedarfte Leser beim Lesen seines Artikels vermutet) berichte ich als ehrlicher und ehrbarer Gegner derart asozialer "Vertriebsmethoden" wie der "Referenzkundenmasche" vom Ausgang des Verfahrens vor dem LG Berlin, Az. 33 O 495/11:

In diesem Verfahren war die Euroweb Internet GmbH Beklagte einer "negativen Feststellungsklage". Es sollte vom Landgericht festgestellt werden, dass der von der Euroweb aus .einem "Internet System Vertrag" erhobene Anspruch auf die Zahlung von insgesamt mehr als 8.000,00 € vor allem wegen arglistiger Täuschung beim Abschluss des Vertrages nicht besteht.

Eine echte, sich tatsächlich "im Vordringen befindliche Rechtsansicht":
"Das Gericht brachte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass es wohl der Auffassung, dass eine arglistige Täuschung vorliege, folgen wolle und auch eher davon ausgehe, dass - trotz erneuten Sachvortrages durch die Euroweb GmbH - die im Rahmen des §649 BGB angeblich nur ersparten Aufwendungen nicht ausreichend dargelegt wurden." 
Um ein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung (= Betrug)  zu vermeiden schloss die von dem hierüber sorgfältig schweigenden Herrn Philipp Berger vertretene Euroweb Internet GmbH mit dem nunmehr sehr ehemaligen und genau deshalb sehr glücklichen Euroweb-"Referenzkunde" darauf hin ganz schnell und gewiss nicht aus Kulanz (also "nur fast freiwillig") einen Vergleich ab, in welchem die Kanzlei des Philipp Berger für die Euroweb auf die Zahlungsforderungen im vollen Umfang verzichtete.

"Bloggert" sich der Philipp Berger einen - und führt dessen Kanzlei gleichzeitig Verfahren auf eine höchst liederliche Weise?
"zumindest spricht die Arbeit mit "Textbausteinen" in den Schriftsätzen, die teilweise offensichtlich nicht zum Sachverhalt dieses Verfahrens passten"
dafür.

Stellt die Euroweb die "Referenzkundenmasche" ein?

In den Schriftsätzen des Verfahrens findet sich die
"Aussage, dass die Euroweb Internet GmbH die bisher umstrittene Art des "Referenzkunden"-Vertriebs zum 31.03.12 eingestellt habe"
Das könnte sehr gut mit dem Betrugsprozess in Leipzig zu tun haben. Offenbar will der Oberabzocker  der Euroweb, Christoph Preuß, nach der ohnehin schon zu erwartenden Verurteilung wegen (zunächst!) 14 Fällen des Betruges nicht noch wegen weiterer Taten "dran" kommen, die nach Anklageerhebung begangen wurden. Das genau gäbe nämlich einen deftigen "Nachschlag" (wegen weiterer Tatbegehung trotz erhobener Anklage) und zumeist auch keine Bewährung mehr - dafür geht es regelmäßig "ab zum geschlossenen Männerduschverein"!

An eine wirkliche Einstellung mag ich nicht glauben. Ich glaube, der Christoph Preuß hat Dumme gefunden, welche die Masche für ihn fortsetzen und sich vom feinen Herrn Preuß und vom "Rechtsanwalt" Philipp Berger vormachen lassen, dass die Abzocke und der Betrug mit der Referenzkundenmasche rechtlich eine saubere Sache wäre. Der Öffentlichkeit machen der Christoph Preuß und der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger genau das ja wider besseren Wissens auch vor... da ist nur logisch, dass diese auch nach Dummen suchen, welche den Mist glauben. Und im Unternehmen auch solche finden, die ganz geil darauf sind, als "Geschäftsführer" von neuen Tochterunternehmen am "geschäftlichen Erfolg" teilzuhaben. Bis der Staat auch denen das nicht mit barer Münze sondern mit hochfesten Gardinen heimzahlt, die dem Volksmund nach ein nicht gerade für Holz- oder Plastikwaren bekanntes schwedisches Unternehmen herstellt.

Eine weitere typische Euroweb-Lügengeschichte im Prozess:
"Interessant - und neu im Vergleich zu den anderen Verfahren - dürfte sein, dass die Euroweb Internet GmbH in diesem Zusammenhang zunächst vortragen ließ, keine freien Mitarbeiter zu beschäftigen, nach entsprechend detaillierten Ausführungen der Kanzlei Langenfeld zu widersprüchlichen Behauptungen in anderen Verfahren sowie dem Hinweis auf Ungereimtheiten aus den Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH aber zugestehen musste, das dies doch der Fall ist."
Also ... wo der Rechtsanwalt das wohl her hat? Ja, dieser Blog hat Leser, die keinen dummen sind - und was hier steht, das hat auch vor Gericht Bestand.

Quellennachweis:

Alle Zitate stammen aus einem viele Fragen beantwortenden und viele neue Fragen aufwerfenden Bericht der Kanzlei
Carsten Langenfeld
Rechtsanwalt

Otto-Nagel-Straße 17
14467 Potsdam
Tel.: 0331/ 27 39 321
Fax: 0331/ 27 39 320
Mobil: 0176/ 23 87 7772
E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
Webseite: www.ra-langenfeld.de
dieser hat den Gegner und nunmehr wirklich zufriedenen, weil ehemaligen Euroweb-Referenzkunde vertreten.

Sonntag, 27. Mai 2012

Euroweb und Berger LAW LLP- Noch mehr Lügen

In dem, wegen arglistiger Täuschung für diese verlorenem Verfahren vor dem LG Bautzen, Az. 2 O 520/11 hatte die Euroweb durch die Kanzlei Berger LAW LLP vorgetragen:


Dieses erwies sich als glatte Lüge, denn durch die Schulungsunterlagen der Euroweb konnte bewiesen werden, dass gerade die angeblich kostenlose Erstellung der Webseite das Hauptargument und die Hauptlüge der "Werber" war, welches diese auch auswendig zu lernen hatten.

Darauf hin machte die Euroweb durch die Kanzlei Berger LAW LLP einen Rückzieher, log aber erneut:


Insbesondere war der Euroweb, deren Geschäftsführer Christoph Preuß und den Anwälten von deren Hauskanzlei Berger LAW LLP vollkommen klar, dass diese zu dem gleichen Systemvertrag vor dem LG Düsseldorf immer wieder und unter Nennung eines Betrages bis hoch zum BGH(!) vortrugen, dass die Erstellungskosten sehr wohl Bestandteil der Gesamtkalkulation sind  - just jene Erstellungskosten die ja nunmehr plötzlich nicht mehr in dem "monatlichen" Entgelt enthalten sein sollen. Das war dann die nächste, kaskadierende Lüge.

Auch die Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Berger - insbesondere die "Rechtsanwälte" und "Partner" Philipp Berger und Andreas Buchholz - wussten um die Unwahrheit des ersten Vortrages, diese wussten, dass auch der zweite Vortrag objektiv unwahr ist, haben also bewusst, willentlich, dreist und kaskadierend gelogen.

Raffiniert hieran war, diese in einem "nachgelassenem Schriftsatz" zu äußern, zu dem sich die Gegenpartei regelmäßig nicht äußern  kann. Sogar ein Zeugenbeweis wurde angeboten, offenbar hatte die Kanzlei Berger vorgetragen, man sei durch den gegnerischen Vortrag "überrascht". Überrascht wohl von den, diesen sehr wohl spätestens aus dutzenden Verfahren bekannten Schulungsunterlagen der Euroweb. Jetzt musste nämlich, um den Prozess womöglich noch zu retten, erneut unwahr vorgetragen werden. Ich gehe davon aus, dass der aufgebotene Zeuge  der in solchen Fällen üblicherweise für die Euroweb als "Zeuge" auftretende Lügner ist. Der, der bereits mit dem Geschäftsführerposten in einer der Tochterfirmen versehen wurde. Einen Name nenne ich vorerst nicht.

Es wurde je nach prozessualer Situation anders vorgetragen,  die vorherige Lüge wurde durch die nächste ersetzt, die Wahrheit ganz bewusst verschwiegen. Lügner im Sinne des Wortes gehen so vor, und deswegen ist es absolut richtig, die Euroweb und die beteiligten Anwälte eine  

"Bande von Lügnern und Betrügern" 

zu nennen.


"Betrüger" deshalb, weil durch die kaskadierenden Lügen das Gericht getäuscht werden sollte und hierdurch ein Vermögenstransfer zur Euroweb hin bewirkt werden sollte. Das ist ganz klar "Prozessbetrug", strafbar als versuchter Betrug im Sinne des § 263 StGB.

"Bande", weil mehr als 3 Personen beteiligt sind, die in genau dieser Weise seit Jahren kriminell zusammenarbeiten. Insbesondere, aber nicht ausschließlich sind das die Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher sowie die beiden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz. Aber auch dem Mitgründer der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger, Amin El Gendi, verdächtige ich gewiss nicht grundlos der Mittäterschaft am Betrug und das Verabreden mit den Vorgenannten zu solchen Straftaten.

Es ist für die Staatsanwaltschaft und die Strafkammern an der Zeit zu Handeln und diesen Leuten klar zu machen, wie rechtswidrig deren Handeln ist und dass diese die Gewinne der Euroweb auf eine zwar raffinierte, aber dennoch kriminelle, widerwärtig parasitäre Weise erzielen.

Üblicherweise behauptet die Kanzlei Berger und die Euroweb in vergleichbaren Fällen lauthals, das Urteil sei grundfalsch und man habe Berufung eingelegt. Üblicherweise gehen die Rechtsmittel in diesen Fällen aber verloren, Berufungen und Revisionen werden dann durch diese eilig zurückgenommen. Darüber wird dann aber, seitens der Euroweb und deren sonst so veröffentlichungsfreudiger Anwaltskamarilla geschwiegen.

Hier jedoch nicht!

Dienstag, 22. Mai 2012

Arglistige Täuschung: Euroweb nimmt Berufung zurück

Die vom Euroweb-Pressebelüger Dirk Dieckmann großfressig angekündigte Berufung vor dem OLG Schleswig  gegen das Urteil des LG Kiel, Az. 2 O 135/11 ist zurückgenommen worden. Das OLG Schleswig hatte zuvor der Hauskanzlei der Euroweb in einem Hinweisbeschluss sehr genau erklärt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

Meldet die SHZ. Deren Journalisten sind am Ball geblieben und haben die Sache weiterverfolgt, nachdem Dirk Dieckmann, der Pressegeschichtenerzähler der Euroweb Internet GmbH, die Berufung großfressig ankündigte und offensiv unwahr behauptete, eine Verurteilung wegen arglistiger Täuschung habe es zuvor nicht gegeben.

Dirk Dieckmann wollte zu der Sache und zu den derzeitigen Aktivitäten der Euroweb keine Stellung nehmen und die Euroweb-Haus-und-Werbekanzlei des Philipp Berger schweigt ebenfalls auf deren Webseiten zu dem Vorfall.

Nachdem die Berufung zurück genommen und das Verfahren verloren ist hat der gar feine, aber oft nicht so richtig in die Wahrheit verliebte Philipp Berger sicherlich entdeckt, "dass die Sache juristisch nicht interessant ist". Tatsache ist, dass das Bekanntwerden der Methoden mit denen die Euroweb Kunden "wirbt" alle andere als erfreulich für das Unternehmen ist, dessen Mitinhaber und Geschäftsführer Christoph Preuß in diesem Zusammenhang wegen mehrfachen Betruges angeklagt ist.


Im konkreten Fall sah das Landgericht die Schuld an der Täuschungshandlung  beim Euroweb-Mitarbeiter, in den anderen bekannten Fällen beim Unternehmen. Fakt ist, dass der Mitarbeiter durch die Euroweb geschult und "motiviert" wurde. Letzteres nenne ich "Gehirnwäsche".

Freitag, 4. Mai 2012

Zweiter Kurstag: [Nicht]Abmahnen für Euroweb-Anwälte

Der Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten lässt den angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne wie folgt jammern:
"Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“
  • „die von diesen getäuschten“
  • „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen.
[...]
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog."
Jeder, sogar ein nahezu grenzdebiler Gegner wird hier lachen.
 
Doch jetzt ersthaft. Meine Äußerung lautet nämlich vollständig:
"Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen. "
Der wahre Tatsachenhintergrund ist, dass die Anwälte der Berger Law LLP die bereits beim Vertragsabschluss getäuschten Kunden der Euroweb/Webstyle angehen und sich bewusst (auch) auf Urteile berufen, in denen sich letztendlich findet, dass die Gerichte den grob fahrlässig(!) verspäteten oder unterlassen Vortrag monieren und darlegen, dass diese in dem jeweiligen Einzelfall(!) deshalb nicht anders entscheiden konnten. Das wird freilich nicht dargestellt, es wird vorgemacht, dass eine Klage der Euroweb erfolgreich sein wird.

Die vielen, den Anwälten bekannten, gegenteiligen Urteile in welchen die Gerichte sinngemäß sagen: "Jawoll! Die Euroweb (oder Webstyle) hat arglistig getäuscht" - die erwähnen die Euroweb-Anwälte nicht, auch nicht, das diese im Streit um die Zahlungen gemäß § 649 BGB nahezu regelmäßig verlieren, wenn die Gegner vollständig vortragen. Oft deshalb, weil der Vortrag, den die selben Anwälte für die Euroweb & Co. halten höchst "widersprüchlich" und, so inzwischen zahlreiche Gerichte in noch zahlreicheren Urteilen: unwahr oder "nicht mehr glaubhaft" ist.

Natürlich darf darüber sagen, „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“.

Denn das tun sie. Die Anwälte der Kanzlei Berger werden als das dargestellt, was diese sind: Nämlich als Personen, die andere - als Mitglied einer tief strukturierten, arbeitsteilig agierenden Organisation - ganz bewusst täuschen. In jedem andern Fall müssten diese dement sein und den Beruf aufgeben. Sich auf Unwissenheit berufen zu wollen ist in der Sache aussichtslos. Es gibt auch keine Verpflichtung für die Anwälte so tätig zu werden. Die Berufsfreiheit der Anwälte erlaubt es die Teilnahme an einem Beschiss dieser üblen Art abzulehnen.


Der zweite Satz lautet vollständig:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Der Vergleich ist ein neuer Vertrag und damit die Betroffenen diesen abschließen tragen die  Anwälte der Euroweb nur das vor, was diesen passt und sie tun dies sehr wohl in dem Wissen, dass deren Vortrag insgesamt so nicht stimmt. Die Täuschungsabsicht ist evident. Das Motiv ist klar, es geht darum, einen neuen Vertrag (den Vergleich) und also Zahlungen zu erwirken, deren Rechtsgrundlage ohne den Vergleich mehr als nur fragwürdig ist. Denn diese Forderungen sind gemäß sehr vieler Urteile praktisch nur durchsetzbar wenn die Gegner vor Gericht grob fahrlässig(!) verspätet oder nicht genügend vortragen. Deshalb nehmen ja die selben Anwälte der Kanzlei Berger fast zeitgleich(!) für die Euroweb zahlreichen Klagen vor dem LG Düsseldorf zurück.

Diese wissen also was sie tun. Obwohl Sie es besser lassen sollten. Und lassen dürfen.

Der Satz „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ ist nichts anderes als eine alternative Formulierung des Kerngedankens des § 263 StGB. Die Bundesrepublik Deutschland ist (manche sagen: angeblich) ein demokratischer Staat. Wichtigstes Merkmal eines demokratischen Staates ist, dass dieser von einem mündigen Bürger ausgeht. Ein mündiger Bürger darf aber andere mündige Bürger auch vor Gefahren für Leib, Seele und Vermögen warnen. Auch vor der Gefahr, betrogen oder beschissen zu werden. Das gilt auch - und sogar besonders - wenn so genannte "Rechtsanwälte" als Personen auf der Seite der Betrüger tätig sind und ihre Rolle als "Organe der Rechtspflege" missbrauchen um einen Betrug zu vollenden und Beschiss zu begehen. Dafür hat der Gesetzgeber sogar einen Paragraphen erlassen - den § 193 StGB.

Dieser §193 StGB berechtigt jeden Bürger dieses Landes warnend "Betrug! Betrug!" und sogar, um einen solchen zu fassen, "Haltet den Dieb!" zu rufen. Er gilt auch dann wenn der Betrüger, ein Helfer des Betrügers oder der Dieb ein "Rechtsanwalt" ist. Anders als manche behaupten muss man - als mündiger Bürger - gerade nicht zuwarten bis oder ob ein Gericht auf Betrug oder Diebstahl erkennt. Denn das wäre genau die Entmündigung welcher der Artikel 5 des Grundgesetzes gemeinsam mit § 193 StGB vorbaut.

Und jetzt kommen wir zum "offenkundigen Beschiss": Der Teilsatz lautet vollständig: 
"denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wäre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar"."
Nun, die "Abmahnung" belegt, dass ich damit recht hatte. Nur handelt der Philipp Berger eben entgegen dem Anspruch. Um sich dann darüber zu beklagen, dass berichtet wird, er habe getan, was er besser gelassen hätte.

Und der Anwalt Philipp Karl Berger nimmt am Beschiss der Euroweb offensiv teil, denn er veröffentlicht - und zwar, ich kann es beweisen, in deren Auftrag - nur positive Berichte und solche Berichte über Verfahren, in denen die Euroweb gewonnen hat. Über die zahlreichen Urteile wegen arglistiger Täuschung schweigt er - oder er lügt wie in seinem verworrenen und unsinnigen Bericht über die BGH-Sache VII ZR 22/11. Denn dem Anwalt Berger muss ja, wenn man keine Demenz annehmen will, klar sein, dass die Sache ganz anders gelaufen ist als er darstellt und er müsste - wenn man weiter keine schwere Demenz annimmt - auch wissen, dass die arglistige Täuschung gerade kein "atypisches" Vorkommnis bei der Euroweb ist, sondern geradezu deren Geschäftsgrundlage!

Philipp Karl Berger nimmt also bewusst am Beschiss Teil.  Und wenn er sich ertappt fühlt, dann lässt er durch einen recht jungen, und wohl unerfahrenen und jetzt bemitleidenswerten Kollege abmahnen.

So verdirbt man dann noch den Ruf junger Anwälte.

"Beschiss" ist übrigens immer Meinung. Man darf sogar sagen, die Preise beim Elektromarkt "X" seien "Beschiss". Der Anwalt Bohne muss wirklich noch viel lernen, sonst hätte er das nicht abgemahnt. Und ich nehme an, die Kanzlei Berger LAW LLP ist in dieser Hinsicht kein geeigneter Ort für junge Anwälte, die erst noch Erfahrungen und Wissen sammeln sollen oder wollen.

Mit dem wenigen oder falschen, was diese da lernen, wird es sogar übermäßig schwierig gegen jemanden anzukommen, der nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten ist.

Zuletzt der Punkt, warum man so nicht abmahnen sollte:


Wer das obige abmahnt oder abmahnen lässt, der begibt sich in die Gefahr, dass ein Gericht dann fest stellt, dass daran nichts rechtswidriges ist. Und nach dem man da in ein kleines Feuer gepustet hat, gibt es plötzlich durch das Urteil einen höllischen Feuersturm. So spielt man bei einem unerhörtem persönlichen Risiko dem Gegner in die Hände und gibt diesem die Mittel in die Hand seine kritischen und warnenden Äußerungen mit dem Segen der Gerichte zu beschweren.

Philipp Berger von der Kanzlei Berger LAW LLP hat es getan. Ich frage mich jetzt woher er die Qualifikation nimmt um sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" zu präsentieren, was er ja auf der Webseite der Kanzlei auch tut:



Donnerstag, 19. April 2012

LG Bautzen: Euroweb täuscht arglistig

Empfohlen zur richterlichen Fortbildung

Das Urteil des LG Bautzen,Az.: 2 O 520/11 hat das Zeug dazu, die von der Euroweb, der Webstyle und anderen Firmen der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi geprägte "Referenzkundenmasche" nunmehr endlich und endgültig zu beerdigen und es brandmarkt den systematisch und in vielen tausenden Fällen begangenen Betrug der Euroweb, der aktuell mit der selben Masche auch von einer WAZ Onlineservice GmbH unter Beteiligung des WAZ-Konzerns aber auch der vorgenannten Herrn in einem mafiös anmutenden "Franchising" fortgesetzt wird. Dazu später mehr.

Das LG Bautzen hat endlich einmal das geurteilt, was eigentlich jedem vernünftig, gerecht und sittsam denkenden Bürger als die einzig denkbare Weise der Behandlung eines solchen Falles erscheint.

Das Vormachen einer kostenlosen Leistung ist genau dann arglistige Täuschung, wenn die Leistung tatsächlich nicht kostenlos erbracht wird. Das anbietende Unternehmen nehme zumindest billigend in Kauf, dass den Käufern nicht klar sei, dass die als kostenlos versprochene Hauptleistung mit den vertraglichen Raten für die Nebenleistung bezahlt würde.

Und Betrug ist ein solches Vorgehen natürlich auch.

Samstag, 14. April 2012

Heute: Die Euroweb vertraut der eigenen Leistung nicht, ein Ordnungsmittelantrag, ein Preisvergleich, viele Lügen

... und wie das alles zusammenhängt.

Bis die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 des LG Düsseldorf ihr dieses verbot, warb die Euroweb Internet GmbH damit, dass diese über ein eigenes Rechenzentrum verfüge, in welchem diese die Webseiten ihrer Kunden hoste. Das war gelogen.


Im Verbotsverfahren wurde glaubhaft gemacht, dass die Euroweb, anders als in der Werbung vorgemacht, nicht über ein solches Rechenzentrum verfügt, dass die wenigen Server tatsächlich im Rahmen eines "Colocating" billigst in Bulgarien bei einer Firma "neterra ltd." untergebracht sind. Damit geht eine recht miese Performance einher, weil die Daten eine große Strecke zurücklegen müssen. Auch die Lichtgeschwindigkeit ist endlich - man kann das zum Beispiel sehen, wenn man erstmals die Webseiten der Kanzlei Berger aufruft. Es dauert - wie bei anderen Kunden der Euroweb, der Webstyle oder der WAZ-OnlineService (für die genau das gleiche gilt) - ziemlich lange, bis die Webseite aufgebaut ist. Der Grund dafür ist, dass nacheinander mehrmals Inhalte vom Server geholt werden müssen (erst Webseite, dann CSS-Dateien, dann Grafiken, dann Java-Scripte...) Es wird also ziemlich viel zwischen dem fernen Bulgarien und den Seitenbesuchern hin- und her gefunkt bevor die Seite vom Browser angezeigt werden kann. Das wieder ist nervig für die Kunden der Kunden und steht im krassen Gegensatz zu der Werbung. Wer die Mails an und von den Kunden dann im bulgarischen Rechenzentrum so alles mit liest steht übrigens auch in den Sternen.

Fakt ist jedenfalls, das die Euroweb die eigene, recht miese und den Kunden gegenüber auch zu Unrecht als "zuverlässig und schnell" beworbene "Leistung" nicht für sich selbst nutzt. Eben weil diese auf Grund der großen Entfernung und deshalb langsamen Verbindung nicht wirklich für Kunden in Deutschland geeignet ist. Auch das hat etwas von einer arglistigen Täuschung.

Das, was die Euroweb ihren Kunden zumutet, dass mutet sie sich selbst nicht zu!

Durch das vielfache hin- und her zwischen Bulgarien und Deutschland kommt bei einem Seitenaufruf von Webseiten der Kunden der Euroweb, der Webstyle oder der WAZ-OnlineService bis zu etwa 1 Sekunde an Wartezeit zu stande, die Startseite von "Berger-Law-Duesseldorf.de" brauchte hier bei dem, mehrfach verifiziertem Versuch trotz schnellem DSL 2,2 Sekunden, gelegentlich fast 3,5 Sekunden (in der Grafik unten rechts) zum Laden. Das ist viel zu viel. Und es ist eine Zumutung. Geworben wurde mit aber "schnellen Reaktionszeiten".


Für sich selbst will die Euroweb das also nicht. Das kann ich bweisen: Die IP des Servers des Hosts "www.euroweb.de" ist 176.9.29.241:

und gehört auch zu "Hetzner":

Prüft man mit traceroute, wohin die Datenpakte zu "www.euroweb.de" laufen, dann wird man nicht nur merken, dass es sich um einen Server im Rechenzentrum des bekannten und seriösen deutschen Hosters "Hetzner" handelt, sondern auch, dass diese Verbindung sehr viel schneller ist:

Rund 34 Millisekunden schneller als diejenige zu den Euroweb-Kunden ist die Verbindung zu dem von der Euroweb für sich selbst genutzen Server bei Hetzner. Etwa 20 ms gegen 54 ms! Die Verbindung zu den Euroweb-Kunden braucht also fast drei mal so lange - und zwar wegen der enormen geographischen Entfernung zum wohl "billigsten auftreibbaren Hoster". Die, wie gezeigt, miese Leistung ist da, trotz des teuren Verkaufes, egal:

"Scheiße für Gold vor zu machen ist der Job des Vertriebs!"

Nur lügen darf der eben nicht...

Belogen dürfen sich aber alle Kunden der Euroweb fühlen, denen ja schließlich vorgemacht wurde, sie würden keinen Billigmist sondern eine solide Lei(s)tung bekommen. Das was ich sehe und hier erläutere ist aber geradezu "unterirdisch"!

Zurück zum Verbot, ein eigenes Rechenzentrum zu bewerben


Unter diesen Umständen ist es natürlich sinnlos, einen Widerspruch gegen die Verfügung einzulegen. Denn hätte die Euroweb ein eigenes Rechenzentrum, dann würde diese natürlich den eigenen Webauftritt auch dort hosten. Man stelle sich vor die 1und1 Internet AG würde den eigenen Webauftritt bei Strato oder der Telekom hosten. Das gäbe ein Gelächter wie seinerzeit als (zeitweilig) Inhalte von Microsoft-Webseiten durch den Dienstleister Akamei auf Linux-Servern gehostet wurden.

Gehandelt hat die Euroweb dennoch - und zwar durch eine Auftragslüge

Zuerst einmal hat sie den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" und "Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Webstyle-Kolonie" Philipp Berger in die Spur geschickt, damit dieser (mit Berufung auf ein Mandat!) für sie in Abmahnungen und öffentlich niederträchtig lügt:


Die Euroweb hat und betreibt kein eigenes Rechenzentrum. Die darf also nicht damit werben. Auch nicht "durchaus", sondern "gar nicht"! Punkt!

Da die Euroweb und deren 8 oder 9 verbliebenen Anwälte nicht die Intelligenz aufbrachten, zu bemerken, dass spätestens durch die Aussendung der durch gerichtlichen Befehl verbotenen Lüge über die eigenen Server ein Verstoß gegen die Verfügung vorliegt ist inzwischen ein Ordnungsmittelantrag gestellt worden. Es drohen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder Haft bis zu 6 Monaten, die am GF Preuß zu vollstrecken ist.



Es ist schon reichlich dumm von den 8 oder 9 Anwälten der Kanzlei Berger und dem Geschäftsführer der Euroweb, dass diese nicht bemerken, dass der Verstoß auch dann begangen wird, wenn die zu unterlassende Behauptung im Auftrag der Euroweb auf Servern begangen wird, die der Euroweb gehören und von dieser verwaltet werden! Und dann auch noch auf einer Site auf der das Euroweb-Logo prangt! Wenn man noch bedenkt, dass der Anwalt Berger im gleichen Artikel schreibt

"unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH,40549 Düsseldorf (seit 2001 erfolgreich am Markt tätig und seitdem ständig auf Expansionskurs, erstellt und unterhält für Mittelständler und Freiberufler Webseiten)"
... dann ist klar, dass auch auftragsgemäß geworben wird, der Verstoß ist nicht mehr wegzulügen.

Und diese Dummheit wird vom Gericht auch zu bestrafen sein. 100.000 Euro fürs Staatssäckel in 5 "Tagessätzen" zu je 20.000 Euro sind nach meiner Auffassung nicht unangebracht - insbesondere weil der mit der Lüge beauftragte und um die Lüge wissende Anwalt diesen Mist auch noch in etlichen Presseportalen veröffentlichte.

Und zum zweiten hat die Euroweb durch die selbe Kanzlei - der also die Unwahrheit der eigenen Behauptung definitiv bekannt ist- zuvor den Antrag gestellt, dass mir eine Frist für die Hauptsache (Klage) gesetzt wird. Was die in dem Verfahren anderes wollen als zu verlieren ist mir allerdings ein Rätsel. Aber bei so wenig Intelligenz, wie aus dem Weiterverbreiten einer Lüge auch nach einem Unterlassungsbefehl zu schließen ist, baut man halt auch beliebigen anderen "Scheiß".

Ein Preisvergleich weist auf Arglist hin


Was den Euroweb-Kunden auch nicht erklärt wird: Auf einem einzigen der Server in Bulgarien liegen bis zu ca. 1300 Kundenauftritte. Da teilen sich ganz schön viele die Leistung eines einzelnen Servers. Das bekommt man bei seriösen deutschen Hostern unter 5 Euro im Monat. Mit Traffic, Emails, Backup - denn das sind Selbstverständlichkeiten für welche die Euroweb-Drücker im Verkaufsgespräch einen Preis von 300 Euro vorlügen, den diese dann schulmäßig auf 150 Euro "senken", weil das, so die Lüge, die Euroweb ganz großzügig trage. Auch das ist Arglist - und es ist mir egal, was für gewaltige Filzbrillen manche Richter tragen um das zu übersehen.

Alternatives Angebot eines deutschen Hosters (Variomedia AG) - Deutlich mehr Leistung für einen Bruchteil (1/30) des angeblich gesenkten und von der Euroweb angeblich nur für Hosting, Mails, Backups geforderten monatlichen Betrages. Die Webseiten werden dann auch in Deutschland gehostet. Für 3 Updates müssten nochmals 20-50 Euro je Update, also 60-150 Euro pro Jahr kalkuliert werden... Das Erstellen einer Webseite in dem Umfang und in der Qualität wie jene, für welche die Euroweb vier Jahre lang 150 Euro monatlich verlangt, kostet bei alternativen Anbietern 500 bis 1500 Euro. Das macht also im teuersten Fall:

Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
= 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen". Und anders als bei der Euroweb hat man an der Webseite dann auch noch die Rechte... also nochmals einen erheblichen Mehrwert!

Bei der Euroweb: 48*150+199 Euro:
= 7399 Euro über die Vertragslaufzeit, oder unter Berücksichtigung des Mehrwertes "Rechte", ca. das Vierfache(!) eines am Markt erzielbaren Preises, bei einer Kündigung vor Ablauf von 4 Jahren, selbst am Tag nach Vertragsschluss wird, folgt man dem Wille der Euroweb, kaum etwas erspart - so lange die Gerichte nicht dazwischen funken.

Kein Wunder, dass die Euroweb-Verkäufer tricksen und täuschen! Oder wie es unter "Einwandbehandlung" im Euroweb-Handbuch steht, wenn der Kunde vergleichen will:
"Hier ist die Einwandbehandlung sinnlos. Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner."
Dann haut der einfach ab... Lehrbuchmäßig natürlich.

Wie die Gerichte getäuscht wurden und werden

Das angebliche, von der Euroweb als tatsächlich vor Gericht behauptete "Kaufkundenangebot"
, welches bei vergleichbaren Leistungen (aber mit den Rechten an der Webseite) nochmals rund 10.000 Euro teurer ist erweist sich unter diesen Umständen als Mittel zur Täuschung, denn wer dieses, fast 8-fach über einem vernünftigen Marktpreis liegende Angebot kauft, der müsste doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Bisher hat die Euroweb auch noch keinen Käufer benannt. Ist ja auch schwierig jemanden zu finden der genügend Mutationen aufweist um das Geld mit 4 Händen zum Fenster hinauswerfen zu können. Der Käufer eines solchen Angebotes müsste ja auch "doppeldoof" sein, wenn er ein solch überteuertes Angebot trotz der Möglichkeit eines Vergleiches annehmen würde. Den würde ich zuerst vereidigen lassen und ihn dann fragen, ob er vielleicht geistig behindert sei, ihm dann einfache Rechenaufgaben stellen und ihn danach nach seinen Beweggründen fragen, die schon sehr merkwürdig und wirklich sehr fern der kaufmännischen Vernunft liegen müssen. Etwa so weit weg wie das bulgarische Billighosting von dem bei Hetzner.

Sonstiges:

Soweit übrigens die Euroweb-Tochter Webstyle (ähnliche Preise, Angebote und Methoden) damit wirbt, dass diese ein eigenes Rechenzentrum habe, so ist das auch gelogen.
Und auch die kolportierten "Hochleistungsserver" sind als Begriff sehr dehnbar. Das kann alles mögliche sein - selbst ein normaler, für 299 Euro zu habender Office PC ist heutzutage um ein Vielfaches leistungsfähiger als eine VAX aus den 80ern. Und die durfte man als "Hochleistungsserver" bezeichnen. - Früher! Wenn aber die Webstyle schon hinsichtlich des Rechenzentrums lügt, was werden das wohl für "Hochleistungsserver" sein? Billigst-Kisten mit dem Leistungsvermögen einer VAX würden jedenfalls sehr gut zum tatsächlichen Hosting in Bulgarien passen.
Ach so. Die Euroweb behauptet nicht mehr, diese sei "Marktführer". Hat da etwa jemand klammheimlich eine Verfügung wegen einer weiteren Lüge erwirkt? Der Herr Berger hat nichts berichtet... aber würde er das tun? Wohl nicht. Das wäre ja keine Werbung für die Firma, von der er praktisch sein ganzes Anwaltsleben wirtschaftlich abhängig ist.

Freitag, 13. April 2012

LG Düsseldorf, Az. 22 O 101/11: Euroweb erklärt Klagerücknahme [Update]

"Fast freiwillig":
Es folgte das wohl typische Vorgehen von Euroweb: Mahnbescheid, Klage im Urkundenverfahren – das aus formalen Gründen problemlos gewonnen wurde – und Zwangsvollstreckung aus diesem Vorbehaltsurteil. Im notwendigen Nachverfahren wurden zum Vertragsgespräch nun die Zeugen gehört: die Ehefrau meines Mandanten und der Abschlussvertreter von Euroweb. Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Dann die Überraschung: der Vertreter von Euroweb erklärte, auch er sehe die Aussage “seines” Zeugen kritisch – und nehme die Klage zurück.
... berichtet heute (13,4.2012) der Rechtsanwalt Hänsch.

"Rechtsanwalt" Philipp Berger, Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Kronkolonie Webstyle GmbH schweigt hierzu.

Was zu erwarten war. Doch es fällt noch etwas auf. Ein "geschulter", lügender Zeuge:
Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Es ist schon verwunderlich, dass das Gericht diese Nummer überhaupt mitmachte:

Ein Zeuge der Klägerin, der sich entschuldigt weil er an einer "wichtigen Firmenschulung" (demnach der Klägerin!) teilnehme, während sich die Anwälte der Klägerin erst einmal die Aussagen der gegnerischen Zeugen anhören, diese analysieren und dem eigenen Zeuge dann die zu machenden Aussagen mitteilen (lassen). Immerhin geht es für den Zeuge ja um seine Abschlussprovision von mehr als 1000 Euro. Bei einem "Grundgehalt" von 800 Euro ist das für den eine Frage der Existenz. Deshalb hat er, das ist ganz klar, erst im Verkaufsgespräch und dann vor Gericht gelogen.

Dem LG Düsseldorf ist aus mehreren Verfahren bekannt, dass die Euroweb lügt, "dass sich die Balken biegen". Das steht nicht wörtlich, dafür aber sinngemäß in erstaunlich vielen Urteilen. Statt sich also den hier erforderlichen "gelben Helm" aufzusetzen und ein solches Spiel gar nicht erst nicht mit zu spielen, haben die Richter es zugelassen, dass der "Zeuge" mit einiger Wahrscheinlichkeit für "seine" Aussagen "geimpft" wird und dann vorlügt, was ihm bei der Vorbereitung als "seine" Aussage beigebracht wurde.

"Geht gar nicht!" - finde ich. In künftigen Sachen sollten die Anwälte der Euroweb-Gegner das gleich unterbinden.


Das Verfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, Az I-5 U 105/11 liefert wertvolle Hinweise darauf, welcher Art die Schulung wohl war und wieso der "Zeuge" der Euroweb das Gegenteil der Zeugin des "Partnerunternehmens" aussagte.

Mittwoch, 4. April 2012

Ein typischer Referenzkunde der Euroweb?

"Ein Laien-Publizist aus Meine, der in seiner Eigenschaft als Veterinärmediziner vormaliger Referenzkunde unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH,40549 Düsseldorf (seit 2001 erfolgreich am Markt tätig und seitdem ständig auf Expansionskurs, erstellt und unterhält für Mittelständler und Freiberufler Webseiten) war,"
kräht der Niederkrüchtener "Hobbyverleumder" Philipp Berger von der "Berger Law LLP" aus Düsseldorf auf seinem Verbalmisthaufen, den er allen Ernstes für eine "Kanzleiwebseite" hält.

Nun denn!

Fassen wir mal die wichtigen Eigenschaften dieses "Referenzkunden" zusammen;

  1. Die Euroweb hat für den Euroweb-Referenzkunde nie eine Webseite erstellt. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen: Ein "Referenzkunde" für den gar nicht das geleistet wurde, woran er ein Interesse hatte!
  2. Die Euroweb hat die gegen den "Euroweb-Referenzkunde" angestrengte Klage sang- und klanglos über alle Instanzen verloren.
  3. Der "Euroweb-Referenzkunde" unterstützt weitere, sehr unzufriedene und sich getäuscht fühlende "Euroweb-Referenzkunden" in deren Verfahren gegen die Euroweb.
Es ist sicher weder sinnvoll noch angemessen, wenn der Philipp Berger, Unrechtsanwalt der Euroweb Internet GmbH, den Herrn Romaker als "Referenzkunde" bezeichnet. Natürlich könnte man das auch im Angesicht der Tatsachen als "dumm" bezeichnen - bildet doch der Verkehr die Eigenschaften eines solchen Referenzkunden auf das vom Verkäufer angepriesene Vertragsverhältnis ab. Zum anderen zeigt die Bezeichnung durch den Anwalt, wie gering die Euroweb und deren Unrechtsanwalt Philipp Berger die Kunden schätzt.

Wer als Anwalt mehrfach ehemalige Opfer oder Meinungsgegner der betrügerischen Geschäftspraxis der Mandantin Euroweb in deren Auftrag beleidigt, verleumdet oder herabwürdigt - und dieses dann noch mit seiner formellen Eigenschaft als "Organ der Rechtspflege" beschwert, der braucht sich nicht wundern, wenn ihm der Wind kalt ins Gesicht bläst. Oder anders: "Wer in den Aschebecher pustet wird selbst dreckig!"

Sollte jemand den niederträchtige Propaganda betreibenden Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger demnächst mit Gehhilfe sehen, dann ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass dieser Schuß ins eigene Knie wohl psychosomatische Auswirkungen hatte. Natürlich können ihn auch tiefgläubige Mitarbeiter der eigenen Mandantin ein wenig darüber bekehrt haben, was man veröffentlicht und was nicht.

Ach ja:

"Dumm ist, wer Dummes tut, Herr Philipp Berger!"