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Donnerstag, 6. September 2012

Euroweb-Vertragsverlängerung: Euroweb muss klein beigeben

In den letzten Monaten kam mir verstärkt zu Gehör, dass Euroweb-Kunden, deren Vertrag auslief, weil jene diesen zum Vertragsende (um einer automatischen Verlängerung vorzubeugen) gekündigt hatten, um ein Update angegangen wurden. Das "Ja" hierzu wird aufgezeichnet.

Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.

Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!

Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.

Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene,  die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.

Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".

Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht)  berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .

Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.

Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C."  Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert.

Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.

Samstag, 1. September 2012

Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

1.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
"Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

2.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

3.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
 „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

4.)
Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

5.)
Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



Herr Philipp Berger!

Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

Update:

Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

Freitag, 31. August 2012

Meine Herren "Urmann + Collegen", Regensburg - Ihre "Pornoliste" ist kriminell!


"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"
lese ich im "lawblog".

Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!

1.) Die Akteure:

Die Herren

  1. Thomas Urmann
  2. Sebastian Stemmler
  3. Florian Kuhn
  4. Jochen Zielbauer
  5. Sebastian Deubelli
  6. Lutz Becker
    sind Inhaber oder Angestellte der

    U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg
    Telefon +49-40-3499432-90
    Telefax +49-40-3499432-91

    und haben eine weitere Adresse in der

    Zeißstraße 9, 93053 Regensburg

    2.) Die Geschichte:

    Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der Erotikbranche Abbofallenbranche, und behaupten, die Betroffenen hätten illegal Pornos aus dem Internet heruntergeladen, so das schon von einem “Porno-Pranger” gesprochen wird.

    Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.

    Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der Content Abmahn-Industrie folgt, "Teccno Music, Acid Rock oder was von AC/DC" heruntergeladen haben soll, ist nur die amüsante Spitze dieser zahlreichen technisch und menschlich bedingten Fehler.

    Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung  geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!

    Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher  zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung.  Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.

    Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.

    Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
    § 253 StGB - Erpressung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
    Und aus dem Urteil des LG Essen:
    Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe.


    Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!

    Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.

    Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so

    Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!

    Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!

    Nachtrag

    Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.

    Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen: 

    Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!

    Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?

    Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?

    Hinweis:

    Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.

    Sollte die Geisteskraft, die diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen, noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.

    Donnerstag, 30. August 2012

    Euroweb-Anwalt Philipp Berger will wollte sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

    Vor ein paar Tagen hatte ich berichtet, dass ein kleiner Kassler Webdesigner sich vor dem AG Kassel gegen ein vom oft und stets im Interesse der Euroweb vor Gericht und öffentlich lügendem Euroweb-Anwalt Philipp Berger und dem in Leipzig wegen Betruges angeklagtem Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß angezetteltes Verfahren wehrt:
    "Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht".
    Das AG Kassel hat den Antrag des Philipp Berger kürzlich abgelehnt. Darüber hinaus sogar den, als Nebenkläger zugelassen zu werden:

    Wörtlich:
    "Die Voraussetzungen der §§ 395, 396 Strafprozessordnung (StPO) für eine Zulassung als Nebenkläger liegen nicht vor.

    Das Verfahren betrifft den Vorwurf zweier Beleidigungen gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Nach § 395 Abs. 3 StPO kann ein Anschluss als Nebenkläger erfolgen, wenn diese aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen geboten scheint."
    Damit war dann über die nach § 46 BRAO verbotene Zulassung der Adrijana Blazevska als Vertreterin des Anwaltes nicht mehr zu befinden. Zu dem ist der Herr Berger nur noch Zeuge, was seine finanziellen Interessen an dem Verfahren (Warum wohl sonst wollte sich der "Rechtsanwalt" durch seine Angestellte vertreten lassen?) erheblich mindern dürfte.

    Vermutlich wird das Gericht das Verfahren in einem weiteren Schritt wegen "Geringfügigkeit" einstellen. Der kleine Kassler Webdesigner neigt dazu, dieses zu bedauern, er hätte zu gern die Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Christoph Preuß aus Düsseldorf in der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung als das vorgeführt, was diese (nicht nur) seiner Meinung nach wirklich sind:

    Nämlich als garstige Rechtsmissbraucher, die vor den Gerichten und öffentlich lügen und die eigentlich - wegen gemeinschaftlichen Betruges - als Angeklagte vor ein Gericht gestellt und dann richtig "verknackt" gehören.

    Zur Rechtskraft: Vermutlich hat der  Anwalt Berger noch ein Beschwerderecht.

    Sonntag, 26. August 2012

    Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

    In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

    Prozessbetrug

    Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

    Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

    Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

    Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
    Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

    Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
    Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
    Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

    Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
    Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

    Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
    Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

    Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

    Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

    Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

    "Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

    Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

    Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

    Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

    Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
    "Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

    Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

    Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

    Noch was?




    Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


    Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



    Dienstag, 14. August 2012

    Euroweb-Rechtsberatung der Kanzlei Berger für das "Gisela"?

    Das angebliche "Gisela", schreibt in ihrem Blog am 11.8.2012:
    "Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.

    Irrtum, Baby!


    § 14 TMG Bestandsdaten
    (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

    (2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
    Die  "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.

    Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.

    Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist. 

    In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.

    Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf)  nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.


    Karikatur: Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!
    Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!"
    Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

    Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!


    Samstag, 11. August 2012

    Kleiner Kassler Webdesigner holt wichtigen Teilsieg gegen Euroweb + Berger LAW LLP - § 926 ZPO

    Ein kleiner Webdesigner und Programmierer aus Kassel, hat sich - unvertreten - vor dem OLG Düsseldorf im Beschwerdeverfahren I-20 W 63/12 mit einem wichtigen und zukunftsweisenden Teilsieg gegen die Euroweb Internet GmbH und die Berger LAW LLP durchgesetzt.

    Anfang des Jahres 2012 erwirkte ein Kassler Webdesigner eine Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH (LG Düsseldorf, 34 O 5/12). Er hatte entdeckt, das diese vorsätzlich wahrheitswidrig damit warb die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum zu hosten. Auch weitere werbende Aussagen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Server und die behauptete kurzen Reaktionszeit haben sich inzwischen als dreiste Werbelüge erwiesen.

    Die Euroweb Internet GmbH, von der 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger vertreten, hatte mit einen juristischen Trick versucht, die von dem Webdesigner - ebenfalls unvertreten - erwirkte einstweilige Verfügung 34 O 5/12 aufheben zu lassen, hatte dabei sogar sehr merkwürdig anmutende Schützenhilfe durch die 34. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

    Doch der Versuch der Euroweb/Berger Law LLP misslang trotz dieser Schützenhilfe gründlich!

    Der erlassenen und nach wie vor gültigen einstweiligen Verfügung 34 O 5/12 nach darf die Euroweb Internet GmbH nicht mit der Lüge werben,  diese würde die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum hosten. Die öffentliche Äußerung des Philipp Berger, diese dürfe das "durchaus", ist nichts anderes als eine weitere glatte Lüge mit der dieser die Euroweb bewirbt - und das weiß der auch!

    Zunächst hatte die von Philipp Berger, Berger LAW LLP vertretene Euroweb gemäß § 926 Absatz 1 ZPO dem Webdesigner eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen lassen. Es bestand zugleich ein formales Hindernis diese zu erheben, denn der Webdesigner musste dafür einen Anwalt beauftragen. Weil diese wettbewerbsrechtlichen Sachen auf Grund der enormen Streitwerte sehr teuer sind, sogar gleich mal zigtausend Euro verschlingen können, brauchte der Webdesigner Prozesskostenhilfe. Also stellte der Kassler Webdesigner unverzüglich den Antrag, ihm PKH zu gewähren und damit das formale Hindernis zu beseitigen.

    Doch jetzt passierte, was eigentlich nicht passieren darf:

    Das Landgericht ließ den, das Hindernis beseitigenden PKH-Antrag liegen, bearbeitete diesen erst nach dem Ablauf der gesetzten Frist für die Hauptsacheklage. Statt dessen bearbeitete es auffallend zügig den kurz nach Ablauf der Klagefrist eingegangenen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung und setzte einen sehr(!) frühen Termin für die mündliche Verhandlung fest. Der war für Anfang Juni festgelegt. Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, feierte schon öffentlich den bevorstehenden Sieg, lud gar zur Verhandlung ein, in der Hoffnung, er könne seinen Gegner als unterlegen vorführen. Das misslang gründlich - wie ich gleich zeigen werde.

    Fast zeitgleich gab das LG Düsseldorf allerdings dem Antrag des Kassler  Webdesigners auf PKH für das Hauptsacheverfahren statt. Dieser Antrag habe Aussicht auf Erfolg, er sei auch nicht mutwillig oder gar rechtsmissbräuchlich.

    Gestützt auf diese Bewilligung stellte der Kassler Webdesigner nunmehr wieder unverzüglich den Antrag, ihm für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren. Diese wurde ihm allerdings - und wie sich nun durch die OLG-Entscheidung zeigt, zu Unrecht - verweigert. Merkwürdige Begründung des Landgerichts: Die Erhebung der Hauptsacheklage könnte nunmehr allenfalls verspätet erfolgen und deshalb habe der kleine Kassler Webdesigner keine Chance, die einstweilige Verfügung zu verteidigen.

    Darauf hin erhob der kleine Kassler Webdesigner natürlich sofortige Beschwerde. Der kleine Webdesigner legte dar, dass gemäß der Haltung praktisch sämtlicher Gerichte die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Er legte Entscheidungen des OLG Düsseldorf und sogar des LG Düsseldorf vor, die zuvor auch stets so entschieden hatten. Weiter beantragte der Kassler Webdesigner den bereits festgesetzten Termin zu verlegen. Begründung:  Wenn über seine Beschwerde hinsichtlich des PKH Antrages noch nicht entschieden sei, fände in der mündlichen Verhandlung durch den Anwaltszwang aus § 78 ZPO und die Möglichkeit der Gegner, wenn er selbst unvertreten (in der Gerichtstheorie also nicht) erscheine, ein Versäumnisurteil zu beantragen,  zwingend eine Rechtsabschneidung mithin also eine Verletzung des  Art. 103 GG statt. Darauf hin hob das Landgericht den Termin Anfang Juni per Telefax(!) auf setzte einen neuen im Oktober fest.

    Das Landgericht gab der eigentlichen  Beschwerde nicht statt, leitete diese pflichtgemäß an das OLG Düsseldorf zur Entscheidung weiter.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dann der Rechtsansicht des Kassler Webdesigners angeschlossen. Es hat fest gestellt, dass die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Unter dieser Maßgabe muss das Landgericht Düsseldorf jetzt über den Antrag des Kassler Webdesigners neu entscheiden. Das entspricht sachlich dem Zwang, diese zu gewähren wenn auch die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und darüber hinaus legt das Oberlandesgericht gleich fest, wie das Landgericht in der am 21. Oktober 2012 stattfindenden Verhandlung in der Verfügungssache 34 O 5/12 zu entscheiden hat.

    Da das Landgericht durch den Erlass der einstweiligen Verfügung und durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Hauptsache bereits durchblicken ließ, dass es die vorsätzlich unwahre Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums durch die Euroweb Internet GmbH gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführende, damit täuschende Handlung verbieten werde, kommen jetzt auf die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene und höchst uneinsichtige Euroweb Internet GmbH zwei verlorene Prozesse und damit auch verbunden auch gewaltige Anwalts- und Gerichtskosten zu.

    Die PKH für den kleinen Webdesigner muss also letztendlich nicht der Steuerzahler tragen, diese wird den Gewinn der systematisch arglistig täuschenden Euroweb Internet GmbH mindern. Und das ist, wenn man genau hinschaut eine gute Sache und durchaus im Interesse der Steuerzahler.

    Der großmäulige Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, hätte, um es mit Dieter Nuhrs Worten zu sagen, also einfach "mal besser die Fresse gehalten", als einen Sieg in einem Verfahren zu feiern, das er lange noch nicht gewonnen hat.

    "solvere mortui post bellum"
    (Zähle die Toten nach der Schlacht!)

    ... hätten die alten Lateiner also dem Prahlhans Philipp Berger aus Niederkrüchten ("Berger Law LLP", Düsseldorf) geraten.



    Mittwoch, 8. August 2012

    Euroweb-Anwalt Philipp Berger will sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

    Vor ein paar Tagen habe ich über eine wunderliche Anklage berichtet, und darüber, dass ich Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Philipp Berger und Christoph Preuß gestellt habe. In der Sache hat sich was neues getan.

    Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht". Ich frage mich, ob er außerhalb seiner, durch die Berichte  auf den Webseiten der Kanzlei offenbar gewordenen Haupttätigkeit als "Lautsprecher und Heißluftgebläse in Sachen Euroweb" überhaupt was kann und auf welchem juristischem Gebiet er denn fit genug ist um mithalten zu können.

    Dem Vertretungsantrag war zu widersprechen. Denn seine Angestellte, die Frau Adrijana Blazevska, ist selbst auch Zeugin. Diese will ich dazu vernehmen, was denn eigentlich vor der kleinen Strafkammer des LG Chemnitz gelaufen ist und wieso das dortige Gericht zu der Auffassung kommt, gegen eine Rückabwicklung des zwischen der Euroweb und dem Betrugsopfer geschlossenen Vertrages sei es möglich, dass die dortige Angeklagte (eine Drückerin, welche nicht mehr bei der Euroweb arbeitet)  wegen geringer persönlicher Schuld frei gesprochen werden könne.


    Als Zeugin kommt Frau Blaszevska jedenfalls nicht als Vertreterin in Frage. Das gilt für sämtliche - auch ehemalige - Anwälte der Kanzlei Berger, die ja möglicherweise Aussagen zu strafbaren Verhalten des Anwaltes Berger und zu den zahlreichen, bewusst unwahren Vorträgen der Kanzlei in zahlreichen Euroweb/Webstyle-Sachen vor Gericht tätigen können.  Und wegen möglicher Interessenkollisionen.


    Nach meiner Ansicht hat die Vertretung vor allem einen Zweck: Philipp Berger begibt sich in dem Prozess in die Gefahr, sich selbst erheblich zu belasten. Da wird ihn die Anwältin Adrijana Blazevska natürlich ab und an in seinem Redefluss stoppen müssen. Vermutlich wird der Anwalt Berger im Prozess ganz oft sagen

    "Oh! Auf anwaltlichen Rat erinnere ich mich nicht!".

    oder

    "Ich verweigere  auf anwaltlichen Rat gemäß § 55 StPO die Aussage!"


    Begründen lassen hat der Philipp Berger den Vertretungsantrag damit, dass ich ihn angeblich "diffamiere".  Nun denn, da werde ich doch mal die diffamierenden Artikel von seiner Webseite und die diffamierenden "Hinweise nach § 10 TMG" vorlegen.

    Ich bin ja gespannt wie böse der Richter und der Staatsanwalt auf die Nebenklägerbank  schauen, während ich mir den Berger zur Brust nehme.

    Natürlich gehe ich davon aus, dass der Berger allen Ernstes versucht, aus dem Prozess auch noch Profit zu schlagen, in dem er sich von seiner eigenen Angestellten vertreten lässt.



    Es folgt eine Rechtsberatung eines kleinen Schlossers aus dem Osten für die großkotzig berichtende Kanzlei Berger LAW LLP, speziell für Philipp Berger und die mit "einer Vielzahl von mietrechtlichen Angelegenheiten" befassten und "schwerpunktmäßig im Strafrecht" arbeitenden Adrijana Blazevska:



    Ich bezweifle, dass das hier besprochene Ansinnen zulässig ist und stütze mich auf:
    § 46 BRAO - Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen
    (1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.
    Und ich bescheinige dem Anwalt Berger bezüglich der Strafanzeige ein äußerst dummes Verhalten. Denn ich habe ihm ganz gewiss nicht grundlos vorgehalten, dass er am Betrug der Euroweb teilnimmt und noch viel weniger grundlos habe ich dem Philipp Berger vorgehalten, dass er lügt.  Oder durch seinen Angestellten Jean-Paul Bohne lügen lässt.

    Das es mal wieder so aussieht, als müsste ich die ganze Kanzlei Berger Law LLP  rechtlich beraten und als hätten diese - auch noch im Berufsrecht - den Rat eines Schlossers nötig, tut mir wirklich ganz doll leid!

    (Für die vielen Rechtsanwälte, die auch die auch § 46 BRAO kennen und deren Ruf als Teil der Anwaltschaft zu Unrecht durch die Berger LAW LLP beschädigt wird).

    ---
    Das der Herr Berger als "Opfer" bezeichnet wird hat im Slang (der Sprache der Straße) eine ganz besondere Bedeutung. Der Slang meint damit eine Person, die sich ganz besonders als "Opfer" eignet. Bevor in Blogs, in denen mir Suff  und "WAHNsinn" unterstellt wird, wieder mal gelogen wird beweise ich meinen Vortrag bezüglich der Vertretung durch den Scan.





    Freitag, 3. August 2012

    Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


    Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
    berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
    Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
    Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

    Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
    Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
    Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

    Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


    Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

    Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

    Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

    Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

    Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

    Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



    Donnerstag, 26. Juli 2012

    Euroweb-Anwalt Berger warnt versehentlich vor neuer Euroweb-Masche

    Bei vielen Euroweb-"Referenzkunden", gerade auch bei solchen, die zähneknirschend den durch vorsätzlich unwahres Vormachen kostenloser oder verbilligter Leistungen geschlossenen Vertrag erfüllt und der Euroweb die Kündigung zum Vertragsende schon mitgeteilt haben, klingelt(e) etwa seit dem 2011 verstärkt das Telefon. So etwa 1 bis 2 Monate bevor der bereits gekündigte(!) Vertrag ausläuft.



    Eine abgezockte Vertickerin mit ausgesuchter Telefonstimme ("sex sells!") zwitschert aufgeregt ins Telefon, dass für den Kunde ein Upgrade der Webseite bereit stehe und man würde ebenso "kostenlos" auch ein paar Designänderungen machen. Einwände der Kunden, dass diese bereits gekündigt hätten und den Vertrag unter keinen Umständen verlängern wollen,  nimmt das kleine Stimmwunder gar nicht erst wahr - die hat  nämlich einen festen Plan:

    Diese Dame will ein partout ein "Ja" aufzeichnen!


    Sagt man darauf hin "Ja, aber ...." oder "Ja, senden Sie mir das schriftlich", dann wird - "schnipp" - daraus folgendes gemacht:

    Ein Komma ist ja ein Text-Trenner. Es bleibt im Mitschnitt nur das "Ja". Und zwar ein "Ja" zu einer wenig erfreulichen und ungewollten Vertragsverlängerung.


    "wirtschaftlich nicht sonderlich günstiges Ergebnis"  ist nämlich ein Euphemismus für "wurde beschissen"! Denn das "kostenlose Upgrade" - übrigens seine Leistung ("Redaktionssystem"), welche schon im ersten Vertrag versprochen aber nie geliefert wurde (das "CMS") bezahlt der oder die so erneut Beschissene natürlich mit den Jahresraten.

    Wie das Gericht hier auf "unstreitig" kommt steht in den Sternen am deutschen Justizhimmel und lesen kann man es dort nur aus der Perspektive ein paar ganz weniger Düsseldorfer Richter. Eben jenen, die seit Monaten - ganz anders als viele Ihrer Kollegen bundesweit - die arglistige Täuschung partout nicht erkennen wollen.

    Denn schon aus den Tatbestandsfeststellungen des Gerichtes folgt ganz einwandfrei, dass diese Zustimmung höchst fragwürdig ist:


    Eine CD "in Augenschein" zu nehmen, ist, man verzeihe mir die angebrachte Kritik an der Urteilswilligkeit der Richter, höchst fragwürdig, denn

    Und hier kommen wir zum dem Problem der Verhandlung:


    Die Klägerin (das ist die GmbH, die das eilig abgebuchte Geld zurück haben wollte) hat es also versäumt, vor Gericht anzutreten und in Person des Geschäftsführers zu erklären, dass zwar ein "Ja" aufgezeichnet wurde (was ja stimmt und unstreitig blieb), dass aber vor und nach diesem "Ja" verdammt viele "aber" waren. Das genau bemängelt das Gericht. Nur schriftlicher Vortrag - offenbar nicht einmal eine Versicherung an Eides statt - reicht nicht, denn das ist nur Vortrag. Das Gericht bemängelt hier nicht ganz zu Unrecht, dass es nichts handfestes (Zeugenaussage, Versicherung an Eides statt) bekommen hat - es hätte der Klage wohl gerne statt und der abgezockten "Partnerin"  Recht gegeben.

    Anders als der Herr Philipp Berger also darstellt ist das nun nicht der zwingende Ablauf in solchen Verfahren. Das kann nämlich bei richtigem Vortrag, konkret bei passenden Zeugenaussagen - auch dann wenn der angebliche Vertragsschließende selbst zum Inhalt des Gespräches aussagt - ganz anders ausgehen. Das ist was wirklich in dem Urteil steht und die Richter haben sich im Urteil zur Sache 58 C 9985/11 des AG Düsseldorf wirklich viel Mühe gegeben, das nicht zu sehr zwischen den Zeilen zu verstecken.

    Was vom Bergerschen Bericht bleibt ist ein übler Geschmack

    Weil der Euroweb-Anwalt Berger versehentlich vor der Praxis der Euroweb warnt, ein "Ja" aufzuzeichnen und solche Verträge gerade auch dann als geschlossen anzusehen wenn die "Partner" ganz genau erklären, dass die den Vertrag gar nicht wollen. Und wo bitte ist denn die gute alte Kulanz des deutschen Kaufmanns? Der Philipp Berger berichtet letztendlich, dass die Euroweb eine "elendige Abzockerbude" ist, der durch solche Handlungsweisen notwendig beschädigte Ruf kümmert die einen Dreck. Das ist es was man aus dem Bericht ohne jedes Geschwurbel entnehmen kann.

    Ich glaube, die Euroweb kennt das gar nicht. Dafür ist diese nach meinem bisherigen Wissen wohl die Firma in Deutschland, die mit Abstand die meisten Rechtsstreite im Verhältnis zur Anzahl der Kunden hat.

    Und das klingt nicht nach einem guten Geschäftsmodell.

    Wie man denn nun am besten reagiert, wenn die Euroweb anruft?
    • Euroweb? Niemals “Ja” sagen
    • "Schicken Sir das alles schriftlich. Ich will unbeeinflusst, in Ruhe und nach Würdigung aller relevanten Sachverhalte und nach einem Marktvergleich entscheiden."
      • Dann lässt die Euroweb Sie nämlich in Ruhe: "Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner" steht in deren Verkäuferbibel. Und sagen Sie davor nicht "Ja". Bestenfalls "Ehem".

    Sonntag, 22. Juli 2012

    Euroweb, Betrug, arglistige Täuschung - nochmals in gerichtlicher Klärung

    Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
    1.)
    Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte
    [Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung  nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

    2.)
    Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger
    [Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde,  wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

    3.)
    Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
    Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der  Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".


    Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist.

    Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP"  irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:




    So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.

    Seine Äußerung
    "Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."
    kann sich der selbsternannte  "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.

    Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.

    Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!

    Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...

    .... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.

    Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens:
    Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung.


    Montag, 2. Juli 2012

    Schleichwerbung: "Anonyme" Blogger hetzen für die Euroweb-Internet GmbH

    In den vergangenen Tagen wurde ich von Google auf mehrere Blogs aufmerksam gemacht, welche über die Euroweb Interet GmbH schrieben. Die Blogs, welche mir genannt wurden, haben mit jenem der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" eines gemeinsam: kein Impressum.Darin kann man das Interesse erkennen, anonym zu bleiben. Mich wundert das nicht, warum zeige ich auf.

    Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist nämlich: Diese Blogbeiträge wurden gekauft. Das werde ich an den Beispielen und an der "Person" des Betreibers aufzeigen. Und: die gekaufte Werbung ist nicht gekennzeichnet. Diese Blogger machen also Schleichwerbung für die Euroweb. Wettbewerbsrechtlich ist das "höchst bedenklich".

    Die Blogs haben erkennbar die Aufgabe, die Euroweb Internet GmbH zu bewerben.

    Werbung zu machen mag ja vielleicht noch angehen, mich wundert aber nicht, dass die Betreiber im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Euroweb offensichtlich ihre eigene Identität verschleiern. Ich würde mich ja auch in Grund und Boden schämen, wenn ich die Euroweb oder eine andere, durch arglistige Täuschung abzockende Firma bewerben würde. Nur habe ich keinen Grund mich zu schämen, ich baue keinen solchen Bockmist, ich mache mich nicht mit einer Firma gemein, die - da bin ich mir ganz sicher - nicht umsonst den Ruf hat zu betrügen.

    Doch diese Blogs haben auch die Aufgabe,  die getäuschten Referenzkunden durch klare Lügen und sogar DROHUNGEN mit erheblichen finanziellen Nachteilen von einer Kündigung abzuhalten.

    Ein Beispiel:

    Unter der Kategorie "Euroweb-Abzocke"  berichtet auf "media-law.de" die
    Advertiso GmbH
    GF: Marco Remmert
    Kiebitzhof 1a
    22089 Hamburg

    unter dem Titel

    "Unternehmeraufruhr wegen Euroweb Abzocke"

    wie folgt: 
    "Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen um die Euroweb Abzocke von Unternehmern – allerdings aus der Warte eines (weitgehend) Unbeteiligten." 
    Wie schon geschrieben: keinerlei Impressum, keinerlei Hinweis auf den gewerblichen Betreiber, kein Hinweis darauf, dass es Werbung ist - und dann dieser Satz. Hier wird also offensiv verschleiert, dass für den Beitrag Geld geflossen ist. Das keines geflossen ist, das kann ich ausschließen - und ich kündige schon mal eine große und ganz üble Blamage für den Fall an, dass die Euroweb, deren für diese vor den Gerichten lügende Anwalt Berger  oder ein lügender Inhaber einer Werbeagentur (Was wird wohl eine "Advertiso GmbH" sein?) behaupten, dass kein Geld geflossen sei... Unverkennbar auch die "SEO"-Bemühungen, diejenigen, welche nach negativen Begriffen wie "Euroweb" und "Abzocke" suchen, auf diese Seite zu locken. Wer das macht, der weiß genau, wofür er 30 Silberlinge bekommt.

    Ich nehme  diesen Blogbeitrag auseinander und finde:
    "Ich frage mich zum Beispiel immer, warum ich so oft lese, dass Unternehmer im Euroweb Abzocke Fall den Paragraphen § 649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) bemühen, um ihr „Martyrium“ zu beenden."
    Dabei ist diese Frage in der Realität - also jenseits des gewollt begrenzten Erfassungsvermögens des "30-Silberlinge-PR-Bloggers"  Marco Remmert - ganz einfach zu beantworten: Hilfsweise muss man, um die Abzocke zu beenden, kündigen - falls das Gericht der Nichtigkeit des Vertrages wegen arglistiger Täuschung nicht zustimmen mag - oder falls die für die Anfechtung notwendig einzuhaltende Frist von einem Jahr nicht eingehalten wurde. Dann bleibt nämlich nur die Kündigung nach § 649 BGB und diese, für die Opfer der betrügerischen Praxis günstige Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, musste 10-fach bis zum BGH durchgestritten werden. Seit dem geht dies vor den Gerichten glatt durch. Die Möglichkeit, sich mit der Euroweb kulant zu einigen, kann man zwar suchen - aber 3000 Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten sagen ganz klar, dass "Kulanz" von diesen Abzockern nicht zu erwarten ist.

    Doch jetzt streicht der ganz gewiss mit "30 Silberlingen" bezahlte Blogger ganz dick auf und verbreitet, wenn auch nicht wörtlich, die selbe verlogene Drohung, die sich in den Annalen des oft verdammt oft lügenden "Propagandaministers des Euroweb-Reiches", Philipp Berger, wieder findet:
    "Meiner Lesart nach steht ihnen danach eine dicke Rechnung ins Haus"
    Zu erst einmal mag es sein, dass die Euroweb Internet GmbH nach einer Kündigung eine "dicke Rechnung" verschickt. Nur zahlen muss man diese regelmäßig nicht! Man muss auch nicht auf den lächerlichen, sehr einseitig für die Euroweb günstigen Vergleichsvorschlag der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz eingehen. Und wieso (Zum Teufel!) sollte man das auch tun?

    Denn es breitet sich gerade bei den Gerichten die Rechtsmeinung aus, dass die angeblichen "Vertragspartner" der Euroweb durch arglistige Täuschung zum Abschluss bewegt wurden. Für diesen Betrug haben wir eine anschwellende Zahl von Urteilen, praktisch nur das LG Düsseldorf sperrt sich noch ein wenig. "Nur ein wenig" bedeutet nicht, dass der Umstand auch dort zur immer mehr zur Diskussion steht - gerade auch in der sehr stark zunehmenden Zahl Verfahren, in denen die Euroweb "nur fast freiwillig" auf die Forderungen verzichtet und die Klagen zurück nimmt. Vor den Düsseldorfer Gerichten hat die Euroweb nebst der anno 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger jetzt nämlich den ihr gebührenden Ruf weg.

    Wer sich gegen den Beschiss  der Euriweb und des Anwaltes Berger wehrt, der spart nämlich, wenn er durch den Anwalt brauchbar vertreten wird, regelmäßig ganz erhebliche Beträge. Die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlt, wenn alles richtig gemacht wird, letztendlich die Euroweb.

    Doch der Marco Remmert setzt noch einen drauf. Er lügt den Informationssuchenden vor:
    "Hier scheinen mir die einzigen wahren Gewinner ein paar gewitzte Anwälte zu sein, die das Missverständnis der Unternehmer über die Kündigung nach § 649 BGB nutzen. Sie gewinnen diese Fälle immer, ist ja eine Kündigung! Gilt dieser Sieg den Unternehmern? Nach meiner Rechnung nicht. Die Causa Euroweb Abzocke könnte in meinen Augen genau so gut so beurteilt werden, dass Anwälte verunsicherte Euroweb Kunden abzocken."
    Also nicht etwa die Euroweb täuscht, zockt ab und bereichert sich - nein, Marco Remmert macht bewusst für 30 Silberlinge unwahr vor, die Anwälte seien es! Also die, welche die Euroweb-Kunden tatsächlich aus den überteuerten Verträgen "rausboxen"!

    Das wäre witzig, wenn diese Lügentirade denn ein Komödie wäre, es ist aber ein Trauerspiel
    Marco Remmert setzt hier einen drauf und verbreitet die Drohung, dass diejenigen, welche sich mit der Hilfe von Anwälten gegen die Lügen der Euroweb vor, beim und nach Vertragsabschluss, dann sogar vor Gericht wehren, nicht etwa von der Euroweb sondern von den eigenen Anwälten abzockt werden. Wie erbärmlich verlogen ist das denn? Zugleich wird ein einfacher aber perfider psychologischer Trick angewendet. Mit der Kritik an der oft - und wegen des langen Zuwartens durch die Betrogenen selbst - einzig noch möglichen Handlung, also der Kündigung nach § 649 BGB, soll Zwiespalt zwischen dem Anwalt und dem von der Euroweb abgezockten Kunden geschaffen werden, das Vertrauen der Betrugsopfer zu deren Anwälten soll untergraben werden.

    Das sind aber garstige, arglistige, ja perfide Lügen, die der Marco Remmert da im Auftrag der Euroweb verbreitet!

    30 Silberlinge

    Marco Remmert von der "Advertiso GmbH" schreibt im Blog unter "media-law.de" unter folgenden Überschriften
    • "Abschlussfeier der juristischen Fakultät"
      - Werbung für Einladungskarten auf "familieneinladung.de"
    •  "Praktikumsrecht"
      - Werbung für "bewerbung.net"
    • "Scheidungsrecht"
      - Werbung für eine Rechtsanwältin Marlies Belser
    Es ist nicht so, das mir über diese Firmen  etwas negatives bekannt wäre, aber schon die Schleichwerbung an sich halte ich für befremdlich, und im Angesicht der weiteren Umstände sogar für fragwürdig. Spätestens die Rechtsanwältin Marlies Belser sollte sehr genau wissen warum - die hat schließlich Jura studiert. Die eigene Werbung neben der für die Euroweb wiederzufinden wäre jedenfalls für mich ein Grund, mein Geld wiederhaben zu wollen.

    Doch Marco Remmert schreibt unter "Medienrecht"
    "Ebenfalls in der Medienpolitik verankert ist auch die wahrheitsgetreue Übermittlung von Informationen an den Konsumenten wie dies zum Beispiel bei Zeitungen der Fall ist. Diese sollen Sachverhalte ungeachtet von staatlichen Zensuren möglichst korrekt wiedergeben, weshalb ein weiterer wichtiger Punkt im Medienrecht auch die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit ist."
    Nun, wenn der Marco Remmert sich hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes und angesichts von 30 Silberlingen so "vertut", dann  muss er sich also meine Kritik gefallen lassen. Und weil er unter "Presserecht" noch folgendes schreibt
    "Bei Unklarheiten in der journalistischen Sorgfaltspflicht sorgen der Pressekodex und der Deutsche Presserat für Aufklärung. "

    empfehle ich ihm dringend, sich gemäß §6 TMG ein Impressum zuzulegen und, falls er seinen Namen neben der laut dem Pressekodex unzulässigen Schleichwerbung für die Euroweb (also der perfiden Unterstützung für arglistig täuschende Betrüger) nicht sehen will, das einfach zu lassen, statt dem amoralischen Handeln auch noch einen klaren Rechtsbruch hinzuzufügen.

    Ziffer 7 Pressekodex:
    "Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken."

    Marco Remmert wirbt und lügt auch auf "lobby-fuer-menschenrechte.de" für die Euroweb und ich möchte ihm ganz persönlich übermitteln, dass ich die Tatsache, dass er ausgerechnet für seine "Drecksleistung"  das selbe Layout gebraucht wie der ehrlich und korrekt über die Euroweb-Abzocke berichtende Torsten Romaker auf referenzkunden.net als besonders widerwärtig und missbräuchlich empfinde. Auch die Benutzung von auf Rechtsfragen verweisenden Domainnamen für diese Werbung halte ich für "abartig". Ich bin empört!

    Seine Unterstützung für Gauner ist widerwärtig und empfinde diese als assozial.

    Und bevor Marco Remmert und Gotthard Wahr / Julian Barkow  meinen, ich hätte das nicht entdeckt ....

    Einen in den Aussagen fast identischen Artikel, also ein genau so perfides und verlogenes Machwerk veröffentlicht ein Gotthard Wahr oder ein Julian Barkow aus Hamburg auf einer Domain "das-bund.de" die DENIC von einer "SEOSEO GmbH i.G." (also "in Gründung"),  Kiebitzhof 1a, 22089 Hamburg betrieben wird.

    Das ist ganz gewiss nicht zufällig die selbe Adresse wie die des Marco Remmert und der "Advertiso GmbH" . Und ganz gewiss nicht zufällig fehlt auch dort das Impressum und jeder Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um Werbung handelt - die sich sogar als Unterstützung von Betrügern erweist. Geschockt bin ich nicht, ich habe derlei erwartet, aber die Verhaltensweise der Herren ekelt mich an.

    Wer den Herren Marco Remmert und Gotthard Wahr von meiner Entdeckung derer Tätigkeit, der Lügen und der Drohungen - die letztendlich der Vollendung eines vorher schon weit fortgeschrittenen Betruges dienen - berichten möchte: Deren Telefonnummer ist die 040-878790623.

    Nun,  Marco Remmert und Gotthard Wahr können sich gerne von Philipp Karl Berger vertreten lassen. Sollte ein Richter einen Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorgelegt bekommen, so empfehle ich vor dem Durchwinken einen Realitätscheck.

    Den habe ich auch den Herren  Marco Remmert und Gotthard Wahr empfohlen:


    Ich vermute aber, die Herren werden sich einer Diskussion nicht stellen. Das wäre deren, die 30 Silberlinge zahlenden Auftraggebern - die das ja auch nicht wollen - zu wider. Vor Gericht werden Sie es müssen und dann reden wir auch gleich über das Impressum. Das ja rechtswidrig fehlt.

    Der Folgeartikel zeigt auf, was das für Typen sind, derer sich die Euroweb bedient, wer für die 30 Silberlinge da Werbung für die Düsseldorfer Abzockganoven macht. Marco Remmert (Advertiso GmbH, Hamburg) verbreitet nämlich einen Trojaner.




    Update:

    Die StA Leipzig hat meinen Hinweis auf das Nachtatverhalten des Christoph Preuß bekommen. Es ist deutlich, dass Christoph Preuß durch die unzweifelhaft bestellten Blogbeiträge Taten zu vollenden versucht, die denen wegen denen in Leipzig bereits angeklagt ist, gleichen wie ein Ei dem anderen.

    Wenn er also den prinzipiell selben Betrug auch nach der Anklageerhebung fortzusetzen - und zu vollenden - versucht (genau das zeigen die Blogbeiträge unzweifelhaft auf), dann handelt es sich um ein höchst negatives Nachtatverhalten, welches genau genommen sogar eine Inhaftierung zur Unterbindung der Begehungsgefahr rechtfertigt.