Dienstag, 3. April 2012

Warnung an so genannte "Rechtsanwälte"

So genannte "Organe der Rechtspflege", die sich an Straftaten ihrer so genannten "Mandanten" beteiligen (und dabei ist es egal, ob es um so genannte "Abbofallen", eine so genannte "Referenzkundenmasche", so genannten "Prozessbetrug" oder einen sonstigen, ordinären Betrug geht) kommen früher oder später in die Zeitung.

Manchmal sogar in den "Bundesanzeiger":


Und wäre ich Angestellter einer Kanzlei, die an obigen teil nimmt, dann würde ich alles tun um das zu vermeiden - und diese "unschöne Zukunftsaussicht" den großmäuligen "Partnern" überlassen.

Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr (auch auf Bewährung) gibt es nämlich auch ein Berufsverbot. Da ist es sehr viel besser, man ist ohne dieses Problem, nur halt etwas früher für eine Weile nur arbeitslos statt für die Zukunft den Beruf.

Der Betroffene aus dem Bundesanzeiger hat auch immer erklärt, dass er nur seiner Profession als "Rechtsanwalt" nachgehe. Nun sieht es so aus, als wäre das "nicht ganz zutreffend". Die angesprochenen Mitarbeiter von solchen Kanzleien, seien diese in Oldenburg, Berlin, Düsseldorf, Köln, in Stuttgart oder München sollten die Reden Ihrer "Arbeitgeber" deshalb sehr kritisch sehen. Auch im Falle einer Lügenberger Kanzlei mit zwei Standorten in NRW ist im eigenen Interesse eine kritische Sicht auf die Dinge angebracht...

Wir haben uns verstanden - oder sind Sie wirklich so dumm?

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