Freitag, 17. August 2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

7 Kommentare:

  1. Problembärdompteur17. August 2012 um 23:23

    ach, reg dich nicht auf. Der hinter der Sockenpuppe Gisela sich feig und dummdreist Versteckende ist doch nur eine armselige Kreatur. Er muß sich mit falscher Identität im Internet bewegen um sich nicht als kleinkarierte Witzfigur zu outen, die ihren Frust im Verfassen dümmlicher Blogbeiträge kompensieren muß. Die ganze Figur ist von einer außergewöhnlichen Feigkeit durchdrungen. Ein Schwanzklemmer aller unterster Charge. Bemitleidenswert allenfalls. Möglicherweise ist auch eine pathologische Indikation angebracht.

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  2. Mensch, die Wiederholung machts nicht richtiger: Arglist im zivilrechtlichen Sinn ist noch LANGE nicht Betrug im strafrechtlichen Sinne. Dieser Gleichlauf ist weder mit dem Gesetz, noch mit der Rechtsprechung vereinbar.

    L E A R N Y O U R F A C T S !!!

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  3. Ähm - ich meine, es gab hier ein Artikel + PDF über die gescheiterte Pfändung von xxxxxxx. Wieso fehlt der nun? Oder habe ich das nur geträumt?

    Du hast definitiv geträumt. Ein Domainname wurde im dem Zusammenhang nie genannt:

    http://joerg-reinholz.blogspot.it/2012/08/euroweb-anwalt-philipp-karl-berger.html

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  4. OT
    Schon gesehen?
    Webstyle. Psychologisch geschickt ist nicht
    arglistisch getäuscht!
    http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=32107

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  5. "Ein Domainname wurde im dem Zusammenhang nie genannt:
    http://joerg-reinholz.blogspot.it/..."


    Anscheinend hat "." über einen Internetzugang oder Proxy in Italien* im Internet gesurft.

    * Quelle:

    http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/09/euroweb-vertragsverlangerung-eurobweb.html

    "Laut Google sollte nun jeder seinen Blog mit der Endung angezeigt bekommen, die dem Land seines Aufenthalts entspricht
    ...
    Mit dem neuen System kann Google Inhalte für nur bestimmte Länder löschen."

    Quelle:

    http://bloggerlatein.blogspot.com/2012/03/umleitung-blogspotcom-blogspotde-bei.html

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  6. "Anscheinend hat "." über einen Internetzugang oder Proxy in Italien* im Internet gesurft."

    Aha...

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  7. "Anscheinend hat "." über einen Internetzugang oder Proxy in Italien* im Internet gesurft."

    Ich nicht. Der Philipp Berger aber wohl schon.

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