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Donnerstag, 9. August 2012

Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Samstag, 14. Juli 2012

Euroweb - Betrug: Die falschen "Siegesmeldungen" des Mittäters Philipp Berger

Philipp Berger hat lautschreierisch "neue" Gerichtssachen veröffentlicht. Wohl alle Urteile irgendwelcher Gerichte, wo er in diesem Jahr mal einen Blumentopf für die Euroweb oder die Webstyle GmbH gewonnen zu haben vormachen zu können glaubt. Anders als er schaue ich mir die von ihm veröffentlichten Urteile erst mal einzeln an - und dann, was der Philipp Berger lautschreierisch und offen unwahr daraus macht.

1. Urteil des Landgerichts Berlin –22 O 420/11– vom 1. Februar 2012

A) Das Urteil ist "asbachuralt".  Berger hatte das schon mal berichtet.
B) In dem Verfahren  hatte sich die Beklagte nicht richtig gewehrt, deren früherer Anwalt hat grob fahrlässig gehandelt. Das steht so im Urteil


Die Beklagte hatte sich, erst als es zu spät war, an Stefan Richter gewandt. Dessen Vortrag war dann als verspätet zurück zu weisen, zudem besteht hier womöglich ein Anspruch gegenüber dem vorherigen Anwalt:


Ein Urteil aus formellen Gründen. Aus diesem Urteil lassen sich also sachlich keinerlei allgemeingültige Aussagen ableiten. Zudem hatte die Kanzlei Berger für die Webstyle GmbH bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe 143 fest angestellte Mitarbeiter - hatte diese doch laut Geschäftsbericht 2009 nur einen, 2010 sogar gar keinen. Das Gericht entschied später in einer parallelen Sache auch ganz anders. Das so erstrittene Urteil kann sich also als Bumerang erweisen, denn die StA Berlin untersucht hier den Vorwurf des Prozessbetruges. Demnach kann es hier dazu kommen, dass die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher noch schadensersatzpflichtig wird. Den Schadensersatz für den Betrug - einschließlich aller verursachten Gerichtskosten - müsste ggf., also falls die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher nicht zahlt, die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß zahlen - denn die profitiert davon.

Ich sage voraus, dass es für Herrn Philipp Berger, Andreas Buchholz, und für die Euroweb-Obergauner Christoph Preuß nebst Daniel Fratzscher sehr viel besser ist, wenn diese aus diesem Urteil nicht beitreiben und auch die Kosten des Verfahrens vollständig übernehmen. In welcher Aufteilung auch immer. "Nachtatverhalten", "Rücktritt von der Tat" sind sehr ernst zu nehmende Stichwörter!


2. Beschluss des Kammergerichts Berlin –26 U 69/12– vom 29. Juni 2012

Das ist die Berufung dazu. In der hätten allenfalls neue Sachverhalte vorgetragen werden können, so das Gericht. Es bleibt dabei, dass auf Grund eines grob fahrlässigen Anwaltsfehlers - aber gerade nicht dem von Stefan Richter - die Kanzlei Berger aus rein formellen Gründen mal einen - kaputten - Blumentopf gewonnen hat:


3. Hinweis des LG Rostock -1 S 64 11- vom 25. Juni 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor.

Da könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache womöglich am Donnerstag, dem 19.7.2012 ausgeht, steht noch gar nicht fest... aber der Berger quakt schon.


Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 42/12- vom 05. Juli 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

Auch könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache ausgeht, steht noch gar nicht fest, denn die von den Herren "Berger, Buchholz & andere  Geschichtenerzähler" notorisch vorgetragene Mär von den fest angestellten Mitarbeitern der Euroweb ist schon mehrfach widerlegt worden -... aber der Berger quakt schon. Geklagt wurde übrigens auf einen weitaus höheren Betrag. Welchen geht aus dem Beschluss nicht hervor, die Erfahrung sagt aber, dass die Euroweb in dem meisten Fällen Beträge zwischen  6000 und 15000 Euro einzuklagen versucht.

Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 160/11- vom 05. Juli 2012

Das ist nur ein Hinweisbeschluss. Auch hier der Hinweis, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht (ein durch die Stellenanzeigen für Freiberufler und dem Hinweis auf die nicht passenden Geschäftsberichte des Jahres 2009 und 2010, qualifiziertes Bestreiten dann schon eher...)

Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

 ... der offenbar noch gar nicht so in Butter ist, wie der gar laut quakende Berger das gerne hätte.

Auch hier ist anzunehmen, dass der vorgeschlagene Vergleich weit unter der Hälfte der ursprünglich eingeklagten Summe liegt.


Was der Philipp Berger berichtet:
"Wir hatten bereits berichtet, dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten."

[Copy & Paste: Fehler wie im Original des Philipp Berger]

Wie dargestellt stimmt das so "nicht ganz". Philipp Berger macht hier, und die Urteile belegen das, falsch vor. Bis auf die Sache vor dem LG und KG Berlin, wo eine Schnarchnase von Anwalt das Verfahren versemmelte, und wo meiner Ansicht nach ein Prozessbetrug erst ein mal gelang (mit der Folge, dass die StA nun auch gegen Daniel Fratzscher ermittelt...) sieht es gerade nicht so aus, dass die Vorträge der Kanzlei Berger hinsichtlich der ersparten und nicht ersparten Aufwendungen der Euroweb oder deren Töchter (wie der Webstyle) die Gerichte so gar vollständig überzeugen wie der Anwalt Philipp Berger das in unzweifelhaft böser Absicht bewusst falsch darstellt.
"Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."

Philipp Berger macht blöde Witze. Es gibt keine "Sonderlösung des BGH". Auch keine "sogenannte". Der BGH hat auf Grund bestehender Gesetze der Euroweb mehrfach "übel auf die Nase gegeben" und die Kündbarkeit der Verträge gemäß § 649 BGB fest gestellt. Gegen den erheblichen Widerstand der Euroweb und der Webstyle! Und außerdem hat der BGH immer wieder ganz klipp und gesagt, dass die Euroweb und die Webstyle GmbH zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ordentlich darzulegen hat, um ein qualifiziertes Bestreiten zu ermöglichen. Und sogar bescheinigt, dass diese das nicht getan hat.

Wie jetzt der Herr Berger dazu kommt, folgendes zu behaupten...
  • "Mehrere Berufungsgerichte billigen Abrechnungsmethodik der Euroweb Internet GmbH bei Internet-System-Verträgen"
  • "dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten"
  • "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."
  • "Im Ergebnis steht damit fest, dass die sich im Vordringen befindliche Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderlösung des BGH auch durch die Berufungsinstanzen getragen wird. Während die Landgerichte erstinstanzlich teilweise verschiedene Ansichten vertraten, halten die Berufungsinstanzen, insbesondere das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle für schlüssig und ausreichend."
... kann man, wenn man die böse Täuschungsabsicht partout nicht annehmen will, natürlich auch mit "geistiger Umnachtung" erklären. So wie der Anwalt Berger das darstellt und begründet passt da jedenfalls kein Stein auf den anderen.

Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei Berger gerade vor dem LG und OLG Düsseldorf auch nach erkanntem und demnach erfolgslosen Prozessbetrug im selben Zeitrum geradezu "im Dutzend" Klagen und Berufungen zurück nimmt und auch die Kostenforderungen der Beklagten anerkennt - worüber der Herr Berger aus der selben unlauteren Absicht heraus, aus der er das hier besprochene Märchen schrieb, sehr sorgfältig schweigt. Auch über den sehr interessanten Fakt der lügenden Zeugen schweigt der Anwalt Berger hartnäckig.

Der Anwalt Philipp Karl Berger, Schuberstraße 2 in Niedekrüchten lügt also wieder einmal bewusst und vorsätzlich. Da muss man nach der Motivation, nach dem "Warum?" fragen.
Das sind weit mehr als "kruse Theorien". Der Herr Berger wird sich, wenn alles so bleibt, vor dem AG mit mir darüber unterhalten müssen - gerade auch über seinen aktuellen Bericht. Insofern bin ich ihm "dankbar", denn er liefert mit dem Artikel und der unwahren Darstellung  weiteren Beweis für seine Mittäterschaft.


Für mich steht fest: Philipp Berger belügt die Öffentlichkeit um Kündigungswillige abzuschrecken, er nimmt schon durch seine Veröffentlichungen am Betrug der Euroweb Internet GmbH aktiv teil. Noch immer ist von den Webseiten der Kanzlei Berger ein Bericht abrufbar in dem der Philipp Berger behauptete, diese Verträge seien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt kündbar - und das war eine glatte Lüge, weil der Anwalt Philipp Berger just jene Urteile, welche er hier als "Sonderlösungen" des BGH verkauft, schon kannte - und die sagen, der "Internet-System-Vertrag" ist nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Das ist also keine "Sonderlösung des BGH für die Euroweb-System-Verträge".

Also, wenn man den von Herrn Berger selbst verlinkten Ausführungen der Gerichte folgt (und diese aufmerksam liest)  - dann hat man den richtigen Eindruck:

Ohne grobe Fehler des eigenen Anwalts erspart man also eine Menge Geld. Kennt man noch die zahlreichen Klagerücknahmen - über die der "Lügen-Berger" nichts berichtet - dann kann man den Rechtsstreit froh angehen. Und dann wären da noch die sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - eine tatsächlich vordringende Rechtsmeinung. Dazu hört man allerdings von Seiten der Euroweb und der Kanzlei Berger entweder gar nichts oder nur "Lügen und Berufungs-Gejaule".

Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief.
Karikatur: "Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief." (Sinnbild)
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.




Ich frage den Philipp Karl Berger, Schubertstr. 2 in Niederkrüchten, "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf und "bekennender Rechtsanwaltskollege" des kriminellen und verlogenen "Organs der Rechtspflege" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2010):
  1. Ab welcher Zahl der Lügen darf man denn Ihrer allerwertesten Ansicht nach einen "Rechtsanwalt" Ihrer ganz besonderen Qualität als "Lügner" bezeichnen?
  2. Sind mehrere Lügen in einem Satz dabei als eine Lüge oder als mehrere Lügen zu zählen?
  3. Wie sind Lügen zu zählen, die mehrfach oder gar vielfach notorisch und gewohnheitsmäßig, teils öffentlich vorgebracht werden?
  4. Wenn Sie selbst nachweislich vorsätzlich unwahr vortragen, darf man das als "Lüge" zählen oder sind die Ursachen in Ihrem Fall gastronomischer, psychologischer, psychiatrischer oder physiologischer Natur? Sind die Ursachen jedoch nachweislich monetärer Natur, dann möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie denn dann nicht als "Betrüger" gelten wollen?
  5. Haben Sie noch nie selbst im Inneren über einen, der dumme Lügen vor Gericht oder öffentlich vortrug, gedacht, der habe "Scheiße im Hirn"? Wenn nein, was dachten Sie dann über eine solche Person? 
Ich persönlich denke in meinem Inneren über Leute, die grundlos behaupten, wie z.b.  ich sei "nicht prozessfähig" oder "WAHNsinnig", dass solche "kleine, geistig arme Wichser" sind.

Sie können davon aber nicht betroffen sein, denn als "Rechtsanwalt" und also "Organ der Rechtspflege" würden Sie ja niemals so dumm sein und solchen billigen Anlass zu einem Gegenschlag liefern. Ist doch so - oder?

Auf die - sicher ausgefeilt sachlich formulierten - Antworten Ihrer Person auf meine sechs Fragen bin ich sehr gespannt.

Mittwoch, 11. Juli 2012

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger meint, derjenige, von dem er - übrigens erheblich verfristet - eine Gegendarstellung verlangt, müsse auch die Kosten für seine werte Beauftragung tragen.


"BILD-ungsmisere!
Völlig unfähige Rechtsanwälte geben immer öfter grundfalsche Rechtsauskünfte!"

... könnte man jetzt titeln und so zu Unrecht den ganzen Berufsstand schmähen. Dabei handelt es sich bei der demonstrierten Rechtsunkenntnis des "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger von der Berger Law LLP zwar um einen durchaus krassen, aber eben auch um einen bedauerlichen und für die Anwaltschaft hoffentlich nicht charakteristischen Einzelfall. 

 Herr Philipp Karl Berger: Eine Kostentragungspflicht kommt bei der Gegendarstellung nur in Frage, wenn diese aus einer Schadensersatzpflicht resultiert, wenn also ein Verzug oder eine schuldhafte unerlaubte Handlung nachgewiesen wird.  Das dürfte hier außerordentlich schwer fallen. Immerhin hatte der Anwalt schon vor rund zwei Jahren wegen des Artikels abgemahnt.


Ich empfehle das "Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht"  zu erwerben. Das der Anwalt Berger durch den Besitz des Buches zu Kenntnissen kommt, die ihn mir, einem, einfachen kleinem Schlosser aus dem Osten, überlegen machen, befürchte ich indes nicht.  Das dazu notwendige Wissen hätte er längst haben müssen, wenn das denn hätte was werden sollen.

Vorliegend will der Herrr "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger nämlich gegenüber Thorsten Romaker sogar einen Gegendarstellungsanspruch geltend machen, obwohl er - damals wie jetzt als Anwalt  der Euroweb - schon vor ca. 2 Jahren den selben, von der Gegendarstellung betroffenen Artikel abmahnte.

Das geltend machen des Gegendarstellungsanspruches muss "unverzüglich" erfolgen. Dieses "unverzüglich" nehmen die Gerichte bei einer Erhebung binnen 4 bis 6 Woche nach erster Kenntnis von der Veröffentlichung an. Eine zweite, ebenfalls einzuhaltende Frist sind 3 Mionate nach Erscheinen.

Nun, keine der Fristen ist eingehalten.

Zu dem demonstriert der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger auch, dass er offenbar nicht fähig oder nicht bereit dazu ist, Darlegungen eines Gegners korrket zu würdigen:

Er behauptet gegenüber Thorsten Romaker (ich finde ziemlich dreist):
"unter Anderem behaupten Sie, die angeführten Gründe der Abmahnung würden immer “fadenscheiniger” werden."
Thorten Romaker schrieb jedoch an der beanstandeten Stelle:
"Indes werden die angeführten Gründe der Abmahnungen, wie ich finde, immer fadenscheiniger, wie folgendes Pamphlet beweisen kann."
Nun der  "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger sollte wohl noch ein paar Nachhilfestunden darin nehmen, zu erkennen, was eine Tatsachenbehauptung ("behaupten") und was eine Meinungsäußerung  ("wie ich finde") ist.

Wenn das (und vieles andere) besser klappt darf er sich wieder melden ohne für sein durchaus untaugliches (also als "fadenscheinig" ansehbares) Geschreibsel gleich wieder Kritik einstecken zu müssen. Sollte er nicht lernen wollen oder das Gelernte nicht korrekt anwenden wollen, so wird er irgendwann begreifen müssen, dass er seinem Ruf und damit seiner beruflichen Zukunft keinen Gefallen tut.

Das Web vergisst nämlich nichts.

Thorsten Romaker hat jetzt geschrieben, er wolle die Gegendarstellung veröffentlichen. Ich freue mich schon jetzt darauf, mir das Maul über selbige und deren allerwertesten Autor zu zerreißen, der noch immer diesen Schnullifax unter seine Mails setzt: