Samstag, 31. März 2012

Wie die Euroweb vor Gericht lügt - LG München, Az. 12 O 9629/10

Die Sache des LG München, Az. 12 O 9629/10, Klägerin war die Euroweb Marketing GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH, GF Daniel Fratzscher) zeigt genau auf das und wie die Euroweb die Gerichte belügt:

In der Sache trat die Tochter der Euroweb Internet GmbH als Klägerin auf und versuchte insgesamt über 5000 Euro abzuzuiehen. Das Gericht stellte unter "Tatbestand" auf Seite 4 des Urteils den zunächst im Urkundenverfahren gehaltenen Vortrag der Gauner fest:

"Die Klägerin habe 4800 Euro bei Google einbezahlt."
und, auf Seite 5
"Die Klägerin stellte durch Zeugen unter Beweis, das diese das monatliche Budget bei Google einbezahlt habe."
und
"Die Klägerin habe 4.800 Euro netto bereits gleich zu Beginn des Vertragsverhältnisses abgeführt (Blatt 49 d.A.), dazu sei die Klägerin als Google-Addwords-qualifizierter Reseller auch gegenüber Google verpflichtet"...
und

"Die Klägerin habe die Onlinewebanzeige auch gestartet (vergl. Anlage K3 und Blatt 78f.d.A.)"
Das entspricht dem ersten Behaupten der Euroweb Marketing GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH), GF Daniel Fratzscher, und mit diesem vorsätzlich falschem Behaupten wurde zunächst im Urkundenprozess ein "Vorbehaltsurteil" erwirkt. Das Gericht wurde zunächst auch wirksam getäuscht, denn das Vorbehaltsurteil erging, die Beklagte sollte jene, angeblich an Google abgeführten 4800 Euro zahlen.

Erst nachdem der angebliche Zeuge im Prozess keine Angaben machen konnte, gab die Euroweb Marketing GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH), GF Daniel Fratzscher, wie folgt zu:

"Da die Beklagte nichts an die Klägerin bezahlt habe, sei die konkrete Kampanie für die Internetpräsenz www.-meeting-Snackservice.de bei Google auch nicht gestartet worden."
Das Gericht lehnte dann die Zahlungsklage ab. Es stellte fest, dass die dass die Euroweb Marketing GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH), GF Daniel Fratzscher, den Vortrag in zwei wesentlichen Punkten abgeändert habe:
  1. Die behauptete Zahlung von 4800 Euro ist trotz ersten Behauptens nicht erfolgt.
  2. Die Werbekampagne wurde trotz ersten Behauptens nicht gestartet.
(Seite 11 unter 2.)

Das hier ein Fall eines sehr weit getriebenen Versuches des Prozessbetruges vorliegt ist mehr als nur offensichtlich.

Der StA München liegt die Strafanzeige gegen Daniel Fratzscher vor. (56 Js 211258/11) Nach einem Versuch der Ablehnung ("Betrug nur versucht", "von Tat zurückgetreten") durch die Staatsanwaltschaft ist fristgerecht Beschwerde eingelegt worden, denn aus dem Urteil ergibt sich unzweifelhaft, dass ein Rücktritt nicht wirklich erfolgte, sondern dass die Euroweb Marketing (jetzt Internet Online Media GmbH) tatsächlich auch in der mündlichen Verhandlung versuchte, noch an das Geld zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor nicht einmal ermittelt, dass in diesem konkreten Fall nicht Christoph Preuß sondern Daniel Fratzscher als Täter in Frage kommt.

Die Kanzleien des Philipp Berger tun einiges, darunter erheblich verwerfliches, um die Berichte über diese dreisten prozessualen Lügen und den versuchten Betrug der Euroweb Marketing GmbH (jetzt Internet Online Media GmbH), GF Daniel Fratzscher aus dem Web zu bekommen.

Gelingt aber nicht!

3 Kommentare:

  1. Ein Glück, dass erst morgen der 1. April ist, sonst könnte man ja denken die Euronepp sollte hier nur zum Spass vorgeführt werden.
    Ob man jetzt mit Verdunklungsgefahr rechnen muss? Ich hoffe die ermittelnden Staatsanwälte lesen mit.

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  2. Philipp Preuß ? Um Gottes Willen !!! ;)
    Schön das man Dich wieder lesen kann, Danke dafür !!

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  3. Philipp Preuß ? Um Gottes Willen !!! ;)

    Danke, korrigiert.

    Offenbar habe ich Probleme damit, bei dieser Gemeinschaft der "Lügenberger Preußen" die Namen, Vornamen, Wohnorte und Tätigkeiten auseinander zu halten.

    Anderseits wissen die ja nicht mal - und das ist gerichtsbekannt - wie deren Firmen gerade benannt sind.

    Und könnte man den eigenen Name so einfach wechseln wie den einer GmbH, dann würden die wohl nicht mal zu jedem Zeitpunkt wissen was im Personalausweis gerade drin steht...

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