Dienstag, 11. September 2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

6 Kommentare:

  1. Nachdem er ja die Berufung zurücknahm, ist es ja wohl "nur" noch "versuchter" Betrug. Wahrscheinlich gibt es Einstellung gegen Geldzahlung und von der RAK die Pflicht, ein Ethik-Seminar zu besuchen. GvG wurde ja auch erst sehr spät zu Knast verurteilt. Und Rechtsanwalt "S" musste bisher auch noch nie "sitzen".

    Ein anderes Beispiel für Gerechtigkeit in diesem Lande: "Börsenguru" Markus Frick musste noch nie "sitzen". Rolf Schälicke, der ihn kritisiert hat, jedoch schon.

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  2. Wie ich schon sagte: Wahrscheinlich ist eine Haftstrafe unter zwei Jahren und Bewährung. Wahrscheinlich gewürzt mit einer hohen Geldstrafe. Bis jetzt ist es ja "nur" der Vorwurf des versuchten Betruges und der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage.

    Bessert er sich, dann muss er nicht in den Knast. Bleibt er aber uneinsichtig, dann "geht der Fisch irgend wann ab".

    Ich gehe aber davon aus, dass er nicht Rechtsanwalt bleibt.

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  3. "Ein anderes Beispiel für Gerechtigkeit in diesem Lande"

    Deine Beispiele entsprechen meiner Auffassung von der Fortsetzung der "Gerechtigkeit" eines gewissen "Volksgerichtshofes" in der BR Deutschland.

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  4. Problembärdompteur11. September 2012 um 21:22

    "Wahrscheinlich gibt es Einstellung gegen Geldzahlung und von der RAK die Pflicht, ein Ethik-Seminar zu besuchen."

    falls diese aus ihrem Zustand zwischen Tiefschlaf und Koma erwacht. RAKs reagieren da mitunter ja erst, nachdem das Resthirn eines größenwahnsinnigen und skrupellosen Organs der Rechtspflege auf der Wand eines Kameradschaftsheims verteilt wurde.

    Und andere skrupellose raffgierige und kriminelle Organe der Rechtspflege sind ja auch nie durch ihre RAK auch nur im Geringsten behelligt worden.

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  5. Hören Sie mal, Herr Kleinholz...

    ...wenn Sie mich noch einmal in einem fremden Blog als "Troll" bezeichnen, dann lasse ich Sie kielholen!

    Sie Kajütenjunge haben doch nicht einmal die Matrosenprüfung geschafft.

    Sie Landratte!

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  6. NVA-Konteradmiral ...

    mangels
    a) auch nur eines Ruderbootes und
    b) einer Mannschaft

    können Sie mich gar nicht kielholen lassen.

    Und woher wollen Sie den wissen, dass ich - im Gegensatz zu Ihnen - die Matrosenprüfung nicht geschafft habe?

    Den Titel "NVA-Konteradmiral" konnte es gar nicht geben. Sie sind also nicht nur ein Troll, Sie sind ein Aufschneider und zu dem noch eine ausnehmend dumme Person.

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