Samstag, 4. August 2012

Funktioniert das Euroweb-CMS überhaupt? Kanzlei Berger lädt zu nicht stattfindendem Gerichtstermin

Die Kanzlei des Philipp Berger lädt noch immer zu einem Gerichtstermin am 8.8.2012 ein:


Nur findet der nicht statt. Wovon die Kanzlei längst wissen sollte. Ob es Sinn macht eine Schadensersatzforderung  an die Kanzleiadresse


zu senden müssen diejenigen entscheiden, die sich getäuscht fühlen. Immerhin hatte Philipp Berger ja auch Gelegenheit, einen neuen und (wie gewohnt) "nicht ganz vollständig wahren" Artikel einzustellen.

Mein Verdacht aber ist, auf der Webseite der Kanzlei Berger können Artikel gar nicht so einfach geändert  werden, denn die wird mit dem "EWCMS3" betrieben.


Das dieses entweder nichts taugt oder durch die verbliebenen 8 Anwälte nicht bedient werden kann (was wiederum ein Hinweis darauf sein kann, dass es nichts taugt) ist, so denke ich, durch die in der Gegenwart wie in der Vergangenheit sichtbar gewordenen Fehler bekannt.

Bild: Die wahrscheinlichste Ursache des Fehlers.
Falls es am CMS (Content Management System) liegt, so hätte jeder normale Kunde wohl längst gekündigt. Die Kanzlei Berger natürlich nicht, denn nach der vorsätzlich falschen Ansicht des Herrn Philipp Berger muss man ja im Falle einer Kündigung des "Internet-System-Vertrags" sogar mehr als vereinbart bezahlen.


Was natürlich nur stimmt, sofern man dem Herrn Berger das Gelaber von einer "Sonderlösung des BGH" abnimmt. Dazu bin ich aber nicht dumm genug, Herr Berger!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen