Ich gebe den Damen und Herren Partnern, Anwälten, Mitarbeitern und freien Mitarbeitern der Kanzlei Berger Law LLP die Gelegenheit, sich innerhalb der nächsten 24 Stunden von der Vorgehensweise des Philipp Berger, mich und Dritte in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" zu verleumden und zu beleidigen, zu distanzieren.
Entsprechendes Schriftstück bitte VORAB per Fax an die 0561 317 22 76. Bei einem Schweigen gehe ich davon aus, dass Sie mit der Art und Weise des Vorgehens des Herrn Berger einverstanden sind.
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Diese Nachricht ging an:
- Adrijana Blazevska
- Jean-Paul Bohne
- Andreas Buchholz
- Christian Hermanns
- Florian Pudlas
- Ulrike Schenkel
- Anne Sulmann
- info@berger-law.de
- info@berger-llp.de
Ich werde spätestens übermorgen berichten, wer von der Kanzlei sich nicht vom kriminellen Vorgehen des Philipp Berger distanziert hat, dieses also gutheißt.
Fortsetzung
Du bist doch sonst SEO-mässig seht gut - wieso linkst Du jetzt auf Berger?
AntwortenLöschena rel="nofollow" href="http....
AntwortenLöschenIch weiß, was ich tue... :)
ich sage mal vorher wie die Damen und Herren aus dem Hause der wahnsinnig renommierten Kanzlei des wahnsinnig renommierten Superanwaltes Berger reagieren werden: gar nicht.
AntwortenLöschenDie einen gehts nix an weil sie es vielleicht noch nicht mal wußten. Die, die es angeht weil sie davon wissen und vielleicht sogar aktiv mitwirkten, sind zu arrogant und zu dämlich.
Das superrenommierte Anwältlein Bergerlein wird einen Teufel tun. Um einen solchen Rückzieher zu machen, ist er schlicht zu feige. Große Fresse und dann Schwanz einklemmen.
"ich sage mal vorher wie die Damen und Herren aus dem Hause der wahnsinnig renommierten Kanzlei des wahnsinnig renommierten Superanwaltes Berger reagieren werden: gar nicht.
AntwortenLöschenKann man so nicht sagen ... immerhin steht deren eigenes Ansehen auf dem Spiel, was durchaus in der Zukunft erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Insoweit könnte zumindest ein Teil zu dem Schluss kommen, dass "Firmensolidarität" vorliegend höchst schädlich wäre.
Dann wäre da noch der Trend zur Verkleinerung der Kanzlei. Vor dem sind ja nicht mal Partner geschützt... was kann der Berger denen jetzt noch anbieten? Ein paar sichere Monatsgehälter? Was soll das gegenüber dem Vorwurf bringen an einer solchen Aktion insoweit beteiligt zu sein, als dass man sich davon nicht distanziert? Wer stellt Anwälte ein, deren Name auch nur irgendwie in einem Zusammenhang mit einer solchen miesen Aktion wie dem Blog auffällig wird?
Vermutlich sind etliche der Kollegen und Kolleginnen eh schon auf der Suche nach neuen Herausforderungen.
Dann wäre noch die Weisheit, dass es im Wald laut kracht, wenn es aus dem heraus schallt: Wie wird der Berger mit den eigenen Mitarbeitern umgehen, wenn er so einen Dreck auf andere schütten lässt. Das "Betriebsklima" in der Bergerbude ist wahrscheinlich erstklassig im Arsch und für manchen jeder Tag eine neue Qual.
Also abwarten.
Sie sind schlimmer als die "Pornopranger"-Kanzlei.
AntwortenLöschenIch sehe in Ihrem Verhalten den Anfangsverdacht der Nötigung verwirklicht.
Wäre ich "Sie", würde ich Ihnen wegen der "Schmerzensgeld-Forderung" auch gleich "Erpressung" unterstellen. Aber das ist nur ein dummer Witz.
"Aber das ist nur ein dummer Witz."
AntwortenLöschenIch sehe das so: Wer sich nicht distanziert nimmt passiv an der Straftat des Herrn Berger teil.
Ich bin weit davon entfernt Witze zu machen.
Ich sehe hier nur ein langweilendes Posaunen, welches von mindestens zwei Mitläufern getragen wird. Schön, wenn man mit seinen durchaus qualitativen (gähn) und hochwertigen Postings massiven Zuspruch bekommt! Man muss in diesem Zusammenhang ja nicht von Armseligkeit sprechen, würde aber aufgrund der offensichtlichen Verbitterung zutreffen....
AntwortenLöschen"würde aber aufgrund der offensichtlichen Verbitterung zutreffen.... "
AntwortenLöschen"Verbitterung"?
Tja. Was sag ich denn dazu? Verbitterung ist bei allenfalls bei dem Schaumschläger Philipp Berger spürbar, der es offenbar sehr nötig hat mich als wahnsinnigen, schwulen Alkoholiker zu beleidigen.
Und wie das mit grundlosen Beleidigungen so läuft frage ich mich, inwieweit er seine eigenen Eigenschaften hier auf seine Feinde transferiert.
Das alles sei wie es sei. Der Berger-Philipp hat mir einen Krieg erklärt, den er nicht gewinnen kann. Seine Ausgangsposition an der Seite von Typen wie Preuß und Fratzscher ist für ein "Organ der Rechtspflege" einfach zu beschissen um als Schreihals zu agieren.
Das aber hat er gemacht, dann gegen den falschen die Psychotour versucht und jetzt steht er wie ein Trottel da, der sich - für andere - selbst reingeritten hat.
Soll er mal sehen, wie er da wieder rauskommt...
Vermutlich gibt es in den nächsten Tagen mehr zu berichten.
"Man muss in diesem Zusammenhang ja nicht von Armseligkeit sprechen, würde aber aufgrund der offensichtlichen Verbitterung zutreffen...."
AntwortenLöschenStimmt. Was das renommierte Organ der Rechtspflege da macht, ist Armseligkeit pur und eigentlich nur aus einer gewissen Verbitterung und zusätzlich Dummheit zu erklären.
die unterstellung, das nicht abgabe einer erklaerung gleich "zustimmung" ist halte ich fuer einen schuss der zu weit geht. das hast du nicht nötig, wo doch die gegenseite sich nach bestem wissen und koennen blamiert.
AntwortenLöschenund ja, du mischt dich dort in private angelegenheiten ein - du verlangst diese erklaerung ja von denen letztendlich als privatmensch nicht als weisungsgebundener mitarbeiter.
lass es sein, diese ecke bringt nix.
"Ich sehe hier nur ein langweilendes Posaunen, welches von mindestens zwei Mitläufern getragen wird. Schön, wenn man mit seinen durchaus qualitativen (gähn) und hochwertigen Postings massiven Zuspruch bekommt! Man muss in diesem Zusammenhang ja nicht von Armseligkeit sprechen, würde aber aufgrund der offensichtlichen Verbitterung zutreffen...."
AntwortenLöschenIch weiß zwar nicht, welche Vorstellungen Sie haben (Herr "Rechts"anwalt B.)? Aber, Sie sollten nicht darauf hoffen, das hier nur wenige Leser kommentieren, das alles an Ihnen vorrüber geht.
Einzelne Personen können etwas erreichen. Auch in Deutschland. ;-)
Die lachen doch nur über dich. Ich auch. *lol*
AntwortenLöschenDie lachen doch nur über dich.
AntwortenLöschenAusweislich des heutigen Gehampels tun sie das gerade nicht.
Zustände sind das, wie im alten Rom! P.B. der WAHNsinnige hat sicher schon eine Stimme wie Roland "Raving" Freisler!^^
AntwortenLöschenRoland "Raving" Freisler?
AntwortenLöschenIst das der, der wenn er den Krieg überlebt hätte, ganz gesetzeskonform als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte?
Dann kann man ja gerade einen Juristen nicht damit beleidigen, dass dessen Stimme klänge wie die des selbigen.
Kommt da noch etwas oder ist der Frust verraucht ?
AntwortenLöschen"Kommt da noch etwas ... ?"
AntwortenLöschenAber ja doch.
Ich habe aber ein Formulierungsproblem, denn es gab genau eine Rückmeldung.
Aus dem Schweigen, von egal wem, Zustimmung zu folgern egal zu was ist nicht Ok!
AntwortenLöschenZitat aus Wikipedia:
Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet in Deutschland weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist der Gegensatz zu einer Willenserklärung. Das deutsche Recht (BGB, Handelsgesetzbuch und Strafprozessordnung) geht insgesamt vom Grundsatz aus, dass schlichtes Schweigen keinen Erklärungswert besitzt und deshalb ohne rechtliche Bedeutung ist (so genanntes „rechtliches Nullum“). Durch Schweigen wird weder ein Wille artikuliert noch eine Erklärung abgegeben. Beim Schweigen ist deshalb dem anderen Teil weder bekannt, ob überhaupt ein rechtsverbindlicher Wille vorliegt, noch erfolgt keinerlei Erklärung wie etwa bei sonstigen stillschweigenden Handlungen. Der alte Rechtsgrundsatz „Wer schweigt, wo er (wider)sprechen sollte und konnte, dem wird Zustimmung unterstellt“ („qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“; Papst Bonifatius VIII.) gilt im deutschen Recht nur ausnahmsweise in einigen Fällen des „normierten Schweigens“, „beredten Schweigens “ und bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten.
Das sieht immer dann anders aus, wenn man um eine Stellungnahme ersucht wird. Schweigt z.B. vor Gericht zu einem Vortrag des Gegners, dann gilt dieser als unbestritten, also zugestanden.
AntwortenLöschenWikipedia stellt dies recht kurz da:
Der alte Rechtsgrundsatz „Wer schweigt, wo er (wider)sprechen sollte und konnte, dem wird Zustimmung unterstellt“ („qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“; Papst Bonifatius VIII.) gilt im deutschen Recht nur ausnahmsweise in einigen Fällen des „normierten Schweigens“, „beredten Schweigens “ und bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten.
Das ist öfters als man glaubt wenn man den Artikel gelesen hat.
Auf jeden Fall hat die Kanzlei Berger durch das Versäumen einer Antwort keine Chance eine weitere Verbreitung untersagen zu lassen.