Samstag, 1. September 2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

1 Kommentar:

  1. Stimmt. Ich habe das auch nachgelesen. Der Herr Berger macht mir mit seinem Bericht nichts anderes als vor, als dass er bettelt, dass ich der Webstyle noch Geld in den Rachen werfe,


    Ihr Freunde der gepflegten Blasmusik, es folgt eine Ansage:

    Eher gehe ich zu Teufel als Euch, die ihr mich angelogen und beschissen habt, noch Geld hinterherzuwerfen. Lieber zahle ich meinen Anwalt und das Gericht und am Ende vielleicht sogar ein paar Euro drauf, als Euch tausende Euro für nichts!

    Haben Sie mich verstanden Herr Berger, Herr Fratzscher?

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