Sonntag, 9. September 2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger ...

Der Euroweb Anwalt Philipp Berger nennt sich selbst einen "Ansprechpartner für Medienrecht". Üblicherweise hat man da mit Verleumdungen und Beleidigungen zu tun.

Auf eine ganz besondere Art ist dieser Philipp Karl Berger tatsächlich ein Spezialist: Und zwar im Verleumden und Beleidigen.

Schon wieder mal behauptet dieses "Organ der Rechtspflege" ich sei "nicht prozessfähig", er stellt mich mithin als Irren hin.



Ich stelle hierzu fest:
  1. Da wiederholt ein darauf bezogener Antrag fehlt steht hier ganz eindeutig die Beleidigungs- und Verleumdungsabsicht im Vordergrund.
  2. Unter dem Eindruck der erneuten Verleumdungen und Beleidigungen dieses so genannten "Organs der Rechtspflege" stelle ich fest: Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) ist insofern kriminell, als dass er solche Taten in notorischer Wiederholung begeht.
  3. Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) langweilt mich mit dem Dreck.
  4. Was dieses sogenannte  "Organ der Rechtspflege" mit seinem inhaltslosen Gejaule erreichte steht hier:


    Und das ist gewiss nicht das, was er wollte, denn es ist das was ich wollte.
  5. Seine schöne Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung seiner allerwertesten Person kann sich der feine und empfindliche Herr Anwalt wie Gel in die Haare schmieren.
  6. Ich rate dem Herrn Philipp Berger dringend dazu, seine Verhaltensweise mal fachärztlich, konkret von einem Psychiater untersuchen lassen. Auffällig ist diese jedenfalls.

    Letzteres gilt besonders und gerade weil der Herr Berger Jurist ist. Denn der Herr Anwalt scheint zunehmend jede Contenance zu verlieren.

3 Kommentare:

  1. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

    AntwortenLöschen
  2. (Gelöschte, ungehörige Anfrage des NVA-Konteradmirals)

    Nein. Du bekämst eine Vorladung von der Polizei. Als Beschuldigter.

    Freilich weißt Du, dass man der nicht folgen muss. Aber dann kämen die zu Dir und würden eine "Gefährderansprache" durchführen. Die dann auch in Deiner Polizeiakte steht. Was die für Dich zuständige StA daraus machen würde käme wohl auf Dein Einkommen an.

    Es sei denn, Du hast schon ein paar Vorstrafen und vielleicht sogar Bewährung...

    AntwortenLöschen
  3. Ja und was für ein Termin ist es, der nicht statt findet? Welches der vielen Verfahren? Können wir man eine Übersicht bekommen? Und was ist mit dem Strafverfahren - wurde die Anklage zugelassen, oder läuft noch das Zwischenverfahren?

    AntwortenLöschen