Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:
Heute: Teil 1
Allerwertester Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,
Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:
Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen undJetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
„dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“
„die von diesen getäuschten“
„Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“
„offenkundigen Beschiss“
unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben.
Hätte das dumme Gelaber auch nur für 10 Cent Substanz, dann hätte Ihr "lieber Rechtsanwalt" Philipp Berger eine einstweilige Verfügung bekommen. Hat er aber nicht, wahrscheinlich nicht mal beantragt, denn die Abmahnung ist so dämlich, dass die auf den Gerichtstreppen als Witz gehandelt wird.
Die Stelle „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“ lautet vollständig:
Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.Wie dumm oder aber böswillig muss ein studierter Jurist sein, der diese klipp und klar als Meinung geäußerte Meinung angreift? Also: Wie dumm oder böswillig sind Sie - und der Herr Preuß von der Euroweb nebst dem Herrn Berger, die Sie als "Ansprechpartner im Medienrecht" vertreten?
Machen Sie bloß den Hals auf und äußern Sie die falsche Worte, dann hole ich mir sofort die negative Feststellung. Der Lieblingsstreitwert von Ihrem Chef Berger liegt doch bei 75.000 Euro? Dann sollten schon mal mindestens 5000 Ocken für Gerichtskosten geplant werden. Doch dabei bleibt es nicht:
Die Textstelle „die von diesen getäuschten“ findet sich in:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:
Für die erste Täuschung durch die Euroweb habe ich viele Urteile. Und ich habe eine schöne Sammlung dieser "Berichte" des Philipp Berger - darunter solcher in denen der Mann falsch vormacht, täuscht - teilweise sogar offensichtlich lügt. Die Zusammenarbeit Euroweb + Berger, also die zielbewusste Täuschung des Publikums durch die Kanzlei, ist so naheliegend, dass es viel mehr als einer einfachen Rechtsbeugung bedarf um das durchzubekommen. So kriminell ist kein Richter. Nicht mal in Köln, Hamburg, Berlin oder Mönchengladbach!
Die Textstelle: „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“ bedarf keiner Diskussion, Sie Rechtsanwalt! Sie bekommen Sie von mir kostenlos einen Einführungskurs in die Merkmale des Betruges nach § 263 StGB und wagen es sich, sich darüber namens Ihrer Mandanten zu beklagen?
Aber Sie, der Herr Preuß und der Herr Berger haben ja die einstweilige Verfügung nicht bekommen - oder nicht mal beantragt. Nur gedroht... Jetzt droh ich mal: Mit einer Feststellungsklage.
Die Textstelle: „offenkundigen Beschiss“
... führt mich zu folgenden 4 Fragen:
- "Was wollen Sie?"
- "Sind Sie wirklich Jurist?"
- "Wissen Sie eigentlich was eine 'negative Feststellungsklage' ist?"
- "Wissen Sie denn auch schon, was Sie mich mal können?"
Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen!
Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").
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