Donnerstag, 22. März 2012

Philipp Berger belästigt Euroweb-Kritiker per Post

Dieser Tage ist mir eine höchst merkwürdige Abmahnung eines "Rechtsanwaltes" Philipp Berger für die Euroweb Internet GmbH untergekommen.

Wer ist das überhaupt?

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger vertritt mit gleich zwei Kanzleien ("Berger LAW LLP", Düsseldorf und "Kanzlei Berger LLP", Köln), denen er als "Partner" gemeinsam mit einem Andreas Buchholz, einen P. Z., A. F.(*) und vor allem dem Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vor steht, die nicht grundlos wegen "Betruges" in der Kritik stehende Euroweb Internet GmbH. Außerdem ist bekannt, dass er auch im Rahmen einer "Gerichtsinkasso GmbH" in sogenannten "Adressbuchbetrug" verwickelt ist.

Bemerkenswert ist, dass die "Kanzlei Berger" und die Euroweb einen gemeinsamen Mitgründer haben, einen Amin El Gendi und dass die Kanzleien zumindest weit überwiegend, wenn nicht ausschließlich für die Euroweb Internet GmbH und deren nicht minder verrufene Töchter (u.v.a. Webstyle GmbH, Euroweb Marketing GmbH) tätig sind. Dabei fällt auf, dass den Gerichten mehrfach - und in eindeutiger Betrugsabsicht falsch vorgetragen wurde. In mindestens einem Einzelfall lässt sich beweisen, dass der Anwalt Berger hierbei selbst offensiv vor Gericht gelogen hat. (AG Wolfsburg ...)

Aber Philipp Berger und seine Kanzleien vertreten die Euroweb nicht nur vor Gericht: Philipp Berger hängt sich mit einer bestenfalls und übermäßig höflich als "verzerrend" zu bezeichneten "Berichtserstattung" in der Öffentlichkeit sehr weit aus dem Fenster. Er blieb dabei mehrfach "nicht ganz bei der Wahrheit". Drastisch ausgedrückt: Ich habe ihn auch schon mehrfach beim Verbreiten von vorsätzlich unwahren Tatsachenbehauptungen erwischt. Darüber werde ich demnächst öffentlich berichten. Zudem - und das steht aus zwei Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten fest, hat er bereits im Auftrag der Euroweb deren Gegner und auch Mitbewerber öffentlich herab gewürdigt. In einem der Verfahren erwirkte ich selbst deshalb eine einstweilige Verfügung gegen seine Auftraggeberin, die Euroweb Internet GmbH.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger behauptet öffentlich, er habe sich auf "auf das Forderungsmanagement/Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert".

Er wäre besser bei seinen Leisten geblieben!

Mit einer erst kürzlich scheinbar im Auftrag der Euroweb versendeten Abmahnung an einen Dritten stellt sich Philipp Berger nämlich in eine Reihe mit dem anno 2010 an selbst beschleunigtem Blei verstorbenen Münchner Gauner und Rechtsganove Günter Freiherr von Gravenreuth, dessen Abmahnungen auch oft nur dazu dienten, das eigene Mütchen nach verlorenen Prozessen zu kühlen und zu stalken - es an einer tragfähigen Begründung aber sehr oft fehlen ließen:

Was beim Leser einer solchen Abmahnung ankommt:

Da wird also wegen eines Artikels abgemahnt, der die Überschrift "Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb" trägt und behauptet, dass "pflichtwidrig" vergessen wurde, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstelle.

Wenn man das mit angemessener Aufmerksamkeit ließt, dann wundert man sich (als Laie) oder man kommt (als Fachmann) aus dem Staunen nicht heraus...

Vier Fragen an den Herrn Philipp Karl Berger:

  1. Herr Berger: Wenn man eine Entscheidung eines Gerichtes mehrfach(sic!) als "Einstweilige Verfügung" darstellt, wie kann man dann vergessen haben, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstellt?
  2. Herr Berger: Haben Sie die Abmahnung etwa in einem, hinsichtlich der Tätigkeit nicht vertretbaren geistigen Zustand verfasst?
  3. Litten Sie an einer temporären Dyslexie oder kognitiven Störungen?
  4. Oder handelt es sich gar um die Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel?

Die Antwort erwarte ich untergebenst. Sollte diese Antwort als Abmahnung tituliert oder aufgemacht sein, dann können Sie sich auf eine gerichtliche Entscheidung gefasst machen. Das Stichwort ist "Negative Feststellungsklage".

Sollten Sie wie bei der vorliegenden Abmahnung einen horrenden Streitwert ansetzen, dann freut sich das Gericht auf die kostendeckenden Gebühren und der Anwalt oder die Anwältin, die ich dann ja mit meiner Verteidigung beauftragen muss über das auf Ihre Kosten schnell verdiente Geld.

Ich habe dem Abgemahnten zu drei Handlungen geraten:

  1. Natürlich "Negative Feststellungsklage".
  2. Strafanzeige wegen Stalkings und Körperverletzung - der Abgemahnte hatte einen Lachkrampf und ich auch. Ein "Rechtsanwalt" (der den Name verdient) hätte damit rechnen müssen.
  3. Hinweis an die Rechtsanwaltskammer Köln bezüglich § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO.

Man will ja nicht nur über solche dämlichen "Abmahnungen" lachen, sondern (bei einem Streitwert von 75.000 Euro) auch echten Spaß mit dem Verfasser dieser, im Rahmen einer ehrlichen Meinungsäußerung nun wirklich nur noch als "dämlich" zu bezeichnenden Abmahnung haben. Das gilt auch und gerade dann wenn der Anwalt Berger sich das in seinen womöglich wilden Träumen offenbar ganz anders vorstellte.

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*) Diese beiden haben die Kanzlei verlassen und werden deshalb nicht mehr namentlich genannt.

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