Freitag, 30. März 2012

Euroweb und Kanzlei Berger gemeinsam im juristischen Abseits

"Gerichtsbekannter Blogger im juristischen Abseits", so titelte einst der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) und trug, statt lieber still seiner Profession nachzugehen, wie folgt in die Welt:



Heute hat das Landgericht Düsseldorf in der Sache 22 O 51/12 auf meinen Antrag entschieden, dass die Euroweb Internet GmbH und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger es, grob gesagt, zu unterlassen haben, mich in an einen Dritten gerichteten Abmahnungen zu verleumden.

Sowohl dem Philipp Berger als auch der Euroweb drohen im Falle eines jeden weiteren Verstoßes bis zu 250.000 Euro Geldstrafe. Ist diese nicht einzutreiben, so wird Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verhängt. Das Gericht kann, bei groben und besonders böswilligen Verstößen auch direkt Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, insgesamt von bis zu 2 Jahren verhängen.

Diese Einstweilige Verfügung werde ich demnächst zusammen mit dem Antrag veröffentlichen.

Sachlich und juristisch interessant an dem Verfahren sind drei Dinge:
  1. Auch ein Niederkrüchtener Rechtsanwalt Philipp Berger mit Kanzleien in Köln ("Kanzlei Berger LLP") und Düsseldorf ("Berger Law LLP") darf auch in Abmahnungen und uch nicht unter Berufung auf ein Mandat wissentlich unwahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über Dritte verbreiten.
  2. Ich habe den Antrag selbst "eingereicht", konkret nach § 920, Absatz 3 ZPO zu Protokoll der Geschäftstelle gegeben.
  3. Ich bin ein "kleiner Schlosser aus dem Osten". Ich rate aber weniger belesenen davon ab solches unberaten zu tun.
  4. Die, meine Rechte verletzenden Äußerungen waren unwahre, justitiable Tatsachenbehauptungen des vorlauten Rechtsanwaltes Berger in Auftrag einer tatsächlich arglistig täuschenden Firma, welche sich gerne als "ehrlich" hinstellt und mit Verbindungen in Gesellschaft und Politik protzt. Teilweise sind diese übrigens schlicht erkauft.
  5. Die Firma und der Anwalt behaupten öffentlich, in Abmahnungen und sonstwo, diese würden verleumdet - was sich durch die Verfügung ganz anders darstellt.

Bevor der gerichtsbekannte Blogger ("Die größten Kritiker der Elche sind verdammt oft selber welche!") und Anwalt Philipp Berger wieder so dummes Zeug von sich gibt: Das es um eine einstweilige Verfügung geht steht im Artikel. Und ich würde ich mich sehr freuen, die Sache bis zum BGH klären zu lassen. Falls er mal wieder (natürlich im Auftrag seiner Mandantin Euroweb) einen sinnlosen Antrag gemäß § 926 ZPO stellt.

Weniger zu berichten gäbe es, wenn beide die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen. Das würde dem eigenen Ruf auch erkennbar weniger schaden.

Öffentliche Aufforderung:

Ich bitte einen jeden, Abmahnungen und andere Entäußerungen der Euroweb Internet GmbH oder deren Kanzleien, in welcher mein Name auch nur genannt wird, an mich zu senden. Ein Scan genügt. Bitte nichts schwärzen. Ich habe zu prüfen, ob ich weitere Verfügungsanträge oder einen Ordnungsmittelantrag stelle.

Telefax geht auch: 0561 317 22 76.

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