Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen, zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt auf welche Weise auch immer zu verwenden.Zunächst einmal steht diese "Information" und damit das angedachte Verbot das Email zu lesen, soweit man nicht der Adressat sei, am Ende der Nachricht. Also, nachdem man das gelesen hat, erfährt man, dass die Anwälte es verboten haben wollen. Und speichern musste man die Nachricht vorher auch.
...
Partner: Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz
Berufsbezeichnung: Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland)
Die Haftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherungsgruppe AG, Versicherungsnummer SV 72610011
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE253718217 (FA Düsseldorf-Altstadt)
Das ist, wie wenn Mutti ganz unten in die Keksdose ganz unten einen Zettel legt, auf dem steht "Naschen verboten! Deckel abheben auch!" - Ein Kommentar mit angemessen schwarzem Humor könnte auf "Oh. Das ist sicherlich sehr wirkungsvoll!" lauten.
Weniger humorvoll wäre die Frage "Wie blöd ist das denn?"
Dann wäre da noch etwas: Die Kanzlei Berger will jedem Nichtadressaten auch untersagen, die Mail zu speichern und weiter zu leiten.
Ok. Schauen wir uns mal den Laufweg eines Mails der Kanzlei Berger an:
Return-Path: <....@berger-law.de>
Received: from mx2.mail.vrmd.de ([10.0.1.21])
by vm55.mail.vrmd.de (Cyrus v2.3.7-Invoca-RPM-2.3.7-2.el5_3.2) with LMTPA;
Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
X-Sieve: CMU Sieve 2.3
Envelope-to: ...@fastix.de
Delivery-date: Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
Received: from mail05.euroweb.net ([91.199.247.30])
by mx2.mail.vrmd.de with esmtp (Exim 4.69)
(envelope-from <....@berger-law.de>)
id 1PLOyr-0003eD-TS
for ....@fastix.de; Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
Received: (qmail 18135 invoked from network); 25 Nov 2010 00:42:29 +0100
Received: from business-088-079-084-233.static.arcor-ip.net (HELO LAPPHIL) (88.79.84.233)
by mail05.euroweb.net with SMTP; 25 Nov 2010 00:42:21 +0100
From: =?iso-8859-1?Q?BERGER_Rechtsanw=E4lte?= <....@berger-law.de>
Also: Die Nachricht wurde von dem Server "mail05.euroweb.de" entgegen genommen, 9 Sekunden lang gespeichert und dann weiter geleitet. An den Server "vm55.mail.vrmd.de". Dieser hat die Nachricht entgegen genommen, gespeichert und dann weiter geleitet. An den Server "mx2.mail.vrmd.de". Dieser hat die Nachricht entgegen genommen, gespeichert und für mich zum Abruf bereit gehalten.
Würde das Verbot der Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz gelten, dann hätte also weder die Euroweb Internet GmbH die Nachricht auf dem Server im Rechenzentrum der Neterra Ltd. in Bulgarien ("mail05.euroweb.de") noch die Variomedia AG auf den Servern in Potsdam speichern oder weiter leiten dürfen. Die sind ja keine Adressaten.
Dann wäre die Nachricht des Herrn Berger aber nicht bei mir angekommen, die Kanzlei könnte, würden sich die Betreiber von Mailservern artig an das Verbot halten, keine Mails versenden.
Nur die Euroweb musste von dem Verbot übrigens wissen - oder es zumindest erahnen können, wird doch der Anhang sicher auch für Mails von der "Berger Law LLP" an die Euroweb benutzt. Oh je! Die dürfen die Mails der Kanzlei Berger, die nicht für die Euroweb bestimmt sind, also nicht speichern, also nicht transportieren, denn die wissen von dem Verbot...
Fazit: Nieten im Talar(*)!
Die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz wirken ziemlich ahnungslos und verwenden eine, im Hinblick auf den Beruf als Juristen geradezu absurd dumme "Information" und versuchen so etwas zu verbieten, was nicht zu verbieten ist und was auch als wirksames Verbot keinerlei Sinn ergäbe. Zusammen mit den geradezu dämlichen Abmahnungen, von denen ich jüngst berichtete, und von dem leicht zu ergründenden Falschvortrag in mehreren Prozessen ergibt sich für mich wie folgt:
Gut, dass die Euroweb keine besseren Anwälte hat!
Allerdings muss ich zugestehen, dass die Euroweb dann auch nicht so hohe Umsätze aber auch längst nicht so viele Prozesse am Hals hätte. War doch der Herr "Rechtsanwalt" Amin El Gendi und mutmaßlich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch an der Entwicklung des Euroweb-Geschäftsmodells - also der betrügerischen "Referenzkundenmasche" - mit beteiligt.
Aber, wenn die Euroweb bessere Anwälte hätte - würden solche für jene auch so dreist lügen?
Ich frage mich, ob die Kanzlei - wegen des (besonders aber keinesfalls ausschließlich) hierdurch sichtbar werdenden geistigen Defizits - einen Risikoaufschlag für den Haftpflichtversicherungsvertrag SV 72610011 bei der ERGO-Versicherung zahlt. Angemessen wäre der Zuschlag um die Gemeinschaft der Versicherten hierdurch vor einer unangemessenen Beteiligung an einem unzweifelhaft erheblich erhöhten Risiko einer Haftungsverpflichtung zu bewahren.
Das gilt vor allem auch dann, wenn der Anhang auf eine besonders geistlose Weise "gegutenbergt", nämlich ohne jede Benutzung der eigenen Synapsen stumpf und dumm mit Copy & Paste in eigene - und auch nicht gerade die Intelligenz des Autors bezeugende - Werke übernommen wurde.
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*) König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, am 15. Dezember 1726:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
An die angestellten Anwälte der "Kanzleien Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln):
AntwortenLöschenEine Tätigkeit in diesen Kanzleien wird sich wohl nicht positiv auf die Bewertung Ihrer Vita durch Dritte auswirken. Man war in der Zeit halt nicht arbeitslos. Viel positiveres außer vielleicht die Tatsache, dass man in den Bergerschen Kanzleien von Partnern lernt, was man besser nicht oder wie man es besser nicht macht, könnte eine Kanzleiführung, bei der Sie sich später mal bewerben, darin unter Umständen nicht erkennen.
Man sollte den beruflichen Aufenthalt in einer solchen Kanzlei also möglichst kurz halten und nach einer weniger die eigenen beruflichen Aussichten beschädigenden Kanzlei intensiv Ausschau halten.
Nicht, dass Sie sonst irgendwann Ihr unterbezahltes Arbeitsleben im Keller z.B. einer "GI Gerichtsinkasso GmbH" fristen und Mahnungen abzeichnen müssen.