Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht". Ich frage mich, ob er außerhalb seiner, durch die Berichte auf den Webseiten der Kanzlei offenbar gewordenen Haupttätigkeit als "Lautsprecher und Heißluftgebläse in Sachen Euroweb" überhaupt was kann und auf welchem juristischem Gebiet er denn fit genug ist um mithalten zu können.
Dem Vertretungsantrag war zu widersprechen. Denn seine Angestellte, die Frau Adrijana Blazevska, ist selbst auch Zeugin. Diese will ich dazu vernehmen, was denn eigentlich vor der kleinen Strafkammer des LG Chemnitz gelaufen ist und wieso das dortige Gericht zu der Auffassung kommt, gegen eine Rückabwicklung des zwischen der Euroweb und dem Betrugsopfer geschlossenen Vertrages sei es möglich, dass die dortige Angeklagte (eine Drückerin, welche nicht mehr bei der Euroweb arbeitet) wegen geringer persönlicher Schuld frei gesprochen werden könne.
Als Zeugin kommt Frau Blaszevska jedenfalls nicht als Vertreterin in Frage. Das gilt für sämtliche - auch ehemalige - Anwälte der Kanzlei Berger, die ja möglicherweise Aussagen zu strafbaren Verhalten des Anwaltes Berger und zu den zahlreichen, bewusst unwahren Vorträgen der Kanzlei in zahlreichen Euroweb/Webstyle-Sachen vor Gericht tätigen können. Und wegen möglicher Interessenkollisionen.
Nach meiner Ansicht hat die Vertretung vor allem einen Zweck: Philipp Berger begibt sich in dem Prozess in die Gefahr, sich selbst erheblich zu belasten. Da wird ihn die Anwältin Adrijana Blazevska natürlich ab und an in seinem Redefluss stoppen müssen. Vermutlich wird der Anwalt Berger im Prozess ganz oft sagen
"Oh! Auf anwaltlichen Rat erinnere ich mich nicht!".
oder
"Ich verweigere auf anwaltlichen Rat gemäß § 55 StPO die Aussage!"
Begründen lassen hat der Philipp Berger den Vertretungsantrag damit, dass ich ihn angeblich "diffamiere". Nun denn, da werde ich doch mal die diffamierenden Artikel von seiner Webseite und die diffamierenden "Hinweise nach § 10 TMG" vorlegen.
Ich bin ja gespannt wie böse der Richter und der Staatsanwalt auf die Nebenklägerbank schauen, während ich mir den Berger zur Brust nehme.
Natürlich gehe ich davon aus, dass der Berger allen Ernstes versucht, aus dem Prozess auch noch Profit zu schlagen, in dem er sich von seiner eigenen Angestellten vertreten lässt.
Es folgt eine Rechtsberatung eines kleinen Schlossers aus dem Osten für die großkotzig berichtende Kanzlei Berger LAW LLP, speziell für Philipp Berger und die mit "einer Vielzahl von mietrechtlichen Angelegenheiten" befassten und "schwerpunktmäßig im Strafrecht" arbeitenden Adrijana Blazevska:
Ich bezweifle, dass das hier besprochene Ansinnen zulässig ist und stütze mich auf:
§ 46 BRAO - Rechtsanwälte in ständigen DienstverhältnissenUnd ich bescheinige dem Anwalt Berger bezüglich der Strafanzeige ein äußerst dummes Verhalten. Denn ich habe ihm ganz gewiss nicht grundlos vorgehalten, dass er am Betrug der Euroweb teilnimmt und noch viel weniger grundlos habe ich dem Philipp Berger vorgehalten, dass er lügt. Oder durch seinen Angestellten Jean-Paul Bohne lügen lässt.(1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.
Das es mal wieder so aussieht, als müsste ich die ganze Kanzlei Berger Law LLP rechtlich beraten und als hätten diese - auch noch im Berufsrecht - den Rat eines Schlossers nötig, tut mir wirklich ganz doll leid!
(Für die vielen Rechtsanwälte, die auch die auch § 46 BRAO kennen und deren Ruf als Teil der Anwaltschaft zu Unrecht durch die Berger LAW LLP beschädigt wird).
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Das der Herr Berger als "Opfer" bezeichnet wird hat im Slang (der Sprache der Straße) eine ganz besondere Bedeutung. Der Slang meint damit eine Person, die sich ganz besonders als "Opfer" eignet. Bevor in Blogs, in denen mir Suff und "WAHNsinn" unterstellt wird, wieder mal gelogen wird beweise ich meinen Vortrag bezüglich der Vertretung durch den Scan.
Süss sieht sie aber schon aus, diese Adrijana.
AntwortenLöschenSchick auch eine Beschwerde an die Anwaltskammer. Ich bin nicht sicher, ob die BRAO in dem Prozess selbst zu tragen kommt, oder nur gegenüber der Anwaltskammer.
"Süss sieht sie aber schon aus, diese Adrijana."
AntwortenLöschenDas Foto hat kein Datum. Ist aber wohl schon ziemlich alt. Hab die Dame schon in Natur gesehen.
"Schick auch eine Beschwerde an die Anwaltskammer."
Das ist längst erledigt.
"Ich bin nicht sicher, ob die BRAO in dem Prozess selbst zu tragen kommt, oder nur gegenüber der Anwaltskammer."
BRAO: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist"
Das Gericht wird keine ordnungs- also gesetzwidrige Vertretung zulassen und so einen Revisionsgrund schaffen. Zu dem kann sie nicht Zeuge (Hab deren Ladung natürlich begründet und beantragt) und zugleich Vertreterin vom Berger sein, weil als Zeugin hat sie - außer zur eigenen Vernehmung - mach der Eröffnung bis zu den Plädoyers draußen zu sitzen.
Unter dem Aspekt wäre ihre Zulassung nochmals ein Revisionsgrund:
§ 337 StPO
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
(2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
§ 338 StPO
Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,
...
8. wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist.
Beides läge vor. Kann ich die Zeugin nicht vernehmen könnte es sein, dass ich hierdurch Straftaten des Euroweb-Chefs Preuß und Lügen es Philipp Berger im Interesse der Euroweb nicht glaubhaft machen kann. Die Erfüllung von § 337 StPO in einer verfahrensrechtlichen Frage reicht aber schon aus. Ich habe schon opponiert, also wäre die Entscheidung zu meinem Nachteil, Sie würde meine Verteidigungsmöglichkeiten durchaus beschränken, auch weil die nicht unparteiische Zeugin den Verlauf des Prozesses mitbekommt und ihre Aussagen entsprechend zielorientiert gestalten kann.
Das es ein Revisionsgrund wäre liegt dem Gericht auch schon vor.
Naja nen paar Anwälte hat der Berger ja noch in seiner Kanzlei in Beschäftigung. Mal sehen wer als nächstes für Berger in Aktion treten darf. :)
AntwortenLöschen"Mal sehen wer als nächstes für Berger in Aktion treten darf."
AntwortenLöschenDu meinst: "soll" oder "muss".
Ich wette die Bereitschaft dazu ist nicht bei allen Angestellten gleichmäßig verteilt.
Wer dumm ist macht dem Bergerschen Mist natürlich mit.
"Mal sehen wer als nächstes für Berger in Aktion treten darf."
AntwortenLöschenIch weiß nicht recht, es böte sich zwar einer aus der unmittelbaren Nähe an, aber den zu mandatieren käme einem juristischen Selbstmord gleich. Der taugt allenfalls was, um kleinen Mädchen einen Schrecken einzujagen und das auch mehr per Aussehen, denn aufgrund seiner juristischen Fähigkeiten.
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AntwortenLöschen"Jetzt haben Sie dich am Kragen, dummer Ossi-Assi. Biste erst mal einschlägig vorbestraft kriegste natürlich für jede weitere Beleidigung tüchtig Nachschlag...[zensiert]...kommste wieder mal in den Knast."
AntwortenLöschenIch will vor allem nicht vergessen mich für das obige Lob zu bedanken:
Wie muss mein Artikel doch gelungen sein, wenn die Gegner so extasisch reagieren!
Herr Berger: Ihre Freunde werden offensichtlich panisch. Ist ja auch kein Wunder bei den hier sichtbar gemachten Anti-Qualifikationen der Partner und Angestellten Ihrer Kanzlei!
"es böte sich zwar einer aus der unmittelbaren Nähe an, aber den zu mandatieren käme einem juristischen Selbstmord gleich."
AntwortenLöschenDer Krefelder war dagegen wenigstens manchmal ein verlogenes Ärgernis. Der Philipp Berger und seine Laienspielertruppe sind doch amüsant. Ich meine die tun so als könnten die was und liefern tatsächlich eine Lachnummer nach der anderen.
Ich bin ja auch mit den Abmahnungen längst noch nicht fertig... Au weia, wenn ich die dem AG Kassel vorlege! Dann muss sich das Gericht aller 1/4 Stunden vertagen, weil der Richter nicht weiß ob er noch lacht oder über den von Düsseldorfer Juristen verbrochenen Blödsinn schon kotzt!