"Euroweb darf bei Eigenwerbung auf seine Kundenzahl hinweisen, Blogger muss vor Gericht Niederlage hinnehmen"folgenden Unsinn:
Vor Gericht wurde aus einem Prüfbericht des Steuerberaters von Euroweb zitiert, wonach der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet. Aktuell hat Euroweb nach diesem Bericht über 20.000 Kunden.
Unwahr - und zwar vorsätzlich unwahr - sind die Behauptungen des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger,
- dass im Verfahren überhaupt aus einem "Prüfbericht des Steuerberaters von Euroweb" zitiert wurde;
- dass nach dem Prüfbericht "der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet";
- dass das Gericht klargestellt habe, dass die Euroweb mit der Zahl von 20.000 Kunden werben dürfe.
Im demnach mit "verlogen" korrekt bezeichneten öffentlichen Bericht des Anwaltes Philipp Berger geht um das Verfahren 12 O 4008/11 des Landgerichts Kassel. Gegen das Urteil sind von mir pünktlich Rechtsmittel eingelegt worden, die Sache liegt beim OLG.
Was ist geschehen?
Die von Philipp Berger persönlich vertretene Euroweb legte im Verfahren eine Stellungnahme des Steuerberaters Jens Reimers vor. In dieser Stellungnahme - also kein Prüfbericht (erste Lüge) - behauptet der Jens Reimers, die Euroweb habe am 31.7.2011 genau 20936 "betreute" Kunden gehabt. Aus der Stellungnahme geht nicht hervor, was mit "betreute Kunden" überhaupt gemeint ist.
Pikant: Derselbe Steuerberater Jens Reimers hatte bereits schon einmal falsch für die Euroweb attestiert - nämlich als es um die Meldung der Zahlen für ein Umsatzranking ging. Dies geht aus der Verfahrensakte des LG Düsseldorf, Az. 34 O 149/11, deutlich hervor.
Pikant: Philipp Berger bezeichnet Herrn Jens Reimers als den Steuerberater der Euroweb. Die Bilanz und der Geschäftsbericht wird aber von einer anderen Steuerberatergesellschaft geprüft. Das, und dass nun schon die zweite falsche Stellungnahme auftaucht, macht die Ansicht möglich, dass der Steuerberater Jens Reimers immer dann aufgerufen ist, wenn die Euroweb mal wieder und für was auch immer ein falsches Zeugnis braucht.
In der Stellungnahme steht nichts davon, dass die Euroweb seit ihrer "Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet." - das kann also auch nicht zitiert worden sein. Es gab in der gesamten Akte auch keinen weiteren "Prüfbericht" der zitiert oder vorgelegt worden wäre und auch nichts im Protokoll. Das ist ergo die zweite Lüge des Philipp Berger - und zwar in einem einzigen Satz!
Die von Philipp Berger vertretene Euroweb legte begleitend eine Versicherung an Eides statt des Geschäftsführers Christoph Preuß vor. In dieser Versicherung an Eides statt - behauptet der Geschäftsführer, die Euroweb Internet GmbH habe (als Konzern) am 31.7.2011 mehr als 20.0936(sic!) "aktive" Kunden gehabt. Die ist also falsch.
In der Stellungnahme des gewiss nicht angemessen sorgfältigen Steuerberaters Herrn Reimers ist eine "Maxclip GmbH, Düsseldorf", als 100%ige Tochter der Euroweb Internet GmbH aufgeführt und die Richtigkeit dieses Sachverhaltes wird von Herrn Preuß, obgleich auch er es besser wissen muss, in der Versicherung an Eides statt erklärt: Die Firma “Maxclip” war zu dieser Zeit jedoch gar nicht mehr existent, da sie spätestens mit der Bekanntgabe durch das AG Düsseldorf vom 07.06.2011 in die "Ruhrgebiet Online Service GmbH" umbenannt war.
Beide Behauptungen sind also unwahr. Selbst wenn die Zählung des Herrn Reimers stimmen sollte, so ist bei den "betreuten" Kunden ein Torsten Romaker mit gezählt worden. Dem ist aber im Mai 2011 per rechtskräftigen Urteil vom LG Hildeheim bescheinigt worden, dass er nach § 649 BGB gekündigt hatte. Also lange vor dem 31.7.2011. Mit dem Datum des Tages nach der Verhandlung, also dem 28.10.2011, erhielt Herr Romaker ein Schreiben, wonach die Euroweb nicht mehr leiste, weil er nicht bezahlt habe. Demnach muss er in den Euroweb-Datenbanken als "betreuter" Kunde geführt worden sein - ohne überhaupt noch Kunde zu sein. Wie viele solcher zu Unrecht mit gezählten Karteileichen es noch gibt ist unklar, denn die Euroweb führte tausende solcher Prozesse gegen die eigenen Kunden: Damit ist die Stellungnahme und die Versicherung an Eides statt vor Gericht vollkommen wertlos, denn beide sind widerlegt.
Die dritte Lüge des Philipp Berger im selben Artikel:
Philipp Berger schreibt
"Der Internetdienstleister Euroweb hat mehr als 20.000 Kunden und darf mit einer entsprechenden Aussage für sich werben. Das stellte jetzt das Landgericht Kassel per Urteil klar."Aus dem Urteil geht das aber gerade nicht hervor. Das Landgericht hatte das "Urteil" nicht begründet und im Tenor steht schon gar nicht, dass die Euroweb mehr als 20.000 Kunden habe. Im Verfahren hatte das Gericht nur Bedenken wegen der Eilbedürftigkeit geäußert. Das Gericht monierte, dass ich den Richter Lohmann, dem ich (begründet mit ihn zu Recht weisenden Beschlüssen des OLG Frankfurt) mehrfache Rechtsbeugung zu meinem Nachteil vorhalte, ablehnte und behauptete, ich hätte damit eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt.
Eine Klarstellung, dass die Euroweb mit der Kundenzahl werben dürfe erfolgte also gerade nicht - und einem Anwalt ist es zuzumuten, das ihm bekannte Urteil - er veröffentlicht es ja mit - auch zu lesen.
Also lügt der Anwalt Philipp Berger. Öffentlich - und wie ich finde: dreist.
Beweise:
1.) Stellungnahme des Steuerberaters Jens Reimers:
2. Falsche Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß
Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt nach meinen Strafanzeigen in zwei Fällen wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt und Prozessbetruges gegen Christoph Preuß. Es liegt nahe, dass Philipp Berger im Auftrag des Geschäftsführers der Euroweb öffentlich lügt: Vor Düsseldorfer Gerichten musste Philipp Berger in zwei Fällen einräumen, dass er im Auftrag der Euroweb veröffentlichte und Gegner und Wettbewerber auf garstige Weise herabwürdigte. Einer der Fälle betraf die Herabwürdigung meiner Person. Und genau dieses dissoziale Ziel verfolgt der "Rechtsanwalt" ganz offensichtlich auch mit seinem verlogenem Artikel.
Das sich weder die öffentlichen Lügen des Philipp Berger noch seine öffentlichen Herabwürdigungen im Auftrag seiner Mandantin mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" vertragen liegt auf der Hand. Philipp Berger kann das aber gerne in seinen Berufsordnungen nachlesen. Das der Anwalt für das Lügen und Herbwürdigen den Kanzleiblog - und damit das Gewicht des Anwaltsberufes - missbraucht darf man mit der hier angebrachten Abscheu zur Kenntnis nehmen.
Im Falle der Anrufung eines Gerichtes durch den Anwalt Philipp Karl Berger:
Ich rate jedem Richter dazu, im Falle eines Verfügungsantrages die Akte 12 O 4008/11 des LG Kassel beizuziehen, diese mit den vorgehaltenen Lügen zu vergleichen und dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger tüchtig die Leviten zu lesen: Einen zweiten, so dreisten Lügner wie den "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth kann die deutsche Rechtspflege ganz gewiss nicht brauchen, der Philipp Karl Berger entwickelt sich aber genau in diese Richtung!
Das LG Hamburg (Jawoll! Der ganz gewiss nicht übermäßig pressefreundlichen Richter Buske!) und das AG, LG und OLG München (mehrfach!) hatten mir erlaubt über konkrete, öffentlich oder vor Gericht geäußerte Lügen des Gravenreuth öffentlich zu berichten. - Hier und für den vorlauten Herrn Philipp Berger mit Kanzleien in Köln (Kanzlei Berger LLP) und Düsseldorf (Berger Law LLP) und merkwürdigen Firmen in Niederkrüchten kann nichts anderes gelten.
Vielleicht könnte der Richter oder die Richterin auch ein Wort dazu verlieren, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger unter seinem Artikel zu Wikipedia, genauer zum Stichwort "Querulant", verlinkt? - Ich meine, dass ein Rechtsanwalt, der erst öffentlich lügt und dann ein Gericht anruft, auf das man den Bericht darüber verbiete (Das genau erwarte ich von dem in dieser Frage empfindlichen Herrn Berger!), selbst ein solcher sei, dass genau sollte nicht etwa ich, sondern ein Richter ihm schriftlich geben. Und was der Richter oder die Richterin davon hält, dass der sich selbst sicherlich als "ehrlich und rechtstreu" darstellende Anwalt mich so zu verleumden sucht, sollte auch da stehen. Auch, das der Anwalt mit seinen Lügen und Herabwürdigungen eine Gegenreaktion von meiner Seite bewusst provoziert hat. Das genau könnte die Anzahl der folgenden Rechtsstreite erheblich reduzieren, weil der Anwalt es sich dann künftig (hoffentlich) genauer überlegt ob er erst lügt und dann tatsächlich noch dreist klagt (LG Köln, 28 O 724/11 und LG Mönchengladbach 6 O 395/11) wenn er der Lügen überführt wird - und dient ergo der Rechtspflege.
Hast Du daran gedacht, die Sache mit Maxclip nicht nur dem blog, sondern auch dem LG mitzuteilen? Falls ja: Was hat das LG dazu gesagt?
AntwortenLöschenAber ja doch. Genauer dem OLG (Berufung) und der Staatsanwaltschaft (Strafanzeige gegen Preuß)
AntwortenLöschenDas ich nur blogge ist (oder war) ein Wunschdenken des Herrn Berger, der inzwischen weiß, dass der StA Uekermann mit der Behauptung, ich würde nur ankündigen, verdammt falsch lag.
Der StA Uekermann hat sich auch schon entschuldigt. Natürlich nicht direkt bei mir. Aber wohl bei seinem Chef...
Das wird nix werden beim OLG. Beweisen kannst Du ja nur, dass die Euroweb einen Kunden weniger hat, eben Thorsten Romaker. Für den Antrag müsstest Du aber beweisen dass EW < 20000 Kunden hat.
AntwortenLöschenLass doch mal irgendein tool laufen, aus dem sich ergibt wieviele domains durch Euroweb und ihre Tarnfirmen betreut werden.
Die Sache mit maxclip ist irrelevant, denn nur weil sich ein Firmenname geändert hat gibt es dadurch nicht 10000 Kunden weniger. Es zeigt nur dass dieser Steuerberater eher oberflächlich arbeitet und sich bei KPMG bewerben sollte.
Die Sache mit maxclip ist irrelevant, denn nur weil sich ein Firmenname geändert hat gibt es dadurch nicht 10000 Kunden weniger.
AntwortenLöschenNicht ganz. Das zeigt auf, dass der "Steuerberater" nicht sauber gearbeitet hat. Stimmen die Firmen nicht - warum in Teufels Namen sollen dann die Zahlen stimmen?
Beweisen kannst Du ja nur, dass die Euroweb einen Kunden weniger hat, eben Thorsten Romaker.
Ja. Aber damit der Beweisantritt der Euroweb nichts mehr wert. Denn die müssen darlegen wie viele Kunden dieser Sorte es noch geben wird.
Und wenn die das tun können, dann ist der Christoph Preuß aber nicht nur wegen fahrlässiger (ist auch strafbar) sondern wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eide statt "dran". Denn dann hätte er das auch vorher feststellen können ... und wenn er jetzt neu beeidet bleiben Zweifel.
Lass doch mal irgendein tool laufen, aus dem sich ergibt wieviele domains durch Euroweb und ihre Tarnfirmen betreut werden.
Das habe ich. Ich kam mit den ganzen stillgelegten Domains auf ca. 12.000 - und diese Zahl stimmt auch mit den Umsätzen und Preisen überein.
Anders als der Philipp Berger der Öffentlichkeit vorlügt hatte das Gericht darüber aber gar befunden! Das Gericht hatte lediglich Zweifel wegen der Eilbedürftigkeit!
Er war selbst da ... und weiß das sehr genau - der Gauner!
Dein Einsatz ist wirklich super, ich bin in 2007 in die Falle getrehten und habe erst jetzt wieder Post von denen bekommen. Ich durfte für die ganze Geschichte als Referenzkunde nun 4500 Euro+ jetzt noch mal Gerichtskosten Anwalt 3890 Euro Zahlen + 9x 261,80 Euro ist ein teurer Spass und wird mich wohl kaputt machen. Aber noch mal Respekt für deinen Einsatz
AntwortenLöschenBitte sende mir Scans aller Unterlagen zu. Ich bin gerade dabei der Euroweb "ein Ding reinzudrehen" nach dem auch Ihnen eine Resititutionsklage möglich wird.
AntwortenLöschenIch brauche dafür Unterlagen und Zeugen.
Leider war es bei mir so das mein Rechtsanwalt anscheinend keine Lust hatte da etwas zu machen, deswegen sitze ich jetzt auf Bergen von Schulden. Bei dem Abschluss des Vertrages hatte ich einen Zeugen dabei der bestätigte mir das ich in der Sache getäuscht worden bin aber mein Anwalt meinte damit komme ich nicht durch. Bei mir gibt es also nur das Urteil.
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