Donnerstag, 5. April 2012

Euroweb begeht "kerngleichen" Verstoß gegen gerichtliches Verbot - Geschäftsführer Christoph Preuß droht Haft

Das Landgericht Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH auf dem Weg der einstweiligen Verfügung (Az. 416 HKO 15/12) erst kürzlich verboten, das folgende Logo zu verwenden:


Erst neulich hat sich Euroweb-Anwalt Philipp Berger im Bezug auf dieses gerichtliche Gebot zu einer, je nach Ansicht entweder an Dummheit oder an Dreistigkeit nur schwerlich zu überbietenden Abmahnung hinreißen lassen:


Dabei hätte er, statt sich durch den obigen Stuss selbst der öffentlichen Häme auszusetzen, besser mal seine Mandantin beraten: Nämlich dahingehend, dass diese nicht gegen das gerichtliche Verbot verstößt:

Bildschirmfoto vom 05.04.2012, 16:30.

Ganz klar: Webseite der Euroweb, Geschäftsführer ist Christoph Preuß.

Und es gibt auch keine Ausreden!

Die Euroweb ist, ausweislich der Suche weder eine von Google als "Adwords Qualified Compagnie" noch eine von Google als "Adwords Autorized Reseller" geführte Fima.

Google stellt als Bedingung für die Anerkennung und damit für die Verwendung des Logos für den "Qualifizierten Partner" , dass das Unternehmen über mindestens einen Mitarbeiter mit Qualifizierung als "AdWords-Spezialist" verfügen muss und bestimmte Umsätze erbringt. Der eine Mitarbeiter, der ausgewiesen ist, will das Unternehmen verlassen haben, ich kann weder nachprüfen ob das stimmt oder ob dieser inzwischen durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt wurde.

Und doch gibt es einen Verstoß:

Denn auch die Frage, ob die Euroweb damit werben darf, dass diese "Adwords Qualified Companie" sei, beantwortet Google:
"Was versteht man unter einem "Qualifizierten Unternehmen"?

Unternehmen, die unsere Anforderungen (hinsichtlich den Mindestausgaben und der Beschäftigung von mindestens zwei "Qualifizierten Einzelpersonen") erfüllen..."

Die Suche weist aber nur einen qualifizierten Mitarbeiter aus. Demnach darf die Euroweb Internet GmbH dieses Logo nicht verwenden:

Tut sie aber! Damit liegt ein "kerngleicher Verstoß" vor.



Das LG Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verfügung eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro, wenn diese nicht einbringlich ist bis zu 6 Monaten Haft oder sofort von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt höchstens 2 Jahren angedroht - die am Geschäftsführer Christoph Preuß zu vollstrecken ist.

Darüber wird das Gericht wohl bald zu entscheiden haben.

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