mir liegt schon wieder eine Ihrer tatsächlich unbegründeten und aus Textbausteinen zusammengerotzen Beschwerden gemäß § 10 TMG für die Euroweb und sogar Ihren Chef Berger vor. Als Jurist sollten Sie Rechtskenntnisse haben und wissen wann eine Beschwerde gerade noch rechtmäßig ist und wann sie so wenig Erfolg verspricht, dass diese, so man derlei "Blödsinn" zu oft vorträgt, auch als "Stalking" bezeichnet werden darf!
Ich warne Sie: Ich werde, wenn nochmals solcher Unsinn folgt, diese "Beschwerden gemäß § 10 TMG" veröffentlichen und diskutieren. Oder wenn diese nicht binnen 72 Stunden und 1 Minute zurückgenommen werden.
Wie sich das hinsichtlich Ihrer beruflichen Aussichten auswirkt hängt von dem Ihnen bekannten Inhalt der Beschwerden ab. Vielleicht sollten Sie sich einen "Ansprechpartner im Medienrecht" suchen, der nicht Philipp Karl Berger heißt und aus meiner sachlich durch genau solchen Rotz begründeten Sicht keinen Deut klüger ist als der berühmte Rechtstroll von Gravenreuth, geb. Dörr. Was der Philipp Karl Berger Ihnen beibringt taugt nicht viel und ich werde erheblichen Spaß dabei haben, Ihre lediglich belästigenden Schreiben sorgfältigst zu sezieren. Das wird für Sie sicherlich sehr lehrreich und ich werde Ihnen viel von dem beibringen, was Sie - ausweislich der Beschwerden - im Jurastudium nicht gelernt haben. Die Frage, was wohl passiert, wenn ein Schlosser einem angeblich ausgewachsenem "Rechtsanwalt" öffentlich die "Juriten"(¹) liest, die sollten Sie sich selbst beantworten können.
Und wenn die Beschwerden nicht zurückgenommen werden, dann werde ich außerdem negative Feststellungsklage erheben und die von mir gelesenen "Juriten" durch Urteile untermauern und "adeln" lassen. Was glauben Sie, der Christoph Preuß oder der Philipp Karl Berger denn, wer ich bin, dass ich mich mit solchem Unsinn belästigen lasse ohne meine Rechte wahrzunehmen?
Freilich haben vom Massenmörder über den Betrüger bis herunter zum letzten cracksüchtigen Dieb alle Kriminellen genau so wie ehrbare Bürger das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und so Beschwerden zu führen. Aber wenn dieses ausufert und in den Abmahnungen praktisch nur unhaltbarer Unsinn vorgetragen wird, dabei Wortfetzen aus dem Kontext gerissen und dann vorsätzlich falsche Behauptungen darüber getätigt werden, dann macht sich als Anwalt auch mit solchen Lügnern gemein, die des kriminellen Handeln längst nicht mehr nur verdächtig sind.
(Bild: Jörg Reinholz, GNU Free Documentation License) |
Und diese Schwelle haben Sie meiner Auffassung nach überschritten, Herr Jean-Paul Bohne, von der "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf. Sollten Sie sich auf den Weg gemacht haben um ein zweiter Günter Freiherr von Gravenreuth oder ein zweiter Philipp Karl Berger zu werden, dann sollten Sie vorab wissen: Dieser Weg ist nicht gut. Und er ist auch für Sie persönlich nicht gut.
Ich teile Ihnen noch mit, dass ich mich beleidigt fühle. Denn mit ihren Beschwerden teilen Sie mir mit, dass Sie davon ausgehen, dass ich mich leicht erschrecken lasse. Dabei habe ich die Angst vor Anwälten, deren Abmahnungen und Beschwerden längst verloren. Mit solchem Anwälten und notorischen Kriminellen (auch in Personalunion) habe ich die Klingen mehr als einmal erfolgreich gekreuzt.
Wenn Sie, und Sie demonstrieren durch den mir übermittelten Unsinn das es so ist, vor mir keinen Respekt haben - dann muss ich Ihnen den eben beibringen!
Sie haben 72 Stunden und 1 Minute. Es ist Samstag, der 04. August 2012 um 10:44. Rechnen werden Sie ja wohl können.
Jörg Reinholz
P.S.
Falls Sie vorhaben, zu monieren, ich würde den Philipp Karl Berger mit dem kriminellen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, auf eine Stufe stellen: Das hat der Philipp Karl Berger selbst getan - und zwar schriftlich. Lassen Sie also den Quatsch!
¹) Ju|riten: Wortschöpfung aus "Leviten" und "Juristerei"
Da man bei Euroweb & Berger hier ja offensichtlich munter mitliest:
AntwortenLöschenRA Bohne, machen Sie sich mal Gedanken darüber, wo RA Gravenreuth und - falls Sie meinen, so würde es Ihnen nicht ergehen - Gravenreuths ehemaliger Kanzleisozius Syndikus hingekommen sind. Wollen Sie auch so enden, oder sollten Sie nicht doch besser auch den Weg nehmen, den die Rechtsanwälte genommen haben, die wohl aus verdammt guten Gründen die Berger LAW LLP usw. verlassen haben?
Möge Ihnen die Einsicht besser spät als nie kommen. Noch steht es Ihnen frei, RA Berger so alleine in den Kanzleiräumen sitzen zu lassen, wie andere Rechtsanwälte das mit einem bekanntem RA aus Krefeld getan haben.
Sorry, vergessen:
AntwortenLöschenFalls Crack gemeint ist (von wegen süchtig), schreibt sich das ohne h. ;)
Falls Crack gemeint ist
AntwortenLöschenDanke. Ich kenne mich halt mit der Sorte Chemie nicht aus. Mein Interesse galt immer praktischen Dingen als sich das Gehirn hinzurichten.
Auf die Inhalte der Abmahnungen, die ein Schlosser als bis zur "Respektlosigkeit" unbegründet empfindet, bin ich sehr gespannt.
AntwortenLöschenOb die "72 Stunden und 1 Minute" wohl ohne Reaktion vergehen? Wird der Anwalt dem Schlosser den verlangten Respekt erweisen? Wird er öffentlich bis auf die Knochen blamiert (das scheint ja zu drohen). Wird der Anwalt im eigenen Interesse gar die die Notbremse ziehen und die Kanzlei verlassen?
Dem Schlosser gehört schon mal mein Respekt für diese Warnung.
"Möge Ihnen die Einsicht besser spät als nie kommen. Noch steht es Ihnen frei,"
AntwortenLöschenManche Menschen mögen Gekreuzigt werden!
@kiesfurzer: Ich kann Deinen Link aus rein rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.
AntwortenLöschenDas wäre für einen garstigen Münchner und für den Richter Kreß am LG Kassel - dem ich gewiss nicht grundlos Rechtsbeugung vorhalte - ein gefundenes Fressen.
Auf das Schicksal des Peter N., der durch Rechtsbeugungen und übelsten Verfassungsbruch seitens des LG und OLG Köln seit März 2011 und mindestens bis Oktober 2012 unter rechtswidrigen Bedingungen in Freiburg einsitzt, habe ich dann auch keine Lust.
Tschuldigung, war nicht bös gemeint. Ich denke auch so, dass Nutzer mit mittelmäßigen Internet-Kenntnissen das Video mit einem handgeschellten Anwalt, der über die Münchener Schwanthalerstraße gezerrt wird, finden werden.
AntwortenLöschenSie waren doch auch mal ein Ostzonaler...
AntwortenLöschen...ABER WARUM ZUM TEUFEL HABEN SIE NICHT VERSUCHT, ÜBER DIE MAUER ZU SPRINGEN?!
"ABER WARUM ZUM TEUFEL HABEN SIE NICHT VERSUCHT, ÜBER DIE MAUER ZU SPRINGEN?!"
AntwortenLöschenEs war mir zu schwierig diese angeblichen Kommunisten über die Mauer hinweg zu ärgern. Da bin ich halt geblieben und habe geholfen das Pack vor Ort fertig zu machen. Ich bin auch nicht der Typ, der vor kleinen Schwierigkeiten, sogenannten Rechtsanwälten, Gaunern oder kommunistischen Regimes einfach so davon läuft.
Wo ist denn der Unterschied zwischen Stasi und z.B. Deutschlands bestem Rechtsanwalt?
AntwortenLöschenBeide hatten/haben weder Rückgrat noch Rückhalt in der Bevölkerung, nicht mal im engsten Freundes- und Bekanntenkreis.
Beide waren/sind nicht in der Lage sich selbst zu ernähren, weshalb sie auf der untersten gesellschaftlichen Stufe angekommen, sich mit Spitzeldiensten verdingen müssen.
Beide verbrachten/verbringen ihren lieben langen Tag damit, andere Leute zu beobachten, Lügen zu verbreiten und für Verunsicherung zu sorgen.
Beide konnten/können in ihrer schmerzbefreiten Art viel ertragen, bloss nicht, die Wahrheit über sich selbst.
Beiden ist es letztlich völlig egal, wenn sie Existenzen vernichten, Hauptsache das Herrchen versorgt sie mit einem Leckerli.