Donnerstag, 6. September 2012

"Gisela Mertens" a.k.a. Berger Law LLP, die Dritte!

Ich habe vor etwa einer Woche wie folgt an die Kanzlei gemailt:

To: berger@berger-llp.de,
blazevska@berger-llp.de,
bohne@berger-llp.de,
buchholz@berger-llp.de,
hermanns@berger-llp.de,
pudlas@berger-llp.de,
schenkel@berger-llp.de,
sulmann@berger-llp.de,
info@euroweb.de

Subject: Zu Ihrer Kenntnis
Date: Fri, 31 Aug 2012 13:27:05 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade folgenden Kommentar erhalten. Wiedergabe unten.


http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/08/tatsachenbehauptung.html?showComment=1346411669406#c452171413832086546


Wenn Sie greifende rechtliche Bedenken gegen dessen Verbreitung haben, so sollten Sie mir diese mitteilen.


Allerdings sollte der Herr Berger es dringend vermeiden in der Mitteilung so zu lügen oder lügen zu lassen wie ich es von ihm inzwischen gewohnt bin. Auch Beleidigungen, die ich von dem Herrn "Rechtsanwalt" inzwischen als seine bevorzugte Weise, mit mir und anderen Gegnern umzugehen, kenne, sollte er tunlichst unterlassen.


Bezüglich des aus der Kanzlei heraus geführten Blogs der "Gisela Mertens" teile ich mit, dass die Kanzlei für die alle Folgen des eigenen kriminellen Handelns auch selbst verantwortlich ist.


Unter Vermeidung angemessener "Höflichkeiten"!



Jörg Reinholz




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Anonym hat gesagt…

    Also wenn ich in dem Blog dieser Gisela von der Kanzlei Berger nachlese, wie die Kanzlei Berger mit den Euroweb-Gegnern umgeht (Stichwort "WAHN-sinniger") und dann genau in diesem Blog ganz aktuell noch so etwas finde wie "Formalbeleidigungen haben im Internet nichts aber gar nichts zu suchen", dann hätte ich an der Stelle der Kanzlei erhebliche Bedenken. Ein Schlosser ist doch immer auch Mann der Straße. Und wenn die Kanzlei meint mit Methoden der Straße gegen einen Schlosser vorzugehen, dann sind entsprechende Reaktionen zu erwarten. Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei sich mit den Mitteln der Straße gegen einen Schlosser vorgeht, dann wird diese verlieren.     Oder erwartet der Rechtsanwalt(!) Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten etwa, dass er von er von seinem Küchentisch in der dortigen Schuberststraße 2 aus auf beliebige Weise und heimtückisch austeilen darf während sich seine Gegner auch bei beliebigen, von Herrn Berger selbst vorgenommenen oder angeordneten Eskalationen, rechtstreu und fair zu verhalten haben?     Für alle, die das nicht verstehen: Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass er beliebig austeilen darf ohne selbst "aufs Maul" zu bekommen? Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass der Staat ihn schützt, damit er selbst sorglos kriminell handeln oder handeln lassen kann? (Auch die Formalbeleidigungen im Blog der "Gisela Mertens", der von der Kanzlei aus geführt wird sind kriminelle Handlungen!)     Ich denke nicht nur, dass der Philipp Berger dringend Selbstschutz braucht, ich finde auch sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er sollte sich hinsichtlich seiner körperlichen Fitness "pro vidus" und hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit "pro santio" Hilfe suchen.     Selbstverständlich sind alle Aussagen dieses Kommentars so fiktiv wie die Geschichten der "Gisela Mertens" von der Berger Law LLP "fick-tiefe" Geschichten sind.

Darauf hin kam ... NICHTS. 

Alter Grundsatz des Rechtes: „Qui tacet, consentire videtur.“ ("Wer schweigt scheint zuzustimmen." )


Die Kanzlei kann aber gar nicht bestreiten, das der Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus dieser heraus geführt wird. Oder hat die Berger Law LLP etwa ein freies, unverschlüsseltes WLAN? Und sind von diesem aus etwa frisch eingegangene Gerichtsbeschlüsse für jedermann verfügbar? ... Das glaubt kein unbestochener Richter mehr. Und falls doch, dann wäre das wohl in vielerlei Hinsicht äußerst bedenklich.

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