Sonntag, 25. März 2012

Oberlandesgericht Frankfurt (15 U 10/12): Preisgestaltung der Euroweb ist unseriös

Der 15. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main hat sich in Sachen Euroweb und "Referenzkundenmasche" wie folgt fest gelegt:
Im übrigen kann der Senat nicht nachvollziehen, dass die Kunden der Verfügungsbeklagten [Anmerkung: Euroweb Internet GmbH], zumeist Gewerbetreibende, ernsthaft annehmen, ihnen würde für die Abgabe von positiven Erfahrungsberichten oder ähnlichem ein Preisvorteil von 24.800 Euro auf die Dauer von 4 Jahren gewährt, weil sie an Stelle von an sich zu zahlenden 29.799 Euro nur 4.999 Euro zu zahlen hätten. Das eine solche Preisgestaltung unseriös wäre liegt auf der Hand.
Dankenswerterweise hat sich das LG Düsseldorf in der Sache 13 O 317/10 die Mühe gemacht, dieses in einer ähnlichen Sache und zu Lasten der Euroweb ordentlich festzustellen:

In der Tatbestandsfeststellung wird vom LG Düsseldorf ab Seite 3, letztes Viertel, wie folgt ausgeführt:

Die Beklagte wurde von einem Kundenwerber der Klägerin [hiesige Antragsgegnerin], Herrn Marko K...... am 10.4.2008 in ihrer Praxis aufgesucht, der Werber stellte sich als „Quality Manager“ der Klägerin vor.

Zu diesem Termin brachte der Werber der Klägerin ein mehrseitiges Formular mit.

Auf dessen erster Seite heißt es:

Budget reserviert am 10.04.08 um 9:30 für:“

Darunter findet sich ein Feld, welches mit dem Stempel der Beklagten versehen wurde.

Unten auf der ersten Seite befinden sich zwei weitere Felder, eines davon ist mit Unterschrift Marketingleiter unterschrieben, mit einem Stempel der Euroweb Internet GmbH gestempelt und durch den Werber, Herrn K.... , unterschrieben. Rechts davon befindet sich ein weiteres Feld, das mit Besuchsbestätigung überschrieben ist und eine Leerzeile für Unterschrift Kunde enthält, dieses blieb unausgefüllt.


Das Gericht führt ab Seite 4, untere Hälfte, zur Preisgestaltung hinsichtlich dieses Marketingaktionsbogens wie folgt aus:

Auf der dritten Seite des mit Marketingaktion überschriebenen Schriftstücks findet sich eine Gegenüberstellung über Kosten der Webseite und sonstige Kosten der Dienstleistung von Euroweb, die sich gliedert in Felder, die mit Kunde überschrieben sind und Felder, die mit Partnerunternehmen überschrieben sind. Die Kunden, bezw, Partnerunternehmenfelder wurden handschriftlich ausgefüllt, es finden sich folgende Angaben:

Unter „Investitionskosten der Webseite“, die Produktvorstellung und Beratung vor Ort, Besuch des Webdesigners, Entwicklung und Gestaltung des Internetauftritts, Registrierung der Domains, sowie die Einrichtung von Email-Adressen umfassen sollen finden sich in der mit Kunde überschriebenen Spalte handschriftlich eingetragen „3.- 8.000,00 €“ - diese Angabe wurde wieder gestrichen. In der Spalte für für Partnerunternehmen findet sich der Wert „0,-“.

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 8.000,00 Euro vorgemacht.

Das Gericht führt weiter aus:

Unter der Überschrift „Suchmaschinenoptimierung“ die Position wird mit Kosten der Suchmaschinenoptimierung beschrieben, findet sich in der Spalte Kunde die Angabe „1.000,-/a“, bei Partnerunternehmen wiederum „0,-“

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 4.000,00 Euro (4 Jahre a 1.000 Euro) vorgemacht.

Das Gericht führt weiter aus:

Unter der Überschrift „monatliche Kosten der Dienstleistung “, die nach der Aufstellung umfassen sollen das Hosting der Webseite, die bis zu 3-malige Aktualisierung der Webseite, die Verwaltung und Pflege der Domains und E-Mailadressen, die Sicherung der Webseiten, und das so genannte Servicecenter findet sich in der Spalte für Kunden die Angabe 250,00 € pro Monat, in der Spalte Partnerunternehmen 125 €/Monat.

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 6.000,00 Euro (48*125 €) vorgemacht.

Der Endpreis für die Referenzkunden („Partnerunternehmen“) beträgt bei Berechnung über den Vertragszeitraum 48*125€ +199 € = 6.199,00 Euro.

Die angebliche Gesamtersparnis beträgt in diesem konkreten Fall 18.000,00 Euro (8.000+4.000+6.000 €).


Ich schließe mich der Auffassung des Senates an, dass diese Praxis höchst unseriös ist. Es ist Betrug im Sinne des StGB, §263 - seriell, erwerbsmäßig und bandenmäßig begangen - und zwar durch eine zu diesem Zweck geschaffene Organisation, zu der nach meiner Auffassung auch die Kanzlei Philipp Berger und deren Nachfolgeorganisationen "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) gehören.

Dies gilt um so mehr, als dass der Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, Philipp Berger im Verfahren 11 O 4177/11 an Eides statt versicherte, dass die Euroweb auf den Gegenleistungen der (angeblichen) Referenzkunden (insbesondere Referenzschreiben, Interview) nicht bestehe und dass die Kunden, die diese
Gegenleistungen erbringen, keine finanziellen Vergünstigungen erhalten. Er wurde hierbei von Philipp Berger persönlich vertreten, dem also spätestens seit November 2011 dieser Sachverhalt und damit der Betrug bekannt ist. Die Euroweb ist nämlich nicht an der Werbung von Referenzkunden sondern ganz allgemein von Kunden interessiert, denen ein Preisvorteil nur vorgemacht wird. Spätestens seit November 2011 unterstützt der "Rechtsanwalt" Philipp Berger diesen Betrug also wissentlich - und zwar nicht nur vor Gericht, sondern auch durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der Kanzleiwebseite! Ein vernünftiger Zweifel an seiner Tatbeteiligung ist ausgeschlossen.

Und wie jeder im Urteil des LG Düsseldorf nachlesen kann verlangt die
Euroweb für genau jene Kostenpositionen, die angeblich erlassen werden, vor Gericht dann zu Unrecht horrende Beträge und versucht diese auch bei Nichtleistung durchzusetzen, will "Money for Nothing". Auch das halte ich für verwerflich, unseriös und für Betrug.

Die gezeigte Versicherung an Eides statt ist übrigens falsch: Christoph Preuß versichert an Eides statt "Wir veröffentlichen auch negative Erfahrungsberichte".
Das ist keine Absichtserklärung sondern, ausweislich der Wortwahl, ein Tatsachenvortrag. Und dieser Tatsachenvortrag ist unwahr, weil sich ein solcher negativer Erfahrungsbericht nicht findet - im Angesicht der ungewöhnlich hohen Zahl der Prozesse zwischen der Euroweb und deren Kunden ist es aber nicht glaubhaft, dass negative Erfahrungsberichte nicht existieren. Preuß dazu: "einige geben ein Statement ab, welches negativ ausfällt" - veröffentlicht ist aber kein solches!

Interessant ist, dass die Versicherung an Eides statt in einem tiefen Gegensatz zu dem Marketingaktionsbogen steht, in welchem sich die "Referenzkunden" eigentlich zur Abgabe eines "definierten Erfahrungsberichtes" verpflichten und ebenso dazu, zwecks eines ersten "E-Bericht" zu einem Telefoninterview bereit zu stehen. Das steht unter "Rahmenbedingungen" und dann nochmals "Bedingungen" - ist demnach also eine ganz klare Verpflichtung zu einer Gegenleistung - die aber nur in Betrugsabsicht vorgemacht wird, denn bis heute ist die Euroweb den Beweisantritt schuldig geblieben, dass diese auch nur einen einzigen Kaufkunden zu den bis zu 25.000 Euro höheren Preisen - also abstrusen Preisen - gewonnen hat.

Ja. Durch die Versicherung an Eides statt, den Marketingbogen, und die Schulungsunterlagen der Euroweb steht die vieltausendfache Täuschung - und damit der systematische, gewerbs- und bandenmäßig begangene Betrug fest. Der vorgemachte Preisvorteil existiert gar nicht, die nur angeblich so viel günstigeren Preise für die angeblichen "Referenzkunden" sind tatsächlich abstrus hoch und werden nur durch die hier sichtbar werdende systematische arglistige Täuschung am Markt durchgesetzt. Daraus resultieren dann die Gewinne der Euroweb. Doch das Vertriebsmodell "Treppenterrier", welches diese anwendet, verursacht so exorbitant hohe Kosten, dass es ohne die Täuschung gar nicht möglich wäre, sich gegen den Wettbewerb durchzusetzen - der üblicherweise keinesfalls teure Außendienste zu (potentiellen) Kunden schickt, die zuvor keine deutliche Kaufabsicht äußerten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel hat einen Vorgang angelegt. Ob diese auch ermittelt steht im Angesicht vorherigen, vielfachen und schweren Versagens, welches bis zur offenen Lüge und zur Strafvereitelung reichte, aber in den Sternen.

Vermutlich schickt die Staatsanwaltschaft Kassel nach einer Schamfrist mal wieder Werbung für deren absolut blickdichte Filzbrillen: "Es ist nichts sichtbar..."

Und deswegen bin ich froh, dass inzwischen auch andere Staatsanwaltschaften ermitteln.

3 Kommentare:

  1. Ich freue mich darüber, der Öffentlichkeit mitteilen zu können, dass auch dieser Artikel in der extrem kleinen Gemeinschaft der Euroweb-Versteher einen Wutanfall nach dem anderen ausgelöst hat.

    Bis jetzt hat man mir Knast, Pest, Tod und Armut auf den Hals gewünscht.

    Mein Kommentar? Dieses blöde Pack könnte sich auch mal was Neues einfallen lassen.

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  2. Kann man das Urteil 15 U 10/12 aus Frankfurt irgendwo nachlesen?

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  3. Es ist ein Beschluss, kein Urteil. Und es gibt Gründe diesen nicht zu veröffentlichen, auf die ich hier nicht eingehen kann, weil ich dann genau das veröffentlichen würde, dessen Verbreitung ich der Euroweb durch eine Einstweilige Verfügung habe untersagen lassen.

    Habe ich aber eine vertrauenserweckende Adresse, dann sende ich ihn gern zu.

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