Danach behauptete die Euroweb allerdings, der Kunde habe eine Zustimmung zu einer Verlängerung gegeben. Den mir bisher vorgelegten Mitschnitten der Zustimmung (welche die Euroweb den Kunden übersandte) ist das allerdings so nicht zu entnehmen. Die Kunden geben auch regelmäßig an, über die von der Euroweb behauptete Vertragsverlängerung sei gar nicht gesprochen worden.
Dennoch leiten die "Inkasso-Spezialisten" der Kanzlei Berger, so jedenfalls die "Kunden" die mir berichteten, bei streitigen Sachen (also auch dann wenn Vertragsabschluss schon bestritten wurde) wohl regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das allein ist schon äußerst fragwürdig, denn auf diesen Kosten bleiben die - im Falle vorher bestrittener Forderungen - stets sitzen!
Thorsten Romaker hat nun wohl eine Gerichtsentscheidung vorliegen, nach welcher der Euroweb anscheinend mal wieder arglistige Täuschung bescheinigt wird. Zugleich führt er aus, dass auf das Bestreiten eines Vertragsabschlusses hin wohl häufiger Vergleichsangebote über 300 .. 350 Euro gemacht werden. Auch mir ist so ein Fall bekannt, wo nach dem Widerspruch gegenüber dem AG Hagen (das hatte den Mahnbescheid antragsgemäß erlassen) auch ein solches Vergleichsangebot gemacht wurde.
Naja. Davon bleibt, wenn ich den Anwaltskostenrechner richtig bediene, die knappe Hälfte der Euroweb, denn der ursprünglich durch die Kanzlei Berger angemahnte und verlangte Betrag ist deutlich höher. Zieht man jetzt noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren ab, dann bleibt bei meinen Berechnungen für die Euroweb gar nichts mehr (außer einer theorethisch von der Euroweb an die Kanzlei Berger zu zahlenden Differenz!) übrig.
Ursprünglich wollte die Euroweb in einigen Fällen sogar insgesamt weit über 5000 Euro. Für zwei Jahre "Partnerschaft".
Bei dem Betrag von 300 oder 350 Euro kann man sich einen Vergleich überlegen, man trifft ja auch auf seltsame Richter. Das sind die ganz wenigen Fälle, in denen dann die selbe Kanzlei Berger Law LLP (welche parallel diese auffallend niedrigen Angebote macht) berichtet: "Telefonisch erfolgtes Upgrade eines Internet-System-Vertrags stellt Abschluss eines Neuvertrages dar" .
Offensichtlich wissen der Herr Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz also, dass deren Berichte auf der Kanzleiwebseite einen falschen Eindruck hinterlassen.
Sinnbild. Titel: "19:00 Uhr, Abkühlung auf 34 °C." Das Bild wurde am "Lago di Como", einer "Pflicht-Badestelle" der Moto-Guzzi-Freaks fotografiert. Rechte: Jörg Reinholz, Kassel |
Das scheint das falsche Bild zu sein. Anderseits: Dafür wird es nicht mehr bei jedem reichen. Bei denen, die die Vertragsverlängerung bestreiten, scheinbar immer häufiger.
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