Dienstag, 27. März 2012

Drei Abmahnungen und Lügen des Herrn Berger im Auftrag der Euroweb - oder über einen wegen seiner Abmahnung abgemahnten Abmahner

Mir sind in den letzten Tagen drei schöne Abmahnungen des allerwertesten Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) untergekommen. Ich sollte Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen, denn ich hatte wirklich schmerzhafte Lachkrämpfe.

Davon will ich Euch berichten:

In einer Abmahnung behauptet der Abmahner, in einem Artikel des Herrn Romaker sei "pflichtwidrig" nicht geschrieben worden, dass es sich bei dem Beschluss des LG Hamburg, 416 HKO 15/12 um einen einstweiligen Rechtsschutz handele. Der Artikel steht aber unter dem Titel

"Einstweilige Verfügung gegen Euroweb"

Das ist schon selten dämlich! Günter Freiherr von Gravenreuth brachte solche Luftnummern von Abmahnungen. Einen Streitwert von 75.000 Euro hat der Gravenreuth allerdings - bei aller Unklarheit in dessen wirren Geist - dafür nicht angesetzt. Zur Erinnerung: Günter Freiherr von Gravenreuth war zwar "Rechtsanwalt", starb aber als Betrüger, der zu feige war, nach seinen Straftaten auch 14 Monate Haft (oder 2/3 davon) abzusitzen. Na gut, es hätte noch was dazu kommen können. So bis zu einem Jahr. Und pleite war er auch noch. Hat sich in dem Kleinkrieg, den er gegen mich vom Zaun brach, von mir zermahlen lassen: Geld, Frau, Wohnung - alles war weg. Sogar der Beruf.

Nun, besagter Gravenreuth machte derlei Quatsch seriell und so wie es aussieht will auch der Philipp Berger nachlegen:

In einer weiteren Abmahnung behauptet Philipp Berger im Auftrag der wohl hoch nervösen Euroweb Internet GmbH, die folgende, von mir stammende Äußerung wäre unwahr:

"Das LG Düsseldorf hat auf meinen Antrag erst kürzlich entschieden, dass die Euroweb kein eigenes Rechenzentrum bewerben darf, weil diese kein solches hat."

Philipp Berger schreibt dazu, im Auftrag der Euroweb Internet GmbH:

"Diese Behauptung ist objektiv unwahr, insbesondere existiert eine derartige gerichtliche Entscheidung nicht."
Dabei hat er kürzlich (am 9. März 2012) durch seinen Mitarbeiter Jean-Paul Bohne bei dem Landgericht Düsseldorf nicht etwa Widerspruch gegen die Verfügung 34 O 5/12 (Hier der mit der Verfügung verbundene Antrag) eingelegt, sondern die Klageerzwingung nach § 926 ZPO eingeleitet. Natürlich im Auftrag der Euroweb Internet GmbH. Diese Verfügung verbietet der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums. Und warum verbot das Gericht der Euroweb diese Werbung? Ich machte glaubhaft, dass die Euroweb kein Rechenzentrum hat. Konnte er wohl nicht lesen. Der Herr "Rechtsanwalt" Berger.

Doch der Herr Philipp Berger schrieb, wohl im Glücksrausch (weil er die Finger nicht still halten muss), weiter:
"Darüber hinaus verbreitet der Nutzer Reinholz in diversen anderen Kommentaren unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähungen bezogen nicht nur auf unsere Mandantin sondern auch in Bezug auf den Unterzeichner und andere Kanzleimitarbeiter."
Und jetzt hat der Philipp Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln), ein Problem. Das ich in "diversen anderen Kommentaren unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähungen" verbreite muss nämlich der Philipp Berger beweisen - sonst droht ihm selbst und seiner Mandantin, der Euroweb Internet GmbH, eine gerichtliche Verfügung.

Ja! Ich, der "kleine Schlosser aus dem Osten" habe wegen der Abmahnung den Abmahner abgemahnt!

Termin für die Abgabe der Unterlassungserklärung durch Philipp Berger und die Auftraggeberin seines Geschreibsels, die Euroweb Internet GmbH, ist übermorgen, 17:00 Uhr hier vorliegend. Danach geht mein Verfügungsantrag raus. Ich lasse mich doch nicht von einem jedem beliebigen "Rechtsanwalt" verleumden! Als nächstes kommen dann wohl Notare, Justiziare und vielleicht noch ein paar Jurastudienabbrecher - oder was?

Doch "Ach!", es gab da noch eine dritte Abmahnung.

Mein immer wertvoller werdender Ratschlag an die Angestellten der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) des Philipp Berger aus Niederkrüchten ...
"In diesem Zusammenhang empfehle ich den angestellten Anwälten und sonstigen Mitarbeitern der Kanzlei Berger zu prüfen, ob sich diese durch Nennung des eigenen Namens in eine Situation begeben wollen, in der diese als Helfer einer systematisch arglistig täuschenden – also “betrügenden” Firma gelten und Bekanntheit erlangen und den eigenen guten Name verbrennen wollen – wie bei Frau Sabine Meuter inzwischen schon geschehen – oder ob diese, die mit den beschönigenden und längst nicht immer vollständigen wahren Berichten verbundene Schädigung des eigenen Ansehens besser den weitgehender involvierten und auch viel besser am “Erfolg” partizipierenden Partnern Philipp Berger, Pjotr Ziental, Alexander Feitzinger und Andreas Buchholz überlassen."
... hat dem Chef nicht gefallen. Deshalb schreibt der im Auftrag der Euroweb Internet GmbH abmahnende und dieses Mal wohl selbst so gar empörte Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln):
"Die Behauptung unsere Mandantin sei eine systematisch arglistig täuschende und betrügende Firma ist nicht nur insgesamt unwahr, vielmehr stellt diese Behauptung auch eine Verleumdung unserer Mandantin dar. Unsere Mandantin täuscht weder systematisch noch auf sonstige Weise ihre Kunden. Schon gar nicht stellt die geschäftliche Betätigung unserer Mandantin eine betrügerische Handlung dar!"
Ooooch! Die Behauptung, dass die Euroweb Internet GmbH systematisch arglistig täuscht, die findet sich auf Seite 9 und 10 im Urteil 7 S 232/09 des LG Hildesheim:



In dem Abschnitt, der sich mit der Zulassung der Revision befasst steht sogar ausdrücklich, dass das Gericht von einer Vielzahl vergleichbarer Fälle ausging!

Und das ist nicht das einzige Urteil:
Die arglistige Täuschung ist auch immer betrügerisch, wenn nicht sogar Betrug im Sinne des § 263 StGB. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat auch schon seit sehr langer Zeit ein Aktenzeichen dazu: Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Betruges. Beschuldigter: Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH. "Weia!"

Hatte der Dirk Dieckmann etwa bei Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) nachgefragt, bevor Dirk Dieckmann, als Pressesprecher der Euroweb, diesen Unsinn erzählte?

Man beachte, dass das "betrügende" in meinem Text mit Anführungsstrichen versehen ist. Noch klarer kann man das gar nicht ausdrücken, dass es um eine Meinung darüber geht, was man von der systematischen arglistigen Täuschung der Euroweb Internet GmbH hält! Da könnten der Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) und die Euroweb Internet GmbH mit dem Geschäftsführer Philipp Preuß zwar zunächst eine einstweilige Verfügung herbeilügen, aber Bestand hätte diese nach einem Widerspruch nicht. Ich würde nicht mal eine Sekunde lang unterlassen, und sofort in den Widerspruch gehen. Einem Ordnungsmittelantrag wäre nämlich nach der allfälligen Aufhebung der Verfügung die Rechtsgrundlage entzogen.

Und dann gäbe es das Problem, dass ein Verfügungsantrag durch Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) eine Gefahr birgt - nämlich die selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Wegen Betruges. Dazu käme womöglich die eine oder andere, zur Glaubhaftmachung eingesetzte falsche Versicherung an Eides statt e.t.c. p.p.p. und so weiter und so fort. Und zu guter Letzt ist es so, dass der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln), es selbst war, der über das Verfahren 7 S 232/09 für die Euroweb erst vor dem BGH brachte - und die Revision feige zurück nahm als er vom Richter Prof. Dr. Kniffka hörte, dass auch dieser dazu neige, den Sachverhalt der arglistigen Täuschung zu erkennen.

Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) titelte damals (wahrscheinlich auch im Auftrag seiner Mandantin, der Euroweb Internet GmbH) der BGH habe in der Revision den Vorwurf der arglistigen Täuschung "abstrakt" nicht erkennen können. Der Gegensatz zu den Tatsachen ist aber nicht abstrakt, sondern geradezu übermäßig offenkundig.

Und diesen lügnerischen Mist, diese Unwahrheit verbreitet der Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) noch immer. Fakt ist, er kennt das Urteil des LG Hildesheim, er kennt die anderen Urteile und er weiß, dass wir diese auch kennen. In dieser Situation diese Abmahnung zu schreiben, das zeugt dann doch ein klein wenig von einer gewissen und mindestens partiell vorhandenen Tatsachenverdrängung - und, im Hinblick auf den Anwaltsberuf, mit allem Verlaub auch von erweiterter Unfähigkeit. Wenn er die Tatsache nicht verdrängt hat, womit rechnet der Anwalt Berger und sein Auftraggeber Christoph Preuß denn? Das seine Gegner unendlich dumm sind? Dumm ist es Dummes zu tun, und diese Abmahnung zu schreiben ist eine eben so dumme Handlung - wie es bei den beiden anderen Abmahnungen auch der Fall war.

Was jetzt den abgemahnten Tierarzt, den Herrn Romaker betrifft:

Ich vergehe vor Neid, dass der Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) diesem im Auftrag der Euroweb Internet GmbH drei schöne Vorlagen für eine Klage auf negative Feststellung geliefert hat. So schön mit der Munition meiner Gegner ballern zu können - wenn ich denn wöllte oder es notwendig würde - das ist sicher ein wirklich gutes Gefühl!

Aber nicht so wie guter Sex. Eher wie gutes Essen. Oder was in der Art. Naja.

(Der Philipp Karl Berger und der Christoph Preuß dürfen sich jetzt sehr viel schlechter fühlen.)

2 Kommentare:

  1. Nachtrag:

    Ich habe auch Strafanzeige wegen

    1) Nötigung
    2) versuchten Betruges
    3) Verleumdung

    gegen die Herren Preuß und Berger erstattet.

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  2. Gut gebrüllt Löwe! Ich unterstütze Dich zu 100%!

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