Freitag, 31. August 2012

Meine Herren "Urmann + Collegen", Regensburg - Ihre "Pornoliste" ist kriminell!


"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"
lese ich im "lawblog".

Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!

1.) Die Akteure:

Die Herren

  1. Thomas Urmann
  2. Sebastian Stemmler
  3. Florian Kuhn
  4. Jochen Zielbauer
  5. Sebastian Deubelli
  6. Lutz Becker
    sind Inhaber oder Angestellte der

    U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg
    Telefon +49-40-3499432-90
    Telefax +49-40-3499432-91

    und haben eine weitere Adresse in der

    Zeißstraße 9, 93053 Regensburg

    2.) Die Geschichte:

    Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der Erotikbranche Abbofallenbranche, und behaupten, die Betroffenen hätten illegal Pornos aus dem Internet heruntergeladen, so das schon von einem “Porno-Pranger” gesprochen wird.

    Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.

    Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der Content Abmahn-Industrie folgt, "Teccno Music, Acid Rock oder was von AC/DC" heruntergeladen haben soll, ist nur die amüsante Spitze dieser zahlreichen technisch und menschlich bedingten Fehler.

    Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung  geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!

    Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher  zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung.  Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.

    Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.

    Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
    § 253 StGB - Erpressung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
    Und aus dem Urteil des LG Essen:
    Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe.


    Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!

    Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.

    Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so

    Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!

    Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!

    Nachtrag

    Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.

    Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen: 

    Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!

    Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?

    Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?

    Hinweis:

    Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.

    Sollte die Geisteskraft, die diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen, noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.

    26 Kommentare:

    1. "unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird"

      Quelle:

      http://www.damm-legal.de/sind-die-abmahnungen-der-kanzlei-uc-rechtsanwaelte-fuer-kvr-handelsgesellschaft-mbh-rechtsmissbraeuchlich

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    2. http://www.abzocknews.de/2012/08/10/frank-drescher-mutation-vom-abofallenabzocker-zum-gewerblichen-massenabmahner/

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    3. "Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird"

      Och nö! Der schon wieder?

      Ist das komisch. Immer wieder die selben Personen deren Namen mir schon aus der Dialerszene und/oder der Abofallenszene bekannt sind.

      Ich schlage vor Sachen-Anhalt einzuzäunen, dort ein riesiges Gewerbegebiet mit erheblichen Steuervorteilen für die einzurichten und das dort verfügbare Internet auf das Klasse-A-Netzwerk 10.0.0.0/8 einzuschränken. Auch die Reiseangebote sollten entsprechend beschränkt werden um Ansehensverschiebungen für die Deutschen (wie z.B. wegen des Dicken in Neuseeland) zu vermeiden.

      Die Umsiedlung könnte auch "fast freiwillig" erfolgen.

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    4. "Eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach bestätigte, dass die Veröffentlichung der Liste durch die Kanzlei untersagt wurde."

      Quelle:

      http://www.welt.de/aktuell/article108909144/Datenschuetzer-nehmen-Nutzern-Angst-vorm-Porno-Pranger.html

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    5. Dann wundert mich noch weniger, mit welchem Methoden das Geld eingetrieben werden soll.

      Warum denke ich, wenn ich diese Namen und von solchen Aktionen lese immer mehr an Tassen, einen Schrank und eine solide Inventurdifferenz?

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    6. Also die mahnen für Frank Drescher ab und wollen die abgemahnten auf einer Shitlist veröffentlichen?

      Ich kann gar nicht messen, wie kurz ich davor bin, das Acronym "mbH" als "mit beschränkter Hirnleistung" auszulesen.

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    7. "Kanzlei droht möglicherweise Desaster

      Doch auch diese Entscheidung sei nur vorläufig, räumt Rechtsanwalt Udo Vetter ein. Er begleitet den Fall des geplanten Porno-Prangers von Anfang an und gibt zu bedenken: "Urmann & Collegen können Widerspruch einlegen und schauen, ob sie Gerichte finden, die ihr mieses Spiel erlauben."

      Dennoch könnte der geplante Porno-Pranger für das Regensburger Juristenbüro ein teures Nachspiel haben: Abgemahnte Personen könnten die Kanzlei schon jetzt abmahnen, weil sie trotz mehrfacher Aufforderung an ihrem umstrittenen Plan festgehalten haben. "Im Extremfall riskieren die Regensburger Kollegen eine Menge Geld und möglicherweise sogar ihre Zulassung als Anwalt", sagt Peters. "Da zurückzurudern ist nur noch schwer möglich.""

      Quelle:

      http://www.stern.de/digital/online/internet-liste-fuer-filesharer-richter-verhindern-porno-pranger-1887460.html

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    8. "Urmann & Collegen können Widerspruch einlegen und schauen, ob sie Gerichte finden, die ihr mieses Spiel erlauben."

      Sollte sich ein Richter finden, der das mitmacht, dann werde ich dem öffentlich "Rechtsbeugung im Zustand geistiger Umnachtung" bescheinigen.

      Und zwar ohne Widerspruchsrecht. Dafür im tatsächlichen "Namen des Volkes".

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    9. "06.12.2011 17:01
      Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen"

      Quelle:

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnkanzlei-versteigert-90-Millionen-Euro-offene-Forderungen-aus-Filesharing-Abmahnungen-1391076.html

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    10. "Dennoch könnte der geplante Porno-Pranger für das Regensburger Juristenbüro ein teures Nachspiel haben: Abgemahnte Personen könnten die Kanzlei schon jetzt abmahnen, weil sie trotz mehrfacher Aufforderung an ihrem umstrittenen Plan festgehalten haben. "Im Extremfall riskieren die Regensburger Kollegen eine Menge Geld und möglicherweise sogar ihre Zulassung als Anwalt", sagt Peters. "Da zurückzurudern ist nur noch schwer möglich."

      Das ist wirklich der Fall. Würde jetzt jeder einzelne der angemahnten seinen Arsch zum Anwalt verfügen und die Kanzlei kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch nehmen, dann könnte das zur Insolvenz führen.

      Zumindest die Geschäftsinhaber dürfte das schwer treffen, denn die dürften hier auch persönlich haften, wären also auch persönlich insolvent. Die Folge: Entzug der Zulassung nach § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO.

      Aber, meine Herren von der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH":

      Bitte nicht rumheulen, die Arge bietet Ihnen sicher Weiterbildungsmaßnahmen zum Buchhalter oder sogar zum Anwaltsgehilfen an. Dann könnten Sie immerhin auch mal was anderes machen als Abmahnungen...

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    11. Problembärdompteur31. August 2012 um 20:00

      vielleicht ist es nicht Dummheit, die U+C dazu bringen sich mit dubiosen Figuren wie einen Frank Drescher einzulassen. Vielleicht ist es schlicht der Hang zum kriminellen Tun und Geldgier. Ich glaube, unter Anwälten gibt es einfach auch die gleichen charakterlich verrotteten und schäbigen Figuren wie in allen anderen Schichten der Gesellschaft auch. Beispiele dafür gibt es ja zuhauf. Lediglich der drohende Verlust der Zulassung hindert einige daran, es noch schlimmer zu treiben. Und würden die Anwaltskammern nicht in einem Zustand zwischen Tiefschlaf und Koma vegetieren sondern mal schneller und konsequenter durchgreifen, gäbe es auch manch schäbigen Lumpen in der Anwaltschaft nicht.

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    12. "Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll."

      ...

      "Was U+C nun versteigert, sind also lediglich offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben."

      Unter den Umständen würde ich von einer fulminanten Massen-Erpressung ausgehen wollen. Immerhin kann man nach der zweiten Zahlungsverweigerung und dem besonderen Geschäft des Frank Drescher davon ausgehen, dass die Forderung nicht bezahlt wird weil diese gegenstandslos ist.

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    13. Zensur! Das Statemend des BDK zum Sachverhalt sollte unter gar keinen Umständen weiterhin unter den Teppich gekehrt werden!

      "Da hat bei der Kanzlei U+C wohl jemand das Urteil des Verfassungsgerichts falsch gelesen oder nicht verstanden. Das Urteil hatte eine andere Zielrichtung und rechtfertigt nicht, die Namen von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern ins Internet zu stellen", stellt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz klar.(...)"Der Pranger ist seit dem Mittelalter in Deutschland verboten. Das gilt auch in der virtuellen Welt. Bei einer Veröffentlichung würden ganz klar Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Kanzlei U+C wäre gut beraten, auch weiterhin rechtsstaatliche Wege zu beschreiten. Wenn die Kanzlei die Daten wirklich veröffentlichen sollte, was ich nicht glaube, kann man jedem der auf der Liste steht nur raten, Strafanzeige zu erstatten", ist die Empfehlung des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.".

      Quelle - http://www.wedel-schulauer-tageblatt.de/aus-dem-polizeibericht/artikeldetail/article/669/bdk-internet-pranger-fuer-filesharer.html

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    14. Sicher alles Herren, denen der Gravenreuth als "angesehener Rechtsanwaltskollege" gilt...

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    15. Das wedel-schulauer-tageblatt schreibt auch:

      "Es ist offensichtlich, dass die Kanzlei mit der Ankündigung der Veröffentlichung lediglich Druck auf die vermeintlichen Downloader ausüben will, damit diese schnell noch vor einer peinlichen Veröffentlichung die Abmahnkosten bezahlen."

      Die gehen also auch von Erpressung aus. Ich wüsste jetzt zu gerne, ob das die Meinung des BDK (Bund deutscher Kriminalbeamter)-Vorsitzenden oder die der Zeitung ist.

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    16. Au fein. der Fastix kegt sich mit dem nächsten an. Entweder hat er noch Kapazitäten oder er hofft, dass sich da jetzt die für ihn Richtigen gegenseitig beraten.

      Sicher meint er, dass 12 Idioten ihre Intelligenz nicht addieren, sondern multiplizieren:

      0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6+0,6 = 61,20
      vers.
      0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6*0,6 = 0.002176

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    17. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    18. [Administrativ editiert]

      "Sicher alles Herren, denen der Gravenreuth als "angesehener Rechtsanwaltskollege" gilt..."

      Mehr als das! Richtiger wäre es zu schreiben "gewissenlose [...]", Schon alleine der angedrohte Internetpranger, das sind ganz klar Zuhältermethoden!

      Scheint auch ein Problem gewisser Pornolabels zu sein. Da gibt es so einige Herrschaften an der Spitze rücksichtsloser Porno Labels. Tino Henn bspw. Dieser ist Chef der Deutschen Aids Hilfe und parallel dazu groß im Geschäft mit Pornoproduktionen, wo die Darsteller aus Geldgier bzw, fragwürdigen Einsparungen usw. unnötigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden. Darüberhinaus noch einmal in aller Klarheit: Bareback ist nicht Sex ohne Gummi, Bareback ist die Propagierung unsafen Verhaltens. Und ausgerechnet der Inhaber des größten Bareback Porno Labels ist Chef der Deutschen Aids Hilfe.

      Mehr - http://brunoleaks.blogspot.de/2012/04/das-erbe-des-bruno-gmunder-25-jahre.html

      Ebenfalls interessant:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenprostitution
      http://www.news-medical.net/news/20110729/4738/German.aspx
      http://www.stern.de/panorama/pornoindustrie-am-liebsten-unverpackt-1723036.html

      Betroffenheit für die Pornoindustrie hält sich in der Frage jedenfalls in sehr engen Grenzen. Das einzigst schlimme in der Sache ist nur, das wenn weniger bei den Pornoproduzenten ankommt, mit noch gravierenderen Folgen für Darsteller Produktionen ausgelagert/angegangen werden würden, wie es im Zusammenhang mit bestimmten Debatten bspw. in den USA - siehe http://www.queer.de/detail.php?article_id=15503 - auch schon von gewissenlosen Porno Label Inhaber angedroht wurde!

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    19. Na los Gisela-Philipp Berger:

      Warte mit Deinem Artikel nicht zu lange in dem dann steht, dass diese Herren wie auch der Frank Drescher "hoch angesehene" Bürger seien, die hier völlig zu Unrecht verleumdet werden.

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    20. "Das Pikante daran: Die Schreiben werden ausnahmslos direkt an die Mandanten verschickt - und keineswegs an den zuständigen Gegenanwalt (mich), wie es das Berufsrecht der Rechtsanwälte eigentlich in § 12 BORA verlangt. Sicherlich gibt es dafür einen guten Grund - aber den herauszufinden ist nun Aufgabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg... "

      Quelle:

      http://rechtsundlinks.blogspot.de/2011/11/weihnachtsgeld-128680-eur.html

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    21. "an Anonym v. 01.09.12 um 02:22, sind Sie schon so tief gesunken, darum zu betteln,"

      Nein, ich bettle nicht. Ich gab meine Erwartungshaltung zum Besten. Das Strickmuster ist doch einfach: Jeder, der hier kritisiert wird ist im Block der Preuß/Bergerschen Meinungshure gleich seriös und wird dieser nach völlig zu Unrecht kritisiert.

      So schafft sich die Euroweb die richtigen Freunde. Das Risikokapital muss ja investiert werden...

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    22. "Sicherlich gibt es dafür einen guten Grund - aber den herauszufinden ist nun Aufgabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg... "

      Klar gibt es den, es ist aber viel mehr ein "technischer" statt ein "guter" Grund:

      Die von Frank Drescher eingekauften Adressdatentabellen enthalten einfach keine Spalten für den Rechtsvertreter. Man hat zwar versucht, diese einzufügen, aber dann hat dann die Serienbrieffunktion versagt und die Anwälte wurden selbst beschuldigt von der IP 266.133.87.44 aus Pornos geladen zu haben...

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    23. ... worauf hin dem Anwalt auffiel, dass dies die IP und die Uhrzeit sei, zu der doch der Mandant die Fickfilmchen geraubt haben soll und dem Mandant, dass die IP 266.133.87.44 weder ihm noch dem Anwalt noch einem anderen zugewiesen sein konnte. Auch aus technischen Gründen: Die kann es nämlich gar nicht geben.

      Dieser Vorgang ist natürlich "fick-tief".

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    24. "Hat hier die Kanzlei U+C, welche die Untervollmacht für die Debcon unterschrieben hat, versucht, mich als Gegnervertreter zu umgehen? Oder würde, wenn eine solche Vollmacht möglich wäre, die Debcon verpflichtet sein, sich an das geltende anwaltliche Standesrecht zu halten? Aber selbst dann dürfte ich der Debcon nicht antworten. Da der Umfang der Möglichkeiten, die eine Anwaltskanzlei der Mandantschaft bietet, wesentlich größer ist, als das, was ein Inkassobüro darf, ist eine derartig offen formulierte Untervollmacht unzulässig."

      Quelle:

      http://anwalt-blog.com/abmahnung/urheberrechtsverletzung/untervollmacht-an-inkassoburo-debcon-digiprotect-urmann/

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    25. "KVH Handelsgesellschaft mbH bei “ersatzteilpartner.de” gekündigt, danach: DDoS Attacke auf unseren Server"

      Quelle:

      http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278952

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    26. "Aktenzeichen bei Staatsanwaltschaft Landshut gegen F.D."

      Quelle:

      http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-gewerblich-kvr.39874/page-25#post-354825

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