Donnerstag, 22. März 2012

Daniel Fratzscher, Webstyle GmbH: Staatsanwaltschaft Moabit ermittelt wegen Betruges

Auch die Staatsanwaltschaft in Berlin-Moabit ermittelt wegen des substantiellen Vorwurfes des (Prozess-)Betruges gegen den Geschäftsführer der Webstyle GmbH, Berlin, Daniel Fratzscher und andere.

Die Webstyle GmbH Berlin ist eine Tochter der Euroweb Internet GmbH und bedient sich der gleichen Referenzkundenmasche. Hinsichtlich der Euroweb Internet GmbH sind 5 Fälle bekannt, in welchen deren Zahlungsklagen wegen arglistiger Täuschung abgelehnt wurden. Auch die Webstyle GmbH verlor zahlreiche Prozesse - bis hoch zum BGH.

Erst kürzlich hatte der Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger (Berger Law LLP Düsseldorf; Kanzlei Berger LLP Köln) der Öffentlichkeit berichtet, dass das Landgericht Berlin einer Zahlungsklage der Webstyle stattgab, nachdem der Anwalt der Gegenseite grob fahrlässig verspätet vortrug und der Websytele mehrere tausend Euro zubilligte obwohl die Beklagte keinerlei greifbaren Gegenwert erhielt. Allerdings erweckte der Anwalt durch seine sorgfältig ausgewählte "Berichterstattung" hierbei den falschen Eindruck, dass dieses im Ergebnis stets der Fall sei. Über die inzwischen weitaus zahlreicheren Fälle, in denen die Euroweb(Webstyle)-kunden obsiegen berichtet der Anwalt kein Wort - was auch nicht wundert wenn man weiß, dass seine Kanzlei(en) und die Euroweb einen gemeinsamen Gründer haben: Das ist ein Amin El Gendi. Und dass die beiden Kanzleien von der Euroweb und deren Töchteren wirtschaftlich abhängig sind berichtet der Anwalt natürlich auch nicht - obwohl genau dieses das einzige in Frage kommende Motiv für eine derart die Realität verzerrende Berichterstattung ist - immerhin findet der Anwalt Philipp Berger zwar Urteile von Amtsrichterinnen für verbreitenswert, aber über die für die Euroweb und die Webstyle selbst vor dem BGH negativ ausgegangenen Verfahren berichtet er öffentlich entweder gar nicht oder sogar wissentlich und vorsätzlich falsch - und zwar zum Vorteil seiner Mandanten. Das kann - und darf - man "Lüge" nennen.

Wie dies auch sei, im Verfahren wurde von der Bergerschen Kanzlei für die Euroweb-Tochter Webstyle vorgetragen, dass die Webseiten bei ordnungsgemäßer Durchführung von einem fest angestellten Mitarbeiter der Webstyle GmbH erstellt worden wären.

Da die Geschäftsberichte der Webstyle für die relevanten Jahre 2009 und 2010 aber nur einen, für 2010 sogar keinen(!) Mitarbeiter ausweisen kann dies nur vorsätzlich unwahr sein - und der vorsätzlich unwahre Vortrag geschah um das Gericht zu täuschen und in der eindeutigen Absicht einen Vermögensübergang zu bewirken. Damit sind nach dem Vortrag des Anzeigeerstatters die Voraussetzungen einer Verfolgung gemäß § 263 StGB (Betrug) erfüllt. Der Anzeigeerstatter wies darauf hin, dass wahrscheinlich auch eine Verabredung zu dem seriellen Begehen von gleichartigen Straftaten zwischen Daniel Fratzscher (Webstyle GmbH), Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH), Amin El Gendi (Euroweb Internet GmbH und Berger Law LLP), sowie den weiteren Partnern der Kanzlei(en) Berger, insbesondere Philipp Berger, getroffen wurde. Auch das LG München und das LG Chemnitz erkannten erst kürzlich das der Vortrag der Euroweb und einer weiteren Tochter unwahr gewesen ist - die Staatsanwaltschaften ermitteln bereits gegen Daniel Fratzscher (StA München) und Christoph Preuß (mindestens StA Chemnitz, StA Kassel, StA Düsseldorf ...) nach glatten und dennoch (genau wie im hier besprochenen Fall) ziemlich dämlichen Lügen im Prozess wegen des Vorwurfes des Betruges.

Das Aktenzeichen für das Ermittlungsverfahren ist: 281 Js 995/12.

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