Donnerstag, 30. August 2012

Tatsachenbehauptung, Warnung

1.) Tatsachenbehauptung:


Am 9. August 2012 um 16:44 und 32 Sekunden hatte die "Kanzlei Berger LAW LLP" des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger die von der Deutschen Telekom AG im DHCP-Verfahren (via PPoE)  zugewiesene IP 93.223.181.254 inne.


Für mich steht damit fest, dass die Düsseldorfer "Kanzlei Berger Law LLP" somit für die im Blog der Gerichtsreporterin "Gisela Mertens" (der Name ist falsch) verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen und die nach dem Wettbewerbsrecht illegale Schleichwerbung zu Gunsten der Euroweb Internet GmbH sowie der Kanzlei Berger LAW LLP unmittelbar verantwortlich ist. Damit ist - für mich - auch die Verantwortlichkeit der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide sind "Partner" in der LLP) sowie des Geschäftsführers der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß gegeben.

Die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer: Christoph Preuß) sehe ich begründet als Auftraggeber(in) und somit indirekt Verantwortliche an.

2.) Warnung:

Ich warne die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP davor, ein Dementi auch nur zu versuchen - vor allem aber davor, deren Verantwortlichkeit vor Gericht mit "Nichtwissen" oder Lügen zu bestreiten.

Die Blamage aus dem zwingend folgenden Urteil wollen sich die Damen und Herren sicherlich ersparen.

Ich rate Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz zur Schließung des Blogs, respektive dazu, diese Schließung zu veranlassen. Auch eine Entschuldigung ist mehr als nur "fällig". Das Stichwort ist: "Nachtatverhalten".

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

11 Kommentare:

  1. Problembärdompteur30. August 2012 um 15:26

    sieh mal an. Man wollte ja erst nicht glauben, daß diese "Organe der Rechtspflege" für den Dreck verantwortlich sind. Aber man kann auch mal wieder sehen: nicht jeder, der glaubt, er könne ungestraft und anonym dummdreist und frech im Netz handeln, verleumden, beleidigen oder den Klatschkomparsen spielen, besitzt auch die dafür erforderlichen intellektuellen Voraussetzungen. Für mich ist das Rechtsanwältlein damit zur absoluten Witzfigur heruntergekommen. Das Gisela war es vom ersten Satz an. So was Primitives wie diese "Organe der Rechtspflege" und ihre sehr wahrscheinlich bezahlte Applaushure gab es seit dem charakterlich komplett verrrotteten Idioten Gravenreuth wohl nicht mehr.

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  2. Problembärdompteur, das Du dich für diese schamlose Beleidigung von Gravenreuth nicht schämst! Dieser war alles, aber bestimmt (selbst zu dessen schlimmsten Zeiten) nicht einmal annähernd so abgedreht, wie Gisela und ihre aus der Schlecker-Konkursmasse geklauten Kommentar-Ghostwriter!

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  3. Problembärdompteur30. August 2012 um 17:55

    also ich halte ja jede ehemalige Schleckerianerin für viel zu anständig um sich für solch einen Deppenjob herzugeben. Die charakterliche Verrottung dürfte auch bei keiner ehemaligen Schleckerianerin weit genug fortgeschritten sein um sich als Applaushure und bezahlte JubelBlogschlampe für die "Organe der Rechtspflege" und Schwachmaten zu betätigen.

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  4. "also ich halte ja jede ehemalige Schleckerianerin für viel zu anständig um sich für solch einen Deppenjob herzugeben. Die charakterliche Verrottung dürfte auch bei keiner ehemaligen Schleckerianerin weit genug fortgeschritten sein um sich als Applaushure und bezahlte JubelBlogschlampe für die "Organe der Rechtspflege" und Schwachmaten zu betätigen."

    Dann bist Du aber viel zu vertrauensseelig! Wer bitte kann denn ausschließen, das eine noch immer arbeitssuchende Schleckerianerin verzweifelt jeden Job annimmt? Also selbst eine Tätigkeit als Kommentar-Ghostwriter einer Möchtegern-Gerichtsreporterin? Abgesehen davon sind manche (nicht alle bzw. nicht die Mehrheit der ;-) Schleckerianerinnen) durchaus niveaulos genug dafür, eine solche Tätigkeit auszufüllen! Glaub es ruhig, oder lass es sein. Ist mir Pommes! Aber, das ist und bleibt trotzdem eine Tatsache! ;-)

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  5. Ich möchte Euch herzlich bitten, das nicht auf dem Rücken von hunderten oder tausenden ehemaligen und durch jahrelanges Lohndumping und Rechteverweigerung schon grundlos genug gestraften Schleckermitarbeiterinnen auszutragen.

    Jörg Reinholz

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  6. Problembärdompteur30. August 2012 um 22:34

    Richtig, die können auch nix dafür. Sabinchen wird selbst am besten wissen, warum sie sich für solch einen Job hergibt oder hergeben muß. Manche haben eben nur eine Wirbelsäule statt eines Rückrats.

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  7. Problembärdompteur31. August 2012 um 12:11

    Das Schönste ist ja, daß sich die Vollidioten, die hinter Giselas dummdreistem Hetzblögchen stehen, mit ihrem Mangel an Intelligenz selbst ein Bein gestellt haben. Über die eigene IP zu stolpern ist schon peinlich. Aber nun als Urheber, Auftraggeber oder Betreiber oder Mitwisser eines Deppenblogs entlarvt dazustehen, ist der Gipfel. Und das einem, der sich als Organ der Rechtspflege bezeichnet. Dämlicher gehts echt nicht mehr. Nur Gravenreuth war noch dämlicher. Aber das Rechtsanwältlein aus Niedertrachten oder Niederkrüchten ist auf bestem Weg in Gravenreutsche Niederungen. Und je mehr ich mir sein Konterfei auf seiner Kanzleiseite ansehe desto mehr sehe ich wie sich Verschlagenheit in ein Gesicht zeichnen kann.

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  8. Also wenn ich in dem Blog dieser Gisela von der Kanzlei Berger nachlese, wie die Kanzlei Berger mit den Euroweb-Gegnern umgeht (Stichwort "WAHN-sinniger") und dann genau in diesem Blog ganz aktuell noch so etwas finde wie "Formalbeleidigungen haben im Internet nichts aber gar nichts zu suchen", dann hätte ich an der Stelle der Kanzlei erhebliche Bedenken. Ein Schlosser ist doch immer auch Mann der Straße. Und wenn die Kanzlei meint mit Methoden der Straße gegen einen Schlosser vorzugehen, dann sind entsprechende Reaktionen zu erwarten. Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei sich mit den Mitteln der Straße gegen einen Schlosser vorgeht, dann wird diese verlieren.

    Oder erwartet der Rechtsanwalt(!) Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten etwa, dass er von er von seinem Küchentisch in der dortigen Schuberststraße 2 aus auf beliebige Weise und heimtückisch austeilen darf während sich seine Gegner auch bei beliebigen, von Herrn Berger selbst vorgenommenen oder angeordneten Eskalationen, rechtstreu und fair zu verhalten haben?

    Für alle, die das nicht verstehen: Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass er beliebig austeilen darf ohne selbst "aufs Maul" zu bekommen? Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass der Staat ihn schützt, damit er selbst sorglos kriminell handeln oder handeln lassen kann? (Auch die Formalbeleidigungen im Blog der "Gisela Mertens", der von der Kanzlei aus geführt wird sind kriminelle Handlungen!)

    Ich denke nicht nur, dass der Philipp Berger dringend Selbstschutz braucht, ich finde auch sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er sollte sich hinsichtlich seiner körperlichen Fitness "pro vidus" und hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit "pro santio" Hilfe suchen.

    Selbstverständlich sind alle Aussagen dieses Kommentars so fiktiv wie die Geschichten der "Gisela Mertens" von der Berger Law LLP "fick-tiefe" Geschichten sind.

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  9. Problembärdompteur31. August 2012 um 13:31

    Aber wer sollte dem Niedertrachter Anwältlein beibringen, daß es sich professionelle Hilfe suchen und diese auch annehmen sollte? Es ist nicht so einfach einem überheblichen Menschen, der sein eigenes Leiden ja in aller Regel nicht oder noch nicht erkennt, solche Alternativen zu unterbreiten. Gravenreuth war auch so ein Beispiel. Gutgemeinte Ratschläge ignorierte er bis zuletzt. Der Realitätsverlust versperrt eben den Blick auf Fakten. Und so wird auch der Verantwortliche von Giselas Deppenblog nicht einsehen wollen, daß er krank ist.
    Vielleicht sollten wir deshalb tatsächlich ganz besonders behutsam mit dem Anwältlein ins Gericht gehen. Im Grunde gebührt ihm und seiner Schreibhure Mitleid.

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  11. "Das Schönste ist ja, daß sich die Vollidioten, die hinter Giselas dummdreistem Hetzblögchen stehen, mit ihrem Mangel an Intelligenz selbst ein Bein gestellt haben. Über die eigene IP zu stolpern ist schon peinlich. Aber nun als Urheber, Auftraggeber oder Betreiber oder Mitwisser eines Deppenblogs entlarvt dazustehen, ist der Gipfel."

    Das eine bestimmte, sich "Gisela" schimpfende Adresse dümmer ist, als Gravenreuth steht ausser Frage. Auch muss man hier sagen, zu jedem Thema tauchen im "Gerichtsreporterinnen"-Blog-Kommentaren unweigerlich seitens "Gisela" und/oder den Kommentar-Ghostwritern neben Worten wie "WAHNsinn", "WAHNsinnig" usw. zudem noch Abkürzungen wie J.R., T.T. auf. Mit T.T. scheint Thorsten Romaker gemeint, allerdings, das Kürzel ist falsch (alleine daran erkennt man eine gewisse Dummheit der Protagonisten). Richtiger wäre T.R. gewesen! Zu den Kommentaren könnte man inhaltlich noch so einiges andere sagen/schreiben. Diese sind ja strafrechtlich relevant. Zumal ja zahlreich rechtsorientierte Hetze veröffentlicht wird. Mehrfach ist der Straftatbestand Volksverhetzung erfüllt. Das lässt gewisse Schlüsse auf die politischen Ansichten der "Gerichtsreporterrinnen" zu, was von Meinungsfreiheit gedeckt ist.

    Ich denke, sobald es schwarz auf weiß vor Gericht nach einer Klage aus diesem versifften Umfeld bewiesen wurde, das diese Seite in/um eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei betrieben wird, ist es berechtigt, wegen ihrer rechtsmotivierten Hetze Strafanträge zu stellen.

    Diese kleinkarierten "Gerichtsreporterinnen" sind nämlich - siehe http://www.queer.de/detail.php?article_id=17267 - längst auf der Stufe eines Thomas Goppel gesunken, gegen den bereits von einem Dritten eine Strafanzeige gestellt wurde.

    Würde aber trotz allem Ärger nicht unwahr behaupten wollen, das Gravenreuth abgedrehter als diese "Gerichtsreporterinnen" war. Dem ist nicht so. Gravenreuth hatte, so ganz nebenbei erwähnt, einen ganz anderen "Biss" als diese traurigen Gestalten. Diese versammeln sich doch nur zu irgendwelchen Wutreden auf ihrem Blog und stellen bspw. keine nachträglich aufgehobenen (nicht nur) rechtlich fragwürdige Ordnungsmittelanträge in Zahl und Qualität eines Gerichtstouristen Gravenreuth. Auch ist anzunehmen, das diese Klemmschwestern in/um eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei beruflich mit ihrer Luftnummer vor Gericht eher für kurzweilige Unterhaltung sorgen, als auch nur ansatzweise Verfügungen durchzudrücken.

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